WILD PROJECTS AG -> Schadenersatz für Aktionäre möglich !! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.04.03 11:28:41 von
neuester Beitrag 30.04.03 22:36:48 von
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Die Forderungen müssen mit einer "Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren" angemeldet werden.
Berechnung der Schadenshöhe:
Anzahl Aktien x Erwerbspreis pro Aktie (max. 10,80 EUR)
+ Erwerbsnebenkosten
- Anzahl der veräußerten Aktien (nur bei Weiterveräußerung) x Veräußerungspreis pro Aktie
+ Veräußerungskosten
= SCHADENSHÖHE
Die Forderungsanmeldung muß auf dem vorgesehen Formular 2-fach mit den entsprechenden Nachweisen bis 16-05-2003 bei Insolvenzverwalter erfolgen.
Ein entsprechendes Formular mit Erläuterungen kann bei IV angefordert werden.
Wenn das Urteil (Nichtigkeitsklage zur -fehlerhaften- KE vom 4.5.2000) rechtskräftig wird können sich hieraus Ansprüche der AG gegen verschiedene Personen herleiten lassen.
Mehr unter Thread: Wild Projects AG ... hat irgendlemand Infos ?
Berechnung der Schadenshöhe:
Anzahl Aktien x Erwerbspreis pro Aktie (max. 10,80 EUR)
+ Erwerbsnebenkosten
- Anzahl der veräußerten Aktien (nur bei Weiterveräußerung) x Veräußerungspreis pro Aktie
+ Veräußerungskosten
= SCHADENSHÖHE
Die Forderungsanmeldung muß auf dem vorgesehen Formular 2-fach mit den entsprechenden Nachweisen bis 16-05-2003 bei Insolvenzverwalter erfolgen.
Ein entsprechendes Formular mit Erläuterungen kann bei IV angefordert werden.
Wenn das Urteil (Nichtigkeitsklage zur -fehlerhaften- KE vom 4.5.2000) rechtskräftig wird können sich hieraus Ansprüche der AG gegen verschiedene Personen herleiten lassen.
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