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    Frage an die Steuerexperten (Lohnsteuerjahresausgleich) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.02.03 08:22:26 von
    neuester Beitrag 12.02.03 13:29:48 von
    Beiträge: 16
    ID: 695.011
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      Avatar
      schrieb am 12.02.03 08:22:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      meine Situation stellt sich wie folgt dar, ich wohne in den Neuen Bundesländern (Dresden).

      Der Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag beträgt bei mir 5760,12 € Zusätzlich bin ich privat krankebversichert mit einem Freibetrag von 300 € im Jahr. Da ich im letzten Jahr einige Behandlungen privat bezahlt habe (ohne diese an die Kasse weiterzuleiten), hatte ich die Hoffnung diese beim Lohnsteuerausgleich geltend zu machen. So wie sich die Situation darstellt, funktioniert das aber leider nicht.

      Gebe ich diese Positionen in der Spalte "Außergewöhnliche Belastungen" an, vermindert sich leider meine Steuerlast um keinen Cent. Außerdem spielen sämtliche Versicherungen (Lebens-, Unfall-,..) überhaupt keine Rolle.

      Kann man hier noch irgendeinen Trick anwenden, oder muß ich mich damit abfinden.:mad:

      PS: Ich benutze WISO 2003.

      Danke,

      GGF
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 08:27:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      hallo such dir mal den konz raus.
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 08:28:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      folgende Randbedingungen gelten noch:

      einfache Entfernung zur Arbeitsstätte 63km, hier können also noch einmal 4700€ steuermindernd angerechnet werden.

      Wo kann ich eigentlich die Kosten zur PKV eintragen, auch diese änderten leider nichts an der Gesamtbelastung.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 08:33:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die vom Finanzamt gewährten Freibeträge werden heutzutage kaum erreicht.
      Daher sind Versicherungen meist Quatsch, oder fast immer:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 08:36:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dr.Spezialist,

      wie soll ich das verstehen, wenn sie nicht erreicht werden, kann ich sie doch ausnutzen. Leider vermute ich aber bei mir das Gegenteil, der Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag scheint die Kappungsgrenze zu überschreiten, deshalb kann ich da auch reinschreiben was ich will.

      GGF

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      Avatar
      schrieb am 12.02.03 08:40:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Steht bei WISO doch alles im Handbuch.

      Außergewöhnliche Belastungen wirken sich ohnehin erst ab einer Höhe von mind. 6% des zu versteuernden Einkommens aus.

      Die höchstmöglichen Sonderausgaben "Versicherungsbeiträge" sind allein schon mit dem Betrag des Gesamtsozialversicherungsbeitrages ausgeschöpft.

      Da geht nichts mehr.
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 08:44:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      DrSchloettcker,

      das ist doch Betrug, wahrscheinlich hast Du aber einfach nur Recht !

      Danke für den Hinweis.

      Gibt es noch irgendwelche legalen oder illegalen Tricks ?

      Gruß,

      GGF
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 08:51:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Grasgeflüster,

      bei 63 km einfache Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte müßtest du eigentlich auf den Maximalbetrag von 5112 € kommen, falls du keine Erstattung vom Arbeitgeber bekommst.
      Hast du pauschal 220 Arbeitstage angesetzt? Das ist möglich.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 08:57:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo DrSchloettcker,

      ich war leider im letzten Jahr einen Monat krank, deshalb habe ich nur 200 tage veranschlagt. Wird das kontrolliert, oder kann man pauschal 220 Tage annehmen. Allerdings hatte ich nur 15 Tage Urlaub im Gegenzug genommen.

      Gruß,

      GGF
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 09:04:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das wird ohne Kontrolle pauschal anerkannt. Also vergiss die genaue Rechnung.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 09:05:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      Danke ;)
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 12:53:48
      Beitrag Nr. 12 ()
      "bei 63 km einfache Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte müßtest du eigentlich auf den Maximalbetrag von 5112 € kommen, falls du keine Erstattung vom Arbeitgeber bekommst."

      Die 5.112 EUR sind kein Maximalbetrag. Auch höhere Beträge können geltend gemacht werden, wenn ein Pkw benutzt wird. Es gelten allerdings erhöhte Nachweispflichten.
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 12:59:05
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zu #3: Die Beiträge zur PKV sind im Mantelbogen der ESt-Erklärung auf Seite 3 unter "Sonderausgaben" in Zeile 68 bei "Kranken- und Pflegeversicherung" anzugeben.
      Allerdings nützt der Eintrag wohl nichts.
      Der BFH hat entschieden (Veröffentlichung am 6.2.03), dass die Begrenzung des Sonderausgabenabzugs verfassungskonform sein soll.
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 13:02:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ergänzung zu #12: Am besten wird es sein, die Zahl der Tage so anzusetzen, dass du knapp unter den 5.112 EUR bleibst, dann hast du keine Nachweispflichten.
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 13:26:18
      Beitrag Nr. 15 ()
      NATALY,

      was nützt es mir den Anteil der PKV im Mantelbogen der ESt-Erklärung auf Seite 3 einzutragen, wenn es sowieso keinen Einfluß auf meine steuerliche Belastung hat.

      Kann ich es einfach weglassen, oder handel ich mir an anderer Stelle Probleme ein.

      Danke für Deine Infos !

      Gruß,

      GGF
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 13:29:48
      Beitrag Nr. 16 ()
      #12 Ist ja richtig. Die Nachweispflichten wird aber kaum einer erfüllen.

      #14 Wieso so kompliziert? WISO begrenzt die Abzugsmöglichkeiten ohne Nachweise automatisch.


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