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    Steuer Steuer Steuer... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.03.03 13:40:47 von
    neuester Beitrag 13.03.03 20:08:00 von
    Beiträge: 7
    ID: 706.385
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      Avatar
      schrieb am 11.03.03 13:40:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo liebe leute,

      ich hoffe aus diesem forum einige Anregungen
      und Tipps zu erhalten.
      Mein kernproblem:
      muß ich als selbständiger trader neben der
      spek.steuer noch einkommenssteuer obendrauf zahlen?
      bzw. wie sieht ein steuermodell aus, bei dem
      ich nicht nur für den staat arbeite.
      bin dankbar für jede anregung bzw. jeden tipp.
      danke im vorraus

      mgf
      rotwiss44:confused:
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 15:20:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      ...na ja...die höhe der speku-steuer bemisst sich doch nach der höhe deines steuersatzes...wie willst du die speku-steuer berechnen ohne einkommensteuer????
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 16:50:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      so traden das plusminus Null rauskommt: ergo KEINE Steuer :D
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 17:10:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Eine "Spekulationssteuer" gibt es überhaupt nicht. Du musst deine Speku-Gewinne als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Rahmen der Einkommensteuererklärung auf Anlage SO (2. Seite) erklären.
      Avatar
      schrieb am 12.03.03 21:35:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      @nataly...natürlich gibt es defacto eine "spekulationssteuer"...sie bemisst sich eben wie ich oben sagte nach der höhe deiner einkommen- oder lohnsteuer...
      ...das war aber nicht der kern der frage, wenn ich das richtig verstanden hab...er meinte, er sei selbständiger trader...das hab ich so aufgefasst, dass er sein geld mit traden verdient...dann muss er dies bei der einkommensteuer als gewinn aus selbständiger tätigkeit angeben...und einen entsprechenden steuersatz bezahlen...ich glaube nicht, dass er das dann noch einmal bei anlage so angeben muss...das wäre ja dann doppelt besteuert...
      ...wenn er irgendein selbständiger ist, der nebenbei tradet, dann hast du llerdings recht...dann muss er seine selbständige tätigkeit...bäcker oder was weiss ich bei der einkommensteuer angeben...und auf anlage so seine tradinggewinne und werbungskosten eintragen...die höhe der dann abzuführenden "spekulationssteuer" richtet sich in diesem fall nach der höhe seines steuersatzes aus seiner selbständigen tätigkeit...

      ...so sehe ich das zumindest

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      Avatar
      schrieb am 12.03.03 22:31:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es trifft nicht zu, dass rotwiss Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 EstG) erzielt, er erzielt vielmehr Einkünfte aus "privaten Veräußerungsgeschäften" (§ 23 EStG). Ein selbständiger Bäcker erzielt übrigens ebenfalls keine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit; er erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG).
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 20:08:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der Vergleich mit dem Bäcker ist gut !!!!!

      Beide müssen z.Z. kleinere Brötchen backen, nur das der Bäcker dabei noch mehr verdient als bisher.

      :rolleyes:


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