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    Frage zur Altersvorsorge - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.05.03 10:43:55 von
    neuester Beitrag 11.05.03 13:11:52 von
    Beiträge: 2
    ID: 730.487
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      Avatar
      schrieb am 11.05.03 10:43:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Meine Freundin hat eine Kapitallebensversicherung sowie eine private Rentenversicherung jeweils bei der Sparkassenversicherung. In beiden hat sie einen BU-Schutz drin. Die Rentenversicherung hat sie erst 13 Monate. Die würde ich ihr gerne kündigen und den BU-Schutz in der LV auf den momentanen gemeinsamen Betrag erhöhen.
      Ihr Arbeitgeber hat nun durch einen Versicherungsvertreter der Württembergischen den Vorschlag gemacht eine Betriebliche Altersvorsorge mit einer Pensionskasse zu machen.
      Wo auch eine Anlage in Investmentfond möglich wäre.
      Was würdet ihr in diesem Fall tun ?
      Meine Freundin bekommt kein Urlaubsgeld, kein Weihnachtsgeld und keine Vermögenswirksame Leistungen. Direktversicherung fällt also weg.

      Bitte nur ernsthafte Antworten!!!!!!
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 11.05.03 13:11:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Markus!

      Ich bin zwar kein Versicherungskaufmann oder -fachmann,
      würde Dir aber in jedem Fall raten, eine bestehende
      Versicherung nicht einfach zu kündigen. Das ist wohl
      fast immer die schlechteste Lösung.

      Bevor Du mit "Verlust" kündigst und das Geld nicht
      unbedingt brauchst, kannst Du die Versicherung m. E.
      besser beitragsfrei stellen lassen. Zum Ende der Laufzeit
      ist dann sicherlich kein Verlust mehr da!

      Eine weitere Alternative ist auch der Verkauf einer
      bestehenden Versicherung. Es gibt also Händler bzw.
      Makler, die Versicherungen und Bausparverträge aufkaufen
      oder halt makeln. Wäre m. E. immer noch interessanter
      als kündigen.

      Übrigens, eine Direktversicherung (DV) kann auch zusätzlich
      zum Lohn vereinbart werden. Der Arbeitgeber kann dann sogar
      die pauschale Steuer übernehmen. Bevor Deine Freundin also
      bei der nächsten "Lohnrunde" wieder steuer- u. sozialver-
      sicherungspflichtigen Lohn bekommen soll, kann sie sich
      ja überlegen, zugunsten einer DV zu verzichten. Voraus-
      setzung ist natürlich, dass sie auf die Gehaltserhöhung
      nicht sofort barmässig angewiesen ist.

      Jedem Versicherungsnehmer muss klar sein, dass die
      sog. Versorgungsleistungen erst grds. ab dem 65. Lebens-
      jahr -vielleicht zukünftig noch später- zur Verfügung
      stehen. Dafür ist die Rendite (Zins und Zinseszins) i.d.R.
      steuerfrei. U. U. ist es aber trotzdem besser, (auch) durch
      einen Sparplan (Rentenpapiere) vorzusorgen. Wenn ich dann
      einmal ausserplanmässig Kapital benötige, kann ich darauf
      zurück greifen. Der Preis für die Verfügbarkeit ist die
      Steuerpflicht! Aber wer weiss, ob ich 65 Jahre alt werde?

      Tja, von meiner Seite aus war`s das. Ich wünsche Dir,
      die richtige Entscheidung für Dich und Deine Freundin zu
      treffen und natürlich ein Leben bis über das 65. Lebensjahr
      hinaus.

      Falls ich der einige Depp sein sollte, der antwortet und
      Du deshalb noch Fragen haben, kannst Du mich gern per
      Mail unter UweHaarlammert@web.de kontaktieren.

      Ciao, Uwe


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