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    Beihilfe zum Mord in 3000 Fällen ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.02.03 14:32:23 von
    neuester Beitrag 19.02.03 16:34:16 von
    Beiträge: 15
    ID: 698.622
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      Avatar
      schrieb am 19.02.03 14:32:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      ... und dann nur 15 JAHRE - unglaublich *tztztz*

      Was hätte der wohl in AMILAND erhalten.

      Die Rede ist von Motassadeq.

      Wenn ihm die Beteiligung wirklich nachgewiesen werden konnte, dann muß ich sagen: Die deutsche Rechtssprechung hinkt gewaltig !

      DD
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 14:36:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      In Amiland wäre es wohl wenn er Glück hätte Lebenslänglich!
      Find das Urteil auch zu lasch !!! :mad:
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 14:41:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ein Armutszeugnis für das deutsche Rechtssystem :mad:

      DD
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 14:47:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hätten ihn an die Amys ausliefern sollen....:O
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 14:49:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      stimmt, die deutsche nachkriegsjusitz war da viel grosszügiger...
      da liefen massenmörder rum und sind nie belangt worden,
      ganz im gegenteil ....
      wurden bürgermeister in prien am chiemsee undsoweiter
      oder fanden in lateinamerika wg. einschlägiger berufskenntnisse als foltermeister sofort ne anstellung..


      und nicht vergessen:
      sharon läuft frei herum,
      kissinger läuft frei herum.....

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      Avatar
      schrieb am 19.02.03 14:54:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      antigone,

      dass die deutsche Nachkriegsjustiz Massenmördern und deren Helfern gegenüber deutlich zu lasch war, ist vermutlich jedem normal denkenden Menschen klar.

      Sollte das aber bedeuten, dass wir jedes nachfolgende Urteil an dem - falschen - Maßstab der Nachkriegszeit messen sollten? Das wäre ja ein "amüsanter" Freifahrtschein...

      Ich denke doch nicht. Oder sollten wir nicht den Anspruch haben, es besser als die Nachkriegsgeneration zu machen?
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 15:01:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      antigone, grüss Dich!:)

      Die Nachkriegsjustiz wurde ja personell mit den Personen bestückt, die schon zwischen 33 und 45 "Recht" gesprochen hatten!:( Also da durfte einen nix wundern!

      Mick
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 15:09:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      mausschubser
      nö, aber die wirklichen drahtzieher, die uns das alles eingebrockt haben.....
      glaubst du im ernst, dass einer von denen jemals...
      einen richter sehen wird?
      genauso wenig wie sharon, wie kissinger...

      ich bin mir sehr sicher, dass unsere urenkel - sofern die dazu noch in der lage sein werden - wenn sie einmal die justiz der zeit nach dem 11.9. unter die lupe nehmen werden, ähnlich urteilen werden... wie du heute.

      war das übrigens damals´? oder heute? oder wann? ..jedem normal denkenden menschen klar?

      und ist das alles zufall?

      daran mag ich nicht glauben.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 15:13:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      hallo dingens :)
      also kurz und knapp: man wird sich zu schützen wissen
      und ist ja eben schon dabei.
      ein paar bauernopfer.. und sharon darf seine endlösungspolitik im windschatten der ereignisse unter dem siegel von freiheit und demokratie und dem segen der bushies erst so richtig in die gänge bringen.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 16:04:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      antigone #8

      Ich würde mich freuen, wenn die Drahtzieher des 11.9. tatsächlich vor Gericht stehen und verurteilt würden. Leider müssen wir sie noch fangen, um dies auch sinnvoll tun zu können... Und da haben die Drahtzieher leider etwas dagegen.

      In der Nachkriegszeit hat man dieses Fangen nicht wirklich mit letzter Konsequenz, äh, wie soll ich sagen?, realisiert (beißende Ironie...). Man hat sogar noch kräftig vertuscht. Die Situation ist derzeit wohl etwas anders, denn die Nazi-Verbrecher wären im direkten Zugriff gewesen, wenn sie jemand hätte festnehmen wollen. Das kann man von den Hintermännern des 11. September wohl derzeit leider nicht behaupten...

      Mal sehen, ob hier die Drahtzieher wirklich erwischt werden. Du hast schon Recht: Viel zu oft werden tatsächlich nur die "Bauern" ertappt und gerichtet, aber nicht der "König". Aber dennoch: Auch die Bauern sollten korrekt verurteilt werden...
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 16:12:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      mausschubser
      möglicherweise besteht zwischen der damaligen situation und der heutigen gar kein so grosser unterschied, wie uns glauben gemacht wird. immerhin suchen die amis seit kurzem bin laden nicht mehr, nur weil ein öllampenputzer in afghanistan statthalter spielen darf und irgendein irakischer sogenannter oppositioneller schon ganz ungeduldig auf seinem stuhl rumrutscht, um einen ähnlichen posten in bagdad bekleiden zu dürfen.
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 16:24:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      :confused: :confused: :confused: :confused: :confused:

      § 211 StGB - Mord. (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
      (2) Mörder ist, wer
      aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
      heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
      um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
      einen Menschen tötet.

      ________________________________________________________

      Da steht es doch ganz eindeutig drin - warum dann nur 15 Jahre?

      :confused: :confused: :confused: :confused: :confused:


      DD
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 16:26:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      Unser Strafgesetzbuch kommt mir langsam mehr wie bedrucktes Scheißhauspapier vor.


      :mad: DD :mad:
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 16:32:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      :confused: :confused: :confused: :confused: :confused:

      § 25 StGB Täterschaft. (1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
      (2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).



      :confused: :confused: :confused: :confused: :confused:

      DD
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 16:34:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      ENDE DES MOTASSADEQ-PROZESSES

      Die vergebliche Suche nach der Wahrheit

      Von Matthias Gebauer

      Mit dem Urteil gegen den Marokkaner Mounir al-Motassadeq geht am Mittwoch der weltweit erste Prozess wegen der Anschläge des 11. Septembers zu Ende. Doch egal wie der mutmaßliche Terror-Helfer bestraft wird - die deutsche Justiz ist der Wahrheit nicht viel näher gekommen. Daran ist auch die Bundesregierung schuld, die US-Geheimdienstinformationen zurückhielt.


      Mounir al-Motassadeq wird am Mittwoch vermutlich zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt


      Hamburg - Am Mittwoch werden sie alle noch mal da sein. Aus ganz Europa, den USA, aus Japan und aus Dutzenden anderen Ländern reisen Reporter nach Hamburg an. Sie alle haben ein Ziel: Das Ende des ersten Terror-Prozesses gegen einen der vermeintlichen Täter des 11. Septembers 2001 wird am Mittwochnachmittag die Breaking News des Tages. Vor dem historischen Gebäude des Oberlandesgerichts werden sie sich dann postieren mit ihren fahrbaren Sattelitenschüsseln und die Nachricht über das Strafmaß des Marokkaners Mounir al-Motassadeq in alle Welt hinaus senden.
      Wie der Urteilsspruch aussehen wird, den der Vorsitzende Richter Albrecht Mentz um 13.30 Uhr verkünden wird, ist völlig ungewiss. Zwar hatten Beobachter noch zum Jahreswechsel fest mit einem Urteil von etwa 12 Jahren Haft wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Beihilfe zum Massenmord durch die Flugzeuganschläge in den USA gerechnet. Doch in den letzten der 29 Verhandlungstage ließ der Richter immer mehr Zweifel an einem so eindeutigen Schuldspruch aufkommen und trieb die Spekulationen über ein möglicherweise mildes Urteil gegen den ehemaligen Hamburger Studenten an. Niemand indes rechnet mit einem Freispruch.

      Folgen für die Zukunft

      Eine erste Bilanz kann man schon vor dem Urteil ziehen - und die fällt nicht allzu gut aus. Denn die Verhandlung gegen den mutmaßlichen Helfer der Hamburger Todespiloten zeigt: Die deutsche Justiz stößt bei den Ermittlungen gegen den internationalen Terrorismus deutlich an ihre Grenzen. Was sich seit Oktober 2002 im Saal 237 abspielte wird ganz unabhängig vom Urteil am Mittwoch erhebliche Folgen für die kommenden Terror-Verfahren haben.

      Die Beweis-Bilanz der Ankläger ist mehr als dürftig. Trotz der intensiven Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft (GBA) und des Bundeskriminalamts (BKA) ist es den Anklägern nicht gelungen, dem 28-jährigen Marokkaner eine einzelne isolierte Straftat im Zusammenhang mit den Anschlägen des 11. Septembers nachzuweisen. Die Schuld entsteht aus ihrer Sicht aus der Summe seiner Hilfeleistungen für seine Freunde um den Todespiloten Mohammed Atta. Immer wieder haben sie Motassadeq als Statthalter bezeichnet, der die Angelegenheiten der Terroristen regeln sollte, als diese bereits für die Flugschulung in den USA abgereist waren.

      Die Ankläger wollen die feste Mitgliedschaft in der Terror-Zelle hauptsächlich mit mehreren Geldtranchen beweisen, die Motassadeq für seine Freunde in die USA transferiert hat. Außerdem haben sie durch Dutzende von Zeugen die vom Angeklagten bereits zugegebene Nähe zu den späteren Attentätern dargestellt. Als letztes Stückchen im Mosaik steht der Aufenthalt in einem Trainingscamp in Afghanistan, den Motassadeq ebenfalls einräumt - freilich in einer wesentlich romantischeren Darstellung als in den Vorhaltungen der Bundesanwälte. All das spreche dafür, dass Motassadeq gar ein Gründungsmitglied der Zelle sei, so die Karlsruher Juristen.

      Geldüberweidungen und ein Terror-Training
      An harten Beweisen jedoch mangelt es dem Gericht bis heute - obwohl diese schon greifbar nahe lagen. So hatten die Ankläger seit dem 11. September 2002 die Chance, ein weiteres Mitglied der Hamburger Zelle zu Motassadeq zu befragen. Gleichwohl schwelt der Streit um eine mögliche Vernehmung des Jemeniten Ramzi Binalschibh bis heute. Wie kein anderer hätte er Motassdadeq be- oder entlasten können, denn beide kannten sich gut. Seit seiner Festnahme am Jahrestag der Anschläge sitzt Binalshibh nun irgendwo unter US-Bewachung und packt fleißig aus.

      Bis heute ist es dem Gericht jedoch nicht gelungen, zumindest die Protokolle der Vernehmungen in das Verfahren einzuführen, obwohl diese deutschen Geheimdiensten und zeitweise sogar den Anklägern vorlagen. Mittlerweile weiß zwar niemand mehr so genau, wer die Weitergabe der Akten eigentlich verweigert. Für den Prozess bleiben sie indes wertlos.

      Ähnlich sieht es mit einem weiteren mutmaßlichen Mitglied der Hamburger Zelle aus. Der Deutsch-Syrer und ehemalige Hamburger Mohammed Haydar Zammar sitzt ebenfalls seit mehr als einem Jahr unter US-Aufsicht in einem Knast in Syrien. Auch er redet, und auch seine Aussagen liegen den deutschen Behörden zum Teil als Zusammenfassungen der US-Geheimdienste vor. Zammar, den die deutschen Ermittler für einen al-Qaida-Rekrutierer in Deutschland halten, wäre damit ebenfalls ein wichtiger Zeuge, der zu Motassadeq etwas sagen könnte. Doch wie bei Binalshibh ist es den Deutschen nicht gelungen, die Aussagen des Mannes gerichtsfähig zu machen. Wie bei Binalshibh blockte am Ende die Bundesregierung ab, da eine Weitergabe der geheimdienstlich übermittelten Informationen aus Amerika die weitere Zusammenarbeit mit den USA gefährden könne.

      Der Fall Zammar ist nicht nur heikel für das Gericht. Er zeigt laut einem aktuellen Bericht der "Washington Post" auch eine der dreckigsten Seiten des sogenannten Kampfes gegen den internationalen Terror. Der Zeitung war es gelungen, einen ehemaligen Gefängniskumpanen von Zammer aus Syrien aufzutreiben. Seine Aussagen bestätigten die Theorie von Menschenrechtlern, die seit langem vermuten, dass die USA Verdächtige im Ausland inhaftieren, um härtere Befragungsmethoden anwenden zu können. Laut den Aussagen des Mithäftlings soll Zammar in Syrien in Isolationshaft sitzen und auch gefoltert werden, um auszupacken.

      Drückt die Bundesregierung beide Augen zu?

      Für Verfechter der Sperrhaltung der deutschen Behörden sind diese Berichte vordergründlich Wasser auf ihren Mühlen. Sie argumentieren schon lange, dass die Aussagen von Zammar und Binalshibh wegen der zumindest "unklaren Umstände ihrer Entstehung" nicht verwertbar wären, wie es ein Beamter aus dem Kanzleramt ausdrückt. Über den Prozess hinaus jedoch hat der Fall Zammar eine viel weitreichendere Bedeutung, denn er ist Deutscher mit allen Rechten eines Staatsbürgers. Ganz offenbar aber drücken die deutschen Behörden gegenüber den USA alle Augen zu und beschweren sich nicht. Sollte nun noch heraus kommen, dass deutsche Beamte an den Befragungen indirekt oder gar direkt beteiligt sind, bekäme die rot-grüne Bundesregierung ein echtes Problem.

      Doch nicht nur die fremden Geheimdienste waren ein Problem. Auch als die Rolle der deutschen Schlapphüte durch Hinweise auf eine sehr frühe Beobachtung der Hamburger Zelle durch den Kölner Verfassungsschutz ins Fadenkreuz kamen, reagierten die deutschen Behörden restriktiv. Der Prozess wurde plötzlich zur Posse. Ein Beamter aus Köln trat unter einem falschen Namen in Hamburg auf und trug durch seine bewusst ausweichenden Aussagen ebenfalls kein Stück zur Wahrheitsfindung bei. Und auch wenn ein durch Aktenbelege und andere Hinweise gut dokumentiertes Versagen oder zumindest Fehler der deutschen Verfassungsschützer in dem Prozess für die Beweisführung keine echte Rolle spielten, weckt das Verhalten der Behörde den Verdacht der bewussten Vertuschung.


      Die devoten Deutschen

      Das Gericht zeigte sich im bisherigen Prozessverlauf von all diesen Fragen recht unbeeindruckt. In den letzten Prozesstagen wurde die Stimmung zwischen den beiden teils recht hilflos agierenden Verteidigern von Motassadeq und dem Richter jedoch gereizter, da die Anwälte durch eine Flut von Anträgen versuchten, den Prozess wegen den Vorgängen Zammar und Binalshibh zu verzögern. Am Ende jedoch scheiterten sie auch an ihrer eigenen Unerfahrenheit mit solch heiklen Zusammenhängen, die weit über das deutsche Strafgesetzbuch hinaus gehen. Hätten sie beispielsweise ihre Klage auf Herausgabe aller Binalshibh-Akten vor verschiedenen Verwaltungsgerichten besser begründet, wäre diese vielleicht nicht so schnell abgeschmettert worden.

      Ganz gleich aber wie das Urteil am Mittwoch ausgeht, bleibt ein mehr als fahler Beigeschmack. Das Gericht trägt daran nicht die alleinige Schuld, obwohl am Ende der Wille der Richter nach einem schnellen Ende des Prozesses sehr deutlich zu spüren war. Doch auch die Bundesregierung und das Justizministerium muss sich fragen lassen, warum sie gegenüber den Amerikanern so devot aufgetreten sind und nicht wirklich den gebotenen Versuch unternahmen, der Wahrheit über die wirkliche Rolle des Mounir al-Motassadeq näher zu kommen.

      Abgeschlossen wird das Thema mit dem Urteil kaum. Spätestens bei dem bald beginnenden Prozessen gegen den ebenfalls als Terror-Helfer verdächtigten Abdelghani Mzoudi und die Terror-Gruppe Al-Tawhid um den in Hamburg nur als Zeugen geladenen Shadi Abdallah werden die Themen Binalshibh und Zammar wieder auf den Tisch kommen. Hinzu kommen knapp ein halbes dutzend anderer Verfahren gegen Personen aus dem Umfeld der Hamburger Zelle. Richter Albrecht Mentz jedoch wird sich mit diesen Fällen nicht mehr herum schlagen müssen - er geht nach dem Ende des Motassadeq-Prozesses in den Ruhestand.
      spiegel.de


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