checkAd

    Bitte um Hilfe: Steuer bei Rückkehr nach Deutschland - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.03.03 19:19:40 von
    neuester Beitrag 27.03.03 21:20:26 von
    Beiträge: 9
    ID: 711.238
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.197
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 22.03.03 19:19:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe Steuerprofis
      ich habe eine Frage, die ich aufgrund meiner mangelnden Kenntnisse in Steuerfragen auch trotz Nachlesens nicht selbst beantworten kann. Es wäre toll, wenn jemand von Euch eine Idee hat.

      Ich bin bis Ende April in England angestellt und wohnhaft. Ab Mai werde ich wieder (ich bin Deutscher) in Deutschland arbeiten, die Wochenenden aber in England bei meiner dort arbeitenden Frau verbringen.
      Ich habe zwar offiziell einen Wohnsitz in Deutschland, bin aber beim Finanzamt steuerlich als im Ausland ansässig bekannt. Mein Arbeitgeber ist ein deutsches Unternehmen.
      Nun frage ich mich: welchen Status werde ich ab Mai haben? wo zahle ich Steuern auf mein Einkommen ab Mai? Was passiert mit meinem bereits versteuerten Einkommen bis April? Was ist mit Sozialabgaben?

      Vielen Dank für Eure Hilfe.
      Ronny

      P.S. Ja,ich weiss, wenn ich mir das alles derzeit in D so angucke, sollte ich mir das vielleicht nochmal überlegen...
      Avatar
      schrieb am 22.03.03 19:33:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zwischen Deutschland und England gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn du beim Finanzamt nachweisst, dass du bereits in England gezahlt hast, mußt du sas versteuerte einkommen nicht nocheinmal versteuern.

      war zumindest bei mir so

      SEK
      Avatar
      schrieb am 22.03.03 19:37:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      @SEK

      ---hattet ihr dort drunten einen einsatz? :confused: :D
      Avatar
      schrieb am 22.03.03 19:51:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wie ist die Steuer-/Abgabenbelastung in GB? Bestimmt viel niedriger?
      Avatar
      schrieb am 23.03.03 15:00:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi Ronny,
      ich seh das mal so,
      Ab Mai wohnst du in D und deine Frau (noch) in E.
      Steuerlich ist das ein typischer Fall der sog. doppelten Haushaltsführung (mit Auslandsberührung!!).
      Eins ist für mich klar. Ab Mai bist du in D wieder unbeschränkt steuerpflichtig, wenn das Arbeitsverhältnis hier auf Dauer ist.
      Lohnsteuerkarte hier in D, Sozialversicherung, alle Segnungen, die D zu bieten hat.
      Rein steuerlich ist dies natürlich alles etwas kompliziert. Mein Tipp: International tätige Steuerberatungsgesellschaft! Ich denke, dass das Geld dsfür nicht rausgeschmissen ist.

      cu
      pegru

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4300EUR +4,62 %
      Die Aktie mit dem “Jesus-Vibe”!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 24.03.03 11:53:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      @SEK
      verstehe, aber hat das deutsche FA dein UK-einkommen fuer den progressionsvorbehalt herangezogen?
      @yoda
      die gesamtbelastung bei meinem einkommen in uk ist derzeit ca. 30% und waere bei gleichem einkommen in >50%. ist schon ein wahnsinn in d!
      @pegru
      verstehe, dass ich ab mai in d unbeschraenkt steuerpflichtig bin mit all den segnungen. fraglich ist nur, ob ich kosten fuer doppelte haushaltsfuehrung ansetzen kann. danke fuer den hinweis mit der stbges. werde mich mal umhoeren.
      Avatar
      schrieb am 26.03.03 15:39:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      UK Einkommen wird vom deutschen FA für Progressionsvorbehalt eingerechnet (war bei mir mit USA und D genau so).
      Kannst Du es nicht so hindrehen, dass Du dieses Jahr mehr als 183 Tage in UK bist? Dann kannst Du nämlich wegen des DBA die Besteuerung der gesamten Einkünfte in UK beantragen (glaube ich zumindest, ist aber dringend zu prüfen!). Denn Jan-April sind 120 Tage, dann noch 30 Wochen Wochenende (60 Tage), müsste also mit ein paar Feiertagen und Ferien mit mehr als 183 ausgehen.
      Avatar
      schrieb am 27.03.03 15:00:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Dampflok
      das mit den 183 tagen koennte klappen. nur was waere der vorteil? auf der einen seite deutlich niedrigere steuern in uk (aber was waere mit sozialabgaben?), auf der anderen seite aber die moeglichkeit, aufwendungen fuer doppelte haushaltsfuerhung abzusetzen in d.
      hinzu kommt, dass das steuerjahr in uk von apr bis maerz geht. die errechnung der 183 tage wird daher etwas kompliziert.
      Avatar
      schrieb am 27.03.03 21:20:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Bezgl. der 183 Tage gilt (zumindest für die deutsche Steuer) das Kalenderjahr.
      Genau die Rechnung niedrigere Steuern vs. mögliche Steuervergünstigungen in D musst Du machen, allerdings ist der doppelte Haushalt mit Auslandsbezug sicher knifflig (siehe Post weiter oben).
      Die Sozialabgaben und das Zahlen der Sozialabgaben ist grundsätzlich vom Steuerzahlen unabhängig, die zahlts Du in jedem Fall! Z.B. die "berühmten Fälle der Besserverdienenden", die sich durch Abschreibungsmodelle steuerlich arm gerechnet haben, zahlen natürlich volle Sozialabgaben für nichtselbständige Arbeit (allerdings gibt es da ja zum Glück Höchstgrenzen, für KV bei dreitausenddreihundertundgequetschten (?) und für RV und AV bei 5100 Euro).


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Bitte um Hilfe: Steuer bei Rückkehr nach Deutschland