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    (Berliner) Testament - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.04.03 16:20:31 von
    neuester Beitrag 23.04.03 18:37:06 von
    Beiträge: 6
    ID: 724.351
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      Avatar
      schrieb am 23.04.03 16:20:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo beisamen,

      ich beschäftige mich nach der Geburt meines Sohnes damit ein vernünftiges (auch Steuerotimiertes) TESTAMENT zu erstellen -> gemeinsamens Testament mit meiner Ehefrau !

      Das normale "Berliner Testament" scheint hier aber nicht
      der Weisheit letzter Schluß zu sein - da der überlebende Alleinerbe wäre - somit Erbschaftssteuer anfallen würde.
      Nachdem der/die Alleinerbe(in) dann auch irgendwann sterben sollte - müßte(n) mein Sohn / Kinder nochmals E-Steuer
      auf das Erbe der Mutter bezahlen (also irgendwo fast doppelt);

      Außerdem beschäftige ich mich mit der Problematik
      ´- was würde mit meinem Sohn (meinen poent. Kindern) passieren wenn meine Frau und ich sterben sollten bzw. auf jeden Fall beide Tod wären.
      Ich würde diesen Fall ebenfalls im Testament regeln wollen -> "Vormund/Pflege etc. sollen dann die Schwiegereltern meiner Ehefrau erhalten"; (Vorbeugung etwaiger Streitigkeiten)

      Wie kann so ein Testament aussehen - gibts hierzu im
      Netz Quellen/Info - am besten Mustertestamente (kostenlos ?);


      Mfg


      Baereli
      Avatar
      schrieb am 23.04.03 16:25:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      guter Rat: wenn was zu vererben ist, dann sollte der gang zum notar pflicht sein. was scheren dich dann die paar kröten?
      Avatar
      schrieb am 23.04.03 16:33:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      www.google.de
      Avatar
      schrieb am 23.04.03 17:12:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Steuerlich ist es am Besten, wenn Ihr Eure Kinder jeweils sofort als Erben einsetzt, und Euch lediglich einen Nießbrauch am Nachlaßvermögen des jeweils anderen einräumen lasst.
      Avatar
      schrieb am 23.04.03 18:33:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn deine Ehefrau stirbt, sind in aller Regel die Schwiegereltern deiner Ehefrau (sind das nicht deine Eltern?) bereits tot. Die Einsetzung der Schwiegereltern als Vormund erscheint daher nicht zweckmäßig, im Übrigen macht dies nicht ein Erblasser durch Testament, sondern das Vormundschaftsgericht.

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      Avatar
      schrieb am 23.04.03 18:37:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      @08152508

      Berliner Testament halte ich generell nicht für besonders sinnvoll.
      in der Tat gibt es im Internet einiges zum Stöbern, aber Notare sind m.W. kostenlos was die Beratung angeht!
      Hier kann man auf die Schnelle keine sinnvollen Ratschläge geben, kauf Dir lieber ein Ratgeberbuch, hast Du sicher mehr davon.


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