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    Der endgültige "Gnadenschuß" für die Deutschland AG! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.03.03 16:34:36 von
    neuester Beitrag 06.03.03 17:38:01 von
    Beiträge: 5
    ID: 704.702
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      schrieb am 06.03.03 16:34:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gesichert..entsichert und die Patrone für den endgültigen, finalen Gnadenschuß wird gerade "eingeführt" von Eichel und Konsorten!

      Berlin – Bundesfinanzminister Hans Eichel hat sein Sparpaket geschnürt. Erwartungsgemäß segnete das Kabinett die 41 Vorschläge am Mittwoch ab!!! Das "Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen", so die Planung, soll dem Staat Mehreinnahmen in Milliardenhöhe sichern.

      Das Plus steigt von 3,6 Milliarden Euro im kommenden Jahr auf 16,8 Milliarden im Jahr 2006. Was kommt im Einzelnen auf Bürger und Unternehmen zu?
      Denn diese Milliarden an "Mehreinnahmen" kommen letztendlich aus den Säckeln vieler oder besser aller bereits ausgebluteten Bürger und Unternehmer!

      Fazit:
      So dilletantisch wie sich alle, also auch CDU/CSU, FDP und Grüne..allen voran natürlich die SPD..benehmen, lässt jeden volkswirtschaftlichen Studenten nur noch den Kopf schütteln.

      Ruiniert blickt man dann im Jahr 2006 auf eine zwar geminderte Schuldenlast, steht aber in einem Trümmerfeld in dem nicht lohnt, auch nur noch einen Stein zum Aufbau aufzuheben!
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 16:39:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      da bist du ja


      schreib doch mal an deinen Reiserfahrungen
      als Rucksacktourist weiter
      war sehr unterhaltend
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 16:40:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Eichels bittere Liste (2)

      Einkommensteuer

      1. Für die private Nutzung von Firmenwagen wird bislang ein Prozent des Listenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer bzw. als Entnahme beim Unternehmer angesetzt. Künftig sollen 1,5 Prozent berechnet werden. Bund, Ländern und Kommunen erwarten Mehreinnahmen von 500 Millionen Euro.

      2. Bislang dürfen für die Abnutzung eines Gebäudes gleich bleibend 2 Prozent, 2,5 Prozent oder 3 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Künftig beträgt der Abschreibungssatz unabhängig vom Baujahr und der Gebäudenutzung einheitlich 2 Prozent. Wer sich schon in einem günstigeren Abschreibungszyklus befindet, bleibt davon unberührt. (200 Millionen Euro)

      3. Die degressive Gebäudeabschreibung wird 2007 abgeschafft.

      4. Vermieter von Wohnung konnten den vollen Werbungskostenabzug bisher nutzen, wenn mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Miete erreichet wurde. Ist die Miete geringer, so werden die Werbungskosten entsprechend gekürzt. Diese Entgeltgrenze wird auf 75 Prozent angehoben, um zu vermeiden, dass gezielt unter dem Marktwert an Familienangehörige vermieten wird. (15 Millionen Euro)

      5. Die Spekulationsfristen von einem Jahr bei Wertpapieren und von zehn Jahren bei nicht selbst genutzten Grundstücken sollen entfallen. Veräußerungsgewinne aus derartigen Geschäften werden generell besteuert durch Gegenüberstellung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und des Veräußerungspreises nach Abzug etwaiger Veräußerungskosten. Für Gewinne, die beim Verkauf von Aktien anfallen, gilt das Halbeinkünfteverfahren. Es muss also nur die Hälfte versteuert werden.




      Fondsbranche
      Die Wut kocht hoch ...mehr

      Beispiel-Rechnung
      Manche Fondsanleger zahlen das Siebenfache ...mehr


      Für alle Altfälle, das sind alle Wertpapiere und Immobilien, die vor der abschließenden Beratung im Bundestag (voraussichtlich der 21. Februar) angeschafft worden sind, gilt eine Gewinnvermutung von 10 Prozent, die widerlegbar ist. Unklar ist noch die Fondsbesteuerung. Für Inhaber von größeren Unternehmensbeteiligungen soll zudem eine Sonderregelung gelten. (650 Millionen Euro)

      6. Um die Besteuerung der Veräußerungsgewinne sicherzustellen, soll ein Kontrollmitteilungsverfahren eingeführt werden. Banken werden verpflichtet, dem Bundesamt für Finanzen die Daten über Verkaufsgewinne und Kapitalerträge ihrer Kunden zu liefern. Die Sozialversicherungen werden darüber informiert, soweit dies für ihre Arbeit notwendig ist. Die umfassende Kontrolle der Kapitalerträge soll zu Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro führen.

      7. Ein Lichtblick für Immobilienbesitzer: Künftig kann größerer Erhaltungsaufwand bei vermieteten Wohngebäuden des Privatvermögens wieder auf zwei bis fünf Jahre verteilt als Werbungskosten abgezogen werden. Die durch die Verteilungsmöglichkeit erzielbare gleichmäßige steuerliche Belastung erleichtert privaten Hauseigentümern die finanzielle Bewältigung größeren Erhaltungsaufwands.

      8. Eigenheimzulage wird auf Familien mit Kindern beschränkt. Für sie ist eine Förderung von 1000 Euro plus 800 Euro je Kind vorgesehen. Der Neubau wird dabei nicht mehr stärker als der Erwerb von Altbauten unterstützt. Die Grenzen für die Summe der Einkünfte aus zwei Jahren sinken auf 70 000 Euro für Alleinerziehende und 140 000 Euro für Elternpaare plus 20 000 Euro je Kind. Kinderlose haben vier Jahre Zeit, rückwirkend ihren Status zu ändern. (4,91 Milliarden Euro)

      9. Hier zeigt sich der Finanzminister einmal spendabel: Die Ökozulage bei Neubau und bei energetischer Sanierung des Altbaus wird nicht nur fortgeführt, sondern auf einheitlich 300 Euro angehoben. Die erwartete Mindereinnahme beträgt 50 Millionen Euro.

      Eichels bittere Liste (3)


      Die Punkte 10. bis 18. sehen die Belastung von Schnittblumen, Zierpflanzen und zahlreichen landwirtschaftliche Vorprodukte mit dem vollen Mehrwertsteuersatz. Gut für Haustierbesitzer und Kunstliebhaber: Das Futter für Katzen und Hunde wird weiterhin nur mit 7 Prozent besteuert. Die geplante stärkere Besteuerung von Kunstgegenständen und Sammlerstücken wurde fallengelassen. (990 Millionen Euro)

      19. Die Leistungen der Zahntechniker werden statt mit 7 Prozent dem vollen Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent unterworfen. Kronen und dritte Zähne werden teurer. (400 Millionen Euro)

      20. Landwirte können weiterhin auch ihre Umsatzsteuer pauschal ermitteln. Der zugrunde gelegte Satz wird allerdings von 9 auf 7 Prozent gesenkt. (200 Millionen Euro)

      21. Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen sollen mit dem vollen Mehrwertsteuersatz berechnet werden. Will heißen: Musikstücke und Videos, die man über das Internet herunterlädt, werden selbst dann teurer, wenn der Anbieter im Ausland sitzt. Ganz sicher scheint sich Hans Eichel aber bei dieser Einnahmequelle nicht zu sein. Einnahmeerwartungen wurden nicht formuliert.

      22. Warenkombinationen, zum Beispiel ein Bilderbuch plus Spielzeug, von denen der eine Gegenstand dem ermäßigten und der andere dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegt, werden voll besteuert. Kombiprodukte werden also teurer. (50 Millionen Euro)

      23. Die Umsatzsteuerbefreiung für grenzüberschreitende Personenbeförderung im Luftverkehr entfällt. Bei ausländischen Luftverkehrsunternehmen kann der Erlass davon abhängig gemacht werden, dass in dem Land des Unternehmers für entsprechende Beförderungen eine Umsatzsteuer oder ähnliche Steuer ebenfalls nicht erhoben wird. (500 Millionen Euro)

      Eichels bittere Liste (4)

      Unternehmensbesteuerung

      24. Der Verlustvortrag ist bisher der Höhe nach unbegrenzt möglich. Jetzt müssen Unternehmen mindestens die Hälfte ihres aktuellen Gewinns versteuern, der Verlustabzug wird entsprechend begrenzt. Die vorgesehene Regelung führt dazu, dass Verluste aus Vorjahren in künftigen Veranlagungszeiträumen nicht mehr zu einer Reduzierung der Einkünfte bis hin zu Null Euro führen können. Für die nächsten vier Jahre rechnet Eichel mit einem Plus von mehr als 5 Milliarden Euro.

      25. Bei Fusion und Aufspaltung von Unternehmen soll die Übernahme von Verlustvorträgen entfallen. Somit wirkt sich der Verlustabzug nur bei dem Steuerpflichtigen aus, der den Verlust tatsächlich erlitten hat. (100 Millionen Euro)

      26. Die Aufhebung der Steuerfreiheit für Sachprämien entfällt. Bisher gab es einen Freibetrag 1224 Euro. Betroffen sind unter anderem die Vielfliegerprogramme. (5 Millionen Euro)

      27. Aufwendungen für Geschenke an betriebsfremde Personen sind nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Bisher ist dies in begrenztem Umfang möglich. Ausnahmen: Warenproben und Werbeartikel. (70 Millionen Euro)

      28. Bei der Vorratsbewertung wird das Lifo-Verfahren abgeschafft. Die Vorräte eines Unternehmens können bisher nach dem Lifo-Prinzip (Last in first out) bewertet werden. Was zuletzt angeschafft wurde, kann jetzt nicht mehr als erstes ausgebucht werden. Für Edelmetalle soll es zum Ausgleich eine Preissteigerungsrücklage geben. (400 Millionen Euro)

      29. Künftig sollen diese Rückstellungen für Dienstjubiläen steuerlich nicht mehr anerkannt werden. Zudem sieht Änderung Nummer 40 vor, dass gebildete Rückstellungen für Dienstjubiläen in den Schlussbilanzen des ersten nach dem 31. Dezember 2002 endenden Wirtschaftsjahres und der zwei folgenden Wirtschaftsjahre jeweils zu mindestens einem Drittel gewinnerhöhend aufgelöst werden müssen. (100 Millionen Euro und eine Milliarde Euro)

      30. Die investorenfreundlichere für den Gebäudekauf und die zeitnahe Modernisierung wird abgeschafft. (250 Millionen Euro)

      31. Die vereinfachende Abschreibungsregel entfällt. Es gilt die monatsgenaue Abschreibung. (2,51 Milliarden Euro)

      32. Beim Erwerb eines Unternehmensmantels können Unternehmen ihre Steuerbelastung senken, indem sie frühere Verluste der aufgekauften Gesellschaft mit eigenen Gewinnen verrechnen. Nach geltendem Recht muss dafür die wirtschaftliche Identität der erworbenen Kapitalgesellschaft erhalten bleiben. Dies ist der Fall, wenn innerhalb von fünf Jahren nach dem Anteilsübergang nicht überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt wird. Künftig soll jedoch allein der Umfang der übertragenen Anteile maßgebend sein. (140 Millionen Euro)

      33. Unternehmen, die der Spartentrennung unterliegen (Spezialbanken), dürfen nicht mehr körperschaftsteuerliche Organschaften bilden, um auf diese Weise Gewinne mit Verlusten im Konzern verrechnen. (100 Millionen Euro)

      34. Das Körperschaftssteuerguthaben soll von 1/6 auf 1/7 verringert werden. Die Erstattung der Körperschaftssteuer wird auf die Hälfte der festgesetzten Körperschaftssteuer reduziert.

      35., 36. und 38. Körperschaftsteuerliche Organschaft wird später anerkannt (20 Millionen Euro). Mehrmütterorganschaften werden generell nicht mehr akzeptiert. (1,5 Milliarden Euro). Gewerbesteuerlichen Organschaft werden verboten, wodurch die Verlustverrechnung zwischen Konzernteilen verhindert wird. (720 Millionen Euro)

      37. und 39. Die Abwanderung in Steueroasen soll erschwert werden. Die Verlagerung von Gewinnen mittels Verrechnungspreisen sollen neue Dokumentationspflichten verhindern. (600 Millionen Euro.) Zudem sollen Einkünfte niedrig besteuerter ausländischer Tochtergesellschaften bei den beherrschenden Unternehmen im Inland ungemindert versteuert werden.

      41. Die Gewerbesteuer auf Mieten, Pachten und Leasingraten soll auch dann gelten, wenn der Empfänger nicht selbst gewerbesteuerpflichtig ist. (185 Millionen Euro)
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      schrieb am 06.03.03 16:41:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Psycho Hans und die Genossen sind eben short :D
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 17:38:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      spar-hänschen hat die kürzung seiner 11000 euro rente vergessen. setzen! sechs!
      rh


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