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    Kapitaleinkunft oder Spekulationsgewinn? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.04.03 14:16:53 von
    neuester Beitrag 01.04.03 15:58:49 von
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      Avatar
      schrieb am 01.04.03 14:16:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Durch Nachkaufen den Einstiegskurs gedrückt.Habe alle Aktien
      verkauft,unterm Strich mit Gewinn.Im Prinzip habe ich die zuerst erworbenen Aktien mit Verlust verkauft,waren schon 18 Monate im Depot.Die letzten Stücke nur 14 Tage,also mit Gewinn
      verkauft und dies wäre ein Spekulationsgewinn.Richtig?
      Wie muss ich es bei der Steuererklärung angeben?
      Besten Dank schonmal für die Hilfe im vorraus.
      Avatar
      schrieb am 01.04.03 14:38:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da hast du ein Problem. Alle Aktien die ausserhalb der Spekulationsfrist liegen kannst du nicht mitrechnen.

      Ich vereinfache das jetzt mal.

      1. vor 18 Monaten Aktien für 10000€ gekauft die jetzt nur noch 5000€ Wert sind.

      2. vor 14 Tagen Aktien nachgekauft für 10000€ und jetzt für 16000€ verkauft (also alles zusammen für 21000€ verkauft)

      Nach deiner Rechnung hättest du jetzt nur 1000€ Gewinn gemacht. Das ist aber falsch. Die Verluste aus den alten Aktien kannst du nicht mehr geltend machen da sie ausserhalb der Spekufrist liegen. Du mußt also 6000€ versteuern. Du hättest die Verlustaktien vor Ende der Spekufrist verkaufen müßen um die Verluste jetzt gegenrechnen zu können.
      Avatar
      schrieb am 01.04.03 14:40:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nachtrag.

      Das heißt das du nur die Aktien angeben mußt die du vor 14 Tagen gekauft hast. Die anderen interessiert das Finanzamt nicht mehr.
      Avatar
      schrieb am 01.04.03 14:57:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      @joe

      bring dein geld lieber in die schweiz, dann hast du diese rechenprobleme nicht mehr. dort gibt es wenigstens ein bankgeheimnis, welches verfassungsrechtlich garantiert ist.
      gruss
      matav

      p.s. www.trade-net.ch
      www.yellowtrade.ch
      www.swissquote.ch, consors.ch usw.(es gibt da noch viele mehr)
      vergleichen kannst du die alle bei www.comparis.ch
      Avatar
      schrieb am 01.04.03 15:39:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sein Geld in der Schweiz zu haben heißt nicht, hier nicht steuerpflichtig zu sein... Welteinkünfte ist das Stichwort, was Du machst kann als Aufruf zur Steuerhinterziehung gesehen werden...

      Nur mal so zum Nachdenken!

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      Avatar
      schrieb am 01.04.03 15:58:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      @sheepenstocks

      "aufruf zur steuerhinterziehung" (mir kommen die tränen) und was deine welteinkünfte betrifft: Hier geht es nicht um welteinkünfte, lohnsteuer etc., sondern um spekulationssteuer. Und wenn unser schönes, tolles land keine rente garantieren kann, dann muss man halt selbst dafür sorgen. Aber ehrlich gesagt, ist mir, was das betrifft die meinung anderer sch.... egal. Werde hierüber nicht weiterdisskutieren. Soll doch jeder mit seiner kohle machen, was er will.

      gruss
      matav


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