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    Vorstände sollen haftbar gemacht werden! Eichel soll m.E. auch haftbar gemacht werde! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.02.03 11:21:46 von
    neuester Beitrag 26.02.03 11:36:59 von
    Beiträge: 3
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      schrieb am 26.02.03 11:21:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bei der Überarbeitung des Finanzmarktrechts sollte m.E. auch daran gedacht werden, dass Vater Staat auch zur Haftung herangezogen wird. Dann nämlich würden sich die Emissionspreise für weitere Tranchen der DTE und der Post ganz anders gestalten! :D Herr Eichel würde dann endlich mal zurecht an seinen eigenen Kopf denken! :D


      Finanzmarktrecht
      Anleger sollen klagen können

      25. Februar 2003 Die Bundesregierung will den Finanzmarkt Deutschland mit einer zentralen Börsenaufsicht, mehr Anlegerrechten und der persönlichen Haftung von Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern für Falschinformationen stärken.

      Vorgänge wie die Bilanztäuschungen beim niederländischen Ahold-Konzern zeigten, dass alles getan werden müsse, um das Vertrauen von Anlegern in die Aktienmärkte zu stärken, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der Vorstellung des Maßnahmepakets in Berlin. ?Zentraler Ansatz der vorgestellten Maßnahmen ist der Schutz der Anleger vor Manipulationen der Märkte und falschen Informationen über Kapitalmarktprodukte", ergänzte Bundesfinanzminister Hans Eichel (beide SPD).

      Eichel und Zypries präzisierten ein Zehn-Punkte-Programm, mit dem sie bereits im August 2002 sich als Anlegerschützer präsentiert hatten. Viele Maßnahmen sollten auch auf einer Selbstverpflichtung der Wirtschaft basieren, sagte Zypries.

      Persönliche Haftung von Managern

      ?Wir wollen eine persönliche Haftung von Managern auch bei falschen Ad-hoc-Meldungen einführen?, bekräftigte Eichel. Nach dem IV. Finanzmarktförderungsgesetz (FMFG) bestehe ein solcher Anspruch zurzeit nur gegen die Gesellschaft selbst.

      Geprüft werde in diesem Zusammenhang auch, ?ob Anleger auch bei anderen falschen Informationen, also nicht nur ad-hoc-Mitteilungen, Schadenersatz verlangen können?. Dies soll nach den Überlegungen der Regierung möglicherweise hinsichtlich der Angaben in Abschlüssen, Lageberichten und Zwischenberichten oder etwa auch bei irreführenden Aussagen in Reden oder Interviews gelten. Um den geschädigten Anlegern eine bessere Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche zu ermöglichen, wird auch die Einführung eines ausschließlichen Gerichtsstandes am Sitz des Unternehmens erwogen. Damit könnten alle Klagen betroffener Anleger beim selben Gericht erhoben werden.

      Musterprozesse angestrebt

      Außerdem soll, wie Zypries weiter ankündigte, die Auswahl einer Klage zur Führung eines Musterprozesses angestrebt werden, in dem die für alle klagenden Anleger wichtige Frage geklärt werden soll, ob tatsächlich eine falsche oder unterlassene Ad-hoc-Mitteilung vorliegt. ?Wir wollen ein Musterprozessverfahren einführen?, sagte Zypries. Der Musterprozess solle vorher bekannt gemacht werden, damit andere Anleger die Möglichkeit hätten, sich ihm anzuschließen. Die Kosten des Verfahrens würden dann auf alle Anleger verteilt. ?Das müssen wir gesetzlich regeln, weil ein solches Klageverfahren in Deutschland bisher noch nicht üblich ist?, sagte sie.

      Transparenz für Optionsprogramme und Vorstandsgehälter

      Die Regierung prüft laut Zypries auch Maßnahmen, um mehr Transparenz über die Höhe von Vorstandsgehältern und über Aktienoptionsprogramme zu erhalten. ?Die völlige Transparenz der Vergütung ist ein wesentliches Momentum, um eine ordentliche öffentliche Kontrolle zu ermöglichen?, sagte sie. Der Vorsitzende der zur ?Corporate Governance? eingesetzten Kommission, Gerhard Cromme, wolle mit dem Gremium im Mai erörtern, ob eine weitere Selbstregulierung auch bei der Vorstandsvergütung möglich sei. ?Ich könnte mir vorstellen, dass ein Thema für den Gesetzgeber die Offenlegung der Einzelvergütung der Organmitglieder ist?, sagte Zypries.

      Für Aktienoptionsprogramme strebe die Regierung ?mehr Transparenz über den wirklichen Wert der Programme? an. Zum Beispiel solle eine Information über das mögliche Vergütungsvolumen eines geplanten Optionsprogramms vor dem Beschluss der Hauptversammlung durch Vergleichsrechnungen verdeutlicht werden. Vorgesehen werden sollte nach ihren Vorstellungen auch eine Berichterstattung über den Aktienbesitz der Organmitglieder an der berichtenden Gesellschaft, den Besitz von Bezugsrechten hierauf sowie von Derivaten hierzu. Die Angaben hierzu könnten im Anhang zum Jahresabschluss und im Anhang zum Konzernsabschluss gemacht werden.

      Zentrale Finanzmarktaufsicht

      Ein Bestandteil des Pakets ist die Schaffung einer zentralen Finanzmarktaufsicht in Deutschland. ?Ziel ist es, in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Finanzmarktaufsicht zu bündeln?, sagte Eichel. Dieses Vorhaben habe er bereits mit den Ländern besprochen und ?grundsätzliche Offenheit gefunden?.

      Deutschland habe vor dem Hintergrund der bereits getroffenen europäischen Entscheidungen ?gar keine andere Wahl?. Sonst würde der einheitliche europäische Kapitalmarkt verhindert. Deutschland habe vor dem Hintergrund der entsprechenden EU-Bestimmungen fünf Jahre Zeit. Eichel bezeichnete es als ?unabdingbar?, dass alle Zuständigkeiten, die den EU-Binnenmarkt beträfen, auf den Bund übergingen. Nur so könne die Leistungsfähigkeit des Kapitalmarkts gesichert werden. Perspektivisch würden solche Zuständigkeiten später auf Europa übergehen, sagte er voraus.

      Gesetzgebung beginnt noch 2003

      Das Gesetzgebungsverfahren für Teile des Programms soll schon in diesem Jahr beginnen. Die von Eichel verantworteten Reformteile sind nach dessen Worten Teil des bis 2006 laufenden Finanzmarktförderungsplans, den er am 6. März in Frankfurt vorstellen will. Bis auf die Zentralisierung der Börsenaufsicht bedürfen die Pläne Zypries zufolge nicht der Zustimmung des Bundesrates. Das Paket könne vollständig 2005 in Kraft treten.

      Reuters, vwd, @pwe
      Bildmaterial: AP
      Avatar
      schrieb am 26.02.03 11:29:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich bin wohl nicht der einzige! :)

      manager-magazin.de, 25.02.2003, 19:56 Uhr
      http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,237748,00.…

      T E L E K O M

      Strafanzeige wegen Emissionsbetrugs


      Anwälte stellen Strafanzeige gegen den Konzern. Sie werfen der Telekom Emissionsbetrug vor. Millionen Privatanleger, die T-Aktien für teures Geld erworben haben, hoffen nun auf einen möglichen Schadenersatzprozess.

      Berlin - Eine Stuttgarter Anwaltskanzlei hat laut einem Bericht der Zeitung "Die Welt" bei der Staatsanwaltschaft Bonn Strafanzeige wegen Emissionsbetrugs gegen die Deutsche Telekom Deutsche Telekom und die Bundesrepublik Deutschland gestellt. Die Kanzlei Binz & Partner habe damit auf einen Bericht des ARD-Fernsehmagazins "Report Mainz" reagiert.

      © REUTERS
      Er warnte: Joachim Kröske (r.) mit Ron Sommer (l.) und dessen Nachfolger Helmut Sihler
      Nach dem Bericht soll der Telekom-Vorstand und das Bundesfinanzministerium die Anleger beim dritten Börsengang der Telekom im Juni 2000 nicht ausreichend über die Risiken informiert haben.

      Dabei ging es um den Erwerb der britischen Mobilfunkfirma One2One (heute: T-Mobile UK), die die Telekom im August 1999 für rund zehn Milliarden Euro erworben hatte. Der ehemalige Finanzvorstand Kröske hätte angeblich nur die Hälfte für angemessen gehalten. Über unterschiedliche Einschätzungen im Vorstand und damit über die Risiken seien der Aufsichtsrat und damit auch der Bund als Hauptaktionärs informiert gewesen. Dennoch erfolgte der Börsengang neun Monate später.

      Aktionärsschützer wollen Prospekt erneut prüfen

      Auch die Verbände der Kleinaktionäre wollen den Börsenprospekt daraufhin noch einmal überprüfen, wie die Zeitung in ihrer Mittwochausgabe schreibt.

      Würde sich herausstellen, dass Telekom-Vorstand und -Aufsichtsrat die Warnungen des damaligen Finanzvorstands Joachim Kröske vor vermeintlich überteuerten Unternehmenskäufen im Börsenprospekt bewusst ignoriert hätten, könnten die rund drei Millionen Kleinanleger bei einer erfolgreichen Schadenersatzklage ihre T-Aktien zum damaligen Ausgabepreis von 63,50 Euor der Telekom zurückgeben.

      Am Dienstagabend notierte die T-Aktie bei 10,14 Euro und wies damit einen Verlust von 6,72 Prozent aus. Das Tagestief hatte genau bei zehn Euro gelegen.

      "Wir wollen aber keine falschen Hoffnungen wecken", zitiert der Bericht eine Sprecherin der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK). Bisher sei es nur gelungen, drei kleineren Aktiengesellschaften Emissionsbetrug nachzuweisen. Da die Telekom ab Mitte Mai 2003 für den Prospekt eigentlich nicht mehr haften muss, will die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) den Konzern bitten, die Verjährungsfrist zu verlängern. Es sei allerdings schwierig, die Bewertung von Unternehmen, die sich zudem in die Zukunft richteten, als Grundlage für eine Prospektklage zu verwenden, sagte ein DSW-Sprecher der Zeitung.

      Ein Telekom-Sprecher hatte die Vorwürfe unterdessen entschieden zurück gewiesen: In den Börsenprospekt sei damals alles eingeflossen, was Wissensstand war. Darin seien auch Informationen zu Risiken umfangreich eingeflossen. Außerdem habe sich der britische Mobilfunkbetreiber inzwischen gut entwickelt.
      Avatar
      schrieb am 26.02.03 11:36:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      zypries hat gesagt die manipulationen haben dimensionen erreicht,die mit dem bisherigen strafrahmen von drei jahren nicht abzudecken sind.

      stimmt.


      die lösung: man erhöhrt den strafrahmen auf 5 jahre,wahrlich eine neue dimension.


      ob die uns verarschen wollen brauch ich wohl nicht mehr zu fragen


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