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    Latente Steuern - Hilfe erbeten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.02.03 14:02:43 von
    neuester Beitrag 02.02.03 14:53:35 von
    Beiträge: 6
    ID: 690.713
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      schrieb am 02.02.03 14:02:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      warum werden latente Steuern aktiviert und wie aufgelöst? Wie sollte man ein Unternehmen mit hohen latenten Steuern in der Bilanz bewerten?

      Ich dachte ich frage hier kurz nach bevor ich mich selbst übers Netz informiere. Vielleicht kann einer von Euch die Frage in 3 Sätzen beantworten.

      Danke,
      SR
      Avatar
      schrieb am 02.02.03 14:21:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      um etwas genauer zu werden. Grundsätzlich ist mir wahrscheinlich scho klar wie es funktioniert.

      Die latenten Steuern können in der Bilanz auf der Aktiv- und auf der Passivseite vorkommen. Auf der Aktivseite stellen die latenten Steuern Steueransprüche dar, die das Unternehmen an das Finanzamt hat. Die latenten Steueransprüche auf der Aktivseite sind somit die Steuerentlastungen, die das Unternehmen gewährt bekommen wird. Auf der Passivseite bedeuten die latenten Steuern, dass das Unternehmen steuerliche Verpflichtungen abzutragen hat. In einer Bilanz werden die Steuern auf der Passivseite als eine Schuld gegenüber das Finanzamt verstanden

      Mein Verständnis ist: Ein Unternehmen bucht unter Aktiva die aus den Verlustvorträgen resultierenden "Steuerminderungen" auf zukünftige Gewinne.

      So richtig?

      Meine Frage ist, ob diese theoretischen Forderungen an das FA bilanztechnisch nur positiv sein können. Oder gibt es auch negative Szenarien die hierdurch entstehen können?
      Avatar
      schrieb am 02.02.03 14:28:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Latente Steuern können sowohl (fiktive) Steuererstattungsansprüche als auch Steuerverbindlichkeiten darstellen. Abgeleitet vom originären Jahresabschluss werden nach USGAAP bzw. IAS Geschäftsvorgänge anders bewertet. Hieraus leiten sich Mehr-oder Wenigerergebnisse ab. Darauf werden als Ausgleichsposten latente Steuer berechnet. Entscheidend ist immer der Saldo aus den Vorgängen, nicht der einzelne Vorgang um aktivisch oder passivisch zu sein. Üblicherweise führt man ein Steuerlatenzenbuch in dem die latenten Steuern stetig fortentwickelt werden.

      Gruß Agio
      Avatar
      schrieb am 02.02.03 14:33:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      ok Agio, soweit klar. Können sich hieraus auch negative Szenarien ergeben wenn das Unternehmen ausschließlich Latente Steuern auf der Aktiva Seite gebucht hat. (Kann ein WP verlangen dass die Latenten Steuern aufgelöst werden und somit das EK der AG unter 50 % fallen??, wenn ja, unter welchen Umständen ist sowas denkbar?)
      Avatar
      schrieb am 02.02.03 14:44:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Theoretisch ja... der WP kann es immer dann verlangen, sobald der Grund dafür nicht mehr gegeben ist. ABER!! Für die Eigenkapitalbetrachtung ist immer der originäre Jahresbschluss (z.b. nach HGB) maßgebend, nicht der Konzernabschluss. Übrigens sind 50% EK (im Vergleich zum Gesamtkapital) oder leicht darunter immer noch eine Traumquote.

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      Avatar
      schrieb am 02.02.03 14:53:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich hab das falsch formuliert, aber Dir ist sicher klar was ich meine. Eine AG bläst die Bilanz mit latenten Steuern auf und schwupp die wupp, muß ein Verlust in Höhe von 50% des EK gemeldet werden (heißt doch Überschuldung, oder?)

      Welche Umstände führen zu dem Szenario?


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