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    Kapitalerhöhung: wie reagieren WAVES ex Bezugsrecht? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.04.03 01:26:02 von
    neuester Beitrag 14.04.03 00:52:24 von
    Beiträge: 7
    ID: 720.323
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      schrieb am 12.04.03 01:26:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      hat jemand schon mal in den emissionsbedingungen nachgesehen, was mit waves passiert, wenn der kurs des basiswertes sich aufgrund einer kapitalerhöhung verändert? bleibt es dann bei dem verhältnis bisheriger KO zum kurs oder wird ex BR berücksichtigt?

      ALV steht ja jetzt an. wenn es bei dem bisherigen verhältnis bleibt, könnte man problemlos shorten. bei dem derzeitigen schlusskurs von rd. 57 käme am dienstag (soll wohl der tag ex BR sein) rein rechnerisch ein kurs von rd. 51,50 zustande, wenn man einen bezugskurs von 40 € , der ja wohl die obergrenze lt. analysten darstellt, zugrundelegt.

      ich werde am WE auch mal ein wenig recherchieren. wenn ich was finde, poste ich es rein.

      ich weiß, dass es einen ähnlichen thread schon gibt, leider sind dort die antworten nicht sehr konstruktiv.

      gruß

      TCR
      Avatar
      schrieb am 12.04.03 07:06:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      @TheCastropRauxeler

      Hallöli erstmal,kommen wir doch aus der gleichen Stadt!

      Bin kein Fachmann für Waves und kann dir leider nicht weiterhelfen,allemal steht die Allianz auf Dailybasis und
      Weeklybasis vor einem der stärksten Kaufsignale die ich seit langem gesehen habe.Das Gap mag sicherlich eine Anziehungskraft haben,bei der Volatilität der Allianzaktie
      wird sich schnell zeigen ob die Kaufsignale ein Fake sind.
      Sind sie kein Fake,gibt es ein Blutbad bei den Massen von Shorties und die Allianz rennt dynamisch in den 8x€-Bereich.

      mfg brother
      Avatar
      schrieb am 12.04.03 14:48:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      dpa-AFX-Nachricht




      Samstag, 12.04.2003, 11:03
      DGAP-Ad hoc: Allianz AG deutsch
      Allianz AG Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Allianz legt Bezugspreis für die neuen Aktien auf 38 Euro fest Der Vorstand der Allianz AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis für die neuen Aktien, die den Aktionären im Rahmen der Kapitalerhöhung zum Bezug angeboten werden, auf 38 Euro je Aktie festgelegt. Aufgrund der positiven Aufnahme der Kapitalerhöhung bei Investoren beläuft sich das Gesamtvolumen der Emission anstelle der ursprünglich geplanten 3,5 bis 4,0 Milliarden Euro auf rund 4,4 Milliarden Euro. Wie am 20. März 2003 angekündigt, plant die Allianz insgesamt Kapitalmaßnahmen in der Größenordnung von 5 Milliarden Euro.Basierend auf dem Schlusskurs der Allianz Aktie vom 19. März 2003 (64,80 Euro), dem Tag vor der Ankündigung der Kapitalmaßnahmen, bedeutet der Bezugskurs einen Abschlag von rund 41 Prozent. Bezogen auf den Schlusskurs vom 11. April 2003 (56,95 Euro) beträgt der Abschlag rund 33 Prozent. Der Bezugskurs für die jungen Allianz Genussscheine wurde mit 59,20 Euro fest-gelegt. Die Konsortialbanken - Citigroup, Deutsche Bank, Goldman Sachs und UBS Warburg - werden die neuen Aktien - unter Berücksichtigung markt-üblicher Be-dingungen - zum Bezugspreis übernehmen. Zusammen mit Dresdner Kleinwort Wasserstein werden die Mitglieder des Konsortiums als Joint Global Coordinators der Transaktion fungieren.Die Allianz hatte bereits bekannt gegeben, dass den Aktionären für je 15 alte Allianz Aktien 7 neue Allianz Aktien mit Gewinnberechtigung für das Geschäfts- jahr 2003 zum Bezug angeboten werden. Den Inhabern von Allianz Genussrechten werden junge Genussscheine ebenfalls im Verhältnis 15:7 und mit Aus- schüttungsberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2003 zum Bezug angeboten. Die Bezugsfrist für die jungen Allianz Aktien und Genussscheine beginnt am 15. April 2003 und endet voraussichtlich am 29. April 2003. In der Zeit vom 15. bis 25. April 2003 (einschließlich) können Bezugsrechte über die Börse gehandelt werden. Während des Bezugsrechtshandels können Allianz Aktionäre und Genu- sscheininhaber an der Börse auch Teilbezugsrechte erwerben oder verkaufen. Somit ist der Bezug auch einer Allianz Aktie bzw. eines Allianz Genussscheins möglich.Allianz Aktionäre und Genussscheininhaber können nach Ablauf der Bezugsfrist, frühestens jedoch ab dem 30. April 2003 über die neuen Aktien bzw. Genussscheine verfügen. Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 12.04.2003 Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung: Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten. Keine Verbreitung in die USA, Kanada, Australien und Japan Diese Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA), Kanada, Australien und Japan gebracht oder übertragen werden oder an Personen in oder aus diesen Ländern (einschließlich juristischer Personen) sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in diesen Ländern verteilt oder übertragen werden. Kein Angebot Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb von Wertpapieren dar. Die hierin beschriebenen Wertpapiere der Allianz Aktiengesellschaft werden in den USA, Kanada, Australien und Japan nicht öffentlich zum Kauf angeboten und werden nicht entsprechend dem U.S. Securities Act of 1933 registriert. Sie dürfen ohne eine Registrierung oder eine anwendbare Ausnahme von der Registrierung entsprechend dem U.S. Securities Act of 1933 in den USA weder direkt noch indirekt angeboten oder verkauft werden. Vorbehalt bei Zukunftsaussagen Soweit wir in dieser Meldung Prognosen oder Erwartungen äußern oder unsere Aussagen die Zukunft betreffen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen ergeben sich eventuell Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der anschließenden Integration von Unternehmen und aus Restrukturierungsmaßnahmen. Abweichungen resultieren ferner aus dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen, und insbesondere im Bankbereich aus dem Ausfall von Kreditnehmern. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte und der Wechselkurse, sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können einen Einfluss ausüben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung Zukunftsaussagen zu aktualisieren. Keine Pflicht zur Aktualisierung Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Aussagen zu aktualisieren. -------------------------------------------------------------------------------- WKN: 840400; ISIN: DE0008404005; Index: DAX-30, EURO STOXX 50 Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München und Stuttgart; EUREX; Swiss Exchange; London; Paris; NYSE



      info@dpa-AFX.de
      Avatar
      schrieb am 13.04.03 01:42:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      hallo brotherchris

      also c-r ist doch nicht so klein. hatte schon mal ne antwort von nem w.o-mitglied aus ickern.

      ich hab mal recherchiert und bei Sal. Openheim folgendes in den emisionsbedingungen zum 951440 gefunden:


      § 3
      Anpassungen, Kündigung der Aktien-Turbo-Scheine
      durch die Emittentin

      (1) Im Falle des Eintretens einer der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen in den Aktien des Basiswerts
      (im Folgenden auch „Anpassungsereignis“ genannt):

      (a) Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien
      gegen Einlagen unter Gewährung eines Bezugsrechts, ..............u.s.w.

      wird die Emittentin das Einlösungsrecht in der Weise
      anpassen, in der an der maßgeblichen Terminbörse
      entsprechende Anpassungen für dort gehandelte
      Optionskontrakte auf die Aktien des Basiswerts erfolgen,
      sofern der Stichtag für das Anpassungsereignis
      vor dem Ausübungstag liegt bzw. auf diesen
      fällt. „Stichtag” ist der erste Handelstag an der maßgeblichen Terminbörse, an dem die Optionskontrakte
      unter Berücksichtigung der Anpassung gehandelt
      werden.


      was am ende genau passiert, weiß ich immer noch nicht. jedenfalls dürfte shorten auf den kurs ex bezugsrecht nichts bringen und die calls dürften auch nicht den bach runtergehen, wenn ich das richtig sehe. vermutlich wird der k.o runtergesetzt.

      es wundert mich ein wenig, dass hier sonst niemand auf die frage anspringt, da doch viele auf ALV mit waves setzen.

      ich versuch mich noch mal weiter schlau zu machen.

      gruß
      TCR
      Avatar
      schrieb am 13.04.03 07:45:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi

      schau mal nach im Thread 718 672

      Da ist es mE sehr gut erklärt

      Tici

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      schrieb am 13.04.03 13:14:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      kursmäßig passiert bei den Derivaten - wenn sich richtig angepasst werden - nichts! Der Anleger wird nämlich so gestellt, als ob die KapErh nicht stattgefunden hätte.
      Avatar
      schrieb am 14.04.03 00:52:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      danke für die antworten.

      bin mal gespannt, wie das ganze so abläuft. der wert des bezugsrechts dürfte bei dem derzeitigen aktienkurs so um die 6 euro tendieren. demnach müsste wohl der ko um rd 6 euro herabgesetzt werden.

      wäre ja auch zu einfach gewesen, die erste überlegung mit den puts.

      erfolgreiche woche allerseits

      TCR


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