Frage zu ebay --- dringend - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.03.03 19:04:42 von
neuester Beitrag 10.03.03 20:19:26 von
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ID: 706.042
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Heute Nachmittag war eine Aukton von mir zu ende, der Gewinner der Auktion wollte sich die Ware bei mir zu Hause abholen, stellte dann aber fest das es etwas anderes ist als er dachte.
Im Klartext handelte es sich um einen Fernseher und einen Analog Receiver, er hat aber Analog Receiver mit Analog Decoder verwechselt. Ich wollte ihm das dann auch nicht andrehen.
Meine frage ist jetzt: Wie kann ich Ihn als Gewinner der Auktion Streichen so das der nächst höhere die Auktion gewinnt?
mfg
mggelheimer
Im Klartext handelte es sich um einen Fernseher und einen Analog Receiver, er hat aber Analog Receiver mit Analog Decoder verwechselt. Ich wollte ihm das dann auch nicht andrehen.
Meine frage ist jetzt: Wie kann ich Ihn als Gewinner der Auktion Streichen so das der nächst höhere die Auktion gewinnt?
mfg
mggelheimer
kannst du gar nicht.
angebot an zweitbieter ist möglich.
mußt aber frist einhalten.
angebot an zweitbieter ist möglich.
mußt aber frist einhalten.
schreibe dem zweiten eine e-mail die e-mail findes du unter bieter
du kannst dir nach der auktion die email-adressen anschauen.
dann schreibst du einfach den 2. an.
gruss fs
dann schreibst du einfach den 2. an.
gruss fs
Hab Ihm schon geschrieben, aber es hätte ja sein können das es noch einen offiziellen Weg über Ebay gibt.
aber danke erstmal.
aber danke erstmal.
alle mahnstufen durchziehen & ne negative bewertung
notfalls mit dem anwalt drohen
vertrag iss vertrag
notfalls mit dem anwalt drohen
vertrag iss vertrag
Eigentlich hast du nach der abgeschlossenen Auktion keine Möglichkeit mehr den "Zweithöchstbietenden" als Käufer wieder zu reaktivieren. Der Gewinner hat einen rechtsgültigen Kaufvertrag durch den Gewinn der Auktion mit dir.
Ebay : "Ihr Gebot ist bindend. Bieten Sie bitte daher nur, wenn Sie den Artikel auch wirklich kaufen möchten. Wenn Sie bei Ende der Angebotszeit Höchstbietender sind, haben Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag über den Kauf des Artikels abgeschlossen. "
Was du machen kannst, wenn du den Käufer nicht verpflichten willst dir die Ware abzunehmen ist, dass du mit dem Zweithöchstbietenden Kontakt aufnimmst (email) und ihn fragst ob er noch an dem Artikel zu seinem gebotenen Preis interessiert ist !!!
Viele Grüsse
Allstars
Ebay : "Ihr Gebot ist bindend. Bieten Sie bitte daher nur, wenn Sie den Artikel auch wirklich kaufen möchten. Wenn Sie bei Ende der Angebotszeit Höchstbietender sind, haben Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag über den Kauf des Artikels abgeschlossen. "
Was du machen kannst, wenn du den Käufer nicht verpflichten willst dir die Ware abzunehmen ist, dass du mit dem Zweithöchstbietenden Kontakt aufnimmst (email) und ihn fragst ob er noch an dem Artikel zu seinem gebotenen Preis interessiert ist !!!
Viele Grüsse
Allstars
@M..heimer
bei ebay gibt es die möglichkeit den zweithöchsten bieter zu erfahren. (Taste zum klicken). Einfach anmailen und anfragen ist am besten. Hätte wenigstens entschädigung verlangt.
bei ebay gibt es die möglichkeit den zweithöchsten bieter zu erfahren. (Taste zum klicken). Einfach anmailen und anfragen ist am besten. Hätte wenigstens entschädigung verlangt.
Besten Dank
Schreib dem 2.Bieter ne Mail, am besten an Ebay vorbei, dann brauchst du keine Verkaufsprovision an Ebay blechen. Die andere lässt du dir erstatten.
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