checkAd

    WILD PROJECTS AG -> Schadenersatz für Aktionäre möglich !! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.04.03 11:28:41 von
    neuester Beitrag 30.04.03 22:36:48 von
    Beiträge: 2
    ID: 724.077
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 787
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 23.04.03 11:28:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Forderungen müssen mit einer "Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren" angemeldet werden.

      Berechnung der Schadenshöhe:

      Anzahl Aktien x Erwerbspreis pro Aktie (max. 10,80 EUR)
      + Erwerbsnebenkosten
      - Anzahl der veräußerten Aktien (nur bei Weiterveräußerung) x Veräußerungspreis pro Aktie
      + Veräußerungskosten

      = SCHADENSHÖHE

      Die Forderungsanmeldung muß auf dem vorgesehen Formular 2-fach mit den entsprechenden Nachweisen bis 16-05-2003 bei Insolvenzverwalter erfolgen.

      Ein entsprechendes Formular mit Erläuterungen kann bei IV angefordert werden.

      Wenn das Urteil (Nichtigkeitsklage zur -fehlerhaften- KE vom 4.5.2000) rechtskräftig wird können sich hieraus Ansprüche der AG gegen verschiedene Personen herleiten lassen.

      Mehr unter Thread: Wild Projects AG ... hat irgendlemand Infos ?
      Avatar
      schrieb am 30.04.03 22:36:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      :)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      WILD PROJECTS AG -> Schadenersatz für Aktionäre möglich !!