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    Legaler Bargeldtransfer ins Ausland (unter 15000 Euro) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.02.03 13:52:47 von
    neuester Beitrag 24.02.03 22:17:16 von
    Beiträge: 5
    ID: 700.503
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      schrieb am 24.02.03 13:52:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe mich mal auf den Seiten des Zoll etwas umgesehen und habe dazu einige Fragen zum Thema Bargeldtransfer ins Ausland:

      1. "Anzumelden sind - jedoch nur auf ausdrückliche Befragung - Zahlungsmittel ab 15000 Euro."

      Wie verhalte ich mich, wen der Zoll/ BGS mich fragt, wieviel Geld ich mitführe, er also den genauen Betrag erfahren möchte, obwohl dieser unter 15000 Euro liegt? Und er, obwohl dies nicht vorgesehen ist, wissen möchte woher das Geld stammt und was ich damit vorhabe? Muß ich solche "unrechtmäßige" Fragen wahrheitsgenäß beantworten?


      2. Angenommen ein Reisender versteckt sein Bargeld aus Sicherheitsgründen - in diesem Fall unter 15000 Euro - in der Unterhose. Besteht die Gefahr, daß die Metalldetektoren aufgrund der Metallstreifen anspringen?


      3. Welche allgemeinen Fragen dürfen an der Grenze gestellt werden? Angenommen ein Grenzbeamter fragt: "Was haben Sie in der Schweiz vor und wie lange wollen Sie bleiben?" Und ich antworte darauf, ich treffe mich dort mit meiner Internetbekanntschaft und ich weis nicht , wie lange ich bleibe. Muß ich dann auf Verlangen die persönlichen Daten meiner Internetbekanntschaft preisgeben?
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      schrieb am 24.02.03 14:14:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      tanja

      alles was unter 15t pipen sind kannst du rein und raus wie du willst und must den wichsern nix beantworten aber besser ist es wenn du auf die fragen antwortest z.B. was haben sie in der schweiz vor - freunde besuchen :D
      wie lange haben sie vor hier zubleiben - würde am liebsten immer in der schweiz bleiben aber die zeit habe ich leider nicht :D
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 14:16:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      zu frage drei NEIN
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 16:50:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hat der Zoll auf seinen Seiten auch den Hinweis, dass

      1. die 15 K bei mehreren Reisenden pro Nase physisch zugeordnet sein müssen, d.h. Bei einem Paar müssen beide je 15 K in de Täsch hän, und nicht einer 30 K in einer Stahlkasette in seinem Aktenkoffer.

      2. die 15 K brutto gemeint sind, d.h. sonstige Wertgegenstände mitgerechnet werden. Nicht nur Schmuck, den man in der Aktentasche hat, sondern auch solcher, den man trägt?

      3. diese Regeln nicht nur beim Grenzübertritt, sondern auch bei verdachtsloser Kontrolle im Umkreis von 30 km von internationalen inländischen Flughäfen gelten?

      Der Grenzübertritt bei Basel etc ist schon aus Abschreckungsabsichten nervig, manchmal noch mehr ist Konstanz (Zollausbildungsstätte). Deshalb ist das Angenehmste immer noch der (eventuelle) Umweg über Oesterreich. Lindau -Bregenz und dort in die Schweiz.

      Gruss

      Hittfeld

      Ubi bene, ibi patria
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 22:17:16
      Beitrag Nr. 5 ()
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