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    Mehrheit der Deutschen akzeptiert Folter-Androhung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.02.03 17:58:52 von
    neuester Beitrag 01.03.03 17:55:15 von
    Beiträge: 55
    ID: 701.711
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      schrieb am 26.02.03 17:58:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      ... auch wenn Vergleiche zwangsläufig immer hinken, sollte dieses Ergebnis doch wohl jedem hier klar machen, dass Volkes Meinung sehr stark von Emotionen geprägt ist und von Stimmungen abhängt. Dies gilt natürlich in gleicher Weise für die Umfragen im Hinblick auf einen Irak-Krieges, wo vergleichbare Werte erzielt wurden. Es ist in meinen Augen daher unredlich, hieraus seine politische Legitimation zum Handeln abzuleiten, aber eben nur dann, wenn es einem in den Kram passt! :p

      Mehrheit der Deutschen akzeptiert Folter-Androhung



      Berlin (dpa) - Trotz schwer wiegender Bedenken von Juristen, Ärzten und Menschenrechtlern ist eine deutliche Mehrheit der Deutschen für eine Lockerung des strikten Folterverbots. In der Diskussion um Folter in Polizeiverhören zeigten bei einer am Mittwoch veröffentlichten Umfrage zwei von drei Bundesbürgern Verständnis für das Vorgehen der Polizei im Entführungsfall Jakob Metzler.

      Der stellvertretende Frankfurter Polizeichef Wolfgang Daschner sollte nach Ansicht von 63 Prozent der Befragten für seine Androhung von Gewalt nicht bestraft werden. 32 Prozent der Befragten sprachen sich für eine Strafe aus. Im Auftrag des Magazins «Stern» hatte Forsa 1003 Menschen befragt.

      Die Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), lehnte ebenso wie der Ärzteverband Marburger Bund eine Aufweichung des Folterverbots entschieden ab. Der Vorsitzende des Marburger Bundes, Frank Ulrich Montgomery, wandte sich strikt dagegen, «dass Ärzte wie in manchen Diktaturen Folterpraktiken beiwohnen oder sich gar daran beteiligen». Es sei eine «Perversion des Denkens», Folterungen in Anwesenheit von Ärzten als sinnvoll zu rechtfertigen. «Wer das tut, hat sich vom Grundsatz der Unrechtmäßigkeit der Folter bereits gedanklich entfernt und argumentiert auf dem Niveau des Mittelalters.»

      Sonntag-Wolgast zeigte sich im DeutschlandRadio Berlin entsetzt über die aktuelle Diskussion, Folter in gewissen Situation zuzulassen. Eine solche Lockerung rüttle an der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Die Ächtung der Folter sei ein Mittel im Kampf gegen Terror und autoritäre Staaten. Gerade weil der Staat das Gewaltmonopol habe, müssten für ihn andere Kategorien gelten.

      In Brandenburg hat ein Vorstoß der Landes-CDU zur Verschärfung des Polizeirechts und möglichen Anwendung von Folter einen heftigen Streit ausgelöst. Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) wies die Vorschläge am Mittwoch entschieden zurück. Er sei nicht bereit, hieran «auch nur einen Gedanken zu verschwenden», sagte er der dpa. CDU-Landesvize Sven Petke hatte zuvor angeregt, der Polizei in Ausnahmefällen eine «härtere Gangart» bei Verhören zu gestatten. «Wenn es wie bei Geiselnahmen um die Rettung von Menschenleben geht, muss die Androhung von körperlicher Gewalt möglich sein», sagte Petke der «Lausitzer Rundschau» und den «Potsdamer Neuesten Nachrichten» (Mittwoch). Ähnlich hatte sich am Vortag bereits Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) geäußert.

      ------------------------------------------------------------

      PS: Gibt es eigentlich schon ein offizielles "Kanzlerwort" zu diesem Sachverhalt, oder ist er erst mal in Deckung gegangen. Schließlich verstand er es in der Vergangenheit wie kein Zweiter, Stimmungen im Volk aufzunehmen, sie sich zu eigen zu machen, um sie anschließen in Wählerstimmen umzumünzen. :look:
      Avatar
      schrieb am 26.02.03 18:03:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      .
      möglicherweise befürwortet die deutsche Mehrheit auch den Polizeistaat
      Avatar
      schrieb am 26.02.03 18:05:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2,

      du meinst so, wie den "Anti-Kriegskurs" dieser Bundesregierung? :look:
      Avatar
      schrieb am 26.02.03 18:11:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      wieso befürchten, elfmeter?
      wir haben ihn doch schon lange, dem folternden polizeistaat!

      was unsere "herren" im moment noch irgendwie bewerkstelligen wollen, ist die straffreie folterung von bürgern!
      Avatar
      schrieb am 26.02.03 18:16:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn sich also "die breite Mase" in elementaren Fragen einmal irren kann, so beweist dies doch zwingend, dass das Volk fehlbar ist. Wie kann man dann davon ausgehen, dass sich derartiges nicht beliebig oft wiederholt? :rolleyes:

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      Avatar
      schrieb am 26.02.03 18:22:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich werde schon jetzt von staatlichen und halbstaatlichen Organisationen "gefoltert".

      Anders kann ich meine Gehaltsabrechnung nicht interpretieren.
      :look:
      Avatar
      schrieb am 27.02.03 00:09:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich bin unbedingt für die Einführung der Folter.

      Dann erfahren wir endlich wer Kohl´s "geheime" Spender sind :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.02.03 00:20:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Deutschen sind für Androhung der Folter,

      bis der erste Unschuldige geschlagen wurde!


      mfg
      thefarmer
      Avatar
      schrieb am 28.02.03 11:18:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich denke auch, dass in der doch zum Teil sehr emotional aufgeladenen Diskussion von einigen sicher auch leichtfertig der Begriff "Folter" verwendet und damit das Verhalten des Vize-Polizeichefs mit einem Totschlagargument belegt wird, was einer Vorverurteilung gleich kommt, obwohl sich die Gerichte noch nicht einmal ansatzweise mit dem konkreten Fall befasst haben. Dabei bin ich mir vollkommen sicher, dass hier schlussendlich sogar das Bundesverfassungsgericht, wenn auch erst in einigen Jahren, mit einbezogen und um eine rechtliche Würdigung gebeten wird.

      Jeder vernünftig denkende Mensch ist gegen Foltermethoden, was auch deren Androhung mit einbeziehen sollte. Folter ist international, aber auch nach hiesigem Recht und Gesetz nicht nur geächtet, sondern auch mit Strafe bedroht, und dies ist auch gut so. Aber, man stelle sich vor, der Polizeipräsident wird aufgrund von "Notstandsregelungen" frei gesprochen, obwohl er doch angeblich eine Folterandrohung - und dies sogar schriftlich fixiert - ausgesprochen hat. Kaum vorstellbar oder vielleicht doch? Kann also die Drohung mit "Folter" in unserem Lande straffrei bleiben? Sicherlich nicht. Aber was bedeutet es, wenn genau dieser Fall eintritt? Ganz richtig, es handelte sich eben hier exakt nicht um eine Folterung, sondern "bloß" um die Anwendung polizeilicher Zwangsmaßnahmen. Denn könnte ein "Folterknecht" tatsächlich strafrechtlich ungeschoren aus der Sache herauskommen?

      Die Zeit wird es also weisen, und ich vertraue dabei nach wie vor auf die Kompetenz und Sachkunde unserer Justiz.
      Avatar
      schrieb am 28.02.03 11:24:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      leichtfertiges einsetzen eines totschlagarguments gegen folter :laugh::laugh::laugh:

      sag mal, lifetrader, fällt dir nix auf? :(
      Avatar
      schrieb am 28.02.03 11:33:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      @antigone,

      ich halte dich nicht für dumm genug, als dass du denn Kontext meines Postings nicht auch hättest korrekt auffassen können, wenn du nur guten Willens wärst. Jetzt müsstest du mich nur noch als "Nazi" oder "stiefelleckenden Bushisten" bezeichnen, und du hättest mich argumentativ an die Wand genagelt. :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 28.02.03 11:33:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ Lifetrader

      Ich denke, der SPD ist der Wille des Volkes nach härterem Vorgehen gegen Kriminelle grundsätzlich klar und die Partei hat in den letzten Tagen Ansätze gezeigt, ihre Politik ändern zu wollen: Thread: SPD fordert hartes Vorgehen gegen Kriminelle
      Avatar
      schrieb am 28.02.03 11:42:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      PS: Außerdem müsste es korrekter Weise nicht "leichtfertiges einsetzen eines totschlagarguments gegen folter" heißen, sondern "Verwendung des Begriffes `Folter` als Totschlagargument und Vorverurteilungsinstrument"!
      Avatar
      schrieb am 28.02.03 11:46:10
      Beitrag Nr. 14 ()
      macht die sache nicht besser und ist verräterisch genug :)
      Avatar
      schrieb am 28.02.03 15:20:58
      Beitrag Nr. 15 ()
      .
      da wäre ich mir mit unserer Justiz aber nicht so sicher.
      Im Gegentum: Ich bin mir sicher, daß die Rechtsverdreher durchaus in der Lage sind, Folter bzw. Androhung von Folter
      juristisch so zu interpretieren, daß sie in die Gesetzeslage hineinpaßt.
      Es wäre nicht das erste mal.

      Normal müßte der Polizeipräsident beurlaubt sein. Und nach der Verurteilung selbstverständlich entlassen werden.
      Dies wird aber (höchstwahrscheinlich) nicht geschehen. Soviel zum Vertrauen in unsere Justiz.

      Übrigens: auch die Androhung von Folter ist menschenverachtend.
      Avatar
      schrieb am 28.02.03 15:25:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      11meter,und Schlauerle,was die Typen,denen Folter angedroht wird so als Beweggrund liefern ist ja scheinbar ehrenwert.
      Avatar
      schrieb am 28.02.03 15:28:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      wichtig ist nur, dass auf keinen fall totschlagargumente verwenden werden.... folter darf niemals mit totschlagargumenten begründet werden, das wäre dann doch zu offensichtlich ... also einfach nicht human genug, und dazu ist sie ja schliesslich gedacht, die folter: zur förderung der humanität :)
      Avatar
      schrieb am 28.02.03 16:12:29
      Beitrag Nr. 18 ()
      :laugh:
      Die verstehen´s nie. Nicht weil sie´s nicht könnten. Sie wollens nicht. Oder doch umgekehrt :confused: :look:
      Avatar
      schrieb am 28.02.03 17:01:19
      Beitrag Nr. 19 ()
      vielleicht sind sie einfach nur konsequent? :laugh:

      http://www.taz.de/pt/2003/02/28.nf/kari
      Avatar
      schrieb am 28.02.03 22:00:56
      Beitrag Nr. 20 ()


      Geert Mackenroth, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes und Präsident des Landgerichts Itzehoe

      Greift nach heißen Eisen auch ohne Handschuh: Geert Mackenroth

      Mit festem Schritt hat sich der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, in ein von juristischen Tretminen verseuchtes Gelände begeben. Zu dem hoch umstrittenen Vermerk des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner über seine Folterandrohung gegen Magnus G., den mutmaßlichen Mörder des Bankierssohnes Jakob von Metzler, gab Mackenroth zu Protokoll: Es seien „Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten“. Gemeint war das Leben des Jungen, der jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits tot war. Als ein Beispiel für eine derartige Konfliktsituation hatte Mackenroth die Möglichkeit genannt, Terroranschläge wie die vom 11. September 2001 zu verhindern.

      Die Vorstellung, Amtspersonen und vor allem Kriminalbeamte könnten unter Rückgriff auf den Paragrafen 34 des Strafgesetzbuches über den „Rechtfertigenden Notstand“ Geständnisse von Beschuldigten durch Androhung oder Anwendung von körperlicher Gewalt erzwingen, erweckt fürchterliche Assoziationen. Der Bundesinnenminister und frühere Strafverteidiger Otto Schily (SPD) brachte diese Befürchtungen auf den Punkt: „Wenn wir anfangen, an der Stelle zu wackeln, gibt es bald kein Halten mehr“. Indessen ist unter Juristen die Beurteilung der Rechtslage äußerst umstritten, und die Vorstellung, es müsse das Leben eines entführten Opfers oder das Leben vieler Unschuldiger riskiert werden, um „die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten“ zu wahren, ist ebenfalls peinigend.

      Der Sprecher von rund 25 000 deutschen Richtern und Staatsanwälten hat sich in dieser Sache ziemlich weit vorgewagt, und der Deutsche Richterbund hat Mackenroths Äußerungen inzwischen mit der unzweideutigen Feststellung relativiert: „Folter ist und bleibt verboten.“ Jedoch sei festzuhalten, dass „der vorliegende Fall sehr diffizil ist, weil er durch ein Spannungsverhältnis von strafprozessualen Vorschriften und solchen der Gefahrenabwehr bestimmt ist“.

      Sich auf einem derart schwierigen Terrain zu bewegen ist für den 53-jährigen Justizjuristen an der Spitze seines Berufsverbandes nichts Ungewöhnliches. Der in Kiel geborene, derzeitige Präsident des Landgerichts Itzehoe ist für seine justizpolitische Zivilcourage, seine kräftige Handschrift und eine klare Aussprache bekannt, die auch den handfesten Krach nicht scheut. Gelegenheiten, um diese Eigenschaften zu trainieren, hatte er in seiner bisherigen Laufbahn, zunächst als Staatsanwalt in Bremen und dann als Richter in Schleswig-Holstein, mehr als genug. Das lag nicht nur an den Erschütterungen, die dieses Bundesland und eben auch seine Justiz durch die Skandalaffären Barschel und Engholm erfuhr. Hinzu kam, dass die regierende SPD mit ihrer Allergie gegen alles, was sie als „konservative Seilschaften aus CDU-Zeiten“ im nördlichsten Bundesland auszumachen glaubte, die Mehrheit der dortigen Justizjuristen immer wieder gegen sich aufbrachte. Geert Mackenroth, der als vormaliger Chef des Amtsgerichts Mölln hinreichend „Basiserfahrung“ und als Vorsitzender des Hauptrichterrates beim Kieler Justizministerium genügend Organisationsgeschick mitbrachte, focht dabei in vorderster Front – auch als Vorsitzender des dortigen Richterbundes. Er wird es sicherlich nicht als falsche Einordnung empfinden, wenn man ihn als konservativ geprägt beschreibt. Vor der Landtagswahl 1996 war er im CDU-Schattenkabinett für das Justizressort nominiert worden.

      Doch darf das nicht zu dem Missverständnis führen, er sei in der Rechtspolitik auf eine „Linie“ der CDU festgelegt. Wäre er Justizminister geworden, so hätten seine Kieler Kabinettskollegen mit ihm im Konfliktfall ihre liebe Not gehabt. Ihm ging es schon damals nicht um Partei-, sondern um Justizpolitik. Sein primäres Ziel ist mehr Gewicht und mehr Eigenverantwortung für die Dritte Gewalt. Aus seiner Sicht bedeutet das eben nicht nur die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit, sondern auch eine Reform der Rahmenbedingungen ihrer Arbeit, die von den politisch geführten Justizministerien gesetzt werden. Deren Einfluss über die Justizetats und die Parteipolitik in der Justiz zurückzudrängen ist für ihn ein zentrales Anliegen. Dafür nimmt er auch öffentliche Konflikte in Kauf. Ein knorriger, ein unbequemer Mann, aber mit Profil. Sollte die Union in Schleswig-Holstein irgendwann wieder eine reelle Chance haben, die Sozialdemokraten abzulösen – es wäre auch Mackenroths Chance.

      Quelle: http://www.welt.de/data/2003/02/21/43827.html

      Weitere Nachrichtenseiten: http://www.Germany-Pool.de
      .
      Avatar
      schrieb am 28.02.03 22:03:32
      Beitrag Nr. 21 ()


      der folterfreak sollte mackenschwarz heißen :)
      Avatar
      schrieb am 28.02.03 23:07:53
      Beitrag Nr. 22 ()
      Um die Untaten von Verbrechern zu beenden, muß der Staat handeln. Das ist er den Opfern gegenüber schuldig. Sofern es dazu notwendig ist, muß der Staat hierzu auch von seinem Gewaltmonopol Gebrauch machen.

      Das Gleiche, was innenpolitisch für den einzelnen Staat gilt, trifft in der Weltpolitik auf die UNO als Ganzes zu, wenn es um Völkermord geht.
      Avatar
      schrieb am 28.02.03 23:11:32
      Beitrag Nr. 23 ()
      dafür gibts gesetze. und vor allem gibt es das grundgesetz, das die menschenrechte garantiert.
      Avatar
      schrieb am 28.02.03 23:37:05
      Beitrag Nr. 24 ()
      Das Grundgesetz garantiert die Meschenrechte, aber es schließt Gewalt gegen Straftäter nicht aus. Vielmehr obliegt es dem Staat, Gewalt gegen Verbrecher einzusetzen, um die Meschenrechte seiner Bürger zu schützen.

      Das Recht auf Leben des Opfers wiegt schwerer als das Recht des Täters auf körperliche Unversehrtheit.

      Bei der Gewaltanwendung darf der Staat den Täter notfalls sogar töten (finaler Rettungsschuß).
      Avatar
      schrieb am 28.02.03 23:41:23
      Beitrag Nr. 25 ()
      ja, big apple, ist doch in ordnung: für leute deiner herkunft ist folter human ... und iraker zerbomben für freiheit und democraty o.k.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 00:01:05
      Beitrag Nr. 26 ()
      Manchmal muß Gewalt eingesetzt werden, wenn sie zur Erreichung eines höherwertigen Zieles notwendig ist. Leider sehen das einige Sozialromantiker erst ein, wenn sie selbst zum Opfer werden und andere sie raushauen.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 00:06:46
      Beitrag Nr. 27 ()
      du meinst auch, das ununterbrochene runterbeten
      des sozialdarwinistischen glaubensbekenntnisses
      der menschenverächter macht ihre einpeitscher glaubwürdiger.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 00:08:42
      Beitrag Nr. 28 ()
      Big-apple,

      glaubst Du wirklich, daß Super-Reiche oder Promis gefoltert
      würden, egal um welches Verbrechen es auch ginge?

      Arme Leute dagegen würden Polizisten dann bereits wegen
      einem Joint foltern. Genau darauf würde es hinaus laufen!


      mfg
      thefarmer
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 00:12:32
      Beitrag Nr. 29 ()
      # 28

      Arme Leute dagegen würden Polizisten dann bereits wegen
      einem Joint foltern. Genau darauf würde es hinaus laufen!


      Ob sich das die Polizisten gefallen ließen?????

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 00:19:14
      Beitrag Nr. 30 ()
      Menschenverachtend ist es, ein Opfer im Stich zu lassen, weil man zu feige ist, das zu tun, was getan werden muß.

      Vorher muß dem Täter selbstverständlich die Möglichkeit geben werden, selbst aufzugeben. Bei einem Überfall zum Beispiel wird der Täter zuerst aufgefordert, die Hände hoch zu nehmen und seine Waffe wegzuwerfen. Bei Nichtbefolgung wird der Gebrauch der Schußwaffe angekündigt und ein Warnschuß in die Luft abgegeben. Wenn der Täter noch immer nicht nachgibt, muß der Staat von seinem Gewaltmonopol Gebrauch machen, wenn er glaubwürdig die Rechtsordnung aufrecht erhalten will. Der Täter hat es dann selbst zu verantworten, daß auf ihn geschossen wird.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 00:23:36
      Beitrag Nr. 31 ()
      big apple
      wer die menschenrechte ausser kraft setzt, ist ein verbrecher.
      kein verbrechen wird durch die einführung des folterstaats aus der welt geschaffen, aber jeder folterstaat ist ein verbrecherstaat.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 00:31:20
      Beitrag Nr. 32 ()
      makaflo,

      naja gut, den Satz kann man auch so interpretieren, daß
      arme Leute, die dringend einen Joint brauchen, auch
      Polizisten foltern würden. Aber es war anders rum gemeint.

      Big-Apple:

      Wie schließt Du aus, daß Unschuldige gefoltert werden?
      In Amerika wurden schon Unschuldige hingerichtet und bei
      uns Unschuldige eingesperrt. Jetzt willst Du auch noch
      das Foltern erlauben. Ist es erst mal erlaubt, wird diese
      Maßnahme auch mißbraucht um mißliebige Leute einzuschüchtern.

      mfg
      thefarmer
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 00:49:04
      Beitrag Nr. 33 ()
      Folter ist sehr Gesund für die schlimmen Verbrecher die nicht reden wollen !
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 00:54:32
      Beitrag Nr. 34 ()
      schmeissfliege,

      Du hast von Demokratie und Rechtsstaat keine Ahnung:

      Verbrecher ist jemand erst, wenn er verurteilt ist!


      mfg
      thefarmer
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 00:56:01
      Beitrag Nr. 35 ()
      # 34
      Also waren Hitler und Stalin keine Verbrecher?!
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 00:56:21
      Beitrag Nr. 36 ()
      @theframer

      das sind doch veraltete Ansichten die du da hast !

      Die Terroristen kümmern sich auch nicht um die Rechtsstaatlichkeit ! Es heißt also Auge und Auge !
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 00:58:02
      Beitrag Nr. 37 ()
      Es ist nicht möglich auszuschließen, daß staatliche Maßnahmen irrtümlich auch Unschuldige treffen können - außer der Staat würde grundsätzlich auf sein Strafverfolgungsrecht verzichten. Es gab auch Menschen, die unschuldig im Gefängnis saßen. Soll der Staat deswegen keine Freiheitsstrafen mehr verhängen? Das würde dem Verbrechen Tür und Tor öffnen und der Staat würde damit einen größeren Schaden gegenüber der Allgemeinheit anrichten, als wenn er das Restrisiko einer Fehlentscheidung im Einzelfall in Kauf nimmt.

      Wichtig ist, daß ein Rechtsstaat immer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Das unterscheidet ihn von einem Unrechtsstaat. Bezüglich der Gewaltanwendung in einem Verhör müssen vier Voraussetzung gegeben sein müssen:

      - Das zu schützende Rechtsgut muß höherrangingig sein, als das Rechtsgut, das der Staat verletzt.

      - Die Erforderlichkeit der Gewaltanwendung muß sich aus dem aktuellen Fortbestehen der Straftat ergeben.

      - Der Täter ist zu einer Aussage auf gütliche Befragung hin wiederholt nicht bereit.

      - Die Gewaltanwendung führt nicht zu bleibenden foltertypischen Schäden (z.B. Verstümmlung von Gliedmaßen)
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 01:09:30
      Beitrag Nr. 38 ()
      Eine wichtige Bedingung, die ich bereits in einem anderen Posting genannt habe, kommt noch hinzu:

      - Die scharfe Befragung darf nur vor Zeugen vorgenommen werden, die nicht aus der durchführenden Dienststelle stammen (z.B. einem Arzt, Staatsanwalt oder Richter)
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 01:21:16
      Beitrag Nr. 39 ()
      Und wenn ein Unschuldiger durch Gewaltandrohung
      zur Falschaussage gegen sich genötigt wird,
      hat er Probleme jemals wieder seine Unschuld zu beweisen.

      Wehret den Anfängen!

      mfg
      thefarmer
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 03:02:23
      Beitrag Nr. 40 ()
      - Das zu schützende Rechtsgut muß höherrangingig sein, als das Rechtsgut, das der Staat verletzt.

      Dieser Punkt schließt Folterung also quasi aus. Denn die Hochrangigsten Rechtsgüter sind die Menschenrechte, die Würde und das Leben des Menschen. So besagen es unsere obersten Rechtsgrundsätze. Und da ich doch hoffe, daß unsere allgemeine Ansicht von Sitte und Moral sich nicht in extremster Weise verschlechtert hat, schließt dies eine Folterung oder die Androhung einer solchen zur Rechtsfindung aus.

      Also irgendwie ist es schon lächerlich, daß darüber überhaupt diskutiert wird!
      Wie wenig muß man denn von seinen obersten Prinzipien, von Leben und Wohlergehen der Menschen halten, wenn man Folterung zulassen will???

      Was denkt eigentlich das Ausland über die Folterphantasien einiger Herren hier??? Werden die schon aufmerksam oder sind die noch mit Irak und co. beschäftigt?

      BM
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 03:44:05
      Beitrag Nr. 41 ()
      Das Leben des Opfers ist ein höherrangiges Rechtsgut als die körperliche Unversehrtheit des Täters.

      Würde man tatsächlich aus der Menschenwürde ableiten, daß keine körperliche Gewalt durch den Staat im Rahmen der Strafverfolgung und Kriminalitätsbekämpfung ausgeübt werden darf, wäre der Staat nicht mehr in der Lage, die Rechtsordnung und seine friedlichen Bürger erfolgreich zu schützen.

      Der Begriff Folter ist mit Merkmalen verbunden, die auf ein scharfes polizeiliches Verhör in einem Rechtsstaates nicht zutreffen. Ein Rechtsstaat hat immer eine Güterabwägung vorzunehmen und darf nur Maßnahmen anwenden, die sich aus der schwere des Verbrechens rechtfertigen.

      Folter ist gekennzeichnet durch Willkür durch den Peiniger, bleibende Schäden (Gliedmaßen wie Finger abtrennen oder verstümmeln), menschenunwürdige Behandlung (Urinieren auf den Gefangenen) und Ausschluß von Zeugen (Ärzte, Beobachter).
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 03:53:17
      Beitrag Nr. 42 ()
      "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden."

      Artikel 5 der
      Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
      von 1948.


      Das Verbot der Folter ist ausnahmslos und unmissverständlich. Nicht nur in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sondern auch in weiteren internationalen Konventionen sowie den Verfassungen, den Polizei- und Strafprozessgesetzen vieler Länder ist die Folter eindeutig verboten.


      Was ist Folter?
      Folter ist "jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, z.B. um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis verursacht werden."
      Mit diesen kargen Worten beschreibt Art. 1 der UN-Konvention gegen Folter was Folter ist.



      Rahmenbedingugen, die Folter fördern
      Folter wird u.a. begünstigt durch:

      Diktaturen, die jede Opposition ablehnen,

      Haft ohne Kontakt zu Außenwelt (Incommunicado-Haft), v.a. bei Dauer über mehrere Tage oder Wochen,

      Unfaire Prozesse, in denen unter Folter erpresste Geständnisse als Beweismittel anerkannt werden,

      Straflosigkeit bis hin zur offiziellen Gewährung der Immunität für Folterer,

      mangelhafte Ausbildung der Sicherheitskräfte, Ausbildung zur Folter,

      Erziehung/Ausbildung zu absolutem Gehorsam, strikte Hierarchien, in denen Befehle nicht hinterfragt oder diskutiert werden (dürfen),

      "Entmenschlichung" der Opfer, wobei der Öffentlichkeit suggeriert wird, die Opfer seien gefährliche oder grausame Feinde; die Folter geschehe als "kleineres Übel" zum Wohle des Volkes.

      http://www.acat-deutschland.de/Folter.html
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 08:04:06
      Beitrag Nr. 43 ()
      GG Art 1

      (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung [!!!] aller staatlichen Gewalt.

      (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

      (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

      --------------------------------------------------------------------------------

      Also wie ist dass nun mit der Verpflichtung, auch und nicht zuletzt zum Schutz der Menschenwürde eines Entführungsopfers? Darf der Staat überhaupt zulassen, dass ein Mensch, von dem man in dem hier diskutierten Fall aufgrund der Umstände und der Äußerungen des mutmaßlichen Täters ausgehen muss, in menschenunwürdigem Zustand dahinvegetiert und darüber hinaus auch die akute Gefahr droht, dass dieser sogar alsbald in Unwürde den Tod finden wird? Sind der Polizei also tatsächlich die Hände gebunden, obwohl doch unsere Verfassung eindeutig den Schutz der Menschenwürde nicht nur auf Gewalttäter beschränkt und darüber hinaus sogar eine aktive Verpflichtung zum Handeln gebietet? Muss man somit nicht zumindest die Menschenwürde des Opfers der des Täters gleichrangig gegenüber stellen, anstatt diesen Aspekt bei der Argumentation völlig auszublenden? Denn gerade eine solche Vorgehens- und Betrachtungsweise wäre in meine Augen zutiefst menschenverachtend und mit unserem Grundgesetzt und dem Völkerrecht unvereinbar. Eine undifferenzierte und willkürliche Selektion innerhalb des höchsten aller Rechtsgüter (neben dem Recht auf Leben) zugunsten eines mutmaßlichen Schwerstkriminellen kann und darf es nicht geben.

      Und dabei nicht zu vergessen, sobald der Betroffene beispielsweise angibt: `Der Junge ist bereits (seit Stunden / Tagen) tot, wo die Leiche liegt sag ich Euch aber nicht, ätsch, und jetzt lasst mich endlich in Ruhe`, wäre der ganz "Spuk" zu Ende gewesen!
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 08:57:30
      Beitrag Nr. 44 ()
      Ein Polizeiverhör dürfte auch ohne dümmlichen Aktenvermerk wie im Fall des Kindermörders kein Kaffeekränzchen sein. Die Aufregung dieses Rechtsanwalts verstehe ich nicht, seinem Mandanten hätte man auch das Fenster in einem höheren Stockwerk öffnen und bei der Flucht behilflich sein können.

      Dieser Mörder hatte nicht einmal Nadeln unter den Fingernägeln.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 08:58:02
      !
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      Avatar
      schrieb am 01.03.03 09:07:48
      Beitrag Nr. 46 ()
      ... und hier eine weitere Umfrage mit gegenteiligem Ergebnis! :look:

      Deutsche mehrheitlich gegen Polizeifolter

      Berlin (dpa) - Die Mehrheit der Deutschen ist gegen Folter in Polizeiverhören. Mehr als die Hälfte - 54 Prozent - lehnt die Anwendung körperlicher Gewalt bei Ermittlungen ab. 43 Prozent halten sie zur Aufklärung schwerer Straftaten aber für gerechtfertigt, vor allem, wenn dadurch das Leben eines Opfers gerettet werden könne. Das ergab eine Umfrage des polis-Instituts im Auftrag der dpa. Demnach befürworten eher Frauen als Männer solche Gewalt gegen Strafverdächtige.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 09:30:22
      Beitrag Nr. 47 ()
      Das Problem ist, ob alle, die sich an einer Umfrage beteiligt haben, die Fragestellung richtig verstanden haben?
      Nicht die "Einführung" von Regeln, die gegenüber Verdächtigen die Ausübung von Gewalt erlauben, kann das Thema sein, sondern ob der Polizeibeamte, der damit im konkreten Fall drohen ließ durch einen übergesetzlichen Notstand gerechtfertigt war, wovon ich ausgehe.
      Der Rest der Diskussion ist müßig, weil die Verfassung die gesetzliche Einführung derartiger Regeln verbietet.
      Wir dürfen aber nicht vergessen, dass Gewalt bei Polzeiverhören auch so stattfindet, ohne dass dies erlaubt ist, weil häufig mehrere Beamte einem Festgenommenen gegenüber stehen und sicher eine anzunehmende Dunkelziffer bei Widerstandsdelikten eigentlich bedeutet, dass die verhörte Person mißhandelt worden ist. Die Mißhandlung wird dann dadurch vertuscht, indem mehrere Beamte sich gegenseitig decken, mit der Folge, dass der Mißhandelte einer weiteren Straftat bezichtigt wird, -Widerstand gegen...-, und häufig auch dafür bestraft wird. Die Verfolgung von Straftaten im Amt (Amtsdelikte)scheitert oft an der Beweisbarkeit, weil dem Mißhandelten nicht geglaubt wird. Oft behaupten aber auch Festgenommene mißhandelt worden zu sein, ohne dass das der Fall ist.
      Dass es zu Mißhandlungen kommt, hat auch häufig mit einer psychischen und physischen Überbeanspruchung von Polizeibeamten zu tun, die auch nicht ausreichend gut besoldet sind.
      Es gibt keine Rechtfertigung für Folter und auch nicht für Gewalt bei Verhören.
      Im Frankfurter Fall gibt es die Rechtfertigung aus einem übergesetzlichen Notstand, der zu der richtigen Güterabwägung geführt hat. Der betroffene Beamte hat das auch klar erkannt. Er hat nicht gewissenlos gehandelt. Er wollte, solange noch eine Chance zu bestehen schien ein entführtes Kind retten.
      r
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 09:39:02
      Beitrag Nr. 48 ()
      Es gibt keine Rechtfertigung für Folter und auch nicht für Gewalt bei Verhören. :confused:

      Gefahr für Leib und Leben ist ein guter Grund.

      Leben ist keine SozPäd Vorlesung.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 09:39:35
      Beitrag Nr. 49 ()
      @ Antigone

      Unter die von Dir angeführte Definition von Folter würde auch die richterliche Verhängung einer langjährigen Freiheitsstrafe fallen, da auch die Aussicht, die nächsten 15 Jahre im Gefängnis verbringen zu müssen, seelische Schmerzen zufügt und das Urteil von öffentlich Bediensteten getroffen und verkündet wird.

      Sollte der Staat deswegen auf langjährige Freiheitstrafen verzichten? Wohl kaum. Der Staat muß eine Güterabwegung vornehmen und kann nicht die Interessen von Gwaltverbrecher über die Rechte der Opfer stellen. Zu den Rechten der Opfer gehört es, daß der Staat alles erforderliche unternimmt, um eine andauernde Straftat gegen Leib und Leben zu beenden.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 09:40:31
      Beitrag Nr. 50 ()
      Der folgende Satz gehört zum Kontext, bitte!
      r
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 09:48:28
      Beitrag Nr. 51 ()
      Im Frankfurter Fall gibt es die Rechtfertigung aus einem übergesetzlichen Notstand, der zu der richtigen Güterabwägung geführt hat. Der betroffene Beamte hat das auch klar erkannt. Er hat nicht gewissenlos gehandelt. Er wollte, solange noch eine Chance zu bestehen schien ein entführtes Kind retten.

      Genau so muß das sein.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 10:35:32
      Beitrag Nr. 52 ()
      ... hier wie dort (vgl. #45) gibt`s 51 % Zustimmung in der Bevölkerung (wie haben somit Gleichstand ;)), aber was sagt uns das jetzt? Weshalb also kann eine Bundesregierung einerseits Volkes Wille als Legitimation für ihr Verhalten für sich reklamieren und in Anspruch nehmen, weil`s in der Kram passt, im anderen Falle aber nicht? :look:

      Fischer sieht noch Chance für Frieden

      Berlin (dpa) - Außenminister Joschka Fischer sieht Chancen für eine friedliche Lösung der Irak-Krise quasi in letzter Minute. Einen Tag vor Ablauf des Ultimatums für die Vernichtung der irakischen Al- Samoud-2-Raketen sagte Fischer am Freitag in Brüssel, die Abrüstung sei vorangeschritten.

      «Ich begreife nicht, warum dieser Prozess jetzt abgeschlossen werden soll, wo er gerade beginnt, konkrete Ergebnisse zu zeigen.» Der Irak müsse den Weg der Abrüstung weitergehen. Die Bundesregierung bekräftigte zugleich ihr Nein zu weiterem Militärschutz für die Türkei.

      Vize-Regierungssprecher Hans-Hermann Langguth sagte für die rot- grüne Bundesregierung in Berlin zur prinzipiellen Zusage des Irak, die Raketen zu zerstören: «Wir sind der Auffassung, dass den Worten nun rasch Taten folgen sollten.»

      Unions-Fraktionsvize Wolfgang Schäuble (CDU) warf Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) eine «unsolidarische Politik» gegenüber den USA vor. Er warnte vor einer Achse zwischen Berlin, Paris und Moskau. «Mit der Rückkehr zu alten Achsen schlagen wir die Lehren der Vergangenheit in den Wind», sagte er der Tageszeitung «Die Welt» (Samstag). Auch das Memorandum Deutschlands, Frankreichs und Russlands an den Sicherheitsrat sei falsch gewesen: «Die Botschaft an den Diktator war: Wir tun alles, um den USA in den Arm zu fallen.»

      Der US-Botschafter in Deutschland, Daniel Coats, sagte der «Märkischen Allgemeinen» (Potsdam) US-Präsident George W. Bush sei über den Ton des Bundestagswahlkampfes sehr überrascht gewesen, «zumal man vorher monatelang in der Irak-Frage die gleiche Linie vertreten hatte». Als Folge sei zwischen Bush und Schröder die Vertrauensbasis zerstört. Coats forderte die Bundesregierung dennoch auf, ihre Irak-Position zu überdenken: «Wir haben Deutschland in schwierigen Zeiten immer unterstützt, obwohl es auch bei uns Menschen gab, die dagegen waren.»

      Der frühere Vorsitzende des NATO-Militärausschusses, Klaus Naumann, sieht kaum Möglichkeiten für Deutschland, sich der NATO- Bitte um mehr Schutz für die Türkei zu entziehen. «Deutschland wird hier schon eine etwas intelligentere Antwort als "Wir haben schon genug getan" geben müssen», sagte er im Inforadio Berlin-Brandenburg.

      Die NATO hatte die Mitglieder darum gebeten, zusätzliche Beiträge zum Militärschutz für die Türkei bis Freitag zu melden. Das hat Berlin nicht getan. Langguth verwies lediglich auf Äußerungen von Fischer und Verteidigungsminister Peter Struck (SPD). Beide hatten erklärt, Deutschland habe schon genug getan mit der Bereitstellung von Soldaten für AWACS-Aufklärungsflüge sowie der Lieferung von Raketen für das Luftabwehrsystem «Patriot» an die Niederlande, die diese in die Türkei schickten. Die Absage soll direkt erst an diesem Montag bei der Truppenstellerkonferenz erteilt werden.

      Der Experte für Sicherheitspolitik bei der Stiftung Wissenschaft und Politik in Berlin, Klaus-Dieter Schwarz, sagte der dpa: «Richtig ist, dass Deutschland mehr Patriot-Systeme liefern könnte.» Die Art und Weise der Absage passe in das gegenwärtige schlechte Klima in der internationalen Sicherheitspolitik. Die Regierung halte sich aber an die NATO-Gepflogenheiten.

      Die Mehrheit der Deutschen hält die Irak-Politik von Schröder für glaubwürdig. 51 Prozent äußerten diese Meinung auch nach der von Deutschland unterzeichneten neuen EU-Erklärung, die Gewaltanwendung gegen den Irak als letztes Mittel nicht ausschließt.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 13:57:19
      Beitrag Nr. 53 ()
      Exklusiv:
      Was Saddams Schwiegersohn wusste: "Alle Waffen wurden zerstört"

      General Hussein Kamal war irakischer Rüstungsminister. Dann floh er nach Jordanien und informierte die UNO über das Ende der irakischen Waffenprogramme. Seine Aussagen wurden nie veröffentlicht

      GENF taz Versteckt Irak tatsächlich - wie von den USA und Großbritannien behauptet - Altbestände an verbotenen Massenvernichtungswaffen, Chemikalien und Raketen aus der Zeit vor dem Golfkrieg von 1991? Diese Frage, von der UNO bisher ungeklärt, erhält neues Gewicht durch bislang unveröffentlichte Aussagen von General Hussein Kamal, die der taz vorliegen.

      Kamal war der wichtigste Kronzeuge für das irakische Rüstungsprogramm der 80er-Jahre. Seit 1985 Industrieminister und Chef der staatlichen irakischen Rüstungsindustrie, lieferte er nach seiner Flucht im August 1995 zunächst den damaligen Chefinspektoren der Unscom und IAEO, danach auch den Geheimdiensten der USA und Großbritanniens, CIA und MI 6, umfangreiche Informationen über irakische Programme für Massenvernichtungswaffen und ballistische Raketen.

      Seitdem wird Kamal vor allem von Washington und London immer wieder als Kronzeuge zitiert - auch für die angeblich fortgesetzte Existenz derartiger Waffen im Irak. Bei seinen Verhören im Sommer 1995, deren Protokolle der taz vollständig vorliegen, hatte Kamal allerdings auch mehrfach erklärt, auf seine Anweisung hin seien bis spätestens 1991 sämtliche Rüstungsprogramme eingestellt und alle existierenden Waffen und Grundstoffe zerstört wurden.


      Die Regierung in Bagdad hat inzwischen angekündigt, sie werde, wie von UNO-Chefinspektor Hans Blix verlangt, heute mit der Zerstörung der rund 100 irakischen Kurzstreckenraketen vom Typ al-Samud 2 beginnen. Blix hatte diese Forderung damit begründet, dass die Rakete bei einigen Tests die dem Irak erlaubte Reichweite von 150 Kilometern überschritten hatte. Bagdad hatte gegen die Forderung zunächst eingewandt, zu der Reichweitenüberschreitung sei es nur gekommen, weil die Rakete bei den Tests ohne Sprengkopf und Leitsystem und nur mit einem zu einem Viertel gefüllten Treibstofftank geflogen ist.

      Die Bush-Administration tat das Einlenken als belanglos ab. US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld sprach von einem "rein taktischen Schritt". Der französische Außenminister Dominique de Villepin nannte die Ankündigung der Raketenzerstörung hingegen eine "wichtige Etappe auf dem Weg zur friedlichen Entwaffnung Iraks".

      Die Entscheidung Bagdads zeige, dass die Inspektionen Ergebnisse brächten. Auch Bundesaußenminister Joschka Fischer erklärte, man sei "bei der Abrüstung Iraks bereits wichtige Schritte weitergekommen". Er begreife nicht, warum dieser Prozess jetzt - wie von Washington und London verlangt - abgeschlossen werden solle. "AZU

      taz Nr. 6993 vom 1.3.2003, Seite 1
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 17:10:51
      Beitrag Nr. 54 ()
      Den Zusammenhang zu der Folterfrage kann ich nicht erkennen.

      Wurde der Schwiegersohn von der taz gefoltert:confused:
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 17:55:15
      Beitrag Nr. 55 ()
      # 54

      Ich dachte, die taz foltert nur die eigenen Mitarbeiter
      durch ständige Kürzungen der Gehälter und sozialen Leistungen.


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