Steuerliche beanhandling syzygy Sonderausschüttung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.04.03 09:02:57 von
neuester Beitrag 15.04.03 09:52:48 von
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Hallo,
wie ist diese Sonderausschüttung steuerlich zu behandeln?
Zu welcher Einkommensart gehört sie?
Viele Dank
CaptCook
syzygy plant Sonderausschüttung an Aktionäre
Der Internet-Dienstleister syzygy AG meldete am Dienstag, dass er der Hauptversammlung am 4. Juni 2003 voraussichtlich vorschlagen wird, den Aktionären im laufenden Geschäftsjahr eine Sonderausschüttung in Höhe von 1,50 Euro pro Aktie aus der Kapitalrücklage im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender Kapitalherabsetzung zu gewähren.
Die Gesellschaft, die nun seit drei Quartalen auf operativer Ebene profitabel arbeitet, verfügt über einen hohen Cash-Flow (auf Jahresbasis) sowie eine hohe Liquidität von 59 Mio. Euro. Zudem ist im laufenden Geschäftsjahr ein positives EBIT auf Gruppenebene geplant.
Die Aktie des Unternehmens, das nach der geplanten Sonderausschüttung noch liquide Mittel von 42 Mio. Euro übrig hätte, schloss gestern bei 4,05 Euro (-2,41 Prozent).
wie ist diese Sonderausschüttung steuerlich zu behandeln?
Zu welcher Einkommensart gehört sie?
Viele Dank
CaptCook
syzygy plant Sonderausschüttung an Aktionäre
Der Internet-Dienstleister syzygy AG meldete am Dienstag, dass er der Hauptversammlung am 4. Juni 2003 voraussichtlich vorschlagen wird, den Aktionären im laufenden Geschäftsjahr eine Sonderausschüttung in Höhe von 1,50 Euro pro Aktie aus der Kapitalrücklage im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender Kapitalherabsetzung zu gewähren.
Die Gesellschaft, die nun seit drei Quartalen auf operativer Ebene profitabel arbeitet, verfügt über einen hohen Cash-Flow (auf Jahresbasis) sowie eine hohe Liquidität von 59 Mio. Euro. Zudem ist im laufenden Geschäftsjahr ein positives EBIT auf Gruppenebene geplant.
Die Aktie des Unternehmens, das nach der geplanten Sonderausschüttung noch liquide Mittel von 42 Mio. Euro übrig hätte, schloss gestern bei 4,05 Euro (-2,41 Prozent).
Das ist eine sehr gute Frage. Ich würde vermuten, dass die Sonderdividende ganz normal wie eine Dividende besteuert wird, d.h. mit dem Halbeinkünfteverfahren. Das würde im Endeffekt einer Substanzbesteuerung gleichkommen, weil die Sonderdividende ja nicht operativ erzielt wurden ist...
Ich glaube es gab hierzu mal einen Artikel in der Euro am Sonntag. DIeser sprch nicht von Dividende, da es sich um Auflösung von Kapitalrücklagen handelt.
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