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    Goodwill und G+V - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.02.03 23:07:59 von
    neuester Beitrag 15.02.03 13:30:02 von
    Beiträge: 5
    ID: 696.689
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      Avatar
      schrieb am 14.02.03 23:07:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      In der Hoffnung, hier eine kompetente Antwort zu bekommen:
      Nach US-GAAP wird der Goodwill nicht mehr ratierlich abgeschrieben, sondern alljährlich einem impairment check durch den WP unterzogen.
      Nachdem zum KGV der Aktien nun die wildesten Versionen kursieren:
      ist der echte Gewinn nach DVFA (bzw. S&P core earnings) nach ratierlicher Goodwill- Abschreibung oder nicht?
      Und meint Ihr, daß für eine ordentliche Betrachtung der Goodwill ratierlich abzuschreiben ist oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 14.02.03 23:31:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      core earnings nach S&P: enthalten kein Goodwill Impariment
      DVFA: betrifft Gewinne nach HGB: inklusive Goodwillabschreibung

      Was ist richtig?
      Darauf gibt es keine einheitliche Antwort.
      In den meisten Fällen werden Unternehmen zu teuer gekauft, da die erhofften Synergien nie eintreffen. Das zieht dann eine Goodwillabschreibung nach sich.

      Die regelmäßige Abschreibung hat den Vorteil, dass sie über einen langen Zeitraum erfolgt. D. h. das Unternehmen muss beweisen, dass der Gewinn durch Synergien > als die Goodwillabschreibung ist.
      Der Nachteil dieser Methode ist, dass es durchaus Fälle gibt, wo man ein Unternehmen trotz eines Goodwill zu günstig erworben hat. (Dies schafft Warren Buffett regelmäßig.) Mit dieser Methode wäre Buffett dann aber gezwungen, den Goodwill seiner erworbenen Unternehmen abzuschreiben, obwohl meistens deren Marktwert über die Jahre steigt, d. h. man eigentlich zuschreiben müßte.

      Die Impairment Methode verhindert den Nachteil der Abschreibungsmethode aber hat den Nachteil, dass hier ein Unternehmen einmal komplett den Goodwill abschreibt und dann im nächsten Jahr wieder hohe Gewinn ausweisen kann. Das Unternehmen wird in diesem Fall auch behaupten, die Goodwillabschreibung sei eine einmalige Sache. Dieser Goodwill Impairment ist dann nicht im Gewinn vor Sonderposten enthalten. Fakt ist aber, dass das Unternehmen damit Wert vernichtet hat.
      Avatar
      schrieb am 15.02.03 00:57:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Und gehört nun eine ratierliche Goodwill-Abschreibung in die G+V zur KGV-Ermittlung oder nicht?
      Da dürfte man nämlich zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen beim Dax kommen.
      Avatar
      schrieb am 15.02.03 01:08:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 15.02.03 13:30:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ #3

      In den meisten Fällen wäre wohl eine regelmäßige Goodwillamortisierung sinnvoll (kovervativer ist sie in jedem Fall), weil bei den meisten Unternehmenskäufen die erhofften Synergien/Kapitalrenditen geringer ausfallen als erwartet.

      Davon mal abgesehen sollte man grundsätzlich immer vorsichtig sein, wenn ein Unternehmen einen hohen Gewinn verbunden mit einem hohen Cash-Abfluss aufweist.


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