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    Ist ein Krieg der USA gegen den Irak völkerrechtlich zu rechtfertigen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.02.03 12:51:14 von
    neuester Beitrag 17.03.03 13:39:29 von
    Beiträge: 49
    ID: 698.554
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      schrieb am 19.02.03 12:51:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Artikel 2 (4) der UNU-Charta verbietet jede "Androhung oder Anwendung von Gewalt".

      Ausnahmen:
      1.Recht zur Selbstverteidigung (dieses Recht wurde in der UNO-Charta von 1945 ausdrücklich als ein "naturgegebenes", also bereits unabhängig von der UNO-Charta bestehendes Recht erwähnt)
      2.Maßnahmen des UN-Sicherheitstates
      3.Recht der humanitären Intervention

      Nach Art. 51 der UN-Charta müssen Angriffe, die das Recht auf Selbstverteidigung auslösen, von einem Staat ausgegehen.

      Weder Art. 2 (4) noch Art. 51 befassen sich mit einem Angriff, der nicht durch einem Staat sondern durch Terroristen aus der Mitte der Gesellschaft erfolgt. Dies ist eine neue Problematik, die nach werdendem Völkergewohnheitsrecht zu entscheiden ist.

      Nach Art. 51 kann das Recht auf Selbstverteidigung solange ausgeübt werden, bis der Sicherheitsrat "die zur Wahrung der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen" getroffen hat.

      Solange der Irak seine, ja unbestreitbar vorhanden gewesenen Bestände an Massenvernichtungswaffen nicht deklariert und ihre Vernichtung nachvollziehbar dokumentiert hat, ist kein Element der Maßnahmen ais Resolution 1441 erfüllt. Damit ist das Recht auf Selbstverteidigung durch die bisherigen Maßnahmen des Sicherheitsrates nicht gesperrt.

      (Exkurs: Ist etwa, was behauptet wird, dem Weltsicherheitsrat nach dem Ende des Kalten Krieges eine Rolle als Alleinverantwortlicher für den Weltfrieden völkergewohnheitsrechtlich zugewachsen?

      Zwar arbeitet der Weltsicherheitsrat heute etwas effizienter als früher, aber
      weder die Kossovo-Intervention
      noch die Afghanistan-Intervention
      sind Handlungen des Weltsicherheitsrates gewesen.
      Auch wäre die Resolution 1441 ohne Ankündigung eines einseitigen Vorgehens nie verabschiedet worden.

      Fazit: Es gibt bisher keine allgemeine völkergewohnheitsrechtliche Norm, die ein unilaterales Vorgehen sperrt)

      Völkergewohnheitsrecht beruht auf einer gleichmäßigen Staatenpraxis, die von einer dieser Praxis entsprechenden Rechtsüberzeugung getragen ist. Welche Art von Völkergewohnheitsrecht der Selbstverteidigung gegen den internationalen Terrorismus ist im Werden?

      Kein Staat braucht die ständige Bedrohung durch Terroristen, denen A-, B- und C-Waffen zugänglich gemacht werden, hinzunehmen. Staaten sind also dem Grunde nach berechtigt, die Wahrscheinlichkeit eines großen Terrorangriffs mir derartigen Waffen zu verhindern.

      Ob sie berechtigt sind, zu diesem Zweck unter Verletzung von Art. 2 (4) der UNO-Charta militärische Maßnahmen gegen einen ausländischen Staat zu ergreifen, ist eine Frage der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen.

      Die Auswahl von Afghanistan als Zielstaat war nach diesen Gesichtspunkten gerechtfertigt. Die Duldung von Trainingslagern und Kommandostrukturen der al-Kaida begründet die Notwendigkeit und die Durchführung war verhältnismäßig.

      Im Fall Irak müßte die Notwendigkeit auf das jedenfalls früher vorhandene Vorhandensein von Massenvernichtungswaffen, das Potenzial zur Herstellung weiterer Waffen, den früheren Einsatz dieser Waffen und die Bereitschaft, solche Waffen Terroristen zuzuspielen, gestützt werden. Zusätzlich müßte allerdings die Verhältnismäßigkeit des militärischen Vorgehens begründet werden.

      Wenn mildere Mittel zum Ziele führen, würde eine militärische Intervention nicht mehr verhälnismäßig sein, wenn also Saddam sich noch entschließen sollte, das Schicksal der jedenfalls vorhanden gewesenen Massenvernichtungswaffen dokumentiert und nachprüfbar offenzulegen, die Vernichtung nachprüfbar nachzuweisen bzw. etwaige Verstecke preiszugeben.

      Auch multilaterales Vorgehen wäre ein milderes Mittel als die einseitige Intervention und daher vorzuziehen.

      Wenn allerdings in einem vernünftigen Zeitrahmen kein aktives multilaterales Vorgehen erfolgt, ist unilaterals Vorgehen gerechtfertigt. Die Dauer eines vernünftigen Zeitrahmens ist natürlich offen.

      Es ist jedoch zu bedenken, dass nun bereits seit 11 Jahren eine Bereitschaft zur aktiven Abrüstung der Massenvernichtungswaffen des Irak nicht besteht und der Weltsicherheitsrat mit der Entsendung einiger Inspektoren keinesfalls die wirklich erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um eine Bedrohung durch die Verwendung dieser Waffen durch internationale Terroristen zu verhindern.

      Festzuhalten bleibt, dass nach heutigem Völkerrecht ein Recht auf Selbstverteidigung eines Staates gegen den internationalen Terrorismus auch im Hinblick auf ausländische Staaten besteht.

      Die endgültige Lösung der Irak-Krise wird zeigen, welchen Weg das im Werden befindliche Völkergewohnheitsrecht in dieser Frage nehmen wird.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 13:13:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      #1

      Fahrplan zum Frieden

      Der Brasilianische Autor Paulo Coelho (55) gehört zu den meistgelesenen Autoren. Sein Welterfolg

      "Der Alchimist" steht seit Monaten in den Bestseller-Listen. Hier schreibt er seine ganz persönliche Meinung zum drohenden Krieg gegen den Irak und zu den dürftigen "Beweisen" der USA. Unbequem und kritisch, satirisch und ironisch. Ein Stück, das den US-Präsidenten George W. Bush nachdenklich stimmen sollte ...


      Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass der Präsident der USA für sein Handeln verantwortlich ist und trotz seiner Augen (haben Sie einmal auf seine Augen geachtet? Nun, das sollten Sie tun!) weiß, wovon er redet. Ich jedenfalls, der ich in keinerlei Verbindungen zu Spionagediensten stehe, aber täglich die Zeitung lese, habe jetzt die Lösung gefunden, wie die vom Irak versteckten Massenvernichtungswaffen ausfindig gemacht werden können:

      Alle im Irak befindlichen Inspektoren sollten ihre Koffer packen, ihre Hotelrechnungen bezahlen und sich zum Flughafen von Bagdad begeben.

      Dort kaufen sie ein Ticket nach Washington. Und zwar Business-Class, damit sie sich bei den Zwischenstopps ausruhen können.

      In Washington sollten sie in den erstbesten Bus zum Hauptquartier der Central Intelligence Agency (auch als CIA bekannt) steigen. Die Adresse steht im Telefonbuch von Virginia.

      Mit dem entsprechenden UNO-Inspektionsmandat versehen, sollten sie dort alle Fotos, Informationen und Dokumente über die Geheimverstecke der irakischen Massenvernichtungs-waffen anfordern, die zurzeit Herrn George W. Bush zur Verfügung stehen.

      Mit diesen Dokumenten in Händen, kehren sie in den Irak zurück und begeben sich umgehend an die auf den Fotos wiedergegebenen Orte. Saddam Hussein bleibt nichts anderes übrig, als alles zuzugeben und sein Waffenarsenal zu zerstören – weil er sonst fürchten muss, die ganze Welt gegen sich zu haben.

      Falls die CIA die betreffenden Dokumente und Fotos nicht besitzt. Sollten sich die Inspektoren ins Weiße Haus begeben – direkt ins Schlafzimmer von Herrn George W. Bush.

      Falls Herr George W. Bush sich gegenüber den UNO-Inspektoren als unkooperativ erweist, sollten diese die betreffenden Dokumente unter seinem Bett suchen. Ist auch dort nichts zu finden, sollten die Inspektoren dem Präsidenten folgende Frage stellen: Muss ein Sohn wirklich um jeden Preis die unerledigten Aufgaben seines Vaters zu Ende führen? Denn um nichts anderes scheint es hier schließlich zu gehen ...

      Nach Ausführung dieses nach meiner Meinung unfehlbaren Aktionsplanes, verlange ich, dass die Milliarden von Dollars, die ein Krieg gekostet hätte, folgendermaßen aufgeteilt werden:

      * 50 Prozent als Hilfe für die Armen Brasiliens, denn der brasilianische Präsident hat schon mit einem riesigen Haushaltsdefizit zu kämpfen; zudem ist der Autor dieser praktischen Anleitung selber Brasilianer.

      * 40 Prozent an Afrika

      * Neun Prozent an Europa, das ins Wanken geraten, aber nicht umgefallen ist – zumindest bis zu dem Tag, an dem ich dies schreibe.

      * Ein Prozent für das Verfassen einer schönen, gebundenen Tony-Blair-Biographie, inklusive Übersetzung in 40 Sprachen, mit hübschen Fotos. Darin sollte stehen, was für ein großer Politiker er ist und was für ein intelligenter, charismatischer, gutaussehender, charmanter Mann. Das sollte reichen, ihn in seinem Eckchen zufrieden zu stellen, weil damit all seine Qualitäten offiziell gewürdigt würden. Übrigens: Wenn wir vom Krieg sprechen, sollten wir nicht verallgemeinern, indem wir sagen: "Die Amerikaner wollen den Irak angreifen." Wir haben schon einmal diesen Fehler gemacht, als wir sagten: "Die Serben sich Schlächter", "Die Brasilianer sind faul" oder "Die Iraner sind Fundamentalisten!. Den Irak angreifen wollen die Politiker um Herrn George W. Bush, die Ex-Mitarbeiter des bankrotten Energieunternehmens Enron & Co. Das amerikanischen Volk hingegen sieht ganz klar, was gespielt wird. So wie es ihm gelungen ist, den Vietnamkrieg zu stoppen, gelingt es ihm vielleicht auch, Bush`s Leibarzt dazu zu bringen, seinem Patienten ein Beruhigungsmittel zu verschreiben – und diesen Albtraum zu beenden.

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 13:15:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Man müßte einmal genau festlegen was Terrorismus ist. Kann man von Terrorismus sprechen wenn Zivilisten getötet werden? Oder wenn Unschuldige getötet werden? Wenn niedrige Beweggründe zugrunde liegen? Wenn die Täter aus sog. Schurkenstaaten kommen? Darf der Begriff Terrorismus nicht verwendet werden wenn der Täter eine demokratisch gewählte Regierung ist? (Wenn ich durch Bomben umkommen würde wäre mir das ziemlich egal).

      In der Vergangenheit wurden von den Großmächten (hauptsächlich UdSSR und USA) sehr schmutzige Spiele in dieser Region gespielt. Man denke nur an den Krieg zwischen Irak und Iran: nur dank der massiven Unterstützung Sadam Husseins von Seiten der USA konnte es ein so langer und blutiger Krieg (mit einer Million Toten) werden.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 13:16:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      # 2

      Das ist doch nur dummes Gefasel.

      Ich hatte eigentlich gedacht, es würde jemand mir hier mal sauber völkerrechtlich begründet klar machen, ob, und wenn ja warum eine einseitige Intervention der USA im Irak völkerrechtswidrig ist.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 13:22:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4

      Das wird leider keiner können......
      Hier greifen nur "ideologische" Überzeugungen.....

      Israel fühlt sich auch im Recht........................................................................
      Genauso wie der Irak.........................................................................
      Oder die Palästinenser................................................................
      Und wenn man Adolf oder Stalin gefragt hätte.... tja alles Selbstverteidigung

      Uppss.. Hoffentlich bekomm ich jetzt keine "Mecker-Mails" ;)

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      Avatar
      schrieb am 19.02.03 13:22:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      # 3

      Terroristisch sind Angriffe, die nicht durch einen Staat, sondern durch Personen aus der Mitte der Gesellschaft erfolgen.

      Gegen wen sich der Angriff richtet, gegen Militär, Zivilisten, staatlich oder private Einrichtungen ist gleichgültig.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 13:26:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      # 5

      Man darf natürlich keine der Konfliktparteinen fragen, Die fühlen sich immer im Recht.

      Aber das Völkerrecht gilt ja gerade als objektive Richtschnur, und es wird immer behauptet, die USA verhielten sich völkerrechtswidrig.

      Ich meine, bisher jedenfalls nein. Und wer anderer Meinung ist, möge das bitte völkerrechtlich sauber begründen.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 13:31:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7

      die USA müßten erstmal konkrete Beweise dafür vorlegen, dass sie nach Art. 51 der UN-Charta vom Irak "angegriffen" oder bedroht wurden. Das ist bis heute nicht geschehen. Ansonsten könnte doch jeder Deppenstaat mit ABC-Waffen hergehen und unliebsame Nachbarn oder wirtschaftliche Konkurrenten aufgrund geltenden Völkerrechts aus dem Weg räumen. ;)
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 13:36:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8: Ansonsten könnte doch jeder Deppenstaat mit ABC-Waffen hergehen und unliebsame Nachbarn oder wirtschaftliche Konkurrenten aufgrund geltenden Völkerrechts aus dem Weg räumen.
      Meine Rede!
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 13:38:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      #6

      In einem Interview sagt ein hoher sudanesischer Mininister (ich glaube sogar der MP oder sowas ähnliches) über Terroristen sinngemäss : Wenn sie gegen uns kämpfen sind es Freiheitskämpfer, wenn sie gegen euch kämpfen, sind es Terroristen. Mit anderen Worten Terrorismus ist ansichtsache.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 13:56:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      # 8

      Falsch.

      Eine potentielle Bedrohung der USA durch einen Irak, der über für den terroristischen Einsatz geeignete Massenvernichtungsmittel verfügt, ist offenkundig. Der Irak hat den Verbleib seiner Massenvernichtugnswaffen nicht nachgewiesen. Also ist davon auszugehen, dass er sie weiterhin hat.

      Ein Staat muss die ständige, latente Bedrohung nicht hinnehmen, die sich aus der offen feindlichen Politik in Kombination mit dem Vorhandensein von Massenvernichtungswaffen. Er ist dem Grunde nach berechtigt, die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Terrorangriffs mit diesen Massenvernichtungswaffen zu vermindern.

      Man stelle sich einmal vor, aus einer verfallenen Garage in der Bronx wird eine primitive Rakete mit einem Masenvernichtungswaffen tragenden Kampfkopf in das Yankee-Stadium geschossen, während eines Football-Spiels. Diese Bedrohung ist nicht zu leugnen, insbesondere, da der Irak ja gerade keine Nachweise über das Schicksal seiner Massenvernichtungsmittel zu führen bereit ist.

      Damit verkürzt sich die Problematik auf die Frage, ob eine militärische Maßnahme gegen den Irak notwendig und verhältnismäßig ist. Das strikte Erfordernis eines offenen bewaffneten Angriffs durch einen Staat ist bei der Verteidigung gegen terroristische Angriffe eben nicht erforderlich.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 13:59:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      @scarlett (#6):
      Danke für die Auskunft. Die Gräueltaten des Hitlerregimes sind nach deiner Definition also nicht terroristisch gewesen.
      Wie wäre deine Antwort wenn man in der Frage #3 das Wort "Terrorismus" durch "Verbrechen" ersetzen würde?
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 14:05:51
      Beitrag Nr. 13 ()
      # 12

      Wenn wir völkerrechtlich argumentieren, sprechen wir über die Handlungsweise von Völkerrechtssubjekten, und das sind Staaten. Staaten können sich völkerrechtswidrig verhalten, aber sie können als Staat keine Verbrechen begehen. Verbrechen begehen immer nur Personen.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 14:08:00
      Beitrag Nr. 14 ()
      #11

      Eine potentielle Bedrohung der USA durch einen Irak, der über für den terroristischen Einsatz geeignete Massenvernichtungsmittel verfügt, ist offenkundig. Der Irak hat den Verbleib seiner Massenvernichtugnswaffen nicht nachgewiesen. Also ist davon auszugehen, dass er sie weiterhin hat.

      Ein Staat muss die ständige, latente Bedrohung nicht hinnehmen, die sich aus der offen feindlichen Politik in Kombination mit dem Vorhandensein von Massenvernichtungswaffen. Er ist dem Grunde nach berechtigt, die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Terrorangriffs mit diesen Massenvernichtungswaffen zu vermindern.

      das heißt also wenn sich irgendein Staat von einem anderen Staat latent bedroht fühlt, hat er nach Deiner Rechtsauffassung das Recht diesen Staat anzugreifen ?

      Warum unternehmen Die USA dann nichts gegen Nordkorea, gegen China ? Und was ist mit den Staaten die keine ABC-Waffen haben und sich durch eben jene Staaten bedroht fühlen die welche haben wie die USA, China, Russland, etc. ? Haben die eben das Pech keine ABC-Waffen zu haben, mit denen Sie einen machtvollen präventiven Selbstverteidigungsschlag führen können ?
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 14:16:10
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Scarlett

      Zwischen Selbstverteidigung und Intervention bestehe ein entscheidender Unterschied, gibt der Hamburger Friedensforscher Reinhard Mutz zu bedenken: "Verteidigung bedeutet Abwehr eines Angriffs auf ein eigenes Rechtsgut. Intervention bedeutet Eingriff und Einmischung in Rechtsgüter anderer. Das ist das Gegenteil von Verteidigung - die Ablösung des Völkerrechts durch das Faustrecht."
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 14:26:17
      Beitrag Nr. 16 ()
      Scarlett,

      Terroristisch sind Angriffe, die nicht durch einen Staat, sondern durch Personen aus der Mitte der Gesellschaft erfolgen. Falsch - es gibt auch Staatsterrorismus! Aber wenn`s halt besser passt, es sind ganz einfach Verbrechen.


      Aber das Völkerrecht gilt ja gerade als objektive Richtschnur, und es wird immer behauptet, die USA verhielten sich völkerrechtswidrig. Ich meine, bisher jedenfalls nein.
      Hm. Und was meinst du dazu? http://www.humanrights.de/doc_en/archiv/u/usa/irak.html

      Für mich ist ein solcher Versuch, diesen verbrecherischen Angriffskrieg mit dem internationalen Völkerrecht zu rechtfertigen "dummes Gefasel", um bei deinem Sprachgebrauch zu bleiben. Meines Wissens ist der Irak derzeit überhaupt nicht in der Lage, die USA militärisch in irgend einer Weise anzugreifen oder zu bedrohen.
      Und die Massenvernichtungswaffen der USA, die mehrfach ausreichen würden, um jegliches Leben auf der Erde zu vernichten stellen da offenbar überhaupt keine Bedrohung dar. Aber klar, die werden ja gebraucht um der Welt den "gerechten Frieden" zu bringen. Und natürlich wegen dem Recht auf Selbstverteidigung.

      Und was ist mit dem ureigenen Grundrecht auf Leben? Spielt das bei euch Hobbykriegern überhaupt noch irgend eine Rolle? Oder haben halt diejenigen, die zufällig in so einem Kriegsgebiet leben einfach Pech gehabt?

      Ich kann da nur noch mit dem Kopf schütteln.
      man man man

      Ronald
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 14:32:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      Eine Aussage was gut und was böse ist vermisse ich in deiner Antwort immer noch.
      Sonst hast du eine elegante Definition für das Wort "Verbrechen" geliefert. Ich weiß jetzt: der Massenmord durch das Hitlerregime war jedenfalls kein Verbrechen. Die täglichen "Operationen" der Sharon-Regierung in den Palästinensergebieten können per Definition auch kein Verbrechen sein (weil von einem Staat ausgeübt). Ebenso ist das Vorgehen Rußlands in Tschetschenien kein Verbrechen. Auch nicht der beabsichtigte Angriff der USA auf den Irak.
      Nur eines ist mir noch unklar: läßt sich sich daraus eine Rechtfertigung für die großen Massenmörder der Vergangenheit und Gegenwart stricken? Oder ist das Töten von Unschuldigen immer noch etwas Unanständiges, etwas wo man als gerechter Mensch eher dagegen ist.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 14:51:20
      Beitrag Nr. 18 ()
      vielleicht brechen wir die ganze Situation einmal einmal in den Alltag herunter.

      Angenommen ich habe Streit mit meinem Nachbarn, der droht mir daraufhin jeden Tag mir morgen die Fresse einzuhauen, hat es bisher aber mit Drohungen bewenden lassen. Trotzdem droht er mir jeden Tag damit weiter. Habe ich nun das Recht ihm eines morgens im dunkeln mit nem Baseballschläger aufzulauern und ihn "vorsichtshalber" erstmal ordentlich zu vermöbeln bevor er es bei mir tut ? Diese wäre nach deutscher Rechtsprechung ein ganz klarer Rechtsbruch der mit einer Verurteilung meinerseits einhergehen würde. Nun kann man sich streiten ob unsere Rechtsprechung gut oder schlecht ist, aber ich denke es trifft so ungefähr den Kern dieser Situation. Wir brauchen eine unabhängige Institution die solche Situationen klärt und notfalls regelt und das sollte weiterhin din UNO bleiben und nicht die "Weltmacht" USA. Wenn die UNO dazu nicht in der Lage ist, muß sie gestärkt werden und Ihre Charta entsprechend verändert werden. Wenn wir Rechtsprechung in Zukunft allein der USA überlassen, haben wir eine Weltdiktatur und das blanke Faustrecht zu erwarten, denn mit welcher Begründung sollten sich dann Staaten wie China oder Russland weiterhin zurückhalten, sich das zu nehmen was sie selbst fur Richtig halten ?
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 15:00:16
      Beitrag Nr. 19 ()
      # 17

      Ein Staat als Staat kann keine Verbrechen behen. Er hat keine strafrechtliche Verantwortlichkeit. Verbrechen als Straftatbestände begehen immer nur Personen und sie sind die Subjekte des Strafrechts.

      So hat selbstverständlich das Deutsche Reich keine Verbrechen begangen, sondern die Nazis und ihre Mitläufer und Helfer, Israel als Staat begeht keine Verbrechen, du wirfst sie ja selbst nicht dem Staat vor, sondern der Sharon-Regierung, also Personen.

      Kein Massenmörder (im juristischen Sinn, nicht im emotional gebrauchten Sinn) kann unter Berufung auf das Völkerrecht die Begehung einer Straftat nach Strafgesetzbuch rechtfertigen.

      Das Völkerrecht sagt nichts darüber aus, was gut und was böse ist. Sondern nur, ob etwas dem Völkerrecht entspricht, ob es völkerrechtswidrig ist, oder ob es völkerrechtlich noch ungeregelt ist.

      Völkerrecht bezieht sich auf den Verkehr zwischen Völkerrechtssubjekten, also Staaten. Es ist beruht entweder auf völkerrechtlichen Vereinbarungen, vorausgesetzt, dass sie von der notwendigen Anzahl von Staaten innerhalb eines bestimmten Zeitraums ratifiziert wurden, oder es ist Völkergewohnheitsrecht. Das beruht auf einer von den Staaten über einen längeren Zeitraum gleichmäßig geübten Praxis ihrer Handlungsweise, die getragen ist von einer dieser Praxis entsprechenden Rechtsüberzeugung.

      So. Jetzt kannst du einordnen.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 15:14:26
      Beitrag Nr. 20 ()
      # 16

      ok, im allgemeinen Sprachgebrauch gibt es das Wort Staatsterrorismus. Aber das ist kein Begriff des Völkerrechts. Es wird auch normalerweise so gebraucht, dass der vom Staatsterrorismus Betroffene nicht der Bürger eines anderen Staates ist, betrifft also schon per Sprachgebaruch nicht das Verhältnis zwischen Staaten.

      Die Angaben in deiner zitierten website kann ich nicht nachprüfen. Ihre Seriosität kann ich nicht beurteilen. Alles aber, was bisher im zwischenstaatlichen Bereich seit dem Überfall des Irak auf Kuwait geschehen ist, geschah und geschieht auf der Grundlage von Beschlüssen des Sicherheitsrates.

      Ich rechtfertige überhaupt nichts. Ich beurteile eine bestehnde Situation völkerrechtsmäßig. Ein unilateral oder multilateral gefühter Krieg von Staaten ohne einen Beschluss des Sicherheitsrates ist nicht per se ein verbrecherischer Angriffskrieg. Lies nochmal # 1, da habe ich es begründet.

      Wir argumentieren hier völkerrechtlich, mit Staaten als Völkerrechtssubjekten. Deshalb hat das allgemeine Grundrecht auf Leben und Unversehrheit hier nicht verloren. Aber auch dazu und über seine Bedeutung im Kriegsfalle kann man durchaus eine Debatte führen.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 15:15:50
      Beitrag Nr. 21 ()
      #1

      War der Krieg gegen Hitler-Deutschland zu rechtfertigen ?

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 15:21:12
      Beitrag Nr. 22 ()
      # 15

      Das ist doch Wortklauberei.
      Und es ist auch gedanklich unscharf von dem Herrn Friedensforscher. Nach seiner Auffassung und Definition gibt es also auch keine völkerrechtlich zulässige humanitäre Intervention wie im Kossovo. Da liegt er aber falsch!

      Er muss wohl mit seinen Definitionen seine Klientel politisch korrekt bedienen, Völkerrecht kümmert ihn doch garnicht. Schon seine Wortwahl zeigt, dass er nichts davon versteht.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 15:25:38
      Beitrag Nr. 23 ()
      # 18

      Man kann aber Sachverhalte des Völkerrechts eben nicht nach den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts oder des Strafrechts beurteilen. Das führt zu nichts.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 15:26:05
      Beitrag Nr. 24 ()
      #22

      richtig, humanitäre Interventionen sind meines Wissens nach nicht im Völkerrecht definiert. Vielleicht sollte man dies aber tun.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 15:30:46
      Beitrag Nr. 25 ()
      # 24

      Humanitäre Interventionen sind völkerrechtlich zulässig. Sie sind neben Maßnahmen der Sicherheitsrates und notwendigen und verhälnismäßigen Selbstverteidigungsmaßnahmen der dritte Fall nach Völkerrecht zulässiger "Androhung oder Anwendung von Gewalt".
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 15:42:27
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ich will noch mal deutlich machen, wie groß hier die Begriffsverwirrrung und damit auch die Beurteilung völkerrechtlicher Sachverhalte ist.

      Vorhin fand ich in der Post ein Papier des Landesbischofs Fischer der evangelischen Kirche in Baden. Der schreibt unter anderem:

      "Selbst ohne Mandat der UNO sind die USA bereit, im Alleingang diesen Krieg durchzusetzen. Diese Praxis verstößt gegen den ökumenischen Konsens der christlichen Friedensethik. Es muss eine Instanz geben, die von allen Nationen anerkannt wird und die dann als ultima ratio einen Krieg erklären darf........ Diese Instanz kann allein die UNO sein. Durch seine Kriegsandrohung erhebt Präsident Bush die USA zur Weltmacht die sich über internationales Recht erhebt."

      So ein Quatsch! Als ob der ökumenische Konsens der christlichen Friedensethik internationales Recht wäre! Und er bindet dann wohl auch Muslime oder Buddhisten! Die Kirchen sind nicht einmal in der Lage, internationales Recht zu setzen, das können nur Staaten. Und die haben eben weder durch Abkommen, noch als Gewohnheitsrecht, einen solchen Grundsatz, wie ihn der Herr Bischof hier aufstellt, zum Völkerrechtsgrundsatz gemacht.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 16:01:52
      Beitrag Nr. 27 ()
      # 21 Blue Max

      Ich meine, dass sich ein Krieg gegen das Deutsche Reich vor dem September 1938, also vor dem Konflikt, der mit dem Münchner Abkommen gelöst wurde, völkerrechtlich nur schwer hätte begründen lassen.

      Eine Möglichkeit wäre die Rheinlandbesetzung gewesen, die unter Bruch internationaler Verträge geschah. Humanitäre Interventionen, also etwa zum Schutze der Juden, gab es noch nicht als Völkerrechtsinstrument.

      Aber das Beispiel zeigt, dass ein sicher völkerrechtsgemäßes Verhalten, nämlich garnichts zu tun, nicht unbedingt positive Folgen hat.

      Ein Krieg Englands und Frankreichs gegen Deuschland 1935 wäre wohl mit einer schnellen Niederlage Deutschlands geendet. Ob die Nazis das in der Regierung überlebt hätten? Und selbst wenn! Sie hätten nicht sobald einen Krieg, der völkerrechtlich sicher nicht gerechtfertigt war, vom Zaune brechen können und der Welt wären wohl viele, vliele Millionen Tote erspart geblieben. So traurig auch das Schicksal der Menschen, die im Krieg von 1935 ihr Leben verloren hätten, gewesen wäre.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 16:29:04
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 16:46:58
      Beitrag Nr. 29 ()
      #28

      warum nicht ? Der Irak ist auf jeden Dollar angewiesen. Durch das UNO-Embargo fehlt es hinten und vorne und es sind während der Zeit des UNO-Embargo`s seit 1993 bis heute mehr Kinder an Hunger und fehlenden Medikamenten im Irak gestorben als im Krieg.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 17:12:40
      Beitrag Nr. 30 ()
      Eine amerikanische Meinung dazu:

      The American Society of International Law - Task Force on Terrorism.
      The Myth of Pre-emptive Self-defense

      http://www.asil.org/taskforce/oconnell.pdf
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 17:48:10
      Beitrag Nr. 31 ()
      # 30

      Interessanter und sehr lehrreicher Aufsatz!

      Aber Scarlett argumentiert ja, dass es hier um ein im Werden befindliches neues Völkergewohnheitsrecht geht, dass also ein Sachverhalt vorliegt, der neu ist und nicht a priori vollständig in analoger Anwendung von Grundsätzen beurteilt werden kann, die für andere Sachverhalte entwickelt wurdenn.

      Die bisherigen Kriterien sind für die Beurteilung, wann bei terroristischen Aktivitäten ein Angriff durch einen anderen Staat vorliegt, eben nicht einfach zu übertragen.

      Und auf die Frage, ob, wenn ja warum und wie lange ein Staat eine andauernde, latente Bedrohung mit terroristischen Aktivitäten, die vom Territorium eines anderen Staates ausgehen, dulden muss, darauf geht Frau Professor aus Ohio nicht ein, darum aber geht es hier.

      Scarlett sagt ja auch, dass militärische Gewalt gegen den anderen Staat notwendig und verhältnismäßig sein muss. Der Sicherheitsrat hat jedenfalls bisher nicht die Maßnahmen getroffen, die objektiv "erforderlich sind zur Wahrung der imternationalen Sicherheit.". Und damit hat er das Recht auf unilaterale Selbstverteidigung auch meiner Meinung nach nicht gesperrt.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 21:32:16
      Beitrag Nr. 32 ()
      # 27

      Konnte denn die Besetzung des Rheinlands durch deutsche Truppen 1935 nicht als ein völkerrechtsgemäßer Kriegsgrund
      dienen?
      Aber vielleicht hatten England und Frankreich inzwischen ein schlechtes Gewissen wegen Versailles
      Avatar
      schrieb am 20.02.03 10:26:27
      Beitrag Nr. 33 ()
      Danke, MacHaeberle, für diesen Hinweis.
      Ms O`Connell von Ohio State hat die bisherige Entwicklung ziemlich umfassend dargestellt.

      Nur geht sie dabei ziemlich selektiv vor.

      So verwirft sie zB pauschal und ohne hinreichende Begründung die Meinung zahlreicher Völkerrechtslehrer, dass das Regime der UNO-Charta bezüglich der Anwendung militätischer Gewalt wegen der fortlaufenden Nichteinhaltung bereits seit den 70er-Jahren kein anerkannter Völkerrechtsgrundsatz mehr ist und statt dessen die Völkerrechtsgrundsätze aus der Zeit vor der Verabschiedung der UNO-Charta wieder voll gelten.

      Sie stützt sich hinsichtlich der staatlichen Zurechnung privater Gewalt auf das Nicaragua-Urteil von 1986, das mit dem Sachverhalt im Irak nicht vergleichbar ist.

      Sie unterstellt sogar, dass eine miltärische Entwaffnung des Irak Präzedenzfall für jegliche Art von Präventivkrieg gegen andere Staaten, die Massenvernichtungsmittel besitzen, sein würde. Absurd!

      Am Ende kommt dann der Pferdefuß: Sie fürchtet das Entstehen antiamerikanischer Stimmungen, deshalb lehnt sie ab.

      Das ist aber ein politischer Gesichtspunkt, der für die völkerrechtliche Beurteilung irrelevant ist.

      Ich bleibe dabei, dass wir uns hier auf einem neuen Gebiet bewegen, auf dem die Entwicklung von Völkerrechtssätzen noch nicht abgeschlossen ist.

      Und ich bleibe dabei, dass ein Staat das Recht haben muss, im Fall einer ständigen, latenten Bedrohung mit Massenvernichtungswaffen auch Maßnahmen militärischer Gewalt zu ergreifen, um diese Bedrohung zu vermindern.

      Es kann dahingestellt bleiben, ob die UNO-Charta insoweit fortgilt oder obsolet ist. Denn der Sicherheitsrat hat, bisher jedenfalls, versäumt, die objektiv "zur Wahrung der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen" zu ergreifen.

      Damit ist in jedem Fall keine Sperre für ein unilaterales Vorgehen eingetreten.
      Anders könnte es zu beurteilen sein, wenn der Sicherheitsrat effektive Maßnahmen beschließen würde, es also nicht bei dem Feigenblatt von ein paar Inspektoren, die ja nur sein Nicht-Handeln kaschieren sollen, belassen würde.

      Wenn der Sicherheitsrat es weiter versäumt, hier effektiv zu handeln, wird sich die völkerrechtliche Entwicklung wahscheinlich in die Richtung der generellen Zulässigkeit unilateraler Selbstverteidigung gegen terroristische Bedrohungen mit Massenvernichtungswaffen verfestigen.
      Avatar
      schrieb am 20.02.03 12:03:32
      Beitrag Nr. 34 ()
      Wenn wir die ganze Menschheit auf ein Dorf von 100 Einwohner reduzieren
      aber auf die Proportionen aller bestehenden Voelker achten
      wuerden , waere dieses Dorf so zusammengestellt:

      57 Asiaten
      21 Europäer
      14 Amerikaner (nord u. sued)
      8 Afrikaner

      52 waeren Frauen
      48 waeren Maenner

      70 Nicht-weisse
      30 weisse

      70 nicht Christen
      30 Christen

      89 heterosexuelle
      11 homosexuelle

      6 Personen wuerden 59% des gesamten Weltreichtums besitzen und alle 6
      Personen kaemen aus den USA.

      80 haetten keine ausreichenden Wohnverhaeltnisse

      70 waeren Analphabeten

      50 waeren unterernaehrt

      1 wuerde sterben
      2 wuerden geboren
      1 haette einen PC
      1 (nur einer) haette einen akademischen Abschluss

      Wenn man die Welt aus dieser Sicht betrachtet, wird jedem klar, dass das
      Beduerfnis nach Zusammengehoerigkeit, Verstaendnis, Akzeptanz und
      Bildung notwendig ist.

      Denkt auch darueber nach:

      Falls Du heute Morgen gesund und nicht krank aufgewacht bist, bist Du
      gluecklicher als 1 Million Menschen, welche die naechste Woche nicht
      erleben werden.

      Falls Du nie einen Kampf des Krieges erlebt hast, nie die Einsamkeit
      durch Gefangenschaft, die Agonie des Gequaelten, oder Hunger gespuert
      hast, dann bist Du gluecklicher als 500 Millionen Menschen der Welt.

      Falls Du in die Kirche gehen kannst, ohne die Angst, dass Dir gedroht
      wird, dass man Dich verhaftet oder Dich umbringt, bist Du gluecklicher
      als 3 Milliarden Menschen der Welt.

      Falls sich in Deinem Kuehlschrank Essen befindet, Du angezogen bist, ein
      Dach ueber dem Kopf hast und ein Bett zum hinlegen, bist Du reicher als
      75% der Einwohner dieser Welt.

      Falls Du ein Konto bei der Bank hast, etwas Geld im Portemonnaie und
      etwas Kleingeld in einer kleinen Schachtel, gehoerst Du zu 8% der
      wohlhabenden Menschen auf dieser Welt.

      Falls Du diese Nachricht liest, bist Du doppelt gesegnet worden, denn 1.
      Jemand hat an Dich gedacht und 2. Du gehoerst nicht zu den 2 Milliarden
      Menschen die nicht lesen koennen.

      Und... Du hast einen PC!

      Einer hat irgendwann mal gesagt:

      Arbeitet, als wuerdet ihr kein Geld brauchen, Liebt, als haette euch
      noch nie jemand verletzt, Tanzt, als wuerde keiner hinschauen, Singt,
      als wuerde keiner zuhoeren, Lebt, als waere das Paradies auf der Erde.

      Dies ist die internationale Woche der Freundschaft.

      Schickt diese Mail an alle, die Du Freunde nennst.

      Wenn Du sie nicht weiter schickst, wird nichts passieren,wenn Du sie
      weiter schickst wirst Du von jemandem ein Laecheln erwerben.

      Alles Gute in der Freundschaftswoche.

      Eigentlich geht es uns doch sehr gut...!!!
      Avatar
      schrieb am 20.02.03 12:04:56
      Beitrag Nr. 35 ()
      ...au Mann jetzt ist das kleine 100 Leute-Dorf auch hier
      angekommen...
      Avatar
      schrieb am 20.02.03 13:10:22
      Beitrag Nr. 36 ()
      Das Rechtfertigungsgeblubber ist wirklich kaum noch erträglich. Es erinnert an ähnliche Rechtfertigungsversuche vor knapp 65 Jahren...

      Dabei ist die Rechtslage völlig klar.

      Wie schon im Eingangsposting (fast) richtig dargestellt wurde, gibt es drei Legitimationssgründe für einen Krieg:

      1. Notwehr oder Nothilfe (dazu gehören auch Verpflichtungen aus einem Verteidigungsbündnis)

      2. Humanitäre Interventionen (hat bisher nur sehr wenige gegeben)

      3. Aktionen, die vom Weltsicherheitsrat oder von der UN-Vollversammlung (darauf haben gerade die USA in den 50er Jahren bestanden!) unter Beachtung der Grundsätze der UN-Charta ausdrücklich legitimiert sind.

      Auf den geplanten Irak-Krieg ist (bisher zumindest) eindeutig keines dieser Kriterien anwendbar.

      Die bloße Missachtung von Resolutionen ist ebenso eindeutig kein Kriegsgrund.

      Die Terrorismus-Debatte mag ja ganz interessant sein. Vielleicht muss da auch das Völkerrecht weiterentwickelt werden. Im Falle Irak sind aber bisher alle Versuche gescheitert, dem Irak terroristische Aktivitäten oder Verbindungen zu El Qaida zu unterstellen. Diese Diskussion führt also in die Irre: Zu Rechtfertigung dieses Krieges taugt sie nicht.

      Bleibt also noch die Behauptung, mangels Durchsetzungsfähigkeit der UNO seien die Grundsätze der UN-Charta irrelevant geworden.
      Diese Behauptung wird vor allem von denen verbreitet, die für diese mangelnde Durchsetzbarkeit die Hauptverantwortung tragen. Dies zeigt die Notwendigkeit, solchen Versuchen zur Re-Etablierung des Faustrechts entschlossen entgegen zu treten.
      Avatar
      schrieb am 20.02.03 13:29:33
      Beitrag Nr. 37 ()
      Vielleicht noch eine kleine Anmerkung zu #11:

      Einer der Staaten, dessen nachweislich vorhandene Massenvernichtungswaffen nicht nur zum terroristischen Einsatz geeignet sind, sondern bereits dazu verwendet wurden, sind die USA.

      Von dir, Scarlett, habe ich jedenfalls noch nicht die Forderung vernommen, die US-Labors zur Anthrax-Produktions müssten wegen nachgewiesener Missbrauchsgefahr zerstört werden!
      Avatar
      schrieb am 20.02.03 15:35:44
      Beitrag Nr. 38 ()
      apropo Völkerrecht. :mad:

      Quelle: http://www.fuerstentum-sealand.de/hotstuff/hakeburg_docum_d/…

      Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen; es besteht fort.


      Begründung:


      Die Fortexistenz des Deutschen Reiches ist sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch in der sonstigen nationalen und internationalen Rechtsprechung anerkannt worden.

      Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht der Rechtsnachfolger des Deutsches Reiches: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973 - 2 BvF 1/73 - zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR - Auszug - Orientierungssatz:


      «Es wird daran festgehalten (vgl. z.B. BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>;), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".»



      ...

      Im Detail: BVerfGE 36 auf die mündliche Verhandlung vom 19. Juni 1973 - 2 BvF 1/73 - Gründe B-III, Abs. 78 und 79

      1. Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]). 78


      Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20, 257 [266]).

      :eek::eek::eek:


      DIE SACHLAGE

      I. RECHTSGRUNDLAGEN
      Seite 5
      5. Eine Kommissarische Regierung des Deutschen Reiches wurde 1985 durch den vom SHAEF-Gesetzgeber USA beauftragen Generalbevollmächtigten für das Deutsche Reich gebildet. Das deutsche Reich ist seitdem wieder handlungsfähig.



      Begründung:


      Rechtsgrundlage des Generalbevollmächtigten ist die SHAEF-Gesetzgebung der USA für Deutschland.

      Die Kommissarische Regierung des Deutschen Reiches (SHAEF-Gesetzgeber USA) ist im Rahmen der Haager Landkriegsordnung dazu verpflichtet, den Anweisungen der Siegermacht USA in bezug auf die Wahrung ihrer Interessen gegenüber Deutschland bis zu einem künftigen Friedensvertrag Folge zu leisten.


      das heißt im Klartext: WIR SIND IMMER NOCH BESETZT UND DIE BRD EIGENTLICH EIN VIRTUELLES GEBILDE ? :eek::eek::mad:

      was für ne scheiße läuft hier eigntlich ? :mad:
      Avatar
      schrieb am 20.02.03 18:13:56
      Beitrag Nr. 39 ()
      # rv

      1. Die Völkerrechtslage ist keineswegs klar, da ein neuer Sachverhalt vorliegt, auf den die bisherigen Grundsätze nicht a priori unverändert anwendbar sind.

      Durch schlichte unbelegte Behauptungen kann man dies nicht aus der Welt schaffen, rv.

      2. Völlig unsinnig ist die Behauptung, die Völkerrechtslehrer, die die Auffassung vertreten, die Grundsätze der UNO-Charta seien schon in 70-er Jahren durch Nichtbeachtung seitens zahlreicher Staaten irrelevant geworden, trügen die Hauptverantwortung für die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit. Sie stellen bloß Fakten fest und ziehen daraus Schlüsse.

      3.Deine Unterstellung, die USA würden die mißbräuchliche Verwendung von Anthrax-Sporen aus ihren Bio-Waffen-Laboren für terroristische Aktivitäten dulden oder fördern ist ebenfalls völlig unsinnig.

      Merke: Völkerrechtliche Sachverhalte zu beurteilen setzt die Fähigkeit zu intellektueller Durchdringung der Materie voraus. Ressentiment und Voreingenommenheit führen dabei nicht weiter.
      Avatar
      schrieb am 20.02.03 23:16:58
      Beitrag Nr. 40 ()
      @ scarlett

      Von dir lass ich mich nicht in der Anwendung von Völkerrecht belehren. Dafür verstehst du zu wenig davon.

      Zur Sache:

      - Was ist denn der neue Sachverhalt? Mit dem Terrorismus, der in der Tat eine neue Qualität bekommen hat, hat der Irak nichts zu tun. Oder willst du mit vagen Vermutungen und unbewiesenen Behauptungen einen Angriffskrieg begründen?

      - Ich habe niemals gesagt, die vereinzelten Völkerrechtler, die meinen die UNO sei irrelevant geworden, hätten diese Situation verursacht. Vielmehr haben die USA systematisch versucht, die UNO zu entmachten (z.B. durch Nicht-Zahlen von Beiträgen und systematische Erpressung) - und behaupten jetzt, sie hätten es geschafft. Soll das etwa ein recht zum Angriffskrieg begründen?

      - Die Antrhrax-Geschichte ist allgemein bekannt und der US-Regierung sehr peinlich. Vielleicht sollten die USA wenigstens mal die Biowaffenkonvention einhalten!
      -------------------------------------------------

      Biowaffen: Verbotene Forschung in amerikanischen Regierungslabors
      Die Gefahr bioterroristischer Anschläge wächst" - Ein Hintergrundbericht

      Beim folgenden Text handelt es sich um den Mitschnitt der Sendung "Kontraste vom 24. Januar 2002. DIe Autoren sind Caroline Walter und Steffen Mayer. Wir dokumentieren Auszüge.

      ... Seit dem 4. Oktober 2001 wissen wir, es ist Wirklichkeit: An diesem Tag wurden in den USA die ersten Briefumschläge mit Anthraxpulver verschickt.

      Inzwischen kennen wir noch eine Wahrheit: der Feind, der sie in den USA verschickt hat, ist ein amerikanischer Mitbürger. Seine Waffe kommt aus einem heimischen Labor. Auf diesen Schock waren die Amerikaner nicht vorbereitet. Umso energischer, so dachten wir, müssten sie sich nun dafür einsetzen, dass Biowaffen nicht nur geächtet werden - dass ihre Produktion aufhört. Weltweit. Und in den USA. ...

      Milzbrandanschläge in den USA - 5 Menschen sterben. Der Verdacht fällt auf islamistische Terroristen.

      Inzwischen steht fest: Die Milzbranderreger aus den Briefen stammen aus den USA selbst. Die Spur führt zum amerikanischen Militär. Im US-Armee Labor Fort Detrick lagern Erreger des Milzbrandtyps, der auch bei den Anschlägen verwendet wurde. Und nur wenige Labors der US-Armee und des CIA wurden damit beliefert.

      Barbara Rosenberg, Biowaffenexpertin. Sie hat die Spur des Milzbranderregers verfolgt. Das Ergebnis: das tödliche Pulver aus den Briefen ist ein Produkt der amerikanischen Biowaffenforschung.
      Barbara Rosenberg, Biowaffenexpertin: "Es ist jetzt im wesentlichen sicher, dass der Milzbranderreger aus dem amerikanischen Biowaffenprogramm kommt. Dass der Täter ein Amerikaner ist, der Verbindung zum Biowaffenprogramm hat und in einem Labor der Regierung arbeitet. Es ist sicher, dass er sehr viel Erfahrung hat im Umgang mit Milzbrand und Zugang zu geheimen Informationen und speziellem Material."

      Die Analyse der Milzbrandbriefe brachte es ans Licht: Die US- Regierung hat eine neue Form von trockenem Milzbrandpulver herstellen lassen, das sich als biologische Angriffswaffe eignet. Hoch konzentriert, leicht zu verteilen, schon in kleinen Mengen tödlich. Angeblich Forschung zur Verteidigung. Doch Experten halten das für unglaubwürdig. Barbara Rosenberg, Biowaffenexpertin: "Warum man trockenes, waffentaugliches Milzbrandpulver herstellt, ist ganz klar. Man will prüfen und testen, wie man es im Krieg einsetzen könnte. Man will wissen, wie es sich über große Gebiete verteilt und wie tödlich es dann noch ist. Ich glaube nicht, dass diese Tests mit waffentauglichem Milzbrand, irgendeinen Sinn für die Verteidigung haben."

      Das bedeutet: Unter dem Vorwand der Verteidigung ließ die US- Regierung erst vor kurzem Milzbrand als Angriffswaffe entwickeln. Damit verstößt Amerika gegen die Biowaffenkonvention von 1972. Denn die verbietet die Erforschung, Herstellung und Lagerung von biologischen Angriffswaffen. 144 Länder haben die Biowaffenkonvention unterzeichnet - auch die USA.

      ... Die USA brechen also die Konvention, die sie selbst unterzeichnet haben. Den deutschen Experte Jan van Aken überreascht das nícht. Jan van Aken, Biowaffenexperte: "Die Biowaffenkonvention ist wunderbar, sie verbietet jegliche biologische Waffen, kann das aber überhaupt nicht kontrollieren. Kein Mensch weiß, was in verschiedenen Ländern tatsächlich passiert, das müssen wir überprüfen können. Wir müssen kontrollieren können, ob die Länder sich tatsächlich an das Biowaffenverbot halten, indem wir Inspektoren dort hinschicken, indem die Länder gezwungen werden, offen zu legen, was in verschiedenen Labors stattfindet."

      Genau darüber verhandeln seit Jahren die Unterzeichnerstaaten. ...
      ... Vergangenen Dezember fand in Genf die letzte Konferenz zur Biowaffenkonvention statt. Von Anfang an blockieren die USA die Gespräche, beschuldigen andere Staaten, die Konvention zu brechen. Am Ende lassen die Amerikaner die ganze Konferenz platzen. Grund: Die USA haben selbst genug zu verbergen, fragwürdige Forschung in ihren eigenen Biowaffenlabors. Barbara Rosenberg, Biowaffenexpertin: "Einiges von dieser Forschung ist jetzt ans Licht gekommen, zum Teil durch Zeitungsrecherchen. Es sind mindestens vier oder fünf verschiedene Projekte. Eines ist die Herstellung von trockenem, waffentauglichem Milzbrand. In einem anderen wurde eine Bombe für Biowaffen entwickelt. Und in einem Projekt wurde gentechnisch veränderter Milzbrand hergestellt, gegen den der US-Impfstoff nicht mehr wirkt."

      Jetzt will das US-Militär sogar gentechnisch manipulierte Bakterien einsetzen. Sie sollen die Ausrüstung feindlicher Truppen zerstören. Genug Gründe die eigenen Labortüren vor internationalen Kontrollen geschlossen zu halten. Und die Verhandlungen zur Biowaffenkonvention zu sabotieren. Ein verheerendes Signal.

      Jan van Aken,Biowaffenexperte: "Durch diese Blockade-Haltung der USA, die sich auf überhaupt keinen Kompromiss einlässt und auch durch die fragwürdigen Forschungen im Biowaffenbereich in den USA, sehe ich im Moment überhaupt keine Grund mehr für andere Länder jetzt nicht zu sagen, ja, dass machen wir jetzt auch. Was soll diese Länder noch daran hindern, selbst offensive Biowaffenprogramme aufzulegen. Da sehe ich den Beginn eines biologischen Wettrüstens."

      Krankheitserreger als Waffen. Mit grauenhaften Folgen. Die Amerikaner haben eine Rüstungsspirale losgetreten. Und die deutsche Regierung? Sie übt sich in uneingeschränkter Solidarität: bei den Verhandlungen über die Verschärfung der Biowaffenkonvention gibt es keinen Druck auf die USA. Jan van Aken,Biowaffenexperte: "Joschka Fischer hat vollkommen versagt. An diesem Punkt, wo es tatsächlich um ein Ja oder Nein zum biologischen Wettrüsten geht, hätten die europäischen Regierungen und die Deutschen voran, andere Initiativen starten müssen. Es wäre ja möglich gewesen, dass die anderen 143 Vertragsstaaten ein solches Protokoll unterzeichnen ohne die Amerikaner. Das hätte einen gewaltigen politischen Druck erzeugt. Da waren es gerade die Deutschen, die dies verhindert haben, die immer gesagt haben, ohne den großen Bruder in Washington werden wir so was nicht unternehmen und das muss man der rot-grünen Regierung vorwerfen."

      Auch Mitglieder des Europäischen Parlaments ärgern sich über das fehlende Engagement der Deutschen. Armin Laschet,EU-Parlamentarier: "Deutschland hat Gewicht in der Europäischen Union und gegenüber den Vereinigten Staaten und dieses Gewicht muss man nutzen. Da muss ein Aussenminister auch hochkarätige Beamte in die Verhandlungen schicken, er muss Klartext reden, er muss das Thema wichtiger nehmen als er es bisher tut. Ich habe den Eindruck, man erkennt die Bedeutung des Problems in Berlin nicht."

      Und zu dem Problem Biowaffenkonvention gibt Außenminister Fischer Kontraste kein Interview. Bis heute noch keine offene Kritik an den USA. Die deutsche Bundesregierung hat versagt. Und das, obwohl die Gefahr bioterroristischer Anschläge wächst. ... Jan van Aken,Biowaffenexperte: "Wenn ein Terrorist sehr viele Menschen treffen will, braucht er sehr, sehr umfangreiches Wissen. Das kann er nur aus staatlichen Programmen haben. Wenn wir mit Hilfe der Biowaffenkonvention staatliche Programme verhindern, verhindern wir auch große bioterroristische Angriffe."

      Deutschland ist auf biologische Terroranschläge nur schlecht vorbereitet. Das hat sich im letzten Jahr gezeigt. Und da war es noch falscher Alarm. Jetzt haben die Amerikaner das Signal zum biologischen Wettrüsten gegeben und die deutsche Regierung hält still.
      Avatar
      schrieb am 20.02.03 23:28:26
      Beitrag Nr. 41 ()
      Hallo Scarlett #33,

      Am Ende kommt dann der Pferdefuß: Sie fürchtet das Entstehen antiamerikanischer Stimmungen, deshalb lehnt sie ab.
      Das ist aber ein politischer Gesichtspunkt, der für die völkerrechtliche Beurteilung irrelevant ist.


      Das ist sicherlich bei einer rein juristischen Betrachtung richtig. Ich kenne die Aufgabenstellung für den Bericht nicht. Da es sich um eine "Task Force on Terrorism" handelt, kann ich mir vorstellen, dass auch politische Aspekte in die Betrachtung eingehen sollten.

      Gruss, MacHaeberle
      Avatar
      schrieb am 21.02.03 15:47:36
      Beitrag Nr. 42 ()
      kommt mir irgendwie bekannt vor. :mad:

      Freitag, 21. Februar 2003
      Pläne für Irak
      US-Verwalter regiert


      Die USA wollen nach einem Sturz der irakischen Führung einem Bericht der "Washington Post" zufolge die völlige Kontrolle über das arabische Land übernehmen. An die Spitze einer Regierung solle ein ziviler Verwalter aus den USA gesetzen werden.

      Dieser solle für eine Übergangszeit den Wiederaufbau des Landes und die Verteilung von Hilfsgütern leiten, berichtete das Blatt am Freitag unter Berufung auf US-Kreise. Der Verwalter solle ernannt werden, sobald das Militär die Sicherheit im Lande hergestellt und die Massenvernichtungswaffen zerstört habe.

      Als Verwalter solle ein US-Bürger "mit Format", etwa ein ehemaliger Gouverneur oder Botschafter eingesetzt werden. Der Oberbefehlshaber der US-Truppen im Nahen Osten und Afghanistan, General Tommy Franks, werde der Militärverwaltung vorstehen, solange US-Soldaten in Irak seien.

      Drohung gegen Nationalkongress

      Wie die "Washington Post" weiter berichtete, lehnten die USA diese Woche Erwägungen von oppositionellen Exil-Irakern zur Bildung einer Übergangsregierung ab. Dafür hatten sich unter anderem Vertreter des Irakischen Nationalkongresses (INC) ausgesprochen. Dem Chef des INC, Ahmed Chalabi, sei deutlich gemacht worden, dass jeder Schritt zur Bildung einer Übergangsregierung das Ende der Beziehungen zwischen den USA und dem Kongress zur Folge hätte. Bis zu 25 Iraker sollen die USA beraten. Dieser von ihnen einberufene Rat solle jedoch über keine Regierungsgewalt verfügen.
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 14:04:51
      Beitrag Nr. 43 ()
      Dieser Artikel stellt die (in den Medien kaum ausgesprochene) Realität der Vorgänge im Irak recht vollständig dar.
      Vom enthaltenen Hinweis auf "Marxistische Blätter" distanziere ich mich ausdrücklich weil diese Ideologie für unsägliche Verbrechen verantwortlich war.
      Hier der sehr aufschlußreiche Artikel:

      Viele sehen als klares Endziel eines US-geführten Militärschlages, die Ersetzung des Baath-Regimes durch ein pro-westliches. Neben dem Problem, wie ein solches Vorgehen wenigstens vordergründig völkerrechtlich legitimiert werden könnte, würden sich dabei aber für die USA eine Menge praktische Probleme ergeben. So gibt es nach wie vor keine Kräfte im Hauptteil des Landes auf die sich die USA stützen könnten und nach wie vor ist auch keine glaubwürdige Alternative für eine neue Regierung in Sicht. Der oft genannte, weitgehend von den USA finanzierte "Irakische National-Kongreß", ein Bündnis von Exilgruppen, verfügt im Land selbst keine Basis. 17

      Allein im mehrheitlich kurdischen Nordirak können sich die USA tatsächlich auf Kräfte vor Ort stützen. Eine Besetzung des Iraks wäre daher, wenn überhaupt, nur mit großen eigenen Verlusten zu erreichen und würde zudem auch international auf erheblichen Widerstand und massive Proteste stoßen. Im Gegensatz zum Golfkrieg würden sich die meisten Staaten der Region in diesem Falle gegen einen Angriff stellen.

      Im Gespräch ist auch die Besetzung und faktische Abspaltung von Teilen des Iraks, Dies könnten dann – analog der "No Fly"-Zonen – im Norden die mehrheitlich kurdischen Provinzen und im Süden die Region um Basra sein, die schon während des Golfkrieges kurzfristig von US-Truppen besetzt waren. In diesen beiden Gebieten liegt auch der größte Teil des irakischen Öls.

      Nicht zuletzt ums Öl geht es ja schließlich bei der Politik, die Großbritannien und die USA am Golf verfolgen und nicht etwa um die "Demokratisierung des Iraks". Die unversöhnliche Feindschaft der einstigen Kolonial- wie der aktuellen imperialistischen Supermacht gegen das Baathregime hat bekanntlich – wie so oft – mit der Nationalisierung der Ressourcen des Landes Anfang der 70er Jahre begonnen. Diese Feindschaft wurde nach dem Sturz des Schahs eine Zeit lang überlagert durch eine Politik, die nun im Iran unter Ajatollah Khomeini das größere Übel sah. Der Irak wurde in der Folge zum Krieg gegen den Iran ermuntert und erhielt, als sich nach Anfangserfolgen das Blatt gegen ihn zu wenden drohte, auch massive westliche militärische Unterstützung. Die gleichzeitigen Waffenlieferungen an den Iran, zeigen allerdings, daß die USA am liebsten keinen Sieger und kein Ende des ersten Golfkrieg gesehen hätten.
      Es lag an der völligen Fehleinschätzung der Haltung der USA ihr gegenüber, die die Baath-Führung zum Überfall auf Kuwait ermunterte und der USA so die Gelegenheit gab, den zur Regionalmacht aufgestiegenen Irak wieder gründlich abzurüsten – militärisch, aber vor allem auch industriell.

      Die USA und Großbritannien hatten nach Ende des "Zweiten Golfkrieges" mehreres erreicht: Sie sind seither wieder mit erheblichen Streitkräften in der Region militärisch präsent und konnten somit die, mit dem Sturz des Schahregimes aufgetretenen Lücken, mehr als nur schließen. Der Irak ist als eigenständiger regionaler – politischer wie wirtschaftlicher – Faktor weitgehend ausgeschaltet und über das Sanktionsregime haben sie auch wieder die Kontrolle über das irakische Öl. 20.000 bis 25.000 U.S. Soldaten sind nun ständig in der Region stationiert und große Mengen an Waffen und Ausrüstung wurden im voraus in Stellung gebracht, die den USA eine schnelle Expansion ihrer Militärmacht vor Ort erlauben.

      Die massive US-Truppenpräsenz richtet sich dabei nicht nur gegen den Iran und den Irak, sondern dient nicht zuletzt auch der Stabilisierung der Ölmonarchien nach Innen. Der Kontrolle dieser Länder – vor allem Saudi-Arabiens, als größtem Ölproduzenten – mittels ihrer korrupter Herrscher kommt dabei größte Bedeutung zu. Schließlich kann, wer hier das Sagen hat, den Preis des Öls entscheidend beeinflussen, mit all seinen Auswirkungen auf die Wirtschaft großer wie kleiner Staaten.

      Bereits Präsident Ronald Reagan hatte betont, auf keinen Fall zuzulassen, daß aus Saudi Arabien ein zweiter Iran werden würde. Aus Sicht der USA ist der Zugriff auf das Öl am Golf essentiell. Ausgedrückt ist dies in der "Carter Doktrin" vom Januar 1980, d.h. unmittelbar nach der iranischen Revolution: "Jeder Versuch einer auswärtigen Macht, die Kontrolle über die Golfregion zu erringen, wird als Angriff auf die vitalen Interessen der USA angesehen und mit allen, auch militärischen Mitteln zurückgeschlagen." Auf dieser Basis führte 1991 Präsident Bush senior die Operation Desert Storm durch und baute Präsident Clinton massiv die militärische Präsenz der USA am Golf aus.
      Im Boden der Länder dieser Region liegen, wie Dieter Lohaus in der letzten Ausgabe der Marxistischen Blätter sehr anschaulich beschrieben hat, nach aktuellen Schätzungen Ölreserven, die nach heutigen Preisen, Gewinne von mehr als 10.000 Mrd. US-$ erwarten lassen. Um die Verteilung dieser Profite geht es bei diesem Spiel und aus diesem Fonds werden auch die Rüstungsausgaben, wie die Kriege der Region finanziert - der Angreifer, wie der Verteidiger. 20

      Wenn natürlich die Installation eines US-hörigen Regimes im Irak und damit die Wiederherstellung der unmittelbaren Verfügungsgewalt über das irakische Öl, aus US-Sicht verlockend ist, so scheint sich seit Jahren, die US-Strategie auf die Aufrechterhaltung des Status Quo, d.h. der Aufrechterhaltung eines permanenten Spannungszustands, inklusive eines Krieges niederer Intensität, zu beschränken. Das erklärt auch eine Politik, die die Sanktionen auf unbestimmte Zeit fortschreiben will, an einer effektiven Rüstungskontrolle aber offensichtlich nicht interessiert ist.

      Allen schon weit gediehenen Bemühungen in diese Richtungen wurde ja bekanntlich mit den Bombardierungen im Dezember 1998 der Garaus gemacht. Zuvor hatten die Kontrolleure von UNSCOM den nahezu vollständigen Vollzug aller geforderten Abrüstungsmaßnahmen vermelden können. Auf Kosten des Iraks war ein voll funktionsfähiges Videoüberwachungssystem mit mehr als 130 Installationen an allen Orten, die zur Rüstungsproduktion dienen könnten, eingerichtet worden, über die eine sehr effektive Überwachung möglich gewesen wäre. UNSCOM mußte auf Grund der Kriegsvorbereitungen im Herbst 1998 abgezogen werden und das Videoüberwachungssystem fiel den folgenden angelsächsischen Bomben zum Opfer.

      Auch die Aufrechterhaltung des Status Quo kann, wie schon geschehen, umfassende militärische Angriffe beinhalten, die neben der militärischen, stets auch der industriellen Infrastruktur gelten. Angriffsziele könnten dabei auch Teile der Infrastruktur zur Förderung und Transport von Erdöl sein, um die Möglichkeiten des Iraks, auf eigene Rechnung Öl zu exportieren, zu beschneiden. – Dies war ja eines der Ziele, der im Juni im UN-Sicherheitsrat gescheiterten US-Pläne zur Änderung der Sanktionspolitik.

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      schrieb am 24.02.03 14:43:36
      Beitrag Nr. 44 ()
      Hm, naja, der Artikel in Posting # 43 ist doch nicht so ganz vollständig, denn beispielsweise dem 6. Abschnitt in Posting # 43 würde ich nicht zustimmen, denn dann würden Saudi-Arabien oder Oman die USA zweifellos genauso unterstützen wie Katar oder Bahrain.
      In Wirklichkeit aber hat der Königs-Clan in Saudi-Arabien seit den Anschlägen vom 11. September 2001 (meist saudische Fanatiker bei den Flugzeug-Terroristen) panische Angst vor dem, was die US-Regierung vorhaben könnte, die ihnen immer mißtrauischer gegenübersteht, die Saudis nicht mehr detailliert informiert und deshalb verweigert Saudi-Arabien den USA den direkten Angriff von Saudi-Arabien aus.
      Falls die USA außerdem nämlich tatsächlich eine halbwegs demokratische Regierung im Irak installieren wollten, sieht es schlecht aus für die Zukunft der Monarchie in Saudi-Arabien. Und selbst wenn nicht, ist die Königsfamilie in einer Verlierer-Situation, wenn der Irak völlig unter US-Kontrolle gerät: Das zweitgrößte Erdöl-Reserveland nach Saudiarabien, Irak, unter völliger US-Kontrolle, US-Militärbasen ohne Ende an der Nord-Grenze zu Saudi-Arabien, die OPEC am Ende und Probleme über Probleme für die Saudis.
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      schrieb am 24.02.03 14:52:31
      Beitrag Nr. 45 ()
      Und die letzten beiden Abschnitte des Artikels aus Posting # 43 sind "marxistischer-Blätter"-Unfug, denn die Bombardierungen von 1998 waren nicht der Grund für den Abzug, denn es gab schon vorher pausenlos Bombardierungen auf irakische Flak-Stellungen und auch jetzt - während die Inspektoren im Land sind - gibt es nahezu täglich weitere Bombardierungen ähnlicher Stellungen, die die Arbeit der Inspektoren in keiner Weise zu behindern scheinen.
      Tatsache ist, daß die Inspektoren 1998 Saddam Hussein bei den Versuchen behinderten, auch seine konventionelle Rüstung wieder aufzubauen und niemand seitdem genau weiß, was er sich so alles zugelegt haben könnte, obwohl er seit 1991 zur Auskunftspflicht darüber gegenüber der UNO verpflichtet wäre.
      Alle sind sich einig darüber, daß die Inspektoren notwendigerweise wieder im Irak sein sollten, aber komischerweise will keiner eingestehen, daß sie nur aus dem einen Grund wieder da sind, daß Saddam Hussein mit einem Krieg gedroht wird, wenn er diese Inspektoren-Arbeit weiterhin ablehnt.
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 19:41:27
      Beitrag Nr. 46 ()
      "Bush, Cheney, Rumsfeld und Powell lügen und lügen und lügen"
      In "The Agency" spielt er den linientreuen CIA-Agenten - privat wettert David Clennon in scharfen Tönen gegen die Bush-Regierung

      siehe: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/irak/14246/1.html

      und:

      Auch Los Angeles hat eine Antikriegs-Resolution verabschiedet
      (Florian Rötzer)
      http://www.telepolis.de/tp/deutsch/special/irak/14243/1.html
      Neben der zweitgrößten Stadt der USA haben sich bereits über 100 Städte der Initiative "Cities for Peace" angeschlossen.

      ---------------------

      Antarius
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 21:01:39
      Beitrag Nr. 47 ()
      Hallo,

      mal abgesehen davon, daß weder Hitler, Saddam noch Bush Junior je wirklich demokratisch gewählt wurden, fragt man sich doch, weshalb sich gerade der amerikanische "Messias" berufen fühlt, die Welt zu retten?

      Und was nimmt sich der amerikanische "cowboy" jetzt heraus, auf einmal "Gott" und den christlichen Glauben ins Spiel zu bringen! Ein Unding!!!
      Ich könnte wirklich kotzen, wenn ich lese, wie mein Glaube jetzt "vergewaltigt" wird.

      George w. bush hat mit dem christlichen glauben soviel zu tun, wie saddam mit unserer religion.

      Bleib in texas, fick deine kühe und lass die welt in frieden.
      Nur, wenn die amerikaner entwaffnet werden, hat die Welt ihren Frieden.

      Bei den Amis sehen wir ja, was uns ein multikulti-europa bringen wird.
      Oder, wer ist für einen Beitritt der Türkei, die Türken hätten dann auf einmal die Stimmenmehrheit in der EU!
      Nicht dass wir schon von den Engländern verarscht würden,
      und das schon seit mehr als 20 Jahren.
      (Eu-Beitag)

      Im Endefekt wird es so laufen, daß Deutschland wieder einmal alles zahlt, und der rest von den anderen ein kleines bischen was.

      Im endeffekt zahlen wir für alles "gesockse", und sollen noch dankbar sein.

      mfg
      loctite496
      Avatar
      schrieb am 04.03.03 15:45:46
      Beitrag Nr. 48 ()
      Die neue Weltordnung nach Bush, Cheney, Rumsfeld, Ashcroft:

      Frieden durch Krieg
      Freiheit durch Konzentrationslager
      Gerechtigkeit durch Folter
      Bürgerrechte durch Bespitzelung
      Demokratie durch Wahlfälschung.


      Und alles legitimiert von der Ober-Völkerrechtlerin Scarlett :cry:
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 13:39:29
      Beitrag Nr. 49 ()
      interessanter Artikel über die Hintergründe der Situation
      http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,238643,00.html


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