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    Fragen zu: Kündigung durch Arbeitgeber - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.03.03 11:35:20 von
    neuester Beitrag 06.03.03 16:10:33 von
    Beiträge: 10
    ID: 704.542
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      schrieb am 06.03.03 11:35:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi Folkz,

      ich habe mal einige Nachfragen zum Thema Kündigung durch den Arbeitgeber. Diesmal betrifft es nicht mich, sondern meine Frau :(

      Die Vertragssituation: Arbeitsverhältnis (unbefristet) besteht seit ca. 14 Monaten. Kündigungsfrist lt. Vertrag 4 Wochen zum 15. eines Monats bzw. zum Monatsende.

      Die Arbeitssituation: die ersten 6-8 Monate war soweit alles einigermassen im Lot, dann ein mehrstündiges Personalgespräch :mad: und im Anschluss ein schleichender Prozess des Abkühlen bis zum Einfrieren der Kommunikation zum Abteilungsleiter bzw. zum GF. Dazu Wegnahme von Verantwortung, Verleumdung bei Kollegen ... (so etwas läuft wohl unter dem Thema Mobbing). Mittlerweile liegt Motivation und Leistung meiner Frau seit Wochen bei null ...

      So, mittlerweile naht gefühlsmässig die Zeit einer Entscheidungsfindung - deswegen vorab meine Fragen:
      Kann der AG sich auf den Arbeitsvertrag berufen und im Rahmen der Frist den AN kündigen ? (Wenn dem so sein sollte, warum heulen denn die AGs immer rum, dass sie ihre AN´s nicht so schnell loswerden könnten?) Oder bedarf es dazu explizit eines Grundes ? Fristlose Kündigung dürfte *eigentlich* ausscheiden, da aus Sicht meiner Frau nichts dergleichen vorliegen dürfte - eigentlich jedenfalls.
      Ist vor AG-Kündigung immer das *Abmahnverfahren* (1. Abmahnung mit Frist, dann 2. Abmahnung ..) anzuwenden ? Wie sieht es aus, wenn der AG eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen sollte. Kann er das überhaupt so tun, um einen AN loszuwerden ? Gäbe es für diesen Fall eine Abfindung, die leider bei ca. 14 Monaten Arbeitsverhältnis sehr gering ausfallen dürfte.

      Ich weiss, das sind viele offene Fragen - hoffe aber trotzdem auf ein paar Antworten bzw. Tipps von Euch. Im Moment geht´s einfach darum, mögliche Strategien des AG´s zu erkennen bzw. eine eigene dagegen zu setzen.

      best greetz,

      basti


      P.S.: Bitte keine Kommentare wie, "dann geh´doch zu einem anderen AG" usw.. Das versucht meine Frau natürlich auch schon seit Monaten, aber leider ohne bisher wirklich was passendes gefunden zu haben.
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 11:41:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Basti,

      bin in einer ähnlichen Situtation...

      Der AG kann m.M.n. natürlich jederzeit (wie auch der AN) fristgerecht kündigen. Dazu bedarf es wenn ich mich recht entsinne natürlich schon einen Grund (hier dann wohl betriebsbedingt)

      Jetzt wirds dann erst kompliziert, ist ein Betriebsrat vorhanden muß der erst gefragt werden.
      Ist die Kündigung sozial ausgewogen oder so...

      Ganz konkret kann dir das sicherlich nur ein Arbeitsrechtler beantworten, da kommt es dann auf den (hoffentlich schriftlichen) Arbeitsvertrag an usw...

      Beratungsgespräch kostet glaube ich um die 150-250 Euro beim Anwalt, sollte man ggf. investieren
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 11:46:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bei "normalen" Firma:
      (mit nicht normal, meine ich diese Kleinfirmen unter 6? Arbeitnehmer)

      Der AG kann machen und kündigen wann und wie er will. Die Frage ist, ob es rechtens ist.

      Ein "Anrecht" auf eine Abfindung besteht nur, wenn es vertraglich vereinbart ist.

      Der Normalfall:

      Abmahnung (1. Schritt zur Kündigung)
      2. Abmahnung und fristloste Kündigung
      oder
      2. Kündigung

      3. Klage des Arbeitnehmers auf "Wiedereinstellung"

      4. Trennung im beiderseitigen Einvernehmen mit Abfindung (in der Regel halbes Monatsgehalt pro Zugehörigkeitsjahr)
      Die Abfindung ist VEREINBARUNGSACHE!!!

      Wenn der AG jemanden UNBEDINGT loswerden will, zahlen die auch 1 oder 2 oder 3 Monatgehälter pro Jahr.... reine Zockerei!

      Ab der 1. Abmahnung Nerven halten, ruhig bleiben, Anwalt einschalten.
      Oder ganz dreist fragen: "WAS zahlen Sie, damit ich gehe!"
      Dann hört man was sie sagen und wieviel sie bereit sind.
      Dann einfach mind. das Doppelte verlangen und tschuess sagen :D

      Wenn gegen die Abmahnung vorgegangen werden KANN!!!, auf jeden Fall schriftlich gegen angehen und schriftlich widerrufen lassen!!! SEHR WICHTIG!

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 11:54:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Basti,
      Eine fristgerechte Kündigung seitens des Arbeitgebers ist soweit ich weiß nur möglich, wenn betriebsbedingte Gründe vorliegen - z.B. bei Personalabbau wg. schlechter Auftragslage. Der AG darf also nicht einfach kündigen und die Stelle dann neu besetzen.

      Eine fristlose Kündigung oder eine Kündigung durch mangelhafte Leistung des AN ist nur nach zweimaliger schriftlicher Abmahnung seitens des AG möglich - es sei denn Deine Frau hätte silberne Löffel in der Firma geklaut.

      Ich würde mich auf jeden Fall von einem Arbeitsrechtler beraten lassen.

      Gruß Nelloz
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 11:59:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Moin, moin, @bastifantasti

      zu erst tut es mir Leid dies zu hören.

      Aber nun zu den Fakten:
      Wenn ein unbefristet Arbeitsverhältnis vorliegt und eine auserordentlich Kündigung (Häufig mit Abmahnungen im Vorfeld oder bei groben Pflichtverletzungen) ausgeschlossen ist, kann der AG nur betriebsbedingt kündigen.
      Ob eine betriebsbedingte Kündigung notwendig ist, entscheidet weitgehend der AG, allerdings ist er gezwungen bei den anstehenden Kündigungen eine soziale Auswahl zu treffen. D.h. Unter allen Mitarbeiter einer Qualifikationsstufe werde die zuerst entlassen, die z.B. keine Kinder haben, die geringsten Betriebszugehörigkeit, das geringste Alter, etc..
      Diese gilt allerdings nur für größere Unternehmen (siehe Betriebsverfassungsgesetz; ich glaube 20 AN).

      Da die soziale Auswahl in der Praxis keine echte Altenative für den AG darstellt, wird häufig über Auflösungsverträge (Abfindung), Mobbing oder ausserordentliche Kündigungen versucht die MA aus dem Haus zu drängen. Eine ausserordentlichen Kündigungen, die vom Arbeitsgericht gekippt wird führt in Praxis häufig zur Auflösung des Arbeitsverhältnis, allerdings unter Zahlung einer Abfindung (Höhe je nach Rechtssprechungspraxis in der Region und Richter).

      Weitere Infos findest Du auch im netz und den Stichworten: Soziale Auswahl, Kündigungsschutz, etc.

      Gruss

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      schrieb am 06.03.03 12:00:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      #1

      geh zu einem Anwalt, bzw. informier dich mal. Arbeitsrechtsprozesse sind meines wissens nach für AN kostenlos. ;)
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 12:14:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      da wartet der AG aber schon lange, bei Leistungen seit Wochen null.

      :O
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 12:20:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      #6

      Arbeitsprozesse sind eben nicht kostenlos und ggf. muss der AN trotz gewonnen Prozess die Kosten selbst tragen. Lediglich bei Gewerkschaftsmitglieder werden die Kosten durch die Gewerkschfat getragen.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 12:20:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,

      einem tariflichen AN kann (Bei Unternehmen mit mehr als 5 Angestellten)
      nur aus folgenden Gründen gekündigt werden:

      - betriebsbedingt: wirtschaftliche Lage des Unternehmens, Schließung von Betriebsteilen etc.; hier nur nach Sozialauswahl
      - personenbedingt: ein AN stellt sich als absolut ungeeignet heraus, d.h. er bringt nicht mal im entferntesten die Leistung, die man von ihm erwarten kann; sehr schwer zu beweisen vom AG vor Arbeitsbericht, nahezu unmöglich
      - verhaltensbedingt: der AN ist gewalttätig, belästigt andere AN, mißachtet Regeln und Anweisungen etc.(vorherige Abmahnungen mit klarer Nennung der Konsequenzen im Wiederholungsfalle notwendig im Regelfall erforderlich)


      Schoden
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 16:10:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      hi @all,

      vielen Dank für Eure *Anteilnahme* :).

      Als ergänzende Informationen möchte ich noch folgendes loswerden: Der Betrieb hat ca. 20-25 MA´s und Betriebsrat ist ein Fremdwort (angeblich wurde schon jemand gekündigt, weil genau einen solchen gründen wollte - Quelle dafür ist aber unbekannt).

      Betriebsbedingt sollte ausgeschlossen sein, da weder die wirtschaftliche Lage darauf schließen ließe noch ein Personalabbau in größerem Maße geplant ist - sogar im Gegenteil: personell soll noch aufgestockt werden. Es ging als ausschließlich um den *Austausch* einer Person.

      Die Kaffeelöffel sind auch noch alle da, Gewalttätigkeiten, Belästugungen usw. sind auch nicht aufgetreten, so dass nur der Weg über die Abmahnungen gehen würde.

      #3

      Den Weg des *Auszahlens* haben wir uns auch schon überlegt.


      #7

      Diese Frage stelle ich mir allerdings auch immer wieder - und genau das kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht doch die in #5 beschriebene Strategie des Mobbings und Provozierens. Aber letztendlich kommt es niemandem zu Gute ... vielleicht hat jemand von Euch eine Antwort darauf.

      Der Weg zu Anwalt wird dann bei Bedarf der erste sein, der gegangen wird.

      thanx & greetz,

      basti


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