Verträge mit Eltern aufsetzen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.02.03 16:42:05 von
neuester Beitrag 07.02.03 22:48:52 von
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Kann man eigentlich rückwirkend Verträge mit Eltern aufsetzen(bspw. Kredite o.ä.). Wenn ja was gibt es da zu berücksichtigen und inwieweit sind diese eingeschränkt?
Vielen Dank für Hilfe.
Vielen Dank für Hilfe.
Hi,
wozu brauchst Du einen "rückwirkenden" Vertrag?
Selbstverständlich kannssst Du Verträge mit Rückwirkung aufsetzen. Möglicherweise werden die Vertragspartner (hier: Eltern - Kind) auch verpflichtet.
Vergiss aber die Hoffnung, dass Dritte (z.B. der Staat, der Fiskus oder gar das Finanzamt) Verträge mit Rückwirkung so ohne Weiteres anerkennen.
Die Vergangenheit kann man per Vertrag nicht ändern.
Aber vielleicht meinst Du ja nur eine schriftliche Fixierung der Vereinbarung mit den Eltern?
cu
pegru
wozu brauchst Du einen "rückwirkenden" Vertrag?
Selbstverständlich kannssst Du Verträge mit Rückwirkung aufsetzen. Möglicherweise werden die Vertragspartner (hier: Eltern - Kind) auch verpflichtet.
Vergiss aber die Hoffnung, dass Dritte (z.B. der Staat, der Fiskus oder gar das Finanzamt) Verträge mit Rückwirkung so ohne Weiteres anerkennen.
Die Vergangenheit kann man per Vertrag nicht ändern.
Aber vielleicht meinst Du ja nur eine schriftliche Fixierung der Vereinbarung mit den Eltern?
cu
pegru
Was bedeutet "schriftliche Fixierung der Vereinbarung mit den Eltern"? Sorry für meine Unwissenheit - aber danke schonmal für die Hilfe :-)
Schriftliche Fixierung bedeutet lediglich, dass mündlich geschlossene Verträge schriftlich festgehalten werden.
Ein Darlehensvertrag kann formlos geschlossen werden; ist zwar unüblich, rechtlich aber möglich.
Steuerlich wäre ein mündlicher Darlehensvertrag zwar möglich, nur glaubhaft muss die ganze Sache sein. Eine schriftliche Fixierung des Vertrages kann in diesem Fall hilfreich sein.
Übrigens, wozu brauchst Du eigentlich rückwirkende Verträge?
cu
pegru
Ein Darlehensvertrag kann formlos geschlossen werden; ist zwar unüblich, rechtlich aber möglich.
Steuerlich wäre ein mündlicher Darlehensvertrag zwar möglich, nur glaubhaft muss die ganze Sache sein. Eine schriftliche Fixierung des Vertrages kann in diesem Fall hilfreich sein.
Übrigens, wozu brauchst Du eigentlich rückwirkende Verträge?
cu
pegru
Zu #4: Wozu? Vermutlich, weil das BAföG-Amt entdeckt hat, dass sunbeaum Vermögen hat und dieses beim Antrag verschwieg. Jetzt soll das als Kredit getarnt werden.
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