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    Frage zur Arbeitslosenhilfe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.02.03 18:51:28 von
    neuester Beitrag 09.02.03 21:27:09 von
    Beiträge: 32
    ID: 693.842
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      Avatar
      schrieb am 09.02.03 18:51:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe da mal ne Frage - ich habe gelesen, daß Guthaben aus Lebensversicherungen bei der Beantragung von Arbeitslosenhilfe zum Vermögen des Antragstellers gehören - bedeutet das, daß man seine Lebensversicherung(en) verkaufen muß (also den Rückkaufswert von der Versicherung bekommt) und davon erstmal leben muß :confused: - also der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe abgelehnt werden würde, sofern das Guthaben aus der Lebensversicherung über dem Freibetrag liegt (Lebensalter mal 200 Euro) :confused:

      Vielen Dank und Gruß vom Dudde :)
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 19:05:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      200 Euro pro Lebensjahr? Zur Zeit liegt dieser Betrag höher. Kann aber sein, dass er reduziert wird. Das müsste dann in die Arbeitslosenhilfe-Verordnung aufgenommen werden. Die Alhi-Bezieher haben keine schlagkräftige Lobby, es könnte also durchaus sein. Ob das BVerfG dabei mitmacht, kann man schwer sagen.
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 19:09:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Guck mal bei www.arbeitsamt.de - seit 01.01.2003 darf man pro Lebensjahr 200 € besitzen - wenn man verheiratet ist oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt, die Lebensjahre der Partner addieren und mal 200 € nehmen !!

      Jetzt gucke ich Deinen Link an ...

      Dudde :)
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 19:16:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Verstehe dein Problem nicht.
      Ganz einfach ARBEITEN:)
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 19:20:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      genau so ist es .daseinkommen aus deiner lebensversicheruung wird berücksichtigt, zählt als einkommen. kleiner TIP, Gieb es einfach nicht an. die bescheißen uns sowieso nach strich und faden.:laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

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      schrieb am 09.02.03 19:21:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      w8270, Du hast ja recht ;) , arbeiten gehen ist das einfachste :) - aber mich interesssiert das halt wegen einer "Sache", die ich hier nicht näher erläutern möchte ;) - ich könnte auch sagen, es geht um einen Feund oder Bekannten :laugh: - bei meinen Vermieterproblemen gehts aber um MICH :D
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 19:23:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      evamar, Wenn DAS raus kommt, dann ... :(

      "Das Arbeitsamt ist berechtigt und verpflichtet, Ihre Angaben sowie die Ihres Ehegatten/ Partners zum Vermögen zu überprüfen. Dazu finden u.a. Datenabgleiche mit dem Bundesamt für Finanzen (BfF) statt. Angeknüpft wird hierbei an Ihre dem BfF von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen gemeldeten Freistellungsaufträge. In diesem Zusammenhang werden die von der Kapitalertragssteuer freigestellten und zugeflossenen Zinsen mitgeteilt."
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 19:25:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      DUDDE ,dann ist es dumm gelaufen:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 19:27:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      @dudde: Kannst du einen genaueren Link angeben (www.arbeitsamt.de ist nur die Homepage, man findet auf dieser Site nichts über einen Freibetrag von 200 EUR) oder kannst du das mit kopieren und einfügen posten?
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 19:28:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      In der Arbeitslosenhilfe-Verordnung steht nach meinem Infostand derzeit noch ein Freibetrag von 520 EUR/Lebensjahr.
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 19:38:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 19:42:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ NATALY
      Helf mir mal bitte!
      Mal was ganz anderes:
      Meine Mutti ist am 21.1. mit 87,5 J. gestorben.
      Jetzt bekomm ich ne ganz abgefahrende Rechnung, da will einer für ne 1/2 Std. arbeit praktisch 115.-Euro haben, will sie nach ihren Tod also noch so richtig abziehen!

      Ich übernehme ihre Wohnung, habe meine Mutti die letzten 3,5 gepflegt (Stufe3) bin also der "Erbe".

      Muß ich das zahlen oder kann ich sagen APRIL APRIL??
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 19:43:36
      Beitrag Nr. 13 ()
      Dudde ,du kannst es aber auch anders lösen.1. kündige die Lebensversicherung. 2.hebe das Geld ab und deponiere es zu Hause bis dein Antrag auf Alohilfe durch ist.Du kannst bis ca.4000.00euro auf deinem konto lassen,da passiert gar nichts.Danach kannst du es wieder einzahlen.;) ;) ;)
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 19:44:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Dudde: Habe jetzt auch einen Link gefunden, wo ein Freibetrag von 200 EUR/Lebensjahr erwähnt wird (Merkblatt Arbeitslosenhilfe), S. 14
      http://www.arbeitsamt.de/hst/services/merkblatt/pdf/mb01b_al…
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 19:48:39
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Dudde: Zuerst ist mal zu prüfen, ob das Vermögen verwertbar ist. Nicht verwertbar ist:


      nach § 10a EStG gefördertes Altersvorsorgevermögen ("Riester-Rente" )

      Vermögen zur Alterssicherung bei Personen, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind (§ 231 SGB VI)

      Vermögensveräußerungen mit einem Wertverlust von mehr als 10 %
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 19:53:01
      Beitrag Nr. 16 ()
      evarmar, da wird die Versicherung kaum mitmachen ...
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 19:53:19
      Beitrag Nr. 17 ()
      Für welche Arbeit werden die 115 EUR verlangt?
      Deine Annahme, deine Mutter werde nach Ihrem Tod noch mit Rechnungen konfrontiert, trifft nicht zu. Die Forderung ist eine Nachlassverbindlichkeit, sie richtet sich gegen den Nachlass und ist aus diesem zu begleichen.

      Bist du gesetzlicher Erbe oder testamentarischer Erbe?

      Ist genügend Nachlass vorhanden um die Nachlassverbindlichkeiten zu begleichen?
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 19:56:28
      Beitrag Nr. 18 ()
      NATALY, habe ich schon gelesen - man müßte also prüfen, ob man mit dem Rückkaufswert, den man von der Versicherung bekommt, mehr als 10 % vom eingezahlten Betrag verliert ...

      Was ist z. B. gefördertes Altersvermögen :confused: :O ?? Kannst den § mal reinstellen :confused:
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 20:01:46
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo!
      mir geht das genauso wir dir. habe immer geackert und was beiseite gelegt. eigendlich nicht so schlimm, wenn man keine aktien gekauft hätte.und ich glaube diese muß ich dann verkaufen, weil es eine spekulative anlage ist.nun zum thema arbeit. wohne in berlin und bin ESTRICHLEGER habe in den letzten 10 jahren drei firmenpleiten mitgemacht.bin schon soweit in einer leihfirma anzufangen
      aber nicht mal diese suchen z.zt.- leute.komme anfang april auf hilfe.wer kann mir mehr zum thema hilfe und aktien berichten? wer sucht einen ESTRICHLEGER.würde auch umziehen. Maaxs@web.de
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 20:04:24
      Beitrag Nr. 20 ()
      Avanti, übertrage erstmal Deine Aktien auf ein Depot einer Person, der Du vertraust ;) - also MAMA :D - es gilt das Vermögen bei Antragstellung :D
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 20:14:16
      Beitrag Nr. 21 ()
      Warum nicht?Du kannst doch die lebensversicherung früzeitig kündigen .
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 20:21:15
      Beitrag Nr. 22 ()
      Habe eben telefoniert, wenn man die Lebensversicherung kündigen würde, wäre der Rückkaufswert ca. 9365 € - eingezahlt wurden aber 11700 € - ergibt also ein Verlust von ca. 21% - somit ist der Verlust höher als 10% und das Vermögen nicht verwertbar :D
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 20:22:00
      Beitrag Nr. 23 ()
      evamar, ich kündige doch eine Lebensversicherung nicht mit Verlust :eek:
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 20:29:51
      Beitrag Nr. 24 ()
      willst du 21% verlust in kauf nehmen oder die 9300 euro zum Leben nehmen ünd dann gar nichts mehr haben.überleg doch mal.Weißt du wie lange du arbeitslos bleibst.
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 20:37:45
      Beitrag Nr. 25 ()
      NATALY

      Ja ja, ich übernehme den Nachlass, bleibe auch hier wohnen also muß ich auch die 115 Eur. bezahlen.
      Tut mir in der Seele leid das Geld.
      OK.

      Aber gut,ich danke Dir, Peter
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 20:40:12
      Beitrag Nr. 26 ()
      Das Guthaben von 11.700 € aus der Lebensversicherung darf nicht zum Vermögen gerechnet werden, da 21 % Verlust (man bekäme ja nur 9300 €;) mehr als 10% Verlust sind ;) - also kann die Versicherung weiterlaufen bzw. bei Zahlungsunfähigkeit erstmal ruhen, aber man braucht sie nicht kündigen !! Pech fürs Arbeitsamt :D
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 20:46:15
      Beitrag Nr. 27 ()
      "Ihre Angaben zu den Vermögensverhältnissen werden durch einen Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen überprüft. Darüber hinaus sind zur Überprüfung Ihrer Angaben die Finanzämter und Geldinstitute gegenüber dem Arbeitsamt zur Auskunft verpflichtet."

      Was weiß denn das Bundesamt für Finanzen alles :confused:

      Is ja ne brutale Geschichte - am besten ist man arm wie ne Kirchenmaus :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 21:09:50
      Beitrag Nr. 28 ()
      "Was ist z. B. gefördertes Altersvermögen ?? Kannst den § mal reinstellen "

      Damit ist m.W. die "Riester-Rente" gemeint.
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 21:14:49
      Beitrag Nr. 29 ()
      Zu 25:
      "Ja ja, ich übernehme den Nachlass, bleibe auch hier wohnen also muß ich auch die 115 Eur. bezahlen"

      Die paar Kröten? Versteh ich nicht. Ist dir das deine Mutter nicht wert?
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 21:14:55
      Beitrag Nr. 30 ()
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 21:15:52
      Beitrag Nr. 31 ()
      (Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, du hast sie doch jahrelang gepflegt, also solltest du sie doch mögen)?
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 21:27:09
      Beitrag Nr. 32 ()
      Wie meinste das :confused: - ich kenne mich mit all dem Zeug nicht aus, ich bin gerade erst dabei mich schlau zu machen :(


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