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    wer kennt sich mit versicherung aus? (priv. haftpflicht) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.03.03 21:45:05 von
    neuester Beitrag 12.03.03 12:30:57 von
    Beiträge: 12
    ID: 706.611
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      Avatar
      schrieb am 11.03.03 21:45:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      vielleicht kann mir jemand helfen.

      eine bekannte hat mir durch ein dummes missgeschick meinen laptopbildschirm zetrümmert. der bildschirm ist devinitiv hin, der rest funzt (mit ext. bildschirm). da ich das ding schnell reparieren lassen wollte (meine steuererklärung mache ich damit) wurde der schaden schnellstmöglich ihrer versicherung gemeldet. der laptop wurde dann von der versicherung angefordert und ich habe ihn dort hin geschickt (hätte ich das überhaupt müssen??). ich habe gleich darauf hingewiesen das ich den laptop wieder zurück benötige. die ersten 4 wochen passierte überhaupt nichts, dann kam ein fragebogen mit den üblichen versicherungstechnischen fangfragen (warum stand das ding da, wurde unsere versicherungsnehmerin auf dies und das hingewiesen ect.). nach jetzt weiteren 4 wochen will die versicherung einen sachverständigen zu rate ziehen!! frage deshalb: ICh bin doch der geschädigte, habe ICH da nicht recht auf einen eigenen sachverständigen? (im KFZ-haftpflichtbereich ist das so). sollte ich vielleicht e
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 21:52:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      tatütata

      definiere "dummes missgeschick ":D
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 21:54:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      tatütata

      oder war es ein dummes miststück:D
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 22:01:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2

      sie hat mit ihrem ellenbogen einen gegenstand (flasche apfelsaft) auf den laptop gegickt. bildschirm schrott weil gerissen nix bild.

      #3

      :mad: nach dem vorfall ?!!?!!!
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 22:06:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      wenn ich mich nicht täusche, kann die versicherung
      einen eigenen gutachter damit beauftragen, unab-
      hängig von deinem gutachten, da ziemlich viel
      betrug ( hatte da auch so einige fälle )
      dabei ist, und die versicherer schlafen ja auch nicht gerade an der wand.

      mfg
      paul



      p.s welche versicherung

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      Avatar
      schrieb am 11.03.03 22:11:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5

      von mir aus kann sie das ja auch aber nach über 2 monaten will ich langsam meinen laptop zurückhaben. und ausserdem hätte ich ja erstmal einen eigenen gutachter beauftragen können. in fällen der KFZ-haftpflicht ist das auch so üblich daher glaube ich das ich die selben rechte bei einer privathaftpflicht hätte?!?


      versicherung ist die debeka
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 22:17:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      tatütata

      hoffentlich aroganz versichert:D

      nein ich weiß dir keinen rat.aber wenn deiner bekannten eine schuld an dem schaden nachgewiesen ist, muß ihre haftpflichtversicherung den schaden wieder gut machen. also bezahlen. denke ich wenigstens:confused:
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 22:30:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      hätte ich einen schadensfall, würde ich das gerät
      zu einem händler meines vertrauens tragen zwecks kostenvoranschlag.
      ist die versicherung damit nicht einverstanden
      ( häufig zahlen sie aber auch nach dem kostenvoranschlag)
      kann sie das gerät anfordern und einem gutachter ihrer wall übergeben.

      versuche mal folgendes:
      rufe die versicherung an und bitte um zügige bearbeitung
      des falles da du auf das notebook angewiesen bist.
      dabei solltest du vieleicht mal von einem leihnotebook
      ( welches der händler deines vertrauens dir sicher :-)
      zur verfügung stellt, gegen TEURO )sprechen.
      könnte die sache beschleunigen, da ( bin mir aber nicht
      sicher)die versicherung die leihgebür bezahlen muß ?
      ( wie beim kfz mit dem leihwagen )

      mfg
      paul

      p.s hatte noch nicht mit deiner versicherung zu tun
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 23:27:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      Nimm dir einen Anwalt...wenn die Versicherung zahlt, dann in den meisten Fällen auch die gesamten Rechtsanwaltsgebühren.
      Wenn nicht, bleibt alles an dir hängen.

      Gruss
      Habakus
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 23:48:09
      Beitrag Nr. 10 ()
      die Versicherung prüft in diesen Fall ganz genau ob Fahrlässigkeit vorliegt, wenn ja, kein Schadenersatz.
      Wird sicher auch auf Plausibilität geprüft, und ob der Laptop vorher noch voll funktionsfähig war.

      Warum?

      Zu viele Versicherungsbetrüger!

      Wenn du ein reines Gewissen hasst, brauchst du nichts zu befürchten - zur Not hilft die Ankündigung einen Anwalt einzuschalten - oder gleich der Anwalt.

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 12.03.03 11:50:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ Versman

      "...ob Fahrlässigkeit vorliegt..."

      Setzen, sechs!!!
      Avatar
      schrieb am 12.03.03 12:30:57
      Beitrag Nr. 12 ()
      ichweisbescheid,

      endlich mal einer der aufpasst:D
      man sollte ebend nicht um Mitternacht vor dem PC sitzen:D

      wollte ganz sicher "vorsätzlich" schreiben, da oft ein altes gegen ein neues Gerät "getauscht" werden soll:D

      möchte ich natürlich niemanden unterstellen:D


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