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    Lonsteuerjahresausgleich 2000 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.02.03 07:15:00 von
    neuester Beitrag 05.02.03 20:36:34 von
    Beiträge: 14
    ID: 691.946
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      schrieb am 05.02.03 07:15:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe erst im Januar meinen Lohnsteuerjahresausgleich 2000
      eingereicht. Jetzt weigert sich das Finanzamt, diese Erklärung noch anzuerkennen.
      Welche Möglichkeit habe ich noch zu meinem Geld zu kommen ???
      Wer hat Tips ???
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 07:23:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      keine

      letzter abgabetermin für das jahr x ist der 31.12.x+2
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 08:54:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Stimmt !! Ich mache nämlich gerade 2001 auf den letzten Drücker !
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 09:12:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      netter rabatt für`s finanzamt :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 09:12:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3:

      wieso "auf den letzter drücker" ???

      bis zum 31.12.2003 sind es doch noch 329 tage ...

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      schrieb am 05.02.03 09:13:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zu #1: Die Frist für 2000 ist am 31.12.2002 abgelaufen. Das Finanzamz weigert sich zu Recht, die ESt-Erklärung anzunehmen.
      Zu #3: Die Frist für 2001 läuft bis zum 31.12.2003. Du hast noch genug Zeit.
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 09:15:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      du könntest einen wichtigen grund vorbringen, der dich gehindert hat, die erklärung am 31.12.02 eintureichen, dann könntest du `Wiedereinsetzung in den vorigen Stand` beantragen..... virl Erfolg..... wichtig ist nicht dass das Finanzamt dir glaubt, sondern, dass es dir das gegenteil nicht beweisen kann...... vielleicht findest du ja einen Arzt ?
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 09:15:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Plusquamperfekt: Es besteht kein Anlass zur Eile, zumal deine Steuerstattung verzinst wird zu einem Zinssatz, den du für das Sparbuch nicht bekommst.
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 09:16:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zu #7: Ich sehe keine Erfolgschance.
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 13:02:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      hat man zum beispiel einnahmen aus vermietung und verpachtung ist man verpflichtet,eine ekst-erklärung abzugeben.für das jahr 2000 hat man dann zeit bis ende 2004.
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 13:46:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zu #10: Stimmt. rabatt sollte sorgfältig prüfen, ob irgendeiner der in § 46 Abs. 2 EStG aufgeführten Sachverhalte auf ihn zutrifft. Beispiel:
      Falls rabatt versehentlich irgendwelche Einkünfte von mehr als 800 DM nicht erklärt hat, die ihm nunmehr siedend heiss einfallen, sollten diese sofort nacherklärt werden. Dann besteht Veranlagungspflicht und die Frist ist noch nicht abgelaufen.
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 16:52:24
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11

      gesetzt dem fall es "findet" jetzt einen beleg, dass
      er 2000 einem spezi das auto fuer DM 850,- repariert
      hat. geht das wirklich "so einfach"?!

      GGG
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 20:35:12
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zu #12: Es sollte halt der Wahrheit entsprechen. Dann sollte es keine Schwierigkeiten bereiten.
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 20:36:34
      Beitrag Nr. 14 ()
      :laugh: :laugh: :laugh:


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