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    OPTIONSSCHEINVERFALL - Verlustvortag ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.03.03 16:11:53 von
    neuester Beitrag 21.07.03 14:45:46 von
    Beiträge: 15
    ID: 703.034
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      Avatar
      schrieb am 02.03.03 16:11:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bei mir laeuft am 13.03. ein NIKKEI-Call aus.

      Letzter Handelstag ist bereits der 06.03. !

      Da die Moeglichkeit besteht, dass der Schein noch ins Geld laeuft, wird er nicht verkauft.

      Was benoetige ich hier fuer`s FA um im Verlustfall Diesen geltend zu machen ?

      Reicht hier eine Bankmitteilung ueber die wertlose Ausbuchung ?


      Danke fuer Antworten !

      Gruss

      cn
      Avatar
      schrieb am 02.03.03 16:31:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      nein, du mußt vorher mit Verlust verkaufen!
      Wenn er wertlos verfällt, kannst Du diesen Verlust nicht geltend machen!
      Avatar
      schrieb am 02.03.03 16:54:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Schade !:(

      Das ist leider nicht die Antwort, die ich hoeren wollte. :laugh:

      Trotzdem Danke !

      Wie waer`s wenn ich mit meiner Bank einen Deal mache,
      und die Scheine nach Verfall fuer 1 (symbolischen) Cent Ges. auf
      Kulanzbasis abgekauft bekomme ?

      Hat das schon jemand versucht ?
      Avatar
      schrieb am 03.03.03 12:54:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1

      manchmal nimmt der emittent den schein zu 0,0001
      zurueck, eben genau damit es zu keinen (sinnlosen)
      diskussionen mit dem FA kommt. ein verkauf ist
      definitiv NICHT noetig, der verlust des spekulations-
      geschaefts ergibt sich aus verkaufswert (0) - kauf-
      preis (summe der anschaffungskosten).

      GGG
      Avatar
      schrieb am 03.03.03 18:44:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      "....Verkauf definitiv NICHT noetig......"

      #2 also Falschmeldung ?

      @GeldGoldGlueck

      Du erwaehnst aber einen Verkaufswert (0),
      wie sieht der Beleg fuers FA aus, wenn ich nicht verkaufe ?

      Gruss

      cn

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      Avatar
      schrieb am 03.03.03 21:46:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn der Emittent den OS zu einem (geringen) Preis "zurücknimmt", ist das auch ein Verkauf. Du brauchst halt einen Verkaufsbeleg.
      Avatar
      schrieb am 03.03.03 21:48:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      sagte ich doch bereits, warum um drei Ecken reden?:mad:
      Avatar
      schrieb am 03.03.03 23:09:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7

      nein, das sagtest du eben gerade nicht. die (wertlose)
      ausbuchung stellt an sich einen verkaufserloes von "0"
      dar. m.e. ist #2 falsch.

      GGG
      Avatar
      schrieb am 04.03.03 09:58:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Nach einem BMF-Schreiben zur einkommensteuerlichen Behandlung von Termingeschäften ist der wertlose Verfall von Optionsscheinen einkommensteuerlich unbeachtlich, der Verlust kann nicht geltend gemacht werden. Man kann diese Ansicht für falsch halten, einfacher ist es in jedem Fall, ihr zu folgen und die Scheine vor Verfall zu verkaufen. Andernfalls muss man sich mit dem Finanzamt streiten und seine Ansicht vor dem BFH durchsetzen. Ich würde das nicht tun.
      Avatar
      schrieb am 04.03.03 10:20:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      Danke NATALY:)
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 18:46:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      Danke liebe Leute ! :)

      Ich hab` verkauft.........das wird nix mehr mit`m NIKKEI bis zum 13. ! :(

      Bis Dez. aber wieder mit`m neuen Schein dabei.........neues Spiel,neues Glueck.


      Gruss

      cn
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 17:35:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Nikkei-Call laeuft super .........

      .........bei einem EBAY Short-Zerti bin ich allerdings gestern bei 115 $ ausgeknockt worden. :cry:

      Hierfuer gilt dann ja wohl #9 :(.......
      ..........oder hat schon jemand Verluste aus wertlos verfallenen Knockout-Zertis vom FA angerechnet bekommen ?

      Danke!


      Gruss

      cn
      Avatar
      schrieb am 20.07.03 03:59:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Captainnuss

      Call oder Putt, bei Dir geht eh alles in Dutt:laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.07.03 13:10:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      :laugh:

      .......SAUF NICHT SOVIEL !!!

      und schoenen Gruss

      cn
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 14:45:46
      Beitrag Nr. 15 ()
      #12

      bei KO-Zertis stellt der Emittent immer noch ne Geldseite, im normalfalle bei 1/10 Cent, also 0,001.
      Also: verkaufen, steuerlich geltend machen, oder auf die Ausbuchung warten, und nix gibts.

      Gruß
      Amtranik


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