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    160 Landesministerien - muss das sein ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.05.03 22:43:50 von
    neuester Beitrag 21.05.03 11:59:17 von
    Beiträge: 27
    ID: 728.369
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      schrieb am 05.05.03 22:43:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wann wird da endlich mal knallhart reformiert bzw etwas dicht gemacht ?!

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 05.05.03 22:49:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      #1
      tja, blue...bayern leistet sich 18 minister(innen).
      ein jeder will versorgt sein, egal ob die regierung rot, schwarz, jeweils mit dem wurmfortsatz, ist.

      es läßt sich ja beim normalbürger immer noch etwas rauspressen.
      Avatar
      schrieb am 05.05.03 22:49:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      was denn - willst du etwa beamte beschneiden?

      sparen - auflösen ?

      im gegenteil da wird gleich wieder eine neue gesetzesnovelle geschaffen.

      siehe lkw maut.

      4000 neue bemate für die kontrolle der mautgebühr bei der bag .
      bundesanstalt für güterverkehr.

      von erwarteten 5 millionen € einnahmen gehen alleine 3 milliarden für die verwaltung und kontrolle weg.

      der rest bleibt dann für die rentenkasse

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.05.03 23:00:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wofür soviele Bundesländer, wofür soviele Abgeordnete und Landtagen und Bundestag?
      Es geht doch hier gsr nicht um den kleinen Beamten,
      der verdienst auch nicht so doll.

      Interessant sind die Leiter, Referatsleiter, Abteilungsleiter, Dezernatsleiter, diese Posten können Parteifreunden zugeschoben werden und da verdient man gutes Geld für wenig Leistung und viel Dummschwätzen.
      Und damit er noch eine Besoldungsgruppe mehr bekommt scharrt er noch mehr keine Beamte um sich.

      Heute bei Stellensparungen, spart man bei den kleinen Beamten ein, die Höheren "leitenden" Beamten werden aber nicht weniger. Ich höre nie davon das man auf einen Staatssekretär verzichtet hat oder auf einen Dezernatsleiter, von Kürzungen im arbeitenden bereich hör ich immer wieder.
      Folge: Da die kleinen schaffen, mehr Druck bei den Kleinen, mehr unzufriedene Kunden.
      Avatar
      schrieb am 05.05.03 23:01:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      wenn die "politikerbande" aller colour bei sich mal anfängt, dann , aber erst dann könnense vorschläge fürs volk machen, vorher ists doch wie immer....
      sie predigen wasser und saufen wein...

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      Avatar
      schrieb am 05.05.03 23:02:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      Oder die 16 Landesarbeitsämter.

      Was machen die eigentlich, ausser Statistiken zurecht zubiegen ?



      :mad:
      Avatar
      schrieb am 05.05.03 23:35:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich will wieder die Monarchie !

      Einen König oder Kaiser kann man wenigstens hängen,
      aber für die große Anzahl unserer Volksvertreter
      reichen die Bäume nicht mehr aus.
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 06.05.03 09:56:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      Es scheitert doch in diesem Land zumindest teilweise an den Bürgern selbst. Selbst eine Zusammenlegung von Berlin und Brandenburg ist doch von den Brandenburgern abgelehnt worden. Es kann doch nicht ständig gefordert werden, öffentliche Beschäftigte und die entsprechenden Behörden zu reduzieren und gleichzeitig sich jeder Länderfusion zu verweigern!
      Avatar
      schrieb am 06.05.03 11:03:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      #7

      Hauptvorteile der Monarchie sind, dass man nur 1 bezahlen braucht und nur 1 sich korrumpieren lasen kann.

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 06.05.03 11:05:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      #8

      Länderfusionen ?

      Warum nimmt der Bund den Ländern nicht einfach viele Kompetenzen ganz einfach weg ?!

      Wozu muss es zB 16 verschiedene Polizeigesetze, 16 verschiedene Schul- und Hochschulsysteme geben ?

      Wenn das alles einheitlich von der Bundesregierung verwaltet würde, könnte man zig Milliarden einsparen !

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 06.05.03 11:11:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      Blue Max, schau mal in die Verfassung. Dort sind die Kompetenzen von Bund und Ländern geregelt. Das kann nur mit 2/3 Mehrheit geändert werden und der Grundsatz der föderalen Struktur gar nicht.
      Avatar
      schrieb am 06.05.03 11:13:20
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11

      Ich weiss. Allerhöchste Zeit, dass das Grundgesetz geändert wird.

      Und eine richtige Verfassung hat D ja schliesslich immer noch nicht...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 06.05.03 18:44:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      @BlueMax

      Das mit den verschiedenen Polizeiapparaten und Kultusministerien ist schon in Ordnung.
      Wir in Baden-Württemberg haben eine andere Mentalität als beispielsweise Berliner. Zustände wie am ersten Mai lehnen wir ab. Es ist also nur gut, daß wir die Dinge nach unserem Geschmack regeln können.
      Wir haben auch eine spezielle Wirtschaftsstruktur und brauchen deswegen eine passende Universitätenlandschaft.
      Es ist schließlich kein Zufall, daß wir die meisten Patente in Deutschland anmelden.

      Handlungsbedarf sehe bei den Stadstaaten, die müssen weg.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 06.05.03 19:49:04
      Beitrag Nr. 14 ()
      Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt wollen viele Landesmisterien auch die Landesversicherungsanstalt zusammenlegen, meldet die Leipziger Volkszeitung.
      Avatar
      schrieb am 06.05.03 19:57:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      @golddistel

      Das ist doch schon mal ein Anfang.
      Avatar
      schrieb am 06.05.03 20:23:40
      Beitrag Nr. 16 ()
      Seit wann haben wir eine Verfassung?

      Durften die Deutschen etwa darüber abstimmen?

      Meines wissens wurde das ganze auf Befehl der
      Militärregierung in die Wege geleitet.

      Und genauso sieht es aus.

      Teile und herrsche.
      Avatar
      schrieb am 06.05.03 20:25:12
      Beitrag Nr. 17 ()
      Wozu brauchts Zwergstaeten wie das Saarland ?

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 07.05.03 12:07:07
      Beitrag Nr. 18 ()
      @BlueMax

      Das Saarland war nie selbständig. Genau wie bei Berlin hat man es hier mit einem historischen Krüppel zu tun.
      Avatar
      schrieb am 07.05.03 12:10:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      ...na sowas, ich muss die Brille aufsetzen....habe gelesen
      160 Landminen, muss das sein ? ...und ich dachte mir noch - ...neee das muss nicht sein...
      Avatar
      schrieb am 07.05.03 12:34:49
      Beitrag Nr. 20 ()
      Folgende Bundesländer genügen:
      -Bayern
      -Baden-Württemberg
      -Hessen/Thüringen
      -NRW(Rheinprovinz)/Rheinland-Pfalz/Saarland
      -NRW(Westfalen)/Niedersachsen/Bremen
      -Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern
      -Berlin/Brandenburg
      -Sachen/Sachsen-Anhalt
      Avatar
      schrieb am 07.05.03 13:08:32
      Beitrag Nr. 21 ()
      #20

      Höre auf zu träumen!


      Artikel 29 [Neugliederung des Bundesgebietes]
      (1) Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, daß die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. Dabei sind die landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen.
      (2) Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf. Die betroffenen Länder sind zu hören.
      Avatar
      schrieb am 07.05.03 13:15:54
      Beitrag Nr. 22 ()
      #21
      Gabs eigentlich den Volksentscheid zur Aufnahme der fünf neuen Bundesländer gem. Art. 29 schon?
      Hab ich da was verpaßt?

      Wurde die Gründung der fünf neuen Länder innerhalb dieser neuen Länder per Volksentscheid gem. Art. 29 GG beschlossen?

      Ist schon ne Weile her, aber vielleicht kann sich ja noch jemand daran erinnern.
      Avatar
      schrieb am 07.05.03 13:40:46
      Beitrag Nr. 23 ()
      #22

      Eine sehr gute Frage !

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 07.05.03 14:29:26
      Beitrag Nr. 24 ()
      #21

      Ja, da hast du wohl etwas verpaßt. Die DDR konnte gem. dem damligen Art. 23 GG den Beitritt zur BRD erklären und das hat die damalige Volkskammer auch gemacht! Ansonsten wäre eine so schnelle Wiedervereinigung wohl kaum möglich gewesen. Dies war damals juristisch und politisch sehr umstritten, aus heutiger Sicht aber wohl goldrichtig!
      Avatar
      schrieb am 07.05.03 14:36:39
      Beitrag Nr. 25 ()
      #24
      Man traute dem Volk halt doch wohl keine so schwierige Entscheidung zu?

      Fehlt aber immer noch der zweite Teil der Frage. Volksabstimmung zur Legitimierung der Gründung der fünf neuen Bundesländer:
      Welche GG-konforme Volksbefragung wurde wann zu dieser Frage durchgeführt?

      Sicher, man könnte sagen als, die 5 Länder im Frühjahr 1990 per Volkskammergesetz gegründet wurden standen sie noch nicht im formalen Einflußgebiet des Grundgesetzes, aber war nicht seit Oktober 1990 genügend Zeit, diese juristische Formalität (immherhin mit Verfassungsrang, wie Dein Artikel 29 unmißverständlich sagt) nachzuholen?
      Avatar
      schrieb am 07.05.03 15:41:09
      Beitrag Nr. 26 ()
      #25

      Die Neugliederung bzw die Wiederherstellung der Bundesländer in der ehemaligen DDR wurde im Einigungsvertrag geregelt. Art. 23 GG fand insoweit keine Anwendung! Natürlich hätte man das neue GG (mit den 5 neuen Ländern in der Präambel) nochmal zur Abstimmung stellen können. Aus heutiger Sicht hat man damals vielleicht eine gute Chance verpaßt, die Länder neu zu ordnen. Der Wunsch nach Förderalismus war aber gerade unter den DDR-Bürgern weit verbreitet.
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 11:59:17
      Beitrag Nr. 27 ()
      Warum lässt der Staat sich nicht einmal von Unternehmensberatern beraten und führt anschliessend knallharte Rationalisierungen durch ?

      :mad:


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