checkAd

    Steuerliche beanhandling syzygy Sonderausschüttung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.04.03 09:02:57 von
    neuester Beitrag 15.04.03 09:52:48 von
    Beiträge: 3
    ID: 721.201
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 301
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 15.04.03 09:02:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wie ist diese Sonderausschüttung steuerlich zu behandeln?
      Zu welcher Einkommensart gehört sie?

      Viele Dank
      CaptCook

      syzygy plant Sonderausschüttung an Aktionäre
      Der Internet-Dienstleister syzygy AG meldete am Dienstag, dass er der Hauptversammlung am 4. Juni 2003 voraussichtlich vorschlagen wird, den Aktionären im laufenden Geschäftsjahr eine Sonderausschüttung in Höhe von 1,50 Euro pro Aktie aus der Kapitalrücklage im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender Kapitalherabsetzung zu gewähren.

      Die Gesellschaft, die nun seit drei Quartalen auf operativer Ebene profitabel arbeitet, verfügt über einen hohen Cash-Flow (auf Jahresbasis) sowie eine hohe Liquidität von 59 Mio. Euro. Zudem ist im laufenden Geschäftsjahr ein positives EBIT auf Gruppenebene geplant.

      Die Aktie des Unternehmens, das nach der geplanten Sonderausschüttung noch liquide Mittel von 42 Mio. Euro übrig hätte, schloss gestern bei 4,05 Euro (-2,41 Prozent).
      Avatar
      schrieb am 15.04.03 09:40:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ist eine sehr gute Frage. Ich würde vermuten, dass die Sonderdividende ganz normal wie eine Dividende besteuert wird, d.h. mit dem Halbeinkünfteverfahren. Das würde im Endeffekt einer Substanzbesteuerung gleichkommen, weil die Sonderdividende ja nicht operativ erzielt wurden ist...
      Avatar
      schrieb am 15.04.03 09:52:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich glaube es gab hierzu mal einen Artikel in der Euro am Sonntag. DIeser sprch nicht von Dividende, da es sich um Auflösung von Kapitalrücklagen handelt.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Steuerliche beanhandling syzygy Sonderausschüttung