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    Frage zur Steuererklärung - Unterhaltsleistungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.03.03 09:00:54 von
    neuester Beitrag 27.07.03 17:41:21 von
    Beiträge: 11
    ID: 705.736
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      Avatar
      schrieb am 10.03.03 09:00:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moin, moin zusammen.

      Ich gehöre leider zu denjenigen, die Monat für Monat einen fetten Betrag Kinderunterhalt bezahlen. Naja, ist auch o.k., da es ja für die Kids ist.
      Bisher habe ich diese Zahlungen in der Steuererklärung (Anlage U)nie angegeben, da die Mutter, verständlicherweise nicht zustimmt, da die Unterhaltsleistungen dann für sie steuerpflichtig sind.
      Jetzt habe ich mehr per Zufall im Internet gelesen, daß ich die Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigen kann und sie damit beim Empfänger, also der Mutter, steuerfrei bleiben???
      Habe ich das jetzt richtig verstanden? Kann ich die Unterhaltsleistungen (Kinderunterhalt) nicht Ehegattenunterhalt, als außergewöhnliche Belastungen absetzen und wenn ja, kann ich die letzten Jahre nachtragen?
      Vielen Dank für kompetente Antworten und Hilfestellungen.
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 09:15:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Moin PremiumS

      NEIN, Kindsunterhalt kannste nicht als außergewöhnliche Belastung o.Sonderausgaben absetzten.
      Leider. Nur den EHEGATTENUNTERHALT.

      janolo
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 10:11:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hier kannst du sehen, dass Kinder nun mal privatangelegenheit
      sind und keine Staaatsangelegenheit.
      Der Staaat kümmert sich nur darum, das du zahlst,
      oder, oder ....
      Die Probleme läßt er bei Dir, mit der Ausnahme vom
      Kindergeld.
      Auch das Existensminimum wird ausgehebelt. Na ja wie
      bekannt Wasser predigen und Wein trinken.
      Die Beispiele sind fortsetzbar.
      Z.B. Kirche und Menschlichkeit
      Eheschließung und Scheidung
      kommst du einmal in einen dieser Konflikte
      erkennst du unser Staatssystem genauer.
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 10:25:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      nach meinen Informationen ist Deine "Holde" verpflichtet zuzustimmen, wenn Du ihr im Gegenzug den Ausgleich der zu zahlenden Steuer zusicherst.
      mfg
      gridmich
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 10:39:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      kann mann schon , aber nur wenn keiner für diese kinder kindergeld bekommen hat.

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      Avatar
      schrieb am 25.07.03 06:20:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Kinder in die Welt setzen, aber dann keine Kohle um die Bälger durchzufüttern :laugh:

      Vorher nicht nachgedacht, was :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 10:09:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Waaass..... PremiumS hat Kinder :rolleyes:

      Glaub ich nicht, daß das bei dem funktioniert. Ist bestimmt untergeschoben worden :laugh:

      Mit dem Unterhalt zahlt er sich jedenfalls dumm und dämlich
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 17:07:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      #1

      Da hat man dir offensichtlich ein Kuckucks-Ei untergeschoben, und du mußt wie ein Blöder blechen :D

      Es ist doch bekannt, daß du zwangssterilsiert bist :laugh:

      Das finde ich aber gar nicht nett :D
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 19:00:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      # 6 - 8

      Hast Du sowas schon mal gesehen?



      Nein, natürlich nicht. Denn wo nichts ist kann auch nichts sein.

      :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 16:17:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      was bist du für ein typ

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 17:41:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      Was solln das?

      :confused:


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