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    Frage, Grundstücksgeschäft mit der GmbH als Gesellschafter - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.03.03 11:49:46 von
    neuester Beitrag 04.03.03 15:52:51 von
    Beiträge: 7
    ID: 703.647
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      schrieb am 04.03.03 11:49:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mal eine Frage an die Steuerexperten hier. Als Gesellschafter einer GmbH haben wir nach steuerlicher Beratung ein zuvor von der GmbH erworbenens Grundstück erworben. Bebaut mit einen abrisswürdigen Miethaus. Die GmbH wurde steuerlich beraten mit dem Ergebnis laut schriftlichem Beratungsergebnis das die Gesellschafter erhebliche Steuervorteile haben wenn sie das Grundstück von der GmbH erwerben. Dies hat dann die GmbH auch den Gesellschaftern zugesichert. Nun stellt sich heraus das dies völlig falsch ist, die Frist zur Klageerhebung wegen falscher Beratung gegen den Steuerberater ist jetzt nach über 3 Jahren verjährt. Die von der GmbH zugesichtern Eigenschaften der Immobilie sind nicht gegeben. Als Gesellschafter verlangen wir nun Rückabwicklung des Vertrages oder aber das die GmbH die Vermögensnachteile ausgleicht, bzw. die Gesellschafter so stellt als wäre der Vertrag nicht geschlossen worden ( negatives Interesse ). Denn auch die Bewertung der Immobilie zeigt an das der Wert der Immobilie weit hinter den bisher geätigten Aufwendungen zurückbleibt.

      Was meint ihr dazu, oder wie würdet Ihr vorgehen ?
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      schrieb am 04.03.03 12:12:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      meine meinung zur haftung, die dürfte nicht verjährt sein, habe ähnliches problem, läuft zur zeit noch über anwälte, mein steuerberater hatte uns als eheleute vor 7 jahren mal beraten, und er hat den fall ohne fragen seiner versicherung gemeldet, bin aber nicht auf dem laufenden stand, da wir anwälte damit beauftragt haben, und alles schriftlich mit aktennotizen vorliegt, aber sage anwalt nehmen und prüfen.
      Avatar
      schrieb am 04.03.03 12:17:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mich würde mal der steuerliche Clou bei diesem Vorschlag interessieren, der bei dieser Konstruktion angedacht war.

      Der Steuerberater haftet m.E. nur für grobe und vorsätzliche Falschberatung. Trotzdem ein Fall für den RA.
      Avatar
      schrieb am 04.03.03 12:33:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1

      ob eine rückabwicklung in frage kommt, hängt von der vertragsgestaltung beim immobilienkauf ab.

      wurden besondere eigenschaften zugesichert ?
      wenn ja, welche? (bei einem abbruchreifen haus !)
      Avatar
      schrieb am 04.03.03 12:34:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der StB haftet nicht nur für grobe und fahrläassige Falschberatung.

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      schrieb am 04.03.03 13:37:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      big-mac, zugesichert wurde das abalog der schriftlichen Beratung des Steuerberaters eine 50 % Sonderafa gegeben sei. Das Objekt wurde in eine GbR eingebracht und saniert. Weiter war ausgeführt das später GbR Anteile veräußert werden können und damit auch steuerliche Vorteile mit übertragen werden können. Da die Sonderafa hier bei dem Objekt - wie sich später herausstellte -nicht gegeben war und fehlt der Immobilie eine zugesicherte Eigenschaft ( das bei einer Immobilie auch zugesichterte Steuervorteile eine zusicherungsfähige Eigenschaft darstellen ist anerkannt ). Wie schon beschrieben bleiben die bisherigen Aufwendungen ( Baukosten usw usw ) weit hinter dem Wert zurück. Wenn die ertragreiche GmbH verpflichtet ist den Schaden zu zahlen könnte der Schaden an die Gesellschafter gezahlt werden ohne das die GmbH hierfür noch Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zahlen müsste. Bei den Gesellschaftern wäre die Zahlung des Schadens kein zu versteuerndes Einkommen.
      Avatar
      schrieb am 04.03.03 15:52:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      der gang zum rechtsanwalt sollte auf jeden fall lohnen:

      -wenn ein vom verkäufer beigestelltes gutachten nicht stimmt sollte eine preisminderung schon zu erzielen sein.
      der verkäufer wird dann wohl beim gutachter regressieren.

      -wenn das gutachten vom käufer bestellt wurde, wird es zwar schwer bis unmöglich, beim verkäufer etwas zu erreichen - aber dann kann man sich ja gleich an den gutachter mit einer schadenersatzforderung wenden.

      was mich allerdings sehr verwundert:

      -daß die gesellschafter ein problem mit ihrer EIGENEN gmbh haben (?)

      -daß zum problem dann auch noch ZU GERINGE baukosten gehören ??? :eek:
      also mehr geld zu verbauen war noch NIE, wirklich NIE ein problem.

      -könnte es sein, daß am ende unter dem strich gar kein schaden da ist ??


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