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    Kirchensteuer für Arbeitslose? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.02.03 13:52:20 von
    neuester Beitrag 05.02.03 20:40:16 von
    Beiträge: 5
    ID: 692.207
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      Avatar
      schrieb am 05.02.03 13:52:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo everyone,
      vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen ... bzw. auf ähnliche Fälle verweisen. Es geht um folgendes:
      Ein Bekannter aus Gera berichtete mir heute, dass ihm, seitdem er arbeitslos ist, pro Woche ca. 16. EUR Kirchensteuer vom Arbeitslosengeld abgezogen werden. Er war aber noch nie in der Kirche und hat, als er noch angestellt war, auch keine Kirchensteuer bezahlt. Er fragt sich natürlich, ob dies rechtens ist, zumal die Kirche ja dann sich auf Kosten der Arbeitslosen bereichern würde ... Vom Arbeitsamt hat er nur die Antwort bekommen, dass das schon okay sei und Einsprüche nutzlos seien.
      Gibt es jemand von Euch, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat bzw. Rat weiss?
      Gruss
      dowmax
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 14:18:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      wenn er nie kirchensteuer bezahlt hat, darf das AA auch keine KS berechnen. er soll einspruch einlegen.
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 14:34:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn ich mich richtig erinnere: Das Arbeitslosengeld berechnet sich nach dem Nettoeinkommen. Dieses ist bei konfessionslosen höher. Das Arbeitsamt geht bei der Berechnung aber so vor als ob man Kirchensteuer zuvor gezahlt hätte. Fazit: Das Arbeitslosengeld ist bei kirchentreuen und bei konfessionslosen gleich hoch, obwohl die konfessionslosen zuvor ein höheres Nettoeinkommen hatten. Diese Regelung ist zwar nicht ganz logisch, aber leider gerichtsfest.
      Immerhin sieht die Kirche vom Arbeitslosengeld nichts.
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 14:36:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das AA zieht keine Kirchensteuer ab.
      Allerdings wird das zu zahlende Arbeitslosengeld so berechnet, dass bei der Ermittlung des fürs Arbeitslosengeld maßgeblichen Nettoentgelts auch eine fiktive Kirchensteuer in Ansatz gebracht wird. Gleiches gilt für andere Abzüge wie Lohnsteuer und Sozialversicherung. Die werden auch nicht "vom Arbeitslosengeld abgezogen", sondern von der Bemessungsgrundlage.
      Fazit: Einspruch zwecklos.
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 20:40:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Aufigeez hat recht. Vom Arbeitslosengeld werden keine Sozialabgaben, keine Lohnsteuer und keine Kirchensteuer abgezogen.


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