Aufnahmebedingungen private Krankenversicherung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.04.03 18:21:20 von
neuester Beitrag 29.04.03 12:56:54 von
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Hallo,
Bin in etwa einem halben Jahr mit dem Studium fertig bzw.
nicht mehr an der Universität eingeschrieben.
Zur Zeit bin ich als Student privat krankenversichert (Bayrische Versicherungskammer).
Falls ich keinen Job mit gesetzlicher Versicherungspflicht bekommen sollte, würde mich dann z.B. die huk-coburg (eine wirklich gute und günstige Krankenversicherung- meine jetztige wäre dann nicht gerade billig) als Arbeitslosen nehmen (ich würde mich dann als "Freiberufler" mit Nachhilfe und privatem Computerservice über Wasser halten)?
Weiss jemand von euch, wie die Aufnahmebedingungen der Pkvs
bezüglich Verdienst und Beruf sind ?
Kann man z.b. auch als Hausmann genommen werden ?
Für Auskünfte, Tipps wäre ich sehr dankbar.
Stefan
Bin in etwa einem halben Jahr mit dem Studium fertig bzw.
nicht mehr an der Universität eingeschrieben.
Zur Zeit bin ich als Student privat krankenversichert (Bayrische Versicherungskammer).
Falls ich keinen Job mit gesetzlicher Versicherungspflicht bekommen sollte, würde mich dann z.B. die huk-coburg (eine wirklich gute und günstige Krankenversicherung- meine jetztige wäre dann nicht gerade billig) als Arbeitslosen nehmen (ich würde mich dann als "Freiberufler" mit Nachhilfe und privatem Computerservice über Wasser halten)?
Weiss jemand von euch, wie die Aufnahmebedingungen der Pkvs
bezüglich Verdienst und Beruf sind ?
Kann man z.b. auch als Hausmann genommen werden ?
Für Auskünfte, Tipps wäre ich sehr dankbar.
Stefan
sonst geht noch oder?????
als Arbeitsloser biste gesetzlich Pflichtversichert, als Selbständiger kannste Dich privat versichern.
Von der HUK bin ich nicht so begeistert.
SOM
Von der HUK bin ich nicht so begeistert.
SOM
hallo, als versicherung in sektor kranken kann ich dir die "alte oldenburger" empfehlen. top gesellschaft.
#3 "als Arbeitsloser biste gesetzlich Pflichtversichert..."
Bist Du Dir sicher? Die meisten Studenten haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld....das würde dann heißen, daß Studenten, die nach dem Studium arbeitslos sind, sich entweder privat krankenversichern könnten oder den Mindestbeitrag (ca. 200-250EUR) in der GKV zahlen müßten, oder?
yd
Bist Du Dir sicher? Die meisten Studenten haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld....das würde dann heißen, daß Studenten, die nach dem Studium arbeitslos sind, sich entweder privat krankenversichern könnten oder den Mindestbeitrag (ca. 200-250EUR) in der GKV zahlen müßten, oder?
yd
Außerdem kann man als Arbeitsloser in der PKV bleiben. Ab 5 Jahren PKV übernimmt das AA (Teil) Beiträge. Unter 5 Jahren mußt du sie vom A-Geld zahlen. Wenn man nur einen kurzen Zeitraum arbeitslos ist lohnt der VerwaltungsAkt zurück in die GKV nicht.
wieso lohnt da der Verwaltungsakt nicht? Das ist doch quatsch. Natürlich lohnt er sich auch dann immerhin spart man einiges an Geld wenn man die PKV stillegt und nicht vom A-Geld zahlen muss.
ciao
ciao
Die Aufnahmebedingungen in der PKV sind einfach erklärt - zum einen mußt Du bei einem Wechsel der Gesellschaft eine Gesundheitsprüfung bestehen, wenn Du dabei keine Probleme hast, ist ein Wechsel zum Ende des Studiums in diesem Punkt unproblematisch.(Bei Deiner jetzigen Gesellschaft mußt Du keine neue Gesundheitsprüfung machen).
Wenn Du allerdings arbeitslos bist, dann bist Du pflichtversichert in der GKV und kannst Dich nicht privat versichern, sondern mußt im gesetzlichen System bleiben. Es gibt zwar eine Ausnahme für die, die schon länger als 5 Jahre privat versichert waren, die gilt aber für Dich wohl nicht, da Du sicher bisher in einem Ausbildungstarif ohne Altersrückstellungen versichert bist - und der Verlust der Altersrückstellungen wäre der Grund für die Ausnahme.
Grundsätzlich kann sich jeder, der nicht pflichtversichert ist, für eine private Versicherung entscheiden - wenn Du also nicht arbeitslos bist und nicht angestellt, kannst Du Dich privat versichern.
Die HUK mag billige Tarife für junge Leute anbieten, birgt aber meines Erachtens die große Gefahr, längerfristig sehr teuer zu werden - überlege Dir das also gut.
Wenn Du allerdings arbeitslos bist, dann bist Du pflichtversichert in der GKV und kannst Dich nicht privat versichern, sondern mußt im gesetzlichen System bleiben. Es gibt zwar eine Ausnahme für die, die schon länger als 5 Jahre privat versichert waren, die gilt aber für Dich wohl nicht, da Du sicher bisher in einem Ausbildungstarif ohne Altersrückstellungen versichert bist - und der Verlust der Altersrückstellungen wäre der Grund für die Ausnahme.
Grundsätzlich kann sich jeder, der nicht pflichtversichert ist, für eine private Versicherung entscheiden - wenn Du also nicht arbeitslos bist und nicht angestellt, kannst Du Dich privat versichern.
Die HUK mag billige Tarife für junge Leute anbieten, birgt aber meines Erachtens die große Gefahr, längerfristig sehr teuer zu werden - überlege Dir das also gut.
#9
"Die HUK mag billige Tarife für junge Leute anbieten, birgt aber meines Erachtens die große Gefahr, längerfristig sehr teuer zu werden - überlege Dir das also gut."
HUK läßt sich durch jede andere PKV ersetzen, denn mit deinem Satz hast du das Kernproblem der privaten KV angesprochen.
Wenn mehrere Personen (z.B. Familie) zu versichern sind, läßt sich das Risiko der möglicherweise sehr starken Prämiensteigerung in der Zukunft abmildern, indem einzelne Personen bei verschiedenen Gesellschaften versichert werden und somit eine Art Riskostreuung erfolgt.
Gruss
sv
"Die HUK mag billige Tarife für junge Leute anbieten, birgt aber meines Erachtens die große Gefahr, längerfristig sehr teuer zu werden - überlege Dir das also gut."
HUK läßt sich durch jede andere PKV ersetzen, denn mit deinem Satz hast du das Kernproblem der privaten KV angesprochen.
Wenn mehrere Personen (z.B. Familie) zu versichern sind, läßt sich das Risiko der möglicherweise sehr starken Prämiensteigerung in der Zukunft abmildern, indem einzelne Personen bei verschiedenen Gesellschaften versichert werden und somit eine Art Riskostreuung erfolgt.
Gruss
sv
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