checkAd

    Vater zahlt kein Unterhalt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.03.03 11:10:12 von
    neuester Beitrag 12.03.03 18:51:52 von
    Beiträge: 45
    ID: 705.816
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.983
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:10:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der Vater der 15 Mon. alten Cornelia zahlt seit 4 Mon. kein Unterhalt,er ist seit Jan. arbeitslos.Kann man ihm im diesem Fall das Umgangsrecht entziehen???Nach angaben vom Jugendamt ist da nix zu machen.Wäre um Infos sehr dankbar.
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:15:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was hat denn Unterhalt bitte mit Umgansrecht zu tun?

      Du hast Ansprüche gegen den Staat nach Unterhaltssicherungsgesetz. Titel gegen den Erzeuger vorhanden?
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:18:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich schreib für meine Freundin,aber ich denk mal wenn der Dreckshund keinen Pfennig zahlt sollte er auch keine Rechte haben.Finde des halt so ungerecht was da läuft
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:18:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      :mad:

      Wenn er kein Geld hat kann er auch nicht zahlen. Deswegen hat dein trotzdem ein Recht auf seinen Vater!!!

      Der Staat zahlt doch Unterhaltsvorschuss weiter.
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:18:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Auskunft des Jugendamtes trifft zu.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4500EUR +9,76 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:23:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Cybermausi stell Dir blos mal vor, man würde DIR das Umgangsrecht entziehen. Das ist doch der blanke HORROR!
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:23:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich kann nicht glauben, was ich da lese ! Wieso soll das Kind (vielleicht mag`s ja auch den Papa ;) ), darunter leiden (vom Vater ganz zu schweigen) daß er keine Kohle hat ? Ich kann den Zusammenhang zwischen Umgangsrecht und Unterhaltszahlungen nicht erkennen - geht`s hier um Eintritt oder was ??? Klingt eher nach Rache - oder ? Watt armselig von der Freundin !
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:25:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      ... was ist das denn für eine Frage? Natürlich nicht.

      Wäre auch noch schöner, wenn man jetzt die Kinder dafür bestraft, dass jemand arbeitslos wird. Übrigens: Kinder brauchen beide Eltern!

      Nebenbei: Verdient denn die "Freundin" Geld? Nein - na denn man gleich das Kind zum Vater und Umgangsrecht entziehen!

      Gruß,

      Triple-M,

      ... der das Kotzen kriegt, wenn Kinder als Waffen im Kampf um Geld eingesetzt werden.
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:25:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Er hat 16000 € Abfindung kassiert.Der Staat zahlt nur ein Teil wie ich weiß.Ich finds halt ungerecht meiner Freundin gehts finanziell scheiße und der Kerl zahlt nix und läßt alle 2 Wochen beim Umgang den dicken raushängen
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:28:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      Da kannst Du ihm deshalb doch nicht das Umgangsrecht entziehen!!!!! Was soll diese pervide Methode denn bezwecken?! Da mußt Du eben den Gerichtsvollzieher anrücken lassen. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun!
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:31:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      Kann doch aber nicht dazu führen, daß das Kind als Druckmittel eingesetzt wird - ist doch irgendwie stillos - oder ?
      Und wenn`s einen Rechtsansprucht auf Unterhalt gibt, dann kann deine Freundin den auch durchsetzen, ob dazu allerdings auch anteilig z.B. Teile der Abfindung gehören - who knows...
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:31:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      ... das klingt dann schon anders. Aber so eine Abfindung ist ja wohl aktenkundig und dürfte angerechnet werden.

      Dennoch: Es ist natürlich eine Sauerei, wenn jemand sich um seine Verpflichtungen drücken will - da würde ich auch kein Mitleid kennen und gnadenlos auf den Rechten bestehen (Anwalt...). Aber das Kind kann nix dafür - möchte vermutlich beide Eltern sehen und sollte das auch können. Dem nützt es nichts, wenn es weiß "Mein Vater ist ein Arsch - der bezahlt nicht mal mein Essen". Das so vernünftig durchzuziehen ist bestimmt nicht einfach, sollte aber einem "Erwachsenen" im Interesse seines Kindes möglich sein.

      Und wenn der Kerl "den dicken Max" macht - vielleicht springt dabei wenigstens für die Tochter mal ein Spielzeug raus - immer noch besser als gar nichts.
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:31:59
      Beitrag Nr. 13 ()
      Pfändungsbeschluß am besten beim Finanzamt erwirken. Er bekommt doch sicherlich Lohnsteuer zurück.
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:34:22
      Beitrag Nr. 14 ()
      Umgangsrecht ist GRUNDSÄTZLICH!

      Umgangsgeldvorschuss vom Staat immerhin stolze 150 EUR per Monat!

      Den Umgang auszuschliessen ist nicht richtig, nur aufgrund der Tatsache der Nicht-Zahlung auch UNBEGRÜNDET!

      Es ist gefährlich solche Äusserungen gegenüber den Ämtern zu machen, da diese UNMITTELBAR mit Sorgerechtsausschluss bzw. Änderung zur Tat schreiten.

      MACHT das KIND nicht zum SPIELBALL EURER gekränkten EGOS und Seelen! Das Kind braucht Mutter und Vater!Auch wenn es schwer ist, aber gemeinsam in die Kiste gings ja auch! Macht nicht den Fehler das Kind unter UNFÄHIGKEIT der sogenannten"Erwachsenen" leiden zu lassen, die sich selbst manchmal wie "Kinder" benehmen.



      :mad:
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:35:20
      Beitrag Nr. 15 ()
      Außerdem hat es nix mit Rache zu tun.Wo ist er denn ein Vater?????Er hat noch nie beim Umgang(alle 2 Wochen,1 Std.)mal ein kleins Geschenk für die kleine dabei gehabt.Da ist null liebe.Sie will mit dem Typ halt nix mehr zu tun haben der nur auf Rechte pocht.
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:35:22
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Triple-Heinz,

      kann es sein, daß die Freundin von Cybermausi mit dem Vater gar nicht zusammenlebt? Wozu dann das Umgangsrecht, du Sozialheini?? :mad:
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:41:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      Cornelia ist 15 Mon. alt hat ihren leiblichen Vater vor 3 Mon.das erste mal gesehen.Es will keiner für die kleine was böses,sie soll ihn ja sehen ,nur das er sich ein tolles leben macht und nicht zahlt ist nicht okay.Das mit Umgang soll als Druckmittel dienen
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:41:28
      Beitrag Nr. 18 ()
      #1

      Wenn das mit der Abfindung stimmt: Strafanzeige erstatten wegen des Verdachts der Verletzung der Unterhaltspflicht gemäß § 170 StGB.

      Es wäre nicht der erste Elternteil, der sich vor seiner Unterhaltspflicht drückt und die Allgemeinheit bezahlen läßt.
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:41:50
      Beitrag Nr. 19 ()
      Recht haben und Recht bekommen...sind zweierlei!

      Haltet das Kind raus....

      Streitet, schlagt oder macht sonstwas....NUR

      HALTET DAS KIND RAUS!

      Egal was er macht oder deine Freundin....der oder die SÜSSE hat nichts damit zu tun...

      Zum Thema Abfindung: Weise nach das es so ist bzw. gib dem Amt einen Tip....die holen sich das schon! Da brauchste Dir keine Sorgen machen.

      Wenn dieser Staat eins inne hat, aber wo Kohel zu holen ist, greift er GNADENLOS zu!

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:42:01
      Beitrag Nr. 20 ()
      UiUiUiUiUi... absolutes Kurzzeitgedächtnis, was? "M", nicht "Heinz".

      Versuch`s nochmal: Es geht um das Kind, nicht um die Rechtsverhältnisse. Ob man da zusammenlebt oder nicht - das spielt also für die Gesamtaussage keine Rolle. Sicherlich wäre im unehelichen Fall die Rechtslage noch wieder anders - aber das ist für meinen Teil egal.

      Eigentlich muss ich mir oft vorwerfen lassen, "sozial zu hart" zu sein (von wegen "Wer arbeit will, findet welche..:"), aber ich bin gerne mal ein Sozialheini. Wenn man das sein muss, um auch mal an Rechte von Kindern und nicht nur von Eltern zu denken, dann ist das ganz OK.
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:43:30
      Beitrag Nr. 21 ()
      man(n) sollte wirklich aufhören den damen ihre kinder zu machen, solange diese denken diese (plus mann) wären eine art lebens+altersversicherung....
      nur noch sterilisiert und mit ehevertrag ....mal schauen was die damen da sagen würden.
      männer lasst euch nicht einspinnnen, einmal ja gesagt und ihr habt die alte euer ganzes leben auf der pelle....auch als ex!!!
      schad um die kinder
      nie wieder!!!
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:43:39
      Beitrag Nr. 22 ()
      Liebe Cybermausi,
      ich bin selbst geschieden und habe zwei Kids, für die ich allerdings bezahle als auch für die Frau, die sich ein lockeres Leben macht. Erstens finde ich so eine Vorgehensweise einfach miserabel, sowohl von ihm wegen Nichtbezahlung als auch von Dir,wegen suchen nach Kindesentzug - Glaubst Du wirklich, Du tust Deinem Kind einen Gefallen. Wenn so eine Situation herrscht, wo beide dem anderen immer eins auswischen wollen, sind auch BEIDE daran Schuld. Es soll kein o.k. für das Verhalten Deines Ex sein, jedoch würde ich, wenn mir meine Kinder entzogen würden, ebenso keinen Pfennig bezahlen ( auch schon wenn ich merken sollte, dass dei Ex das vielleicht vorhat )
      realtom
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:51:58
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Cybermausi wenn Cornelia erst 15 Monate alt ist, dann kann sie keine Aversion gegen den Vater haben(ausser er behandelt sie schlecht)! Ich frage mich, wohre solch eine Abneigung in diesem Alter kommt! Wäre es da nicht sinnvoller, der Mutter etwa das Umgangsrecht zu entziehen?
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:52:58
      Beitrag Nr. 24 ()
      @21 superlol
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:54:47
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ist ja alles schön und gut.Der leibliche Vater dürf das Kind seit 3 Mon. sehen.Die 12 Mon.davor kam nicht ein Anruf oder Brief wie es dem Kind geht.Es hat da nix mit liebe zu tun.Der spult alle 2 Wochen seine Std. runter und verschwindet pünktlich wieder.Die beiden sind sich total fremd
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:57:17
      Beitrag Nr. 26 ()
      Verkrampfte Verhältnisse. Eigentumsdenken, Egoismanie, Haß, Racheakte; in solch einem Umfeld kann sich ein Kind nicht ungezwungen entwickeln....
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:58:41
      Beitrag Nr. 27 ()
      @cyber

      Da krieg ich doch das große kotzen.... wenn sich die neuen Typen( ersatzväter ) in die Vater/ Kind beziehungen einmischen.


      Es ist immer wieder das gleiche, .......ujnd wenn die Kids volljährig sind, rennen die kopflos und krank durch die Gegend und suchen ihre Identität.

      mann schalte bloß mal dein Gehirn ein:mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 12:02:47
      Beitrag Nr. 28 ()
      so was zu lesen ist schon traurig
      egoismus ohne ende
      tolle zeit in der wir leben
      wäre es mein kind würde ich dir zeigen wie mann mit geld
      dir dein kind wegnimmt
      dann würdest du einiges verstehen
      nach einem halben jahr könnten wir über alles reden
      so jemand lernt nur durch eigenen schmerz
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 12:03:27
      Beitrag Nr. 29 ()
      @23

      Wie soll die kleine den Vater kennen,sie hat ihn ja 12 Mon. aus gesundheitlichen Gründen nicht gesehen.Sie hat dem umgang ja,nur wenn er nicht zahlt find ich des nicht okay.

      @27

      Ich bin nicht der neue,sondern eine Freundin
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 12:06:45
      Beitrag Nr. 30 ()
      libbbberdingsda,

      du scheinst wohl nicht recht zu ticken, warst wohl 20 Jahre zu lange in der Gesamtschule, wie?:laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 12:09:20
      Beitrag Nr. 31 ()
      Der kleinen gehts gut,versteh manche äußerungen nicht so ganz,es wir kein Streit auf dem Rücken des Kindes ausgetragen der Typ wohnt 200 Km weit weg sagt oft den Umgang ab dem Kind gehts gut und bekommt davon nix mit.Ich finds net gerecht das der net zahl und fertig,er fährt sein A3 und regelt alles über Anwalt und lacht sich schlapp.Meine Freundin sit ne gute Mutter aus,ende
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 12:16:57
      Beitrag Nr. 32 ()
      #31

      da liegst du dann mit deiner meinung halt einfach falsch.

      GGG
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 12:18:22
      Beitrag Nr. 33 ()
      Nochwas er hat auch nicht mehr gezahlt,als er noch gearbeitet hat.Wer sein Kind liebt erkundigt sich doch mal wie es dem kleinen geht.Und da kam in den ersten Monaten nix.Nur Post vom Anwalt,wenn ihr das für gut haltet,Bravo.Haut rein Jungs muß an die Arbeit Spätschicht.Werd heut abend mal lesen was noch so geschrieben worden ist
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 12:21:56
      Beitrag Nr. 34 ()
      wenn das mit der Abfindung stimmt, sollte Deine Freundin ihm ne Strafanzeige androhen. Denn dann macht er sich nach §170 StGB strafbar, wenn er trotz Leistungsfähigkeit nicht zahlt.

      Und diese Sachen werden auch in aller Regel verfolgt, er sollte also lieber freiwillig zahlen.


      PS: er ist zudem auch verpflichtet, sich wegen der Unterhaltspflicht besonders stark um Arbeit zu bemühen.
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 12:22:18
      Beitrag Nr. 35 ()
      Ich als Geschiedene mit Kind, die die Problematiken (wenig Geld, alter Hass und Kränkung, dass der Ex sich so wenig für den Nachwuchs interessiert)kennt, gebe folgendes zu bedenken:
      1. psychologisch falsch: das Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem Vater, die Mutter auf´s Geld. Die Rechte haben nichts miteinander zu tun. Wenn die Mutter dem Kind den Vater wegnimmt, hat das Kind verloren und niemand gewonnen. Das Kind weiss genau: es ist ein Teil vom Vater. Wird dieser nicht anerkannt, wird ein Teil von ihm selbst von der Mutter nicht anerkannt. Das ist psychologisch verheerend. Im Interesse des Kindes: Vater kommen lassen.
      2. strategisch falsch: Der Mann kennt sein Kind offenbar noch nicht lange, vielleicht seine Schuld. Aber wenn er keine Chance hat, es kennenzulernen, wird er nie mitbekommen, warum seine Hilfen (finanziell und/oder sonstwie) von wesentlicher Bedeutung sind. Je mehr er Gelegenheit bekommt zu sehen, für wen und was er bezahlt, desto einfacher wird es ihm fallen, es zu tun, wenn er es wieder kann. Man gebe ihm Gelegenheit, seine väterliche Liebe und seinen väterlichen Stolz zu entwickeln. Wenn er die nicht ergreift, wird er es vermutlich in einigen Jahren sehr bereuen. Das Leben straft. Die Mutter muss sich da nicht noch Stress mit machen, sie hat genug anderen und das Leben straft zuverlässig, wenn auch oft mit Zeitverzögerung.
      3. Irgendwas stimmt nicht an der Argumentation: wenn der Kerl sich wirklich im Moment nicht für das Kleine interessiert, wie wollte man ihn dann mit dem Entzug des Umgangsrechts (was ja gottseidank nicht geht)strafen???!! Irgendwer lügt sich da in die Tasche. Ist normal in diesem Status der Angelegenheit. Aber besser ist es für die Mutter, dass sie sich wenigstens nicht selbst belügt, wenn es vielleicht schon andere tun.

      Alles klar?!
      Mit besten Wünschen für die beiden Mädels
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 12:25:02
      Beitrag Nr. 36 ()
      Ja, da waren wohl zwei beim F... zu blöde um richtig zu verhüten, und für das Kind zahlen wahrscheinlich mal wieder andere, nämlich wir alle. So was kotzt mich allmählich an.
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 12:28:46
      Beitrag Nr. 37 ()
      Für Beide wäre psychologischer Rat angebracht. Aus der Ferne betrachtet sind wohl eher Beide unfähig, Kinder unbedarft und behütet und zwanglos aufzuziehen...sei mal ehrlich, Du kennst Sie ja beide.
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 12:30:38
      Beitrag Nr. 38 ()
      ansonsten: das mit dem Geld sollte wirklich kein Grund sein.

      Irgendwann wird aber der Zeitpunkt kommen, wo es dem Kind bewußt wird und auch weh tun wird, wenn der Vater es wiederholt sitzen lässt und nicht mal absagt. In einer solchen Situation kann es wirklich besser sein, zunächst mal jeden Umgang einzustellen und zwar so lange, bis der Vater sich entweder bereit erklärt, seine "Termine" auch einzuhalten.
      Im Bekanntenkreis hatten wir mal so einen Fall. Es ist zwar traurig für das Mädchen, dass der Vater danach für lange Zeit aus dem Leben verschand. Es war aber noch trauriger, als es immer wieder sich auf die Treffen freute und dann wurden sie abgesagt oder nicht einmal das. Er kam einfach nicht. Das verletzt nämlich auch. Wenn der eigene Vater so mir einem umgeht.
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 18:41:44
      Beitrag Nr. 39 ()
      #35

      treffend formuliert!

      GGG
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 16:35:17
      Beitrag Nr. 40 ()
      Hallo Cybermausi:

      Für den Vater Deiner Freundin bleibt mit oder ohne Arbeiten wahrscheinlich fast gleich viel übrig. Also warum soll er arbeiten außer wenn er gute Karrierechancen hat? Unser Staat belohnt Arbeit nicht! (Deshalb haben wir ja auch schon 5 Mio Arbeitslose)

      Wenn der Vater Deiner Freundin ohnehin arbeitslos ist, könnte er doch auch die kleine Cornelia nehmen und Deine Freundin arbeitet und zahlt Unterhalt.

      Dann hat die kleine Cornelia auch die Möglichkeit, eine Beziehung mit dem Vater aufzubauen und der Vater wird dann wahrscheinlich später auch eine bessere Beziehung aufbauen und Verantwortung für sie entwickeln.

      Außerdem kann das beruflich für Deine Freundin besser sein, auch wenn für sie erst mal nicht mehr übrig bleibt als wenn sie Sozialhilfe kassiert wie der Vater!
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 17:00:19
      Beitrag Nr. 41 ()
      ach Quatsch: wenn er ein Kind in die Welt setzen und sich ein Auto leisten kann, dann kann er auch für das Kind zahlen. Und wenn er das nicht tut, dann kriegt er halt Ärger.
      Man kann auch immer alles auf "die Gesellschaft" schieben, Nr. 40.
      Avatar
      schrieb am 12.03.03 14:30:09
      Beitrag Nr. 42 ()
      @xylophon,

      ich glaube, daß die Freundin mit dem "Ärger machen" sehr wahrscheinlich weiterhin schlecht fährt:

      Bisher hat sie sich ja auch nicht sonderlich intelligent verhalten; immerhin hat sie den Vater ausgesucht und das Kind mit ihm gemeinsam in die Welt gesetzt.

      Wenn sie irgendwann noch mal Erfolg haben will kommt sie nicht darum herum, schnellstens schnellstens ihr Gehirn einzunorden und ihre Karriere wieder zu verfolgen anstatt dem arbeitslosen Vater "Ärger zu machen" wo eh nicht viel zu holen sein wird.
      Avatar
      schrieb am 12.03.03 18:27:50
      Beitrag Nr. 43 ()
      das ist halt die Frage: wenn eine Vorstrafe droht, dann wird mancher ganz schnell einsichtig. Und bei § 170 StGB droht ziemlich sicher eine Vorstrafe, wenn er wirklich eine satte Abfindung kassiert hat, einen A3 fährt und dennoch nicht zahlt.

      Sie hat sich den Vater ausgesucht, aber manchmal passieren Dinge, die man später bereut. Eigentlich sollte das beim "Kinder in die Welt setzen" nicht der Fall sein, die Realität ist aber immer wieder anders.

      Ich will gar nicht aus der Ferne beurteilen, was wirklich richtig oder falsch wäre. Die Drohung mit Anzeige ist aber in jedem Fall eine Möglichkeit, die sie im Zweifel hat und die oft Wirkung zeigt.
      Und es gehen immer wieder Männer in den Knast, die es dann immer noch nicht kapiert haben.
      Avatar
      schrieb am 12.03.03 18:46:08
      Beitrag Nr. 44 ()
      #42 :laugh: :laugh: :laugh:

      so sieht es aus! die hätte sich bevor sie ein kind produziert, mal gedanken darüber machen müssen, ob der typ dafür überhaupt der richtige ist.
      erst spass haben und dann rumjammern, wenns schief läuft.
      ein kind sollte doch immer ein produkt langer liebe sein. dann gibt es auch keine schwierigkeiten bzgl. unterhalt und emotionalem intelligentem umgang.
      Avatar
      schrieb am 12.03.03 18:51:52
      Beitrag Nr. 45 ()
      .ihr beide vergesst nur, dass das gleiche für ihn auch gilt. Und ich ziehe es immer noch vor, dass der Bursche selbst zahlt als dass mal wieder der Steuerzahler für ihn die Zeche zahlt. ER hatte nämlich vermutlich auch seinen Spaß.

      Ein teurer Spaß allerdings.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Vater zahlt kein Unterhalt