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    Aushilfe für Angestelltentätigkeit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.03.03 17:01:48 von
    neuester Beitrag 11.03.03 09:00:49 von
    Beiträge: 5
    ID: 704.266
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      Avatar
      schrieb am 05.03.03 17:01:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Arbeits- und Steuerrechtler,

      ich bin geringfügig selbständig und zusätzlich in einem Unternehmen mit völlig anderem Arbeitsspektrum 28 Stunden in der Woche angestellt (oder umgekehrt).
      Jetzt wächst mir Saison bedingt die Angestelltentätigkeit über den Kopf und ich möchte für diesen Job eine Unterstützung/Aushilfe(derzeit arbeitslos) „einstellen“. Meinem Arbeitgeber ist es egal. Hauptsache Büro und Telefon sind besetzt.
      Frage:
      Muß ich über max. 6 bis 9 h pro Woche einen separaten Unter-Arbeitsvertrag abschließen??
      Was ist mit den Versicherungen und der Krankenkasse?
      Am liebsten wäre mir bei dieser geringen Leistung „Cash aus der Täsch“. Haupsache ich bekomm Luft für meine selbständige Tätigkeit.
      Oder Rücken mir jetzt Schröders Eichel und der Gewerkschafts-Sommer gleichzeitig auf den Pelz??

      Danke für Eure Ratschläge

      Enigma:)
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 17:30:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      selten so ein mist gelesen:mad: :mad:

      du frägst nach versicherung und krankenkasse,im gleichen atemzug willst du "chash aus der täsch":confused: :confused: :confused:

      arbeitsvertrag und anmeldung ist absolute vorraussetzung;) ;) ;)

      haste wohl ne ich ag:laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 17:59:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich bin geringfügig selbständig und zusätzlich in einem Unternehmen mit völlig
      ...und Deine Frau ist geringfügig Schwanger :confused: :D

      Muß ich über max. 6 bis 9 h pro Woche einen separaten Unter-Arbeitsvertrag abschließen??

      Versuch`s mal mit einem Sklaven-Vertrag :cry:
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 00:26:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1

      Das ist ein ziemliches Durcheinander, was Du da schreibst.

      Also wenn Du in der Firma einen Arbeitsvertrag über 28 Stunden hast, und jetzt aber saisonbedingt viel mehr Arbeit anfällt, dann ist es allein die Aufgabe Deines Arbeitgebers, hier noch eine Aushilfe einzustellen.

      Es ist doch völliger Unsinn, wenn Du als Arbeitnehmer einen Kollegen einstellen und bezahlen sollst. :confused:
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 09:00:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke für Eure Antworten:)

      ...ich werde mich also weiter durchwursteln:rolleyes:

      E :)


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