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    börsentermingeschäftsfähigkeit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.04.03 12:00:26 von
    neuester Beitrag 15.04.03 13:04:08 von
    Beiträge: 4
    ID: 721.366
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      Avatar
      schrieb am 15.04.03 12:00:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      braucht man -rein rechtlich- um aktien zu shorten die börsentermin..., danke für antworten
      Avatar
      schrieb am 15.04.03 12:07:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      ja! Aber in Deutschland ist das shorten von Aktien für Privatkunden meistens sowieso nicht erlaubt!!!

      Gruss BRB :D
      Avatar
      schrieb am 15.04.03 12:10:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      das heisst meine bank darf mich keine aktien verkaufen lassen, die ich nicht habe?(ich weiss, hört sich subtil an)- geht um ein versehen der bank, danke für antworten
      Avatar
      schrieb am 15.04.03 13:04:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also,

      rein rechtlich braucht man die Börsentermingeschäftsfähigkeit NICHT, wenn man Aktien shorten will. Aber die Rechtsauffassung, was ein Shortverkauf genau ist, ist umstritten, da der Shortverkauf aktuell nicht in der Rechtssprechung positiv gefüllt ist. Deshalb nehmen die Banken natürlich zur Sicherheit die Börsentermingeschätsfähigkeit...

      Und: Wenn Du den Auftrag gibst, Deine Aktien zu verkaufen, darf die Bank natürlich Deine Aktien verkaufen. Normalerweise sollte sie aus einem eigenem Sicherheitsbedürfnis heraus das nicht tun...


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