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    Aufhebungsvertrag,was nun!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.04.03 19:35:43 von
    neuester Beitrag 07.04.03 06:21:05 von
    Beiträge: 10
    ID: 717.573
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      Avatar
      schrieb am 06.04.03 19:35:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe eventuell vor einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.Nur verdient der Staat dabei kräftig mit.(Steuerklasse 1)Es geht um 62000.- brutto,also wär die fünftel Regelung von Vorteil,hoffe ich.Nur geht denn dies auch bei einen Aufhebungsvertrag.Zumal man dies beim Finanzamt beantragen muss !!!
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 19:42:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      wenn du rechtschutz hast, dann geh zu einem anwalt und lass dich beraten...um dir auskunft zu geben ist das zu wenig information...!!!!!

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 19:58:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Von Vorteil ist die Regel, wenn du das Geld nächstes Jahr bekommt, oder dieses Jahr nicht mehr arbeitest.
      Jede Mark nach der Prämie, die du verdienst, erhöht nicht nur die Steuern auf die Abfindung, sondern du must auch im Nachhinein nachzahlen, weil der neue Arbeitgeber nicht weiss, dass du die Abfindung bekommen hast.
      Er versteuert normal.

      Meist wird die Abfindung aber so versteuert, als ob du weiter soviel verdienst im Rest des Jahres.
      Wenn dem nicht so ist, bekommst du was zurück.
      Tip: Abfindung falls möglich im Januar 2004 kassieren, dann ist sie steuerfrei, wenn du nicht arbeitest für dieses Jahr.

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 20:12:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Genau, und dieses Jahr Arbeitslosengeld kassieren :laugh: :D
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 20:26:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      :eek: :eek: bei 62000 insgesamt ist auch im nächsten jahr nichts steuerfrei, auch wenn man nicht arbeitet..

      ich sag ja..geh zum anwalt, lass dich beraten, mir ist es zu mühsam, dass alles worauf es ankommt und was es zu beachten gibt hier zu posten!!!

      invest2002

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      Avatar
      schrieb am 06.04.03 21:13:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      #1 von PaperTiger

      Geh auf jeden Fall zu einem " Fachanwalt für Arbeitsrecht ".
      Adressen in jedem Branchenbuch.
      Laß dich nicht durch Formulierungen wie " Intressensgebiet" oder "Tätigkeitsschwerpunkt" hinters Licht führen.
      Solche Bezeichnungen sind nichtssagend !!



      #5 von invest2002

      Da freut sich der RA .
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 22:38:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      ACHTUNG:

      Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst bekommst du
      so schnell kein Arbeitslosengeld (Sperrfist), da du deinen Job "leichtfertig" verloren hast.

      TIP: Einige dich mit deinem Arbeitgeber vor einem Arbeits-
      gericht zu gleichen Konditionen, dann macht das Arbeitsamt
      auch keine Probs.

      Hast du Firmenanteile ausserhelb der SpekuFrist, dann lass
      die mit einem der Abfindung entsprechenden Aufschlag von
      deiner Ex-Firma abkaufen. Aber achtung: FA kann "Gestaltungsmissbrauch" vorwerfen...

      Wenn du schon einen neue Stelle hast, vergiss meine Worte!

      Haussie
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 22:40:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn Du noch keine Altersvorsorge hast. Kannst Du es auch so machen das Du rückwirkend in eine Direktversicherung Geld einzahlst. Da sind pro Jahr die Du bei der Firma warst, 1752€ nur Pauschal zu versteuern. Musst dich mal genau informieren.
      Vielleicht geht auch eine Pensionskasse, die wird direkt aus dem Bruttobetrag bezahlt und es fallen dafür keine Steuern und auch keine Sozialversicherungen an.
      Muss aber bei der Auszahlung dann im Rentenalter versteuert werden. Da aber im Alter die Einkommen eh niedriger sein sollten ist der Steuersatz dann sehr niedrig.


      Dazu noch eine Beschreibung:

      Arbeitnehmer-finanziert
      Bei der Direktversicherung "Arbeitgeber -finanziert" wird eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers finanziert durch den Arbeitgeber abgeschlossen.

      Der Mitarbeiter trägt bei dieser Direktversicherung die Beiträge der Versicherung in Form der Gehaltsumwandlung selber.

      Bei dieser Direktversicherung ist der Arbeitnehmer und seine Nachkommen aus der Direktversicherung von Anfang an, ab Beginn der Direktversicherung unwiderruflich bezugsberechtigt.

      Im Versorgungsfall erhalten sie die in der Direktversicherung vereinbarten Leistungen.
      Die Gestaltungsmöglichkeiten bzgl. Kapitalleistungen, Alters- oder Berufsunfähigkeitsrenten sind gegeben.

      Prämien von 1752.00E (in Sonderfällen bis 2148.00 Euro) sind steuerlich begünstigt.

      Sind die Prämien der Direktversicherung durch Sonderzahlungen geleistet so sind diese nicht sozialversicherungspflichtig.
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 22:57:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Erst mal ein Dankeschön an alle hier die geantwortet haben,da bleibt mir nichts anderes übrig als zum Rechtsanwalt und Steuerberater zu gehen.
      Avatar
      schrieb am 07.04.03 06:21:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      :confused: :confused: was heisst denn, da freut sich der anwalt...natürlich verdient er mit seinem beruf sein geld und leistet ja auch etwas dafür und es muss auch kein fachanwalt für arbeitsrecht sein...er muss sich nur im arbeitsrecht auskennen...oder hast du schon einmal etwas von einem anwalt für wirtschaftsrecht usw gehört...den gibt es genauso wenig wie den anwalt für mietrecht, usw.

      eine fachanwaltsbezeichnung die es nur für wenige abgegrenzte rechtsgebiete gibt sagt noch nichts über die qualifikation des anwaltes aus

      invest2002


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