checkAd

    Ist das ein Fall für Den Haag? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.02.03 17:06:42 von
    neuester Beitrag 24.02.03 20:11:52 von
    Beiträge: 20
    ID: 700.168
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 619
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 23.02.03 17:06:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Scharpings Lügen vor einem Millionenpublikum entlarvt! Willi Wimmer (CDU): Jugoslawien-Krieg war ein "ordinärer Angriffskrieg"
      "ES BEGANN MIT EINER LÜGE - DEUTSCHLANDS WEG IN DEN KOSOVO-KRIEG" - Eine Dokumentation des Westdeutschen Rundfunks schlägt hohe Wellen

      Am Donnerstagabend, 8. Februar 2001, zwischen 21.45 und 22.30 Uhr brachte das Erste Deutsche Fernsehen (ARD) eine bemerkenswerte Sendung. Titel: "ES BEGANN MIT EINER LÜGE (WDR) - FILM - DEUTSCHLANDS WEG IN DEN KOSOVO-KRIEG". Zum vollständigen Text der Sendung geht es hier

      Worum ging es darin? Die Programmankündigung gibt Auskunft und eigenes Anschauuen erlaubt eine erste Bewertung.

      Willi Wimmer (CDU): Fischer und Scharping haben "manipuliert".

      Im Nachgang zu dem Fernsehfilm hat sich u.a. wieder der frühere OSZE-Vizepräsident Willi Wimmer (CDU) geäußert. In der Berliner Morgenpost vom Sonntag, den 11. Februar 2001, wird seine Stellungnahme folgendermaßen zitiert:

      Der frühere Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, Willi Wimmer (CDU), hat der Bundesregierung vorgeworfen, die deutsche Beteiligung am Kosovo-Krieg vor zwei Jahren durch Manipulation der Öffentlichkeit ermöglicht zu haben. Wimmer sagte im Deutschlandfunk, Außenminister Joschka Fischer (Grüne) habe damals ein anderes Bild der Lage im Kosovo gezeichnet, als es aus Berichten der deutschen Botschaft in Belgrad hervorgegangen sei. Die Berichte der Botschaft würden vom Auswärtigen Amt aber unter Verschluss gehalten.
      Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte, das Ministerium werde auf die Vorwürfe wahrscheinlich nicht reagieren. Sie seien auch nicht neu.
      Der Kosovo-Krieg sei wie der Erste und der Zweite Weltkrieg ein «ordinärer Angriffskrieg» gewesen, der sowohl gegen internationales als auch gegen deutsches Recht verstoßen habe, sagte Wimmer weiter. Zwar habe es im Kosovo im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg eine schwierige Menschenrechtssituation gegeben. Für diese habe sich aber durch Vermittlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) eine politische Lösung abgezeichnet.

      Nun aber zurück zum Fernsehfilm:

      24. März 1999: Im italienischen Piacenza starten deutsche Kampfjets gegen Jugoslawien. Es ist der erste Kriegseinsatz deutscher Soldaten nach dem Zweiten Weltkrieg - ein Tabubruch. Bundeskanzler Schröder erklärt im Fernsehen: `Wir führen keinen Krieg, aber wir sind aufgerufen eine friedliche Lösung im Kosovo auch mit militärischen Mitteln durchzusetzen.` 78 Tage führte die NATO dann Krieg gegen Jugoslawien - nicht nur mit Bomben. Von Beginn an ging es auch darum, wer die `richtigen` Begriffe besetzte und die `besseren` Bilder besass. NATO-Sprecher Shea bringt es im Film auf den Punkt. `Dieser Krieg war auch ein Kampf um die Bilder.`

      Nur aus einem Grund durften deutsche Soldaten am Krieg teilnehmen und der hiess: Abwendung einer humanitären Katastrophe. Doch war dieses Szenario - vor dem Bombardement der NATO - im Kosovo anzutreffen? Gab es die ethnischen Säuberungen wirklich schon vor dem Krieg? Heute sagt Norma Brown, enge Mitarbeiterin von OSZE-Chef William Walker: `Die humanitäre Katastrophe im Kosovo gab es erst durch die NATO-Luftangriffe. Dass diese die Katastrophe auslösen würden, wussten alle bei der NATO, der OSZE und bei unserer Beobachter-Gruppe.` Der Krieg im Kosovo - geführt im Namen der Menschlichkeit - begann mit einer Lüge.

      Zwei Jahre nach dem Krieg ist die Öffentlichkeit um einiges klüger. Den `Monitor`-Autoren Angerer und Werth ist es gelungen, hochrangige Militärs bei Bundeswehr und NATO zu befragen, die an den Kriegsvorbereitungen unmittelbar beteiligt waren. Sie sprachen mit Beratern der US-Regierung, dem damaligen NATO-Sprecher Jamie Shea und mit Verteidigungsminister Rudolf Scharping. Vor allem aber unternahmen sie aufwendige Recherchen vor Ort im Kosovo. Herausgekommen ist: ein Lehrstück in Sachen Kriegspropaganda - made in Germany.

      Im kosovarischen Dorf Rugovo erinnert bis heute der zerschossene Kleinbus an eine Schießerei zwischen den Soldaten der sogenannten Kosovo-Befreiungsarmee UCK und serbischen Polizisten. In Deutschland hatte Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping daraus ein Massaker an der Zivilbevölkerung gemacht.
      In dem ARD-Bericht wird dem Fall nachgegangen und imWesentlichen bestätigt, was schon im Mai 2000 von "Panorama" aufgedeckt worden war: Es handelte sich mitnichten um ein Massaker, sondern die 25 Toten waren UCK-Kämpfer, die in einem "normalen" Gefecht mit serbischen Einheiten gefallen sind. Nachträglich aufgenommene Bilder benutzte Scharping als "Fotobeweise" für seine Massaker-Theorie. Bis heute rückt Scharping - wider besseres Wissen? - nicht von seiner damaligen Darstellung ab.

      Das WDR-Team bei den Dreharbeiten in der Nähe des kosovarischen Dorfs Petershtica, das laut Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping angeblich von serbischer Miliz überfallen worden war.

      Nuhi Uka und Fatmir Zymeri sind Bewohner des kleinen Kosovo-Dorfes Petershtica. In ihrem Ort waren laut Verteidigungsministerium Serben eingedrungen, hatten in den Kellern die Gashähne geöffnet und dann auf den Dachböden Kerzen angezündet. Doch das hat in Petershtica niemals stattgefunden, berichten alle Bewohner übereinstimmend. In der Hand hält Fatmir Zymeri das vom Bundesverteidigungsministerium veröffentlichte Satellitenfoto auf dem sein Dorf zu sehen ist und das eine Bildunterschrift trägt, derzufolge dieses Dorf nach der sog. "Kerzenmethode" zerstört worden war. - Auch dazu wusste Scharping im Interview nichts mehr zu sagen.

      `Im Kampf um die öffentliche Meinung spielte Scharping eine entscheidende Rolle` bescheinigt NATO-Sprecher Shea dem deutschen Minister. Das Interview mit Shea gehört zum Stärksten des Films. Shea betont immer und immer wieder, wie wichtig es in der Demokratie sei, dass die politischen Führer ihre Meinung der Bevölkerung beibringen. Dies sei kriegsentscheidend. Scharping habe einen sehr guten Job dabei gemacht, denn wenn die öffentliche Meinung in Deutschland gekippt wäre, hätte das fatale Folgen für Europa und die NATO gehabt und den Krieg möglicherweise gefährdet.
      Zahlreiche neue Zeugenaussagen und bislang unveröffentlichte geheime Lageberichte aus Scharpings Behörde machen wichtige `Beweisstücke` zur Farce. Das gilt für das angebliche Konzentrationslager in Pristina, das `Massaker` von Rugovo und den sogenannten Operationsplan Hufeisen, der kein serbisches Dokument, sondern in Wahrheit ein Produkt des Führungsstabes im deutschen Verteidigungsministerium ist. Zur Widerlegung der gebräuchlichsten Lügen werden Zeugen aus dem Kosovo - allesamt unverdächtige Kosovo-Albaner mit zum Teil einschlägiger UCK-Erfahrung - sowie der höchst informierte und eben deswegen in Ungnaden beim Verteidigungsminister Scharping gefallene Ex-General Heinz Loquai befragt. - Es begann mit einer Lüge - so das Fazit der WDR-Dokumentation über den ersten Kriegseinsatz deutscher Soldaten nach 1945.

      Das einzig Bedauerliche, ja, wirklich Ärgerliche an der ARD-Dokumentation ist, dass sie erst jetzt zu sehen war. Warum nicht schon im April 1999? Die meisten Tatsachen, die hier ausgebreitet wurden, waren ja schon bekannt:
      Dass es der NATO nicht um die Verhinderung einer "humanitären Katastrophe" ging, sondern um einen Präzedenzfall zu setzen, nämlich eine "humanitäre" (oder wie auch künftig immer legitimierte) Intervention auch ohne Mandat, gegen Völkerrecht und UN-Charta führen zu können. Die wirkliche humanitäre Katastrophe stellte sich erst mit dem Beginn der Bombardierung ein. So ganz nebenbei war einem Kosovo-Albaner im Interview der Satz rausgerutscht, die Bewohner seines Dorfes seien von der UCK zur Flucht aufgefordert worden.
      Dass die Geschichte von dem KZ in Pristina erstunken und erlogen war. Ein Zeuge, der von seinem Balkon einen wunderbaren Blick auf das Stadion hat, in dem das angebliche KZ errichtet worden sein soll, berichtete überzeugend, dass er wohl gemerkt hätte, wenn sich irgend etwas KZ-ähnliches dort getan hätte.
      Dass es sich beim "Hufeisenplan" um eine - zudem plumpe - Fälschung aus dem Verteidigungs- oder Außenministerium handelte, wussten Friedensaktivisten und einige engagierte Journalisten schon, als Scharping am 7. April 1999 mit dieser Räuberpistole hausieren ging. In der vorliegenden Dokumentation wurden die damals von Scharping bemühten "Beweise" (Fotos von zwei zerstörten Dörfern) eindrucksvoll zerpflückt.
      Scharpings Lügen haben ihre Wirkung nicht verfehlt. Jornalisten werden sich fragen müssen, warum sie damals dieses Spiel mitspielten, warum der Großteil der Kolleginnen und Kollegen in den Zeitungs- und sonstigen Medienredaktionen mit den Wölfen geheult hat. Erst wenn diese Fragen diskutiert und beantwortet werden, kann künftiges Fehlverhalten - vielleicht - vermieden werden. Die ARD-Dokumentation sollte jedenfalls allen zu denken geben.

      http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/themen/NATO-Krieg/ard0…
      Avatar
      schrieb am 23.02.03 17:15:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      guck doch einmal ins grundgesetz . dieser krieg war vom GG nicht gedeckt.

      das BVerfG hatte die Klage abgewiesen, weil die Kläger nicht selbst, unmittelbar betroffen waren.

      Darum schickte man in diesen Krieg auch in 1. Linie wegen dieses krieges besser bezahlte ossis in der gewißheit, dass die nicht klagen würden.

      gruß trine
      Avatar
      schrieb am 23.02.03 17:46:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      happy wieder mal bei der Vergangenheitsbewältigung. Viel Zukunft scheint er ja nicht vor sich zu haben.:D
      Avatar
      schrieb am 23.02.03 17:54:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      es ist doch wirklich in jedem Krieg dasselbe: es wird gelogen und betrogen, dass sich die Balken biegen :mad: und erst Jahre später kommt allmählich die Wahrheit ans Tageslicht.
      Und es gibt leider immer wieder genügend Leute, die darauf reinfallen und sich so manipulieren lassen. :(
      Was mich wundert:
      Während sich die Propagandaabteilungen der jeweils kriegsführenden Länder in der Vergangenheit richtig viel Mühe gegeben haben, überzeugende Lügen aufzutischen, scheint man seltsamerweise im jetzigen IRAK-Krieg auf Glaubwürdigkeit überhaupt keinen Wert zu legen.
      Liegt es vielleicht daran, dass die Bush-Junta es genaugenommen gar nicht nötig zu haben glaubt, die Mehrheit der Bevölkerung auf ihre Seite zu bringen.
      Mich würde nur mal interessieren, mit welchen Mitteln sie es geschafft haben insbesd. Blair u. Aznar auf ihre Seite zu ziehen.
      Avatar
      schrieb am 23.02.03 18:12:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      @HMHM
      Du hast immer nur einseitige Argumente gebracht. Du hast noch nie Argumente widerlegt. :p :kiss: :p

      Deine Gesetzgebung lautet:
      Alle Gesetze gelten für die Bösen.
      Die Guten dürfen jederzeit gegen alle Gesetze verstossen.
      Wer Gut und wer Böse ist sagt mir Herr Bush oder wer mir sonst genehm ist.

      Manche sagen zu solchen Menschen, sie haben einen Charakter wie ein Gartenschlauch, krumm und dreckig.

      Ich könnte mich auf jedenfall nicht mehr in den Spiegel schauen.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4300EUR +4,62 %
      Voller Fokus auf NurExone Biologic!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 23.02.03 19:52:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      happy

      in meinen Spiegel mußt Du auch nicht schauen.
      In diese Verlegenheit wirst Du so schnell nicht kommen.

      Ich hab Dir doch schon gesagt, warum ich Deine Argumente gar nicht erst widerlegen will. All Deine Postings zeigen, dass Du zu jenen gehörst, die nicht argumentieren, sondern missionieren wollen. Solche Leute interessieren die Argumente Andersdenkender gar nicht. Warum also sich eine solche Mühe überhaupt erst machen.

      Zweiter Punkt: Ich habe auch schon mal dargelegt, dass es darum geht, aktuelle Probleme zukunftsorientiert zu betrachten. Und Deine unentwegte Vergangenheitsbewältigung bringt dafür nicht allzu viel.

      Dritter Punkt: Auch das habe ich schon geschrieben. Du suchst mit Akribie nach irgendwelchen an den Haaren herbeigezogenen Dingen, die zwar auch schief laufen, die DU aber unzulässigerweise aufrechnest, wenn es ganz konkret um ein einziges Thema geht.

      Diese Art der Diskussion mute ich mir schon lange nicht mehr zu. Missionareseifer hat noch nie der Welt geholfen. Also lass ich Missionare missionieren so viel sie wollen. Mich juckts nicht. Unverbesserliche Möchtegern-Weltveränderer müssen ihre Zeit mit sich selbst und Ihresgleichen vertrödeln.

      Auch das habe ich schon gesagt: Dann tue ich mir in dieser Zeit wesentlich wichtigere Dinge an. Und wenns nur TV-Interviews mit Diddi Bohlen über seine Superstars sind. Die sind echt geistreicher und Horizont-erweiternder.:kiss:
      Avatar
      schrieb am 23.02.03 20:18:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      @HMHM
      Ich glaube an Menschenrechte, Gesetze und das alle Menschen gleich sein sollten.

      Wir beide wissen, es ist ganz anders.

      Du stellst dich auf die Seite der Starken, welche für Dich sakrosankt sind. Sicher der deutlich einfachere Weg und ZUKUNFTSORIENTIERT, wie bei den Wendehälsen. TRAURIG ABER WAHR! :(

      Ich stelle mich zwischen die Fronten und versuche zu argumentieren, zu analysieren und für gleiches Recht für ALLE zu kämpfen. Sicher der viel schwierigere Weg, vielleicht auch mit wenig Zukunft. Dafür wie gesagt kann ich mich täglich in den Spiegel schauen, ohne mich anspucken zu müssen. Das ist mir aber einiges Wert. :cool:

      Und vielleicht ändert sich die Welt ganz anders und schneller als Du glaubst. Aber ich bin sicher, Du wirst erneut den Trend der Zeit rechtzeitig erkennen und Dich wieder auf die richtige Seite stellen. :cry: :cry: :cry:
      Avatar
      schrieb am 23.02.03 20:31:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Eine Meldung dieser Woche die kaum Beachtung fand:

      VÖLKERMORD

      Belgien erwägt Klage gegen Scharon

      Israel ist über ein Urteil des höchsten belgischen Gerichts empört. Ministerpräsident Ariel Scharon kann dort nach Ablauf seiner Amtszeit wegen Massakern angeklagt werden. :eek: :eek: :eek:
      Avatar
      schrieb am 23.02.03 20:48:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Jerusalem/Brüssel - Israels Staatspräsident Mosche Katzav sprach Belgien in einem Brief an König Albert das "moralisches Recht ab", israelische Politiker und Offiziere anzuklagen. Außenminister Benjamin Netanjahu hatte bereits am Mittwochabend Israels Botschafter in Brüssel zu Konsultationen nach Jerusalem zurückbeordert.
      Das Gericht in Brüssel hatte am Mittwoch entschieden, dass Scharons diplomatische Immunität eine Anklage wegen seiner Rolle im Zusammenhang mit dem Massaker von 1982 in Beirut verhindert. Den Angehörigen der Opfer wird es jedoch frei gestellt, den fast 75-Jährigen nach Beendigung seiner Amtszeit erneut anzuzeigen. Mit ihm müssen zahlreiche israelische Politiker und Offiziere mit Anklagen in Brüssel rechnen. Belgien ist das einzige Land der Welt, in dem ein Gesetz die Verfolgung von Verstößen gegen das Völkerrecht unabhängig vom Tatort erlaubt.

      In den Flüchtlingslagern Sabra und Schatila waren 1982 Hunderte Palästinenser von christlichen, mit Israel verbündeten Milizionären getötet worden.

      Israels Justizminister Meir Schitrit nannte es "inakzeptabel, dass diese kleine und unbedeutende Nation nun der Richter für die ganze Welt sein soll". Dies sei "eine Schande für das Rechtssystem in diesem Land". Der damalige Befehlshaber der israelischen Armee in Beirut, Amos Jaron, der ebenfalls mit einer Anklage rechnen muss, nannte das Urteil "politisch, gefährlich und sehr ernst".

      Positiv äußerten sich Amnesty International und Human Rights Watch. "Ein mutiger und ethischer Weg, der gegen die Straflosigkeit bei den schlimmsten Verbrechen gerichtet ist", schrieb auch die Brüsseler Zeitung "Le Soir".

      http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,234935,00.html
      Avatar
      schrieb am 23.02.03 21:22:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      #HMHM
      Du disqualifizierst dich mit deinem Beitrag selbst.Bei dem IQ ,den du schriftlich niederlegst, kannst du dich auch nur mit Nadel und Bohlwen beschäftigen. Übrigens eins glaube ich dir, in deinem SDpüiegel guckst dunicht mehr .weil er so schwarz wie deine Seele ist!
      Avatar
      schrieb am 23.02.03 21:31:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      KRIEGSVERBRECHER-KLAGEc 23. Januar 2002

      Wird Israels Premier Scharon in Belgien der Prozess gemacht?

      Von Alexander Schwabe

      In den palästinensischen Flüchtlingslager Sabra und Schatila im Libanon schlachteten christliche Milizen 1982 wahrscheinlich mehr als 1000 Menschen ab. Der heutige israelische Ministerpräsident Ariel Scharon wurde bereits damals für das Blutbad mitverantwortlich gemacht. Jetzt teilte die belgische Justiz mit, dass sie am 6. März entscheiden will, ob sie eine Kriegsverbrecher-Klage gegen Scharon annehmen wird.

      Dieser Artikel ist einzeln für 0,40 € abrufbar

      http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,178566,00.html
      Avatar
      schrieb am 23.02.03 21:47:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      #1

      jedenfalls sitzt milosevic in den haag statt in amt und würden.
      und das ist gut so !!
      Avatar
      schrieb am 23.02.03 21:51:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      happy

      Ist OK so. Du hast Deine Denke über mich und ich meine über Dich. So what?

      Schachy
      Du Pappnase mußt hier grade was über IQ ablassen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.02.03 21:59:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      @big_mac
      Die Mehrzahl der Jugoslawen, quer durch alle Nationalitäten, die ich in Wien kennengelernt habe, sind sich sehr uneins über Milosevic. Interessant auch, dass quer durch alle Nationalitäten in Wien friedlich diskutiert wird, mit Argumenten.

      Aber über 80% eher über 90% sprechen von einem ungerechtfertigten Angriffskrieg der NATO. Wobei ich einräume, ein erheblicher Anteil "will" sich dazu nicht äussern. :eek: :eek:
      Avatar
      schrieb am 23.02.03 22:11:56
      Beitrag Nr. 15 ()
      happy,

      ich kenne KEINEN EINZIGEN jugoslawen, der auch nur ein einziges gutes wort für milosevic über hätte, oder die ganze aktion für ungerechtfertigt hält - ganz im gegenteil !
      und ich bin da nicht so weit weg von (ex-)jugoslawien.
      allerdings sind das durchwegs slowenen und kroaten.
      Avatar
      schrieb am 23.02.03 22:23:14
      Beitrag Nr. 16 ()
      @big_mac
      Ich bin mehrfach pro Monat in einem Kaffeehaus, das von einer Kroatin (christlich) ehemalige Direktorin eines 1000 Mann Unternehmens in Kroatien, die mit einem Serben (orthodox) betrieben wird. Geflüchtet wegen des Krieges.

      Gäste sind alle Nationalitäten Jugoslawiens. Die spielen jeden Samstag friedlich miteinander Fussball. Anschliessend plaudern in diesem Kaffee. Es wird gratis Schafskäse sowie eine scharfe Wurst vom Türken gereicht, die ähnlich einer Wurst der Heimat schmecken soll.

      Dort verkehren weiters Türken, Pakistani, Inder, Österreicher usw. und sogar Juden. :eek: :eek: :eek:
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 12:16:05
      Beitrag Nr. 17 ()
      friedfertig sind auch alle meine bekannten aus ex-jugoslawien, und waren es auch zu kriegszeiten und davor.
      ein paar davon sind sogar gelegentlich in serbien.

      damals war die einhellige meinung, es werde keinen frieden geben, solange milosevic an der macht ist.
      womit sie recht hatten - seit der weg ist gehen die dinge wieder ihren normalen gang, und die vernunft ist wieder eingekehrt.

      übrigens leben durchaus eine stattliche anzahl serben in kroatien und umgekehrt - auch offenbar friedlich.

      warum sollten eigentlich juden und pakistanis nicht in von ex-jugoslawen betriebene cafe`s gehen ? :confused:
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 17:54:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      Abstimmung: Wer ist für strikte Einhaltung von Menschenrechten, Gesetzen, Anerkennung der UNO, internationaler Verträge, gleiches Recht für Alle, Aufdeckung von Verstößen gegen diese Punkte, Verurteilung und Bestrafung der Schuldigen ins besonderes auch in Den Haag?

      Bitte um ein eindeutiges JA ohne "Wenn und Aber" im Thread: Wette, dieser Text wird von mindestens 100 WO Usern für gut befunden.

      Sonst verliere ich meine Wette und darf hier 1 Jahr nichts mehr posten.
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 19:02:44
      Beitrag Nr. 19 ()
      @2:
      Beschluß
      des Zweiten Senats vom 25. März 1999
      -- 2 BvE 5/99 --
      in dem Verfahren über den Antrag
      1. im Organstreitverfahren festzustellen, daß die Antragsgegner zu 1. und 2. durch die unmittelbare Beteiligung an militärischen Operationen der NATO gegen die Föderative Republik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) gegen Art. 87a Abs. 2, Art. 24 Abs. 2, Art. 25, Art. 26 Abs. 1 und Art. 79 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes verstoßen,
      2. im Wege der einstweiligen Anordnung den Antragsgegnern den Einsatz der Bundeswehr bei den in Ziffer 1. genannten militärischen Operationen zu untersagen,
      3. den Antragsgegnern die Erstattung der Auslagen des Antragstellers aufzuerlegen.
      Antragsteller: Fraktion der PDS im Deutschen Bundestag, vertreten durch den Fraktionsvorsitzenden, Rechtsanwalt Dr. Gregor Gysi, Bundeshaus, Bonn,
      Antragsgegner:
      1. Bundesregierung, vertreten durch den Bundeskanzler, Adenauerallee 139/141, Bonn,
      2. Bundesminister der Verteidigung, Hardthöhe, Bonn
      Entscheidungsformel:
      1. Der Antrag wird verworfen.
      2. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung.


      Gründe:
      Das Verfahren betrifft die Frage, ob die Rechte einer Fraktion oder des Bundestages durch die Beteiligung der Bundeswehr an militärischen Operationen der NATO gegen die Föderative Republik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) verletzt worden sind. 1

      A.
      1. Seit den Abendstunden des 24. März 1999 führt die NATO unter Beteiligung der Bundeswehr Luftangriffe gegen die Föderative Republik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) durch. Der Bundestag hat am 16. Oktober 1998 "dem Einsatz bewaffneter Streitkräfte entsprechend dem von der Bundesregierung am 12. Oktober 1998 beschlossenen deutschen Beitrag zu den von der NATO zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo-Konflikt geplanten, begrenzten und in Phasen durchzuführenden Luftoperationen für die von den NATO-Mitgliedstaaten gebildete Eingreifgruppe unter Führung der NATO" zugestimmt (vgl. BTDrucks 13/11469; BT-Plenarprotokoll, 13. WP, 248. Sitzung vom 16. Oktober 1998, S. 23161 (B)). 2
      In späteren Beschlüssen vom 13. November, 19. November 1998 und 25. Februar 1999 hat der 14. Deutsche Bundestag den Beschluß vom 16. Oktober 1998 ausdrücklich aufgenommen, bekräftigt und in - hier nicht einschlägigen - Ermächtigungen fortgebildet. 3
      2. Nach Auffassung der Antragstellerin verletzt die Beteiligung der Bundeswehr die Vorschriften der Art. 25, Art. 26, Art. 87a Abs. 2 i.V.m. Art. 24 Abs. 2 und Art. 79 Abs. 1 und 2 GG. 4
      Die Antragsgegner hätten gegen grundgesetzliche Kompetenzen des Bundestages verstoßen. Der Bundestag sei durch die angegriffenen Maßnahmen in seinen Rechten und Pflichten verletzt. 5
      a) Art. 25 GG sei verletzt, weil das allgemeine Gewaltverbot nach Art. 2 Nr. 4 der Charta der Vereinten Nationen als universale Regel des Völkerrechts unter diese Vorschrift falle. Die ohne Autorisierung durch den Sicherheitsrat unternommenen Militärschläge verletzten das völkerrechtliche Gewaltverbot und seien aus diesem Grund völkerrechtswidrig. Sie seien insbesondere nicht durch die beiden Kosovo-Resolutionen des Sicherheitsrats Nr. 1160 vom 31. März 1998 und 1199 vom 4. September 1998 gedeckt. Diese Resolutionen enthielten weder direkt noch indirekt ein Mandat für die NATO, ein anderes Bündnis oder irgendeinen Staat, Waffengewalt anzuwenden. 6
      Durch den gegen das Gewaltverbot verstoßenden Militärschlag werde ein Präzedenzfall mit unabsehbaren negativen Folgen für die Wirksamkeit der Vereinten Nationen und des Völkerrechts geschaffen. 7
      Die Beteiligung der Bundeswehr verstoße auch gegen Art. 87a Abs. 2 GG i.V.m. Art. 24 Abs. 2 GG. Art. 24 Abs. 2 GG sei im vorliegenden Fall als verfassungsrechtliche Grundlage für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nicht einschlägig. In seiner Entscheidung zur Beteiligung deutscher Streitkräfte an den Einsätzen in Bosnien-Herzegowina habe sich das Bundesverfassungsgericht auf die autorisierenden Beschlüsse des Sicherheitsrats bezogen. Damit setze das Bundesverfassungsgericht voraus, daß NATO-Einsätze vom Sicherheitsrat autorisiert seien, um ihre Rechtfertigung in Art. 24 Abs. 2 GG zu finden. Im vorliegenden Fall fehle es an einer entsprechenden Autorisierung durch den Sicherheitsrat. 8
      Aus den genannten Gründen verstoße die Beteiligung der Bundeswehr auch gegen Art. 26 GG. Handlungen, die dem Gewaltverbot der Satzung der Vereinten Nationen widersprächen und einen bewaffneten Angriff auf ein Mitglied der Vereinten Nationen darstellten, seien ein im Sinne dieser Vorschrift verfassungswidriger Angriffskrieg. 9
      b) Außerdem habe der Bundestag selbst ultra vires gehandelt, indem er über seine Kompetenzen hinaus Beschlüsse zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte gefaßt habe, für die eine vorgehende Verfassungsänderung notwendig gewesen sei. Die Antragstellerin habe als Teil des Bundestages im Falle eines Verfassungsänderungsverfahrens andere und weitergehende Aufgaben und Kompetenzen als im einfachen Gesetzgebungsverfahren und sei somit in ihren Rechten verletzt worden. 10

      B.
      Der Antrag zur Hauptsache ist unzulässig. Die Antragstellerin ist nicht antragsbefugt, weil weder ihre eigenen noch die Rechte des Deutschen Bundestages verletzt sein können. 11
      1. Fraktionen des Deutschen Bundestages sind im Organstreitverfahren gemäß §§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG parteifähig. Sie sind befugt, im eigenen Namen auch Rechte geltend zu machen, die dem Bundestag gegenüber einem möglichen Antragsgegner zustehen können (BVerfGE 90, 286 [336]; stRspr). 12
      2. Die antragstellende Fraktion hat jedoch nicht dargelegt, daß der Bundestag durch die angegriffenen Maßnahmen in Rechten verletzt sein könnte, die ihm durch das Grundgesetz übertragen worden sind (§ 64 Abs. 1 BVerfGG). Das Organstreitverfahren dient dem Schutz der Rechte der Staatsorgane im Verhältnis zueinander, nicht einer allgemeinen Verfassungsaufsicht (vgl. BVerfGE 68, 1 [69 ff.]). 13
      a) Das Grundgesetz ermächtigt den Bund, Streitkräfte zur Verteidigung aufzustellen und sich Systemen kollektiver Selbstverteidigung und gegenseitiger kollektiver Sicherheit anzuschließen. Darin ist auch die Befugnis eingeschlossen, sich mit eigenen Streitkräften an Einsätzen zu beteiligen, die im Rahmen solcher Systeme vorgesehen sind und nach ihren Regeln stattfinden. Allerdings bedarf der Einsatz bewaffneter Streitkräfte grundsätzlich der vorherigen konstitutiven Zustimmung des Bundestages (BVerfGE 90, 286 [381 ff.]). Diese Zustimmung hat der Bundestag erteilt. 14
      aa) Der 13. Bundestag hat am 16. Oktober 1998 militärischen Maßnahmen zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo zugestimmt. Dieser Beschluß ermächtigt zu Luftoperationen der NATO, die in Phasen durchzuführen sind. Bei diesem Beschluß war dem Bundestag bewußt, daß der Einsatz aller Voraussicht nach ohne eine Ermächtigung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen durchgeführt werden würde. Die Bundesregierung hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sie dennoch einen Militäreinsatz der NATO für gerechtfertigt hielt (vgl. BTDrucks 13/11469, S. 2). Der Beschluß vom 16. Oktober 1998 deckt damit die gegenwärtigen Luftangriffe der NATO. 15
      bb) Die neueren Beschlüsse des 14. Bundestages haben den ersten Beschluß vom 16. Oktober nicht verdrängt oder modifiziert. Sie beziehen sich auf spezielle Einzelfragen: auf ein Luftüberwachungsverfahren, welches mit Jugoslawien vereinbart worden war (BTDrucks 14/16), auf den Schutz der OSZE-Mission im Kosovo durch NATO-Einheiten in Mazedonien (BTDrucks 14/47) und auf die Umsetzung eines Rambouillet-Abkommens (BTDrucks 14/397 ). 16
      Die späteren Beschlüsse nehmen auf den Beschluß vom 16. Oktober 1998 Bezug und machen damit deutlich, daß auch der 14. Deutsche Bundestag an dem Beschluß zu einer militärischen Operation zur Verhinderung einer humanitären Katastrophe festhält. 17
      Damit sind - ungeachtet der Frage, ob Art. 25 GG, der das allgemeine Völkerrecht, nicht das Völkervertragsrecht betrifft (Steinberger, Allgemeine Regeln des Völkerrechts, in: HStR Bd. VII, § 173 Rn. 9; Pernice, Art. 25 Rn. 17, in: Dreier [Hrsg.], Grundgesetz, Kommentar, Bd. 2, Tübingen 1998), und Art. 26 GG dem Bundestag eigene Rechte zuweisen - Rechte des Deutschen Bundestages nicht verletzt. 18
      b) Auch Rechte des Deutschen Bundestages in einem Verfahren zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 79 Abs. 2 und 3 GG) sind nicht berührt. Selbst für den Fall eines Verstoßes gegen das Grundgesetz hat kein Mitglied des Bundestages die Einleitung eines Änderungsverfahrens auch nur erwogen. 19
      3. Die Antragstellerin ist auch nicht in ihren eigenen Rechten als Bundestagsfraktion verletzt. Als derartige Rechte kommen nur solche im innerparlamentarischen Raum, nicht aber im Verhältnis zwischen Parlament und Regierung in Betracht (vgl. BVerfGE 91, 246 [250 f.]). Zwar trägt die Antragstellerin vor, der Deutsche Bundestag habe selbst ultra vires gehandelt, als er die Beschlüsse zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte gefaßt habe. Eine solche Rechtsverletzung könnte jedoch nicht im Organstreitverfahren gegen die Bundesregierung, erst recht nicht gegen den Bundesminister der Verteidigung (vgl. BVerfGE 90, 286 [338]) geltend gemacht werden, sondern allenfalls in einem Verfahren gegen den Deutschen Bundestag. Auch für dieses Verfahren fehlte es jedoch an der Antragsbefugnis, weil die verfassungsrechtliche Ermächtigung des Bundes, Streitkräfte in einem System kollektiver Sicherheit einzusetzen, grundsätzlich geklärt ist (BVerfGE 90, 286) und die Rechte der antragstellenden Fraktion sich insoweit auf eine ordnungsgemäße Beteiligung an dem Verfahren beschränken, in dem der Bundestag dem Einsatz bewaffneter Streitkräfte seine vorherige konstitutive Zustimmung erteilt hat. 20
      4. Mit der Verwerfung des Antrags in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung. 21
      Limbach, Kirchhof, Winter, Sommer, Jentsch, Hassemer, Broß, Osterloh
      http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv100266.html
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 20:11:52
      Beitrag Nr. 20 ()
      NATO War on Yugoslavia ?
      http://www.flora.org/library/
      !


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Ist das ein Fall für Den Haag?