Frage zu Kapitalertragssteuer bei Dividenden - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.04.03 13:49:07 von
neuester Beitrag 19.04.03 15:40:37 von
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Hallo!
Habe heute die erste Dividende für dieses Jahr erhalten. Meine Bank hat mir allerdings eine Kapitalertragssteuer abgezogen. Liegt wohl an der fehlenden Nichtveranlagungsbescheinigung, da ich nur Student bin und nicht mehr als diese ca. 7000€ verdiene (könnte mir jemand bei der Gelegenheit mal den exakten Betrag nennen, den man verdienen darf für eine NV-Bescheinigung?).
Kann ich diese abgezogene Kapitalertragssteuer über die Steuererklärung für das Jahr 2003 zurückholen??? Oder sehe ich das Geld nicht wieder?
Gruß
XTrack
Habe heute die erste Dividende für dieses Jahr erhalten. Meine Bank hat mir allerdings eine Kapitalertragssteuer abgezogen. Liegt wohl an der fehlenden Nichtveranlagungsbescheinigung, da ich nur Student bin und nicht mehr als diese ca. 7000€ verdiene (könnte mir jemand bei der Gelegenheit mal den exakten Betrag nennen, den man verdienen darf für eine NV-Bescheinigung?).
Kann ich diese abgezogene Kapitalertragssteuer über die Steuererklärung für das Jahr 2003 zurückholen??? Oder sehe ich das Geld nicht wieder?
Gruß
XTrack
@xtrack
natürlich kannst du dir die abgezogen KESt für das Jahr 2003 mit deiner Steuererklärung zurückholen. du bekommst anfang nächsten jahres von deiner bank einer steuerbescheinigung zugesandt, wo alle erträge drinnen stehen, wo du steuern drauf gezahlt hast.
natürlich kannst du dir die abgezogen KESt für das Jahr 2003 mit deiner Steuererklärung zurückholen. du bekommst anfang nächsten jahres von deiner bank einer steuerbescheinigung zugesandt, wo alle erträge drinnen stehen, wo du steuern drauf gezahlt hast.
"du bekommst anfang nächsten jahres von deiner bank einer steuerbescheinigung zugesandt"
Naja, bis März/April kann es evtl. schon dauern, bis die Bank die Bescheingung schickt. Aber die Steuer bekommst du auf jeden Fall zurück, wenn du eine ESt-Erklärung abgibst.
Naja, bis März/April kann es evtl. schon dauern, bis die Bank die Bescheingung schickt. Aber die Steuer bekommst du auf jeden Fall zurück, wenn du eine ESt-Erklärung abgibst.
Alles klar, danke schön mal wieder
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