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    Nieten beim Amtsgericht Stuttgart - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.02.03 22:42:32 von
    neuester Beitrag 01.06.03 21:11:53 von
    Beiträge: 55
    ID: 702.799
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      Avatar
      schrieb am 28.02.03 22:42:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Seit 10 Wochen versuche ich, über die Mahnabteilung des Amtsgerichts Stuttgart einen Mahnbescheid an meinen Schuldner, eine noch bestehende und agierende Stuttgarter Firma, zustellen zu lassen.
      Auf Nachfrage bekomme ich stets ein gleichlautendes Schreiben: "Leider haben wir von dem für die Zustellung beauftragten Unternehmen noch keinen Zustellungsbescheid erhalten.
      Wir haben heute die Zustellung angemahnt. Wir bitten, das Versäumnis zu entschuldigen."
      Kann ja einmal passieren, aber wochenlang ????
      Hat die Mahnabteilung keine Verpflichtung die Zustellung durchzuführen ???
      Kostet doch schließlich Gebühren !!!
      Avatar
      schrieb am 28.02.03 22:53:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Leider kann man die Gerichte nicht in den A... treten.
      Die können sich alles erlauben.
      Die haben alle Zeit der Welt.
      Richter sind nicht diszipinierbar.
      Kann man besonders schön im Sommer sehen. Standardantwort
      bei Versuch, einen Richter an einem warmen Tag zu erreichen:
      "Der arbeitet heute zu Hause".
      So ist es leider in Deutschland.
      Avatar
      schrieb am 28.02.03 23:08:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bei der Bearbeitung der Mahnbescheide handelt es sich zwar um Rechtspfleger (keine Richter) aber in ihren Arbeitszeiten haben sie sich offenbar schon den Richtern angepasst.
      Auf den Antwortschreiben waren zwar immer 3 Telefonnummern angegeben, aber Anrufversuche immer !!! zwecklos.
      Nur schriftlich.
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 07:56:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      An 1 Neufundlnder:
      Wenn Du es eilig hast, nimm den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids zurück und erhebe statt dessen eine Klage.
      Wird der Mahnbescheid zugestellt, hast Du ohnehin mit der Einlegung des Widerspruchs zu rechnen. Bis Du davon erfährst, vergehen Wochen, bis Du darauf reagiert hast durch einen Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens unter Abgabe an das dafür zuständige Gericht, bis die Klagebegründung zugestellt ist und der Gegner erwidert hat.... vergehen wieder Wochen und Monate. Die Verzögerung bei Start im Mahnverfahren bis zu einem Urteil schätze ich auf minimal 3 Monate, dann noch davon abhängig, ob das Streitgericht arbeitsmäßig stark belastet ist oder nicht.
      r
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 09:38:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Unser Rechtssystem ist so krank, kränker geht es nicht!

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      Avatar
      schrieb am 01.03.03 11:54:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Nieten tragen nicht nur Nadelstreifen
      viele bevorzugen auch schwarze Kittel.
      So ist daß im alten Europa speziell in good old Germany!

      Alex
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 15:39:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zu #4: Die Klage muss allerdings auch zugestellt werden ...
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 16:05:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      reportr,
      danke für den Tip. Das werde ich mir wirklich überlegen.
      Wahrscheinlich ist der Mahnbescheid sowieso irgendwo verloren gegangen.
      Vielleicht klappts dann wenigstens mit der Zustellung der Klage.
      Ich habe mich inzwischen hin und her erkundigt. Es ist offenbar so, daß man, obwohl der Mahnbescheid gebührenpflichtig ist, keinen Anspruch auf Zustellung hat oder gar Rechtmittel einlegen kann, durch welche die Zustellung erzwungen wird.
      Man ist den Schlampern einfach ausgeliefert.
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 06:04:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      :eek: :eek: No1 was kann denn das amttsgericht dazu, wenn der mahnbescheid nicht zugestellt werden kann, das passiert per post und zwar per postzustellungsurkunde und wenn unter der angegebenen adresse der schuldner nicht erreichbar ist, dann ist es das problem des antragsstellers herauszufinden wo ihm der mahnbescheid zugestellt werden kann....zb. durch eine ema..wenn das amtsgericht nicht zustellen kann, bekommst du nachricht.....also leute...nicht immer nur in der üblichen vollkaskomentalität denken...:eek: :eek:

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 06:10:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      :eek: :eek: ausserdem, wenn du schon nicht bescheid weisst....-nicht umsonst ist das gerichtliche mahnverfahren in bw automatisiert--- dann frag eine anwalt, der weiss bescheid..aber das wolltest du ja wahrscheinlich nicht, denn das kostet ja wieder geld...hättest du einen gefragt, hättest du sicher die richtige antwort erhalten:eek: :eek:

      dein umgangston und deine ausdrucksweise sprechen übrigens meiner meinung nach für sich...:eek: :eek:

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 06:13:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      an delerium: eine solche aussage ist vollkommen unqualifiziert...wenn du der meinung bist, dass unser rechtssystem krank ist, dann klage mal in anderen europäischen ländern wie zb italien oder spanien...

      deine erfahrungen kannst du uns dann in 10 jahren mitteilen

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 08:56:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      An #11:

      Delirium hat den Zustand richtig benannt.
      Wenn andere Rechtssysteme auch mangelhaft sind,
      ändert dies keinen Deut daran, daß unser Rechtssystem extrem
      krank ist. Du gibst dies ja (wohl ungewollt) selbst zu,in dem
      Du zum Verglech schon die Siesta Systeme heranziehen mußt.
      Jaja, soweit ist es bei uns schon gekommen.
      Ich verweise nochmal auf mein Posting Nr.2.
      Außerdem: Unser "Rechtssystem" ist mit ein Grund für die
      schweren Krisen in D:

      Wer Arbeitgeber oder Vermieter ist, wird grundsätzlich, ausnahmslos und
      aus Prinzip abgebürstet; der hat keine Chance vor Gericht.
      Die Gegner hingegen können angestellt haben, was sie wollen, die gewinnen immer.
      Beispiel: Schwangere Bewerberinnen können lügen (und damit betrügen), daß sich
      die Balken biegen: Die bekommen immer Recht. Es gibt weitere unendliche Beispiele.
      Es gibt unendlich viele groteske Beispiele, wohin sich unsrere Gerichtsherren (und mittlerweile -Damen)
      ungestaft versteigen können - rechtswirksam.
      Ja, der Vergleich mit Italien/Spanien ist schon gut.
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 10:54:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      @12
      Du verwechselst Gesetzgebung mit Rechtsprechung. Ein Richter kannn/darf nur die Gesetze anwenden, die der Gesetzgeber ihm zur Hand gibt.

      Marc Aurel
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 21:06:08
      !
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      Avatar
      schrieb am 06.03.03 23:19:11
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ 13:
      Nein, ich verwechsele das ganz sicher nicht.
      Wenn die Richter sich nur auf die Gesetzesanwendung beschränken würden-aber nein, die wollen mehr:
      Die versteigen sich oft dazu, regelrecht gesetzeswidrig zu entscheiden.
      Sie nennen das "Rechtsfortbildung".
      Avatar
      schrieb am 09.03.03 21:35:15
      Beitrag Nr. 16 ()
      :eek: :eek: neufundlder....ich finde es ein armutszeugnis, dass du meinen namen in ein verbotenes pseudonym verwandelt hast....das ist B]geschmacklos[/B] ....

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 09.03.03 21:56:29
      Beitrag Nr. 17 ()
      an raceglider....ich teile deine meinung nicht und ich halte unsere rechtssystem immer noch für eines der besten der welt....wenn du mir bessere nennen kannst, bin ich gerne bereit, das zu überdenken....

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 09.03.03 23:18:38
      Beitrag Nr. 18 ()
      Zu #16: Große Teile des Arbeitsrechts, insbesondere des kollektiven Arbeitsrechts, sind "Richterrecht".
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 08:55:47
      Beitrag Nr. 19 ()
      beim arbeitsrecht ist das so, da hast du recht Nataly

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 23:25:08
      Beitrag Nr. 20 ()
      inVest2000,
      unser Rechtssystem ist in der Tat THEORETISCH eines der besten der Welt.
      Aber wenns mal klemmt, bist du absolut chancenlos.
      Ich warte auch heute noch darauf , daß mein Mahnbescheid vielleicht irgendwann vom Postboten zugestellt wird.
      Tut der Postbote das nicht, weil er keine Lust hat,ist das der Mahnhabteilung beim AG Stuttgart offenbar scheißegal.
      Ich habe dann absolut keine Möglichkeit, an mein Geld zu kommen.
      Aber THEORETISCH ist wirklich alles in Ordnung.
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 06:37:36
      Beitrag Nr. 21 ()
      neufundlnder....nimm den mahnbescheid zurück und erhebe klage....allerdings ist eine gerichtsgebühr dann weg, die bekommst du nicht erstattet...vielleicht hilft ja auch noch eine beschwerde bei der post über den postboten .....

      es ist nicht aufgabe des mahngerichtes, sich darum zu kümmern....

      und anstatt zu telefonieren, würde ich einfach mal schreiben oder faxen....

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 09:00:24
      Beitrag Nr. 22 ()
      Wenn der Fehler bei der Post liegt, könnte sich eine Beschwerde bei der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation anbieten.
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 23:13:37
      Beitrag Nr. 23 ()
      Wenn ich das richtig verstehe, dann sind also Mahnabteilungen die einzigen Stellen Deutschlands, die sich nicht darum scheren, wo ihre Post landet.
      Komisch, hätte ich nach meinem Rechtsempfinden nie für möglich gehalten.
      Avatar
      schrieb am 12.03.03 17:30:47
      Beitrag Nr. 24 ()
      Nataly,
      dann kriegt, wenn er sich noch feststellen läßt, der Postbote/die Postbotin einen Rüffel.
      Dadurch ist mein Mahnbescheid aber immer noch nicht zugestellt.
      Avatar
      schrieb am 12.03.03 19:27:14
      Beitrag Nr. 25 ()
      Das maschinelle Mahnverfahren mag mitunter vereinzelt zu Reibungsverlusten führen, im großen und ganzen ist es aber ganz im Gegenteil eine sehr funktionelle Einrichtung.

      Grundsätzlich hat das Mahngericht auf das Zustellungsergebnis keinen Einfluss.

      Dass allerdings monatelang auf das Ergebnis eines ersten Zustellversuches gewartet wird, ist verständlicherweise ärgerlich.

      Lassen Sie sich zum betr. AZ. des Verfahrens über die ZENTRALE des Mahngerichts mit dem konkret zuständigen Rechtspfleger verbinden, bestehen Sie darauf.

      Haben Sie ihn dann, seien Sie sachlich und fangen nicht gleich an zu zetern (der Rechtspfleger dürfte die Zustellungsprobleme selbst nicht zu verantworten haben und hört von diesem Fall an dieser Stelle wahrscheinlich zum ersten Mal; im übrigen hat er hundertdreiundsiebzigoderso weitere Akten auf dem Tisch: Sie sind nicht der einzige, sorry):

      Fassen Sie sich also kurz, erörtern Sie beide zusammen prägnant die Sachlage und bitten um kurzfristige Veranlassung, Hilfestellung und weitere Problemlösung.

      Lassen Sie sich abschließend die Durchwahl des zuständigen Rechtspflegers geben und verbleiben Sie mit Ihm auf einen kurzen Rückruf in einer Woche zum Ergebnisstand.

      Bauen Sie Ihren Ärger vor dem Gespräch ab.
      Denken Sie an etwas schönes. Legen Sie einen sympathischen Tonfall an den Tag. Vielleicht haben Sie eine nette RechtspflegerIN am Apparat. Im Mahngericht landen häufig die gerade mit dem Fachhochschulstudium fertigen Rechtspfleger/innen (Die "Frauenquote" liegt bei locker über 80 %).

      ;)

      Wird schon.

      Viel Erfolg.

      ZPO
      Avatar
      schrieb am 12.03.03 19:51:40
      Beitrag Nr. 26 ()
      P.S.

      Wenn denn auch der Mahnbescheid ohne Widerspruch bleibt und sogleich also der Vollstreckungsbescheid erlassen werden kann, bitten Sie um dessen Übersendung und veranlassen Sie seine Zustellung selbst im Parteibetrieb über die zuständige Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle.

      So vermeiden Sie die zumindest in diesem Stadium etwaige Zustellungsprobleme.

      Bevor Sie die Vollstreckung betreiben können, muss auch der Vollstreckungsbescheid zwingend dem Schuldner zugestellt werden, bei einer Sachpfändung ist dies auch gleichzeitig möglich.

      :)
      Avatar
      schrieb am 12.03.03 20:48:12
      Beitrag Nr. 27 ()
      Danke zpo, netter, hilfreicher Beitrag.
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 03:26:47
      Beitrag Nr. 28 ()
      :laugh: :laugh: zpo.... dann solltest du neufundlnder aber auch erklären, was zustellung im parteibetrieb bedeutet, denn ich bezweifle, dass er das weiss....

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 19:06:35
      !
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      Avatar
      schrieb am 14.03.03 20:34:28
      Beitrag Nr. 30 ()
      @ Neufundlder # 26,

      sehr gerne.

      ... und macht mir bitte trotz mitunter verständlichen Einzelunmutes nicht immer gleich die handelnden Gerichtsorgane pauschal so "runter".

      Ich bilde mir nämlich ein, adäquat hilfsbereit, höflich und zügig zu agieren ...

      ... und kann mir daher immer nicht vorstellen, dass also
      nach vielerlei in diesem Forum geposteten Beiträgen scheinbar generell alle öffentlich Bediensteten außer mir ein destruktiv beklagenswertes "Nichtsarbeitsverhalten" an den Tag legen ...

      Zumindest bei unserem Amtsgericht kann ich bei der ganz großen Mehrzahl der Beschäftigten eine überaus hochengagierte Einstellung feststellen, und dies obgleich
      die personellen Engpässe immer mehr ihren Tribut zu zollen verlangen: Noch stemmen wir uns erfolgreich dagegen !

      :)
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 20:39:16
      Beitrag Nr. 31 ()
      Ausnahmen bestätigen die Regel.
      Avatar
      schrieb am 23.03.03 08:06:01
      Beitrag Nr. 32 ()
      :laugh: :laugh: ich wusste doch, dass er nicht weiss, was zustellung im parteibetrieb ist...dümmer gehts nimmer....
      ich würde mich einfach einmal informieren....:laugh: :laugh:

      invest2002 ( der die umbenennung seines namens immer noch für geschmacklos hält, aber inzwischen kein mitleid mehr hat )
      Avatar
      schrieb am 23.03.03 22:30:36
      Beitrag Nr. 33 ()
      ich hatte aktuell auch dieses Problem mit dem Amtsgericht Stgt;
      mir wurde nach 4 Wo. gesagt, sie hätten einen Eingabe-Rückstand; und dann bekam ich Post, daß mein Mahnbescheid-Formular veraltet war, so habe ich noch am selben Tag ein neues eingereicht und nun vorgestern - wieder 3 Wochen später, die Rechnung erhalten: nach Bezahlung dieser wird der Vollstreckungsbescheid zugestellt.
      ?!
      Avatar
      schrieb am 24.03.03 05:53:34
      Beitrag Nr. 34 ()
      principessa??? was jetzt?

      mahn- oder vollstreckungsbescheid???

      und dass erst zugestellt wird, wenn du bezahlt hast, das ist doch klar!!!!

      sowohl beim mahn- als auch beim vollstreckungsbescheid.

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 25.03.03 23:34:00
      Beitrag Nr. 35 ()
      Bis auf die Beiträge von invest2002 ein interessanter Thread.
      Avatar
      schrieb am 26.03.03 17:06:21
      Beitrag Nr. 36 ()
      an leberkaes:

      wie kommst du denn darauf??? ich kenne das automatisierte mahnverfahren von a - z und jeder der sich darüber informieren will, bekommt auch die notwendigen informationen, aber hier wird eine menge unsinn gepostet und aus unkenntnis kritisiert, was nicht zu kritisieren ist.

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 29.03.03 15:51:23
      Beitrag Nr. 37 ()
      invest2002,
      stimmt schon so. Mahnbescheid ist immer noch Umgangssprache und der "Vollstreckungsbescheid" wird zugestellt.
      Auf der Rechnung stand übrigens auch "nach Bezahlung", die Dame am Tel. sagte aber, das sei früher so gewesen, inzwischen sei es so, das mit Versand der Rechnung auch der Bescheid zugestellt würde. Na ja. Nun warte ich mal 2 Wo.

      ciao;
      Avatar
      schrieb am 31.03.03 13:05:28
      Beitrag Nr. 38 ()
      an principessa....also jetzt mal so wies richtig ist.

      erst beantragt man den mahnbescheid, der dann erlassen und zugestellt wird

      davon bekommst du nachricht

      wenn dann gegen den mahnbescheid nicht innerhalb von 2 wochen nach zustellung widersoruch eingelegt wird, kannst du den erlass und die zustellung des vollstreckungsbescheides, beantragen der dann auch erlassen und zugestellt wird, es sei denn der antragsgegner hat zwischenzeitlich wirderspruch, wenn auch verspätet gegen den mahnbescheid eingelegt.

      kommt der widerspruch nach erlass und vor zustellung des vollstreckungsbescheides beim mahngericht an, gilt er als einspruch gegen den vollstreckungsbescheid.

      wenn der vollstreckunsbescheid zugestellt wurde hat der antragsgegener nochmal 2 wochen zeit dagegen einspruch einzulegen. macht er das nicht wird der vollstreckungsbescheid rechtskräftig und kann nur noch angefochten werden, wenn er sittenwidrig ist, aber das ist eine hohe hürde.

      aus dem vollstreckungsbescheid kannst du dann die vollstreckung einleiten lassen sei es über den gv oder über das ag zb den erlass eines sog pfändungs-und überweisungsbeschlusses zb in das einkommen des antragsgegners...

      ich hoffe jetzt ist alles klar oder?

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 07.04.03 20:50:44
      Beitrag Nr. 39 ()
      ja invest2002, Du scheinst damit Erfahrung zu haben ;) .

      ... es wurde Widerspruch eingelegt (nur damit es noch teurer wird.). ... so ärgerlich !

      alles klar.

      principessa
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 09:20:27
      Beitrag Nr. 40 ()
      an principessa... dann hast du jetzt vom mahngericht ein schreiben mit einem überweisungsträger erhalten, dass der rechtsstreit nur bei zahlung der weiteren gebühren an das zuständige gericht abgegeben wird. du musst die gebühren dann bezahlen und auf einen aufforderung des amtsgerichtes warten, welches dir das aktenzeichen mitteilt und dich auffordert, die ansprüche zu begründen...

      das solltest du ab jetzt zweckmässigerweise einen anwalt machen lassen..der weiss wie man das macht...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 20:45:08
      Beitrag Nr. 41 ()
      stimmt invest2002. 775,- Euro. Nervt. Ich warte noch ein wenig, bis ich das meinen RA machen lasse.
      Auf jeden Fall ist doch jetzt mal die Verjährung unterbrochen, nicht wahr ?
      Und ich las einmal, daß man sich dann mit einer Klage vor dem Landgericht 1 Jahr Zeit lassen kann/könnte.

      Wahrscheinlich werde ich es mit einer anderen Forderung verrechnen können.

      Danke,

      principessa
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 12:45:18
      Beitrag Nr. 42 ()
      an principessa....Vorsicht!!!!

      wir haben seit dem 1.1.2002 ein neues verjährungsrecht, danach unterbricht die klageerhebung und auch der mahnbescheid nicht mehr die verjährung sondern hemmt sie nur. wenn du also am ablauf der verjährungszeit das gerichtleiche verfahren hast einleiten lassen...durch den mahnbescheid...dann hemmt die letzte handlung des gerichtes....das ist in deinem fall die mitteilung, dass widerspruch eingelegt worden ist und dasss du nun den weiteren gerichtsvorschuss bezahlen musst die verjährung nur für 6 monate ....also nicht 1 jahr... und wenn du jetzt einen weiteren gerichtskostenvorschuss von 775 euro einzahlen musst ist die forderung eh in einer höhen ich nehme an über 19.000 euro, bei der die anspruchsbegründung durch einen anwalt angefertigt werden muss, da nach einzahlung und abgabe das landgericht zuständig ist, es sei denn es ist eine alleinige zuständigkeit des amtsgerichtes gesetzlich vorgeschrieben. ich würde mich jetzt an einen anwalt wenden aber du kannst dich auch per bm an mich wenden ich antworte dir dann.


      invest2002
      Avatar
      schrieb am 15.04.03 15:55:19
      Beitrag Nr. 43 ()
      invest2002,

      das ist ja wichtig !! ... Anwalt "T" morgen.

      evtl. bis bald per BM, merci :look: ( = mein Lieblings-Smiley)

      principessa
      Avatar
      schrieb am 18.04.03 00:40:22
      Beitrag Nr. 44 ()
      ES TUT SICH WAS !!!
      Habe heute von meinem Freund Neufundlnder erfahren, daß er nach nunmehr mehr als 16 Wochen ein Schreiben vom Amtsgericht Stuttgart erhalten hat:
      "Die Zustellungsurkunde für ihren Mahnbescheid enthielt Mängel, die nicht heilbar sind.
      Es muß daher ein erneuter Mahnbescheid erlassen werden. "
      MEHR ALS 16 WOCHEN FÜR DIE KATZ !!!
      Avatar
      schrieb am 18.04.03 11:31:00
      Beitrag Nr. 45 ()
      Die Justiz weiß schon was Geschwindikeit ist, nämlich dann, wenn es gilt, dem Untertanen Beine zu machen.
      Ich hatte vor einiger Zeit ein Gerichtsverfahren am Hals. Alles konnte "nach Aktenlage" entschieden werden. Irgendwelche Ermittlungen waren nicht notwendig. Äußerungen der Behörden auf Formblättern, in denen lediglich ein oder zwei individuell formulierte Sätze eingetragen waren, ließen regelmäßig mehrere Monate auf sich warten. Bei Reaktionen meinerseits galten natürlich im Gegensatz dazu knallharte Fristen (in der Regel 2 Wochen).
      Als dann aber eine Hauptverhandlung angesetzt war, erhielt eine Zeugin die Vorladung am Tag vorher. Da ein berufstätiger Mensch in der Regel seine Post erst abends zu Gesicht bekommt, erfolgt die Benachrichtigung also etwa 15 Stunden vorher. Irgendwelche Termine oder anderweitige Verpflichtungen der Zeugin interssieren dann nicht. Das alles nicht etwa deshalb, weil am Tag vor der Verhandlung neue Sachverhalte aufgetaucht wären, sondern nur deshalb, weil die Justiz eben so arbeitet. Mein Rechtsanwalt meinte, der Richter hätte sich die Akte wohl erst zwei Tage vor der Verhandlung vorgenommen. Der Untertan hat dan eben zu spuren.

      Und noch ein weiters Beispiel für die Sorgfalt der Justiz:
      Ich wurde vor einiger Zeit vom zuständigen Gericht mittels Formblatt unterrichtet, daß meine Mietwohnung zwangsversteigert wird. Es wurde auf die einschlägigen Pargraphen verwiesen, die auf der Rückseite abgedruckt seien. Die Rückseite war allerdings leer. So etwas bei einem Formblatt, d.h. kein einzelner Fehler (der überall mal passieren kann), sondern offensichtlich eine systemastische Schlamperei, die keiner bemerkt.
      Avatar
      schrieb am 19.04.03 00:19:00
      Beitrag Nr. 46 ()
      Man könnte wirklich meinen, die Herren/Frauen Richter wären der Ansicht, allein ihre Existenz sei ausreichend.
      Wenn die Justiz aber zum Handeln gezwungen ist, dann wirkt das Ganze regelmäßig wie ein verschreckter Hühnerhaufen.
      Avatar
      schrieb am 19.04.03 10:07:25
      Beitrag Nr. 47 ()
      an leberkaes: für eine mangelhafte zustellung kann das amtsgericht nichts...das ist aufgabe der post und bei der funktioniert nach der privatisierung wirklich nicht mehr alles so wie zuvor ...ich würde mich schriftlich beschweren und genaue auskunft verlangen, was bei der zustellung falsch gelaufen ist oder aber jetzt gleich klage erheben..ist aufwendiger aber oft effizienter..aber beachten bei einem zu geringen gegenstandswert in bw, den ich jetzt nicht im kopf habe ist zwingend ein güteverfahren als prozessvoraussetzung vorgeschrieben...also...warum nicht gleich zum anwalt, der muss bescheid wissen..kostet zwar, aber dann passiert das sicher nicht....( wobei nichts 100% sicher ist )... nur so ein kleiner tipp....

      und nicht immer pauschal auf die justiz schimpfen...das sind auch nur menschen...unterschiedlich wie überall anzutreffen....

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 17.05.03 00:54:18
      Beitrag Nr. 48 ()
      Auch der neue Mahnbescheid wurde bisher nicht zugestellt.
      Avatar
      schrieb am 17.05.03 21:24:13
      Beitrag Nr. 49 ()
      :laugh: :laugh: und noch einmal, weisl so schön ist...das amtsgericht ist für eine ordnungsgemässe zustellung nicht verantwortlich...wann lernt ihr das endlich einmal...wie wärs denn...einfach zum anwalt...dazu gibt es diesen berufststand oder bohrt ihr euch auch selbst die zähne???

      unfassbar, aber manchen gehört es nicht besser!!!

      invest2002 ( der sich nur noch wundert )
      Avatar
      schrieb am 17.05.03 21:45:24
      Beitrag Nr. 50 ()
      :rolleyes:
      Zur Zustellung: vergangenes Frühjahr hatte ich eine kleinere Geldforderung, die ich zuvor per Mahnbescheid anmahnte. Widerspruch wurde nicht eingelegt ... Es ging um eine Forderung wegen nicht bezahlter Mieten.
      Gleichzeitig erfolgte die Räumungsklage.
      Ich erhielt vom Amtsgericht einen Termin mit Zustellungsbescheid. Der Termin war 9 Wochen später.
      ...
      1 Tag vor der Verhandlung rief mich der zuständige Richter an. Er teilte mir mit, daß von dem Herrn .... die Zustellungsbestätigung des Postboten nicht in der Akte vorliegt.
      Er könne deshalb das Verfahren nicht durchführen und müsse einen neuen T. anberaumen. Was er auch tat.
      Ich war natürlich stocksauer.
      Weitere 5 Wochen später war die Verhandlung.

      ...

      Geld ist bei mir ein Fremdwort geworden.
      Avatar
      schrieb am 18.05.03 14:00:20
      Beitrag Nr. 51 ()
      :confused: :confused: an principessa:

      das ist mehr als ärgerlich, aber wenn nicht zugestellt werden kann, kann das amtsgericht auch nichts dafür..das ist sache der post...es gibt dann aber immer noch die sog öffentliche zustellung, aber das ist eine langwierige komplizierte prozedur und hat längere fristen zur folge...

      ps. ich hoffe du hattest in der anderen sache bei deinem anwalt erfolg!!

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 19.05.03 22:54:55
      !
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      Avatar
      schrieb am 21.05.03 08:42:27
      Beitrag Nr. 53 ()
      leberkaes zunächst finde ich die von dir vorgenommene änderung meines namens geschmacklos!!!

      deswegen gibt es auch keine antwort auf deinen beitrag!

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 20:07:57
      Beitrag Nr. 54 ()
      ???
      Avatar
      schrieb am 01.06.03 21:11:53
      Beitrag Nr. 55 ()
      invest2002,

      die andere Sache dauert noch ca. 3-4 Wo. ... werde dann sofort berichten !!

      Gruß

      principessa


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