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    Spekulationssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.04.03 13:13:48 von
    neuester Beitrag 04.04.03 17:51:29 von
    Beiträge: 3
    ID: 716.990
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      Avatar
      schrieb am 04.04.03 13:13:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe folgendes Problem:
      In meiner Steuererklärung für das Jahr 2000 habe ich Spekulationsgewinne durch Aktienverkäufe angegeben, ohne dem FA Belege vorlegen zu müssen. In der Steuererklärung für das Jahr 2001 habe ich Spekulationsverluste von ca.5000.- € angegeben. Nun verlangt das FA Belege über den An- und Verkauf der Aktien. Wenn ich nun die Belege nachreiche besteht da nicht die Gefahr,dass das FA mein Depot kontrolliert ?
      Wer kann mir hierzu eine Antwort geben?
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 17:40:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      @7850
      Nach meinen eigenen Erfahrungen wollen die immer Belege sehen. Ich hatte im Jahr 2001 extra bei meinem Finanzamt telefonisch nachgefragt. Es war allerdings ein Sonderfall, weil ich Gewinne aus 1999 noch nachversteuern wollte - aus Gewissensgründen. Deshalb mußte ich alle Orderbelege, und eine Tabelle der Verkäufe und Käufe vorlegen. Dazu eine schriftliche Erklärung, daß die 1999 angefallenen Gewinne vergessen wurden. Das war`s dann. Relativ flott kam 3 Wochen später die Aufforderung, die Steuern nachzuzahlen plus Steuerbescheid für 2000 und 2001. Wenn es um Einnahmen für das FA geht, sind die also recht schnell.

      Ich wüßte nicht, wie die Dein Depot kontrollieren könnten, dazu müßten die bei Deinem Broker nachfragen, ob Deine eingereichten Unterlagen auch vollständig sind. Im Jahresdepotauszug stehen ja auch nur die Aktien die noch NICHT verkauft wurden.


      Dr.H.Lecter
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 17:51:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dr.H.Lecter,

      vielen Dank für deine Antwort und guten Appetit heute abend.


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