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    Einlagensicherung bei Banken/Vermögensverwaltungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.03.03 23:35:49 von
    neuester Beitrag 27.03.03 21:48:55 von
    Beiträge: 10
    ID: 712.006
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      Avatar
      schrieb am 24.03.03 23:35:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      hi folks!

      folgende problematik:
      ich spiele mit dem gedanken, eine "gesellschaft" (AG) zu beauftragen, sich um ein paar meiner öre zu kümmern. wie ist es mit der haftung bei möglicher illiquidität? gibt es z.B. einen rechtlichen unterschied zwischen "bank" und "vermögensverwaltungsgesellschaft"? kann man irgendwo recherchieren, ob eine gesellschaft einem einlagensicherungsfonds angehört, in welche höhe die einlagen gesichert sind und unter welchen bedingungen dieser eintritt?

      thanx 4 your reply, guys!
      eulenspiegel
      Avatar
      schrieb am 25.03.03 00:01:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn das Geld das du bei der Vermögensverwaltung anlegst, auf einem Konto/Depot ist, das auf deinen Namen lautet, dann ist es OK.
      Denn dann ist das Konto ja bei einer Bank. Ergo: Bank im Einlagensicherungsfonds, das kannst du ja nachprüfen.

      Alles andere:
      FINGER WEG!

      Keine Blindpools und so Scherze.

      Gruß
      Baertel
      Avatar
      schrieb am 25.03.03 09:25:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es stimmt nicht dass alle Banken im Einlagensicherungsfond sind. Z.B. sind viele ausländische Banken nur bis zu ich glaube 30000EUR abgesichert. Die zahlen aber meist gute Zinsen!
      Die Banken müssen aber Auskunft zu diesem Thema geben!
      Und die Verbraucherzentralen sollte man bei zweifelhaften oder Unbekannten Banken befragen.

      Gruss hu
      Avatar
      schrieb am 25.03.03 12:37:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      "Vermögensverwaltung" kann sich jeder Betrüger nennen, die Bezeichnung ist nicht geschützt. Dagegen ist die Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Bank", "Volksbank", "Sparkasse" im Kreditwesengesetz geregelt.
      Avatar
      schrieb am 25.03.03 23:47:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn man einen Vermögensverwalter beauftragt, dass er sich um die Öre kümmern soll, dann richtet er in der Regel ein Konto bei einer Bank auf Deinen Namen ein, auf das er zugreifen kann. Ebenfalls in der Regel nur zum Ankauf oder Verkauf von Wertpapieren, Immobilien u.ä. Überweisungen auf das Konto der Schwiegermutter des Verwalters sind zumeist ausgeschlossen. Allerdings gibt es auch andere Vertragsformen. Ist halt die Frage, was man als Kunde akzeptiert und wie das Risiko einzuschätzen ist. Deutsche Banken sind in aller Regel Mitglied im Einlagensicherungsfonds (es gibt da meines Wissens nur ein oder zwei Ausnahmen). Allerdings betrifft diese Einlagensicherung nur die Einlagen (also Spareinlagen, Festgelder und Girokontogelder), die bei der Bank liegen. Nicht versichert sind somit festverzinsliche Wertpapiere der Bank (außer Sparbriefen) oder gar Wertpapiere, die sie für den Kunden ankauft. Allerdings sind diese bei einem Bankenbankrott auch nicht betroffen. Man überlege: was passiert mit der Siemensaktie, wenn die Sparkasse Dreilindenhain - bei der sie für Dich im Depot liegt - bankrott geht? Ist sie dadurch weniger wert? Gehört sie plötzlich jemand anderem? Auf beide Fragen nein.

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      Avatar
      schrieb am 26.03.03 00:46:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      "Wenn man einen Vermögensverwalter beauftragt, dass er sich um die Öre kümmern soll, dann richtet er in der Regel ein Konto bei einer Bank auf Deinen Namen ein, auf das er zugreifen kann. Ebenfalls in der Regel nur zum Ankauf oder Verkauf von Wertpapieren, Immobilien u.ä. Überweisungen auf das Konto der Schwiegermutter des Verwalters sind zumeist ausgeschlossen. Allerdings gibt es auch andere Vertragsformen."

      Betrüger halten Verträge nicht ein. Auf die Vertragsform kommt es nicht an. "Vermögensverwaltung" kann sich jeder Betrüger nennen. Auch unter der Rechtsform der Aktiengesellschaft findet Betrug statt.
      Avatar
      schrieb am 26.03.03 12:25:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Richtig! Aber das Konto lautet dann als Treuhandkonto oder Vermögensverwaltungskonto oder ähnlich. Das heißt die Bank achtet etwas genauer darauf, was da für Überweisungsaufträge kommen. Sollte sie zumindest...

      Nebenbei es gibt auch seriöse Vermögensverwalter. Erst mal die, die zu den größeren Banken gehören. Dann die, die im entsprechenden Verband zusammengeschlossen sind. Ansonsten würde ich mal auf die Reputation achten. Jemand der schon seit 20 Jahren im Geschäft ist, wird wohl weniger dran denken, die paar Öre mitgehen zu lassen, als einer, der 2000 angefangen hat und Spezialist für noch-nicht-notierte Technologieaktien aus Asien ist.
      Avatar
      schrieb am 26.03.03 13:05:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      "Treuhandkonten" und "Treuhänder" (z.B. Notare) werden von Betrügern gerne verwendet, um sich einen seriösen Anstrich zu geben. Die kontoführende Bank wird durch solche Bezeichnungen nicht verpflichtet.
      Avatar
      schrieb am 27.03.03 13:42:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      ich glaube, daß ich die seriosität der gesellschaft nicht in zweifel zu ziehen brauche - wenn sie abzocken wollte, würden sie ihren "vertrieb" anders aufstellen. ich habe nur bedenken, ob sie bei der derzeitigen finanzmarktlage ausreichend kapitalisiert sind - deswegen die frage nach der absicherung bei insolvenz.
      bzgl. der kontenführung und der (vorhandenen) britischen partnerbank muß ich nochmal genau ins kleingedruckte gucken.

      thanx @ all

      eulenspiegel
      Avatar
      schrieb am 27.03.03 21:48:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      das Geld, dass Du einzahlst, sollte auf Deinen Namen auf ein Konto bei einer Bank kommen und nicht irgendwie in das Vermögen der Gesellschaft übergehen, dann ist das mit dem Eigenkapital des Vermögensverwalters kein Problem für Dich. Britische Bank? Also ich weiß ja nicht, was Du da vorhast, aber es gibt doch eigentlich genug deutsche Banken, die als Depotbank geeignet sind. Wieso da eine britische? Handelt es sich bei dem Vermögensverwalter denn um die Tochtergesellschaft einer brittischen Bank? Ansonsten würde ich das Kleingedruckte noch mal sehr genau lesen. In Großbrittanien gelten andere Regeln zur Einlagensicherung als in Deutschland, bzw. es gibt dort die deutschen Sicherungsfonds nicht in dieser Art. Eine grundsätzliche Absicherung besteht allerdings auch dort, EU-Norm.


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