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    Kindergarten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.04.03 10:46:51 von
    neuester Beitrag 08.04.03 12:28:56 von
    Beiträge: 18
    ID: 718.244
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      schrieb am 08.04.03 10:46:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Für die Betreuung von Kindern dürfen erwerbstätige Eltern ab dem Jahr 2002 bis zu 1.500 Euro absetzen. Das gilt aber nur, wenn der Eigenanteil von 1.548 Euro überschritten wird.

      Eltern, die stets knapp unter der Grenze bleiben, sollten überlegen, wann sie die Kosten bezahlen. Dann könnte in einem Jahr der Grenzbetrag – steuerlich wirksam – überschritten werden, im folgenden Jahr fallen keine Zahlungen an.

      Quelle: Apollo-Intermedia

      (www.apollo-intermedia.de - Bücher zu Finanzthemen und Rechtsratgeber)

      Autor: (© wallstreet:online AG / SmartHouse Media GmbH),09:47 04.04.2003


      Hi Profis,

      was zählt alles dazu, auch Kindergartenbeitrag ( bei uns Höchstbetrag) und Essensgeld bei Übermittagbetreuung?
      Reicht beim Essensgeld eine Aufstellung oder muss man das schriftlich bestätigt haben?

      Danke

      Wynt :)
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 10:56:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      meine kleine kommt ende des jahres in den Kiga. was kostet der überhaupt so im monat?:confused:
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 10:56:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      meine kleine kommt ende des jahres in den Kiga. was kostet der überhaupt so im monat?:confused:
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 11:01:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      ich zahle 256,16€ mtl. für die Betreuung in Hannover, ist aber von Region und Ort im Preis abhängig. Somit liege ich auch locker über den 3 TEU und kann somit zum Höchstbetrag ansetzen.
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 11:02:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      235,19 im Monat für Ganztag. Essen geht extra.

      Wynt:(

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      Avatar
      schrieb am 08.04.03 11:03:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      kommt darauf an wieviel Du und Deine Frau verdient

      übrigens schon mal die Papiere ausgefüllt und durchgelesen
      die Ihr bekommen habt ???
      Arbeitergeber Verdienst Bescheinigung
      oder Steuerbescheid vom letztem Jahr wird angerechnet

      bis zu 72 Euro und doppelt soviel im Monat kann auf Dich zukommen wenn Du Dich nicht darum kümmerst

      jetzt wird es aber Zeit ist schließlich Dein Kind !!!

      :( :confused: :eek:
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 11:13:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      angemeldet ist es auf jedenfall schon in 2 kindergärten, sicher ist sicher, werde mich mal umgehend mit denen in verbindung setzen....
      also ist der beitrag verdienstabhängig?
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 11:14:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ cash

      ....na auch mal wieder da !!!
      kommt drauf an wo du wohnst(regional bedingt) und wieviel Stunden du deine Kleine hinschickst(bei uns zur Zeit 8 Stunden 140€;) jede weitere + 20€.
      Essen kommt natürlich noch dazu (2€ pro Tag).
      Essen kann man aber nicht bei der Steuererklärung mit angeben, es geht nur um die reinen Betreuungskosten.

      goldy
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 11:17:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      o mann alles abzocker!
      naja 100 hatte ich schon einkalkuliert!
      wofür bezhalt meine frau eigentlich kirchensteuer?:mad:
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 11:21:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      228 GT + 40 für´s Essen.

      Ich laß´ die Beiträge übrigens einfach vom Arbeitgeber bezahlen. Das geht seit Anf. letzten Jahres!

      g4
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 11:22:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      ja das hab ich auch schon gehört, der AG kann steuerfrei geld zuschiesen! dann ist meine nächste gehaltserhöhung ja schon mal gut angelegt!;)
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 11:26:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei. Hierunter fällt aber nicht mehr die erstattete Gebühr für den Besuch von Vorklassen der Grundschulen. Zahlt der Arbeitgeber Ihnen den Zuschuss in bar aus, müssen Sie ihm einen Nachweis über die angefallenen Kosten einreichen.

      Tipp: Mit einem Kindergartenzuschuss können Sie eine steuerfreie Gehaltserhöhung erreichen. Vereinbaren Sie mit dem Chef, dass der nächste Lohnzuschlag für den Nachwuchs gezahlt wird. Der Höhe sind hierbei keine Grenzen gesetzt. Der Betrag darf aber nicht über den Kosten für Kindergarten oder Tagesmutter liegen.

      Quelle: Apollo-Intermedia

      Autor: (© wallstreet:online AG / SmartHouse Media GmbH),10:07 20.03.2003

      meiner kommt im Sommer in die Schule, kommt etwas spät...
      Wynt ;)
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 11:40:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      #12
      hi, wynnt,
      ich brauche dringend die info ueber die `steuerliche wirksamkeit` der ki-gartenkosten (referenz; verweis auf gesetzes text).
      habe zwei zwerge in einem privaten foerder-kigarten, der mich jeden monat ein kleines vermoegen kostet (insges. 12 kilo € pro jahr). habe mit meinem steuerberater schon darueber gesprochen, er meinte allerdings, dass da steuerlich nichts zu machen sei. insofern, der tip ist geld wert. wenn`s klappt, gibt`s `ne flasche champus.
      gruss wwid
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 11:50:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      #13

      hallo wasweissichdenn,
      Wenn ichs genau wüsste, hätte ich nicht gefragt (siehe #1). Soweit ich das bisher verstehe, kann man alles über 1548 Euro pro Jahr (Eigenanteil) absetzen, aber nur bis zu 1500 Euro. Dabei zählt Essengeld nicht mit.

      Man kann aber den Arbeitgeber bitten, den Beitrag direkt (ganz oder teilweise) zu bezahlen, damit ist dieser Anteil am Gehalt steuerfrei. Das scheint mir bei Deinen Summen attraktiver. Habe auch eine schriftlichen Artikel dazu, den ich erst mal scannen müsste...

      Wynt
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 12:00:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      Langsam Langsam Liebe Leute!!!

      Es geht hier - soweit ich das auf die Schnelle rausbekommen habe - um NACHGEWIESENE Kosten die 1.548 Euro ÜBERSTEIGEN bis zu HÖCHSTENS 1.500 Euro und dieser Betrag (also maximal 1.500 Euro) kann dann als AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNG geltend gemacht werden (wo zunächst einmal der Eigenanteil von ca. 3 -7 % des Jahresbrutto überschritten werden muss) wenn BEIDE EHEGATTEN erwerbstätig sind.
      Details siehe: www.bundesfinanzministerium.de

      Also wie immer: Viel Gerede aber kaum jemand, der etwas davon hat.
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 12:09:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      #15

      trifft zu, beide erwerbstätig. Die Tochter ist im Hort, kostet aber keine 1548 EUR, der Sohnemann im KiGa für 235,19 EUR monatl., macht 2822,28. Also kann ich die 2822-1548=1274 als AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNG geltend machen, oder?

      Gruß Wynt
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 12:26:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      #16
      geltend machen schon, aber als außergewöhnliche Belastungen und da wirkt sich das nur aus, wenn deine zumutbare Belastung (wie schon gesagt ca. 3 - 7 % des Jahresbrutto) ÜBERSCHRITTEN wird. Nehmen wir mal an du hast 100.000 Euro Bruttoeinkommen, dann sind bei 5 % zunächst mal 5.000 Euro von dir selbst aufzubringen. Das heißt bei nachgewiesenen Kosten von 5.001 Euro wirkt sich 1 Euro steuermindernd aus = ca 30 bis 40 cent tut Eichel dazu.

      P.S. Nagele mich bitte nicht auf die genauen Prozentsätze fest; ich selbst hab es aufgegeben, irgendetwas in den außergeölichen Belastungen unterzubringen (Es sei denn du brauchst in einem Jahr ein neues Gebiss, eine neue Brille und hast ne Mutter im Pflegeheim :(
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 12:28:56
      Beitrag Nr. 18 ()
      "außergewöhnlich" soll das im letzten Satz heißen:look:


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