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    Mietminderung bei Renovierung durch Vermieter - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.04.03 19:51:20 von
    neuester Beitrag 12.04.03 13:26:38 von
    Beiträge: 43
    ID: 719.594
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      Avatar
      schrieb am 10.04.03 19:51:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      heute möchte ich mal wieder das Wissen unserer Rechtsgelehrten testen.
      In der Wohnung meiner Mutter haben sich Haarrisse gebildet, die durch die Senkung des Gebäudes entstanden sind. Jetzt bietet der Vermieter an, die Handwerker reinzulassen, weist aber darauf hin, daß die entstehenden Unannehmlichkeiten und die Minderung der Wohnqualität (Umräumen der Möbel etc.) nicht zur Mietminderung berechtigen.
      Stimmt das? Wo kann man nachlesen?

      Was ist, wenn sich das Haus weiter senkt und die Jungs nach einem halben Jahr wiederkommen müssen, weil die Rissen vielleicht woanders oder an gleicher Stelle wieder aufgetreten sind. Hat sie dann Anspruch auf Mietminderung?

      Vielen Dank für Eure Mühe und das Ihr Euer Wissen mit uns teilt

      mac
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 19:57:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Vermieter weiß schon warum er das im voraus gesagt hat.

      Mein Gott, wenn er jahrelang nichts macht, dann kommen wieder alle und mäkeln rum wegen Verwahrlosung.

      Willkomenn im Kapitalisten- und Vermieterboard :D
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 20:01:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nee hat er ja nicht im voraus gesagt, sondern jetzt, wo´s ans Renovieren geht.
      Immerhin muß man da alles wegräumen und die Jungs ziehen auch nicht die Schuhe aus und das muß ja echt nicht alle 10 Wochen sein.
      Außerdem muß man ja wohl Urlaub nehmen, weil sie nicht am WE kommen. Also macht schon keinen Spaß :(
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 20:12:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der Anspruch auf Mietminderung tritt automatisch ein, wenn die Wohnqualität beeinträchtigt wird.

      Und zwar ab dem Zeitpunkt, zudem der Mieter den Mangel reklamiert.

      Ob eine Vereinbarung, die eine Mietminderung ausschließt einseitig widerrufen werden kann, kann ich nicht beurteilen.

      Ist vielleicht auch eine Frage der persönlichen Moral, ob man sich an getroffene Vereinbarungen hält.
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 20:17:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      @#4

      Ja, die Risse beeinträchtigen die Qualität und der Vermieter bietet an, dies zu beheben. Das ist aber mit einer vorrübergehenden Beeinträchtigung der Wohnqualität verbunden. Und nun eben die Frage, ob für diesen Monat eben weniger Miete gezahlt werden muß.

      Des weiteren stinkt der Lüftungsschacht nach fauliger Luft, ist wohl ein Überbleibsel vom letzten Hochwasser.

      Aber mir geht´s erst mal um die Renovierung. Kann jemand bestätigen, daß der Vermieter da jederzeit renovieren lassen kann, ohne das der Mieter entsprechende Unannehmlichkeiten ersetzt bekommt?

      mac

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      Avatar
      schrieb am 10.04.03 20:33:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Gemäß §537 Abs.3 BGB kann eine zum Nachteil des Mieters
      abweichende Vereinbarung nicht getroffen werden. Ein
      Ausschluss eines Mietminderungsrechtes ist grundsätzlich
      unwirksam.
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 20:34:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      unglaublich, diese verwöhnten Mieter sollte man allesamt an die Luft setzen!
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 20:50:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 20:51:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Gemäß §536 BGB ist der Vermieter verpflichtet, den
      vertragsgemäßen Zustand der Mietsache zu gewähren.
      Soweit in diesem Rahmen Reparaturen anstehen, kann der
      Vermieter von seinem Recht Gebrauch machen.
      Grundsätzlich auch dann wenn der Mieter Mängel angezeigt
      hat.
      Sind dringende Reparaturen notwendig kann der Vermieter
      auch einen Termin festlegen.
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 20:55:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      Haarrisse sind unter 0,2 mm
      und die gibts in jedem Gebäude!!!
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 21:31:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      #10

      Genau. Haarrisse sieht man nur unter dem Mikroskop.

      Ohne Mikroskop sieht man wessen Geisteskind der User #1 ist.

      Diesen "Scheiß - Vermieter" muß man die Miete um 120 % mindern weil er so doof ist überhaupt im Wohnungsbau zu investieren.

      Leute wie User #1 bringen 100 verünftige Mieter und Vermieter in ein schlechtes Licht.

      In meinen Augen grenzt das mit den Haarrissen an "Volksverhetzung".

      Darum stehen auch Millionen Investoren bei den Gemeinden um im Wohnungsbau zu investieren.

      Aber es wird der Tag kommen wo Leute wie #1 unter der Brücke schlafen müssen.

      Wenn dann "Idioten" eine Wohnung bauen, beträgt die Miete 35,00 Euro / m².

      #1

      Freu dich darüber, das es zig Tausende Vermieter gibt , die den Tag verfluchen an dem sie sich hierauf eingelassen haben.

      Lange dauert diese Freude jedoch nicht mehr.
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 21:34:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11

      Volle Zustimmung !
      Teilst du auch mein Schicksal als Vermieter :confused:

      Erst melden sie Mängel, dann mindern sie die Miete
      und dann meckern sie wenn die Mängel behoben werden :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 21:41:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      Mietminderung ist ein weites Feld. Ganz kurz:
      Eine Mietminderung kann der Mieter nur fordern, wenn der vertragsmäßige Gebrauch die Wohnung eingeschränkt ist. Die Minderung kann nach Mängelanzeige und Ablauf einer angemessenen Zeit zur Mängelbeseitigung beginnen.
      Hierbei kommt es nicht auf ein Verschulden des Vermieters an.
      Wohl aber bei einer Schadensersatzforderung, hier z.B. Räumung, Säuberung.

      Klippen hier: Ohne Mängelanzeige+ Frist keine Mietminderung! Ob Haarrisse Mängel sind, ist nicht sicher. Das hängt u.a. von Alter, Konstruktion des Hauses ab.
      Schadenersatz erfordert ggf. Verschuldungsnachweis (des Vermieters).

      Also keine gute Karten. Friedlich einigen. Tritt der Fehler wieder auf, dann schriftliche
      Mängelanzeige mit Friststellung ! Der erfolglose Reparaturversuch kann die Behauptung eines Mangels stützen.
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 21:51:52
      Beitrag Nr. 14 ()
      #11, #12

      genau so ist es !
      Am besten, der Vermieter zahlt dazu, damit die Mieter in seine Wohnung einziehen !!
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 22:37:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      Genau, und deswegen verkaufe ich lieber alles.
      Bloß keine Mieter. Auch keine gewerblichen.
      Ich hab es echt dick.

      Nur noch ein selbst bewohntes kleines
      Haus, und die Millios auf der Bank.

      Jeden Tag ein bißchen Futures handeln, oder
      Optionsscheine, vielleicht auch mal ne Aktie direkt.

      keine Angestellten mehr.

      so sieht mein Lebenstraum aus.
      Nichts mehr zum Bruttosozialprodukt beitargen, das wär so schön.

      Deutschland , Du und deine Mieter und Aldis und andere
      krankhadt geizige Pfennigfuchser, Ihr habt es geschafft.
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 22:45:10
      Beitrag Nr. 16 ()
      #12

      Manchmal glaube ich jeder Mensch bekommt "seine Ostfront".

      Das ist meine.

      Übermorgen beginnt wieder ab 14:30 Uhr für 2 Tage "Pearl Harbour".
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 23:04:02
      Beitrag Nr. 17 ()
      halse,

      >>>! Ob Haarrisse Mängel sind, ist nicht sicher<<<

      In was für Dimensionen denkst du eigentlich.

      Ich denke an andere durch Mieter verursachte "Haarrisse".

      Ich denke an die Wand geklatschte Windeln und menschliche Fäkalien.

      Ich dende an Zimmer mit 50 cm hohen Abfall der eigentlich in gelbe Säcke gehört.

      Ich denke an verwahrloste Kinder die in diesen Müll und Gestank leben müssen.

      Ich denke an Jugendämter und Schulen die dabei wegsehen.

      "Verbrannte Erde". Auzziehen, Abschließen, Schrott hinterlassen.

      Der "letzte Vermieterarsch" kann 3 Monate auf die Räumung warten.

      Das kostet ihn auch nur ein paar Tausend Euros.

      Auf Betrugsanzeigen reagieren die Staatsanwälte nicht.

      Das ist Mietrecht 2003.
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 23:15:09
      Beitrag Nr. 18 ()
      #15

      hier scheinen sich ja Abgründe aufzutun.

      Ich will das hier garnicht weiter vertiefen.

      Aber eines Tages packe ich aus.

      Dann kommen mit Beweisen und Fotos Dinge ans Licht die man gesehen haben muß, die man nicht beschreiben kann.
      Avatar
      schrieb am 10.04.03 23:38:09
      Beitrag Nr. 19 ()
      Sorry,

      ich vergaß zu #16:

      Samstags ab 14:30 Uhr und Sonntags kommen die "Mängelangriffe" weil manche Mieter die gravierenden Mängel wie Haarrisse, Fliegen in der Wohnung, Lärmbelästigung durch Häkeln in der Nachbarwohnung und ähnliche "Verbrechen" des Vermieters erst dann melden, wenn am Wochenende nicht mehr reagiert werden kann.

      Dahinter steckt Methode.

      Dadurch zwingt der Vermieter den Mieter geradezu die Miete zu mindern.

      Aber Vermieter sind sowieso die "größten Verbrecher aller Zeiten".

      Ein "beliebter" Tag für die Mängelberichterstattung ist auch der 24. Dezember, so ab 16:00 Uhr.

      Damit keine Mißverständnisse aufkommen.

      Hier geht es nicht um 80 - 90 % vernünftige Mieter , sondern um die schwarzen Schafe.
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 09:53:01
      Beitrag Nr. 20 ()
      #19,du sprichst mir aus der Seele.
      #15,Kalle,die Gedanken kamen mir gerade gestern wieder,als mal wieder ein Mieter mit 10.000 Oi´s Mietschulden unauffindbar abgetaucht ist.:mad:
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 09:58:56
      Beitrag Nr. 21 ()
      V-12

      noch besser ist, wenn die Abgetauchten auch noch eine
      völlig vermüllte Wohnung hinterlassen und die Kosten
      für Entsorgung, Reinigung und Renovierung an dir hängen
      bleiben.:mad:
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 10:05:57
      Beitrag Nr. 22 ()
      Mieter,das ist eh der Klassiker,muss man eigentlich schon voraussetzen.:mad:
      Der Hohn in D ist,dass man als Vermieter zu ertragen hat,dass Mieter sein Vermögen ohne wirkliche Konsequenzen befürchten zu müssen,vorsätzlich schädigen dürfen.:mad:
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 10:29:42
      Beitrag Nr. 23 ()
      #12

      "Der Hohn in D ist,dass man als Vermieter zu ertragen hat,dass Mieter sein Vermögen ohne wirkliche Konsequenzen befürchten zu müssen,vorsätzlich schädigen dürfen."

      Das Mietrecht ist seitdem Gerichte und Regierungen von den Alt68er Hasch-Spinnern beherrscht werden ohnehin ein Hohn für den Vermieter. Keine Freiheit des Vertragsrechts mehr. assymetrisches Kündigungsrecht...Sozialklauseln. Wenn jemand aus der Wohnung fliegen soll, dann wird erstmal wieder ein neues Kind von denen in die Welt gesetzt und aus ist`s mit der Kündigung...Wir sind ja ein soziales Land.

      Forget it! In Immobilien würde ich nie und nimmer investieren. Ich habe lange genug solche Typen "verwaltet"...da geht einen echt der Hut hoch. Eigentlich müsste man die Vermietung von Wohnungen als einen landwirtschaflichen Betrieb klassifizieren und subventionieren...denn ein Großteil der Mieter vegetiert dahin, als wenn sie im Stall aufgewachsen wären. Da ist zwischen der Milchviehhaltung und der Vermietung echt kein großer Unterschied mehr...denn rumblöken wie die Tiere tun die Mieter ohnehin. :mad:
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 10:43:02
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ich entschuldige mich für den Begriff Haarrisse, denn er ist untertrieben. Die Risse ziehen sich über eine Fläche von 3 Quadratmetern von der Decke bis zum Boden, sind teilweise bis zu einem Meter lang und 2 mm breit Tendenz zunehmend.

      @waldsperling
      Insofern bin ich mir nicht sicher, ob Du weißt, wessen Geistes Kind ich bin.
      Außerdem hat der Vermieter den Sachverhalt akzeptiert, bloß bin ich nicht sicher, daß der Absenkungsprozess hier schon beendet ist. Und nach der dritten Mieterhöhung innerhalb eines Jahres sollte man schon in der Lage sein, über entsprechende Minderungen zu reden, denn die Wohnqualität hat sich nun wirklich nicht erhöht.

      Darum habe ich akzeptiert, daß die jetzige Reperatur tatsächlich kein Grund zu Minderung ist. Habe aber schon angekündigt, daß bei einer erneuten Renovierung (das Haus ist ca. 5 Jahre alt und senkt sich eben noch weiter) dann für den Monat eine Minderung angestrebt wird. Insofern ist doch die Frist gesetzt oder?

      mac
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 10:46:10
      Beitrag Nr. 25 ()
      #23,Den Luxus,in Richters Gnaden nach mehr als 12 Monaten Mietausfall,eine Wohnung p.Urteil kostenpflichtig(ich lach mich tot)räumen zu dürfen,leiste ich mir schon lange nicht mehr.Ganz ehrlich,das ist auf Dauer finanziell nicht machbar.Wer bei uns auf die 2.Mahnung nicht reagiert und mit mehr als 3 Monaten im Rückstand ist,wird geräumt und basta.
      Sehr bedauerliche Umstände,aber der pure Eigenschutz.
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 10:54:24
      Beitrag Nr. 26 ()
      Und nach der dritten Mieterhöhung innerhalb eines Jahres :confused: :confused: :confused:

      Was erzählst du uns hier :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 10:56:59
      Beitrag Nr. 27 ()
      #24,lächerlich.
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 11:01:18
      Beitrag Nr. 28 ()
      Ein Mieter,der 3 Mieterhöhungen p.a.akzeptiert,darf auch bei Haarrissen die Miete mindern.:D
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 11:16:11
      Beitrag Nr. 29 ()
      Aber nur, wenn er nächstes Jahr wieder 3 Mieterhöhungen
      akzeptiert :laugh: :laugh: :laugh:

      Du kannst bei mir einziehen
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 11:22:54
      Beitrag Nr. 30 ()
      Nützliche Vorgehensweise gegen säumige Mieter:

      Abwesenheit der Mieter abpassen und dann den Schließzylinder
      der Wohnungseingangstür austauschen. Nachricht hinterlassen
      wo der neue Schlüssel abzuholen ist. Bei der Abholung in einem
      vier Augen Gespräch über die Wohnungsräumung sprechen und
      einen Termin festsetzen. Dem Mieter klarmachen das an dem
      Tag geräumt wird. Ob vom Mieter oder Vermieter ist uninteressant.
      Es wird geräumt!:cool:

      Weiterhin gibt es ein Pfandrecht des Vermieters. Normalerweise
      gilt dieses nur durch Beschluss eines Richters, funktioniert auch ohne
      diesen Richter Spruch. :D

      Die drei Mieterhöhungen p.a. und das Hochwasser lassen mich vermuten, dass das Haus bei den Ostgoten steht.
      Verleihen die Ostgoten Mieter oder wäre ich gezwungen dort
      zu vermieten? :laugh::
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 11:27:21
      Beitrag Nr. 31 ()
      #30,Nur so gehts,um die Schäden so gering wie möglich zu halten.
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 13:58:43
      Beitrag Nr. 32 ()
      #30 & 31

      "Es wird geräumt!"

      Schön wär`s, es geht leider in unsere versifften Spaßgesellschaft nicht mehr auf diese Art.

      Nach meinem Rechtsempfinden ist jemand der etwas gemietet hat und nicht zahlt schlicht und einfach ein Dieb, da er sich fremdes Eigetum unrechtmäßig aneignet. Das bedeutet weiterhin, daß man bei einer derartigen "Gefahr in Verzug" das Recht haben müsste, sein Eigentum zu sichern und daher den Mieter auf die rustikale Weise: "Mit ner Eisenstange in der Hand" aus der Wohnung schmeisst. :mad: Erzähl das mal einem dieser linken Gutmenschen die sich Richter nennen... :mad: Ergo: Kein Geld in den Wohnungsbau, egal wie hoch die Miete ist!
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 14:30:33
      Beitrag Nr. 33 ()
      Lauter glückliche Vermieter, in diesem unserem Lande ! :rolleyes:

      Das heisst sicherlich, dass wir alle fleissig weiter in
      Immobilien investieren werden :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 14:53:51
      Beitrag Nr. 34 ()
      Mir kommen die Tränen ... bei dieser "Geschädigte-Vermieter-Selbsthilfegruppe" !

      Jedes Steuerschlupfloch nutzen, von Denkmal-, Sonder- und Ost-AfA bis hin zu (früher mal) Zonenrand- und Berlinförderung.

      Billige polnische Heimwerkerbrigaden anheuern, die während der Reko im Auto oder auf der Baustelle schlafen und entsprechenden Pfusch abliefern.

      Und dann jammern, wenn sich Zahlemann & Söhne (= die Mieter) beschweren - weil die Wände reißen, das Parkett schüsselt, die Duschtasse durch den Fußboden modert weil nicht richtig abgedichtet wurde,.Türen und Fenster klemmen etc.pp.

      100% Miete für 100% Wohnwert oder kauft Ihr auch einen Zwölfzylinder mit Lackkratzern zum Listenpreis ??

      Und dann noch die Freizeitrambos mit Selbstjustizambitionen wie #30 -kleiner Hinweis: die deutsche Justiz sieht es sehr gerne, wenn jemand das "Recht" in eigene Hände nimmt, entsprechend "gut" sind dann auch die Chancen bei Gericht- der Mieter kann im geschilderten Fall die Wohnung gewaltsam (Schlüsseldienst) öffnen lassen, die Kosten dafür vom nächsten Mietzins einbehalten und zudem noch Strafanzeige stellen (Unverletztlichkeit der Wohnung - Art. 13 GG).

      Wenn alles so schlimm wäre wie geschildert, dann hätten wir in Deutschland Wohnungsnot und kein Überangebot. Also muß es ja ja doch für irgendjemanden lohnen in Immobilien zu investieren. Oder ?

      Nur_die_Ruhe ...
      (weder Mieter noch Vermieter)


      Hinweis: Es sollen hier keine Mietpreller, Messies und ähnliche Leute in Schutz genommen werden.
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 14:57:01
      Beitrag Nr. 35 ()
      @33
      "Mit ner Eisenstange in der Hand" aus der Wohnung schmeisst.

      Das nennt sich "Wachstumshilfe für Zimmerflanzen".;)

      Vor Gericht ist bei Ersttätern ein Vergleich möglich
      und somit die "Preiswertere" Alternative. Kommt ja nicht wöchentlich vor.
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 14:59:24
      Beitrag Nr. 36 ()
      Nur_die_Ruhe ,dass du kein Vermieter bist,hättest du nicht extra erwähnen müssen.Träumer.
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 15:03:58
      Beitrag Nr. 37 ()
      aekschonaer

      @33 :confused: :confused: :confused:

      Ich laufe nicht mit Eisenstangen rum :eek:
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 15:37:27
      Beitrag Nr. 38 ()
      @Mieter,
      siehst du. Das wollte ich doch nur wissen.;)

      Sorry, es war die #32 gemeint.

      #34
      Ist der Nick "Freizeitrambo" noch frei?:)
      Ansonsten, Nur die Ruhe.
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 20:26:09
      Beitrag Nr. 39 ()
      "Mit ner Eisenstange in der Hand" aus der Wohnung schmeisst.

      Ist doch ne gute Argumentationshilfe sowas. Baseballschläger sind zu auffällig...Nee, eine schöne ein Meter lange Eisenstange kann man einfach in der Hand baumeln lassen, sie fällt nicht weiter auf (hat man gerade zufällig am Gartentor lehnen gesehen und wollte fragen wem sie gehört) und hat das notwendige "spezifische Gewicht" um ordentlich Schlagenergie aufzubauen.
      Im Zweifelsfall schön einen auf die Kniescheibe mit dem Ding und der rentiente Meiter robbt nur noch durch die Gegend...LOL

      Leider leider ist sowas nicht "political correct"...schade schade!
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 22:27:02
      Beitrag Nr. 40 ()
      #24,

      >>>Ich entschuldige mich für den Begriff Haarrisse, denn er ist untertrieben. Die Risse ziehen sich über eine Fläche von 3 Quadratmetern von der Decke bis zum Boden, sind teilweise bis zu einem Meter lang und 2 mm breit Tendenz zunehmend. <<<

      Ja warum hast Du das nicht gleich gesagt. Dann ist die Situation eine völlig andere.

      Laut Wetterbericht gibt es am Wochenende kein "Mieterwetter".

      Das war scheinbar gestern als du uns diese "Haarriss - Plage" serviert hast.

      Stell doch morgen mal fest ob im Umkreis von 20 km jemand wohnt der Brieftauben hat.

      Wenn dem so ist, dann hat er auch "Taubenzecken".

      Die haben sich auch noch in den Rissen eingenistet und können syphilitische Paralyse verursachen.

      Der "Scheißvermieter" hat gegen diese Taubenzecken nichts unternommen.

      Bald muß er noch Miete und Heizkosten an dich zahlen.

      An den Beiträgen in deinen armseligen Thread siehst Du wie du dich selbst disqualifziert hast.
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 23:04:54
      Beitrag Nr. 41 ()
      #34

      >>>Wenn alles so schlimm wäre wie geschildert, dann hätten wir in Deutschland Wohnungsnot und kein Überangebot. Also muß es ja ja doch für irgendjemanden lohnen in Immobilien zu investieren. Oder ? <<<

      Natürlich ist es nicht so schlimm wie geschildert. Es ist schlimmer. Was ist denn mit den Ballungsgebieten? In Immobilien wurde nach 1990 investiert. Und heute?

      Diese Tendenz wird sich in den ländlichen Gebieten fortsetzen.

      Wo siehst Du einen privaten Investor. Trotz "deiner" Steuerschlupflöcher ( warum nutzt du sie eigentlich nicht ) verzichten mögliche Investoren darauf. Warum wohl?

      In diesem Falle weiß der Staat warum er das macht.

      Gäbe es diese Mittel die jeden Vermieter zum Millardär machen nicht, würden 10 Mio. unter einer Brücke schlafen.

      Wo steht denn die Bauindustrie heute.

      Die Wohnungsnot in Deutschland wird schleichend aber unaufhaltsam kommen.

      Wenn dieser Tag kommt, gibt es in allen deutschen Städten Autocorsos mit vor Freude jubelnden Vermietern.

      Diese Menschen werden sich dann so freuen und auf der Straße tanzen wie die Fans von Schalke 04 wenn ihr Verein in Berlin den DFB - Pokal holt.
      Avatar
      schrieb am 12.04.03 00:03:38
      Beitrag Nr. 42 ()
      Zeckenzüchter #40
      Du hast erst einmal Pause. Hühnerpest.
      Avatar
      schrieb am 12.04.03 13:26:38
      Beitrag Nr. 43 ()
      #42

      Verdammte Scheiße!


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