Frage zur Altersvorsorge - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.05.03 10:43:55 von
neuester Beitrag 11.05.03 13:11:52 von
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Meine Freundin hat eine Kapitallebensversicherung sowie eine private Rentenversicherung jeweils bei der Sparkassenversicherung. In beiden hat sie einen BU-Schutz drin. Die Rentenversicherung hat sie erst 13 Monate. Die würde ich ihr gerne kündigen und den BU-Schutz in der LV auf den momentanen gemeinsamen Betrag erhöhen.
Ihr Arbeitgeber hat nun durch einen Versicherungsvertreter der Württembergischen den Vorschlag gemacht eine Betriebliche Altersvorsorge mit einer Pensionskasse zu machen.
Wo auch eine Anlage in Investmentfond möglich wäre.
Was würdet ihr in diesem Fall tun ?
Meine Freundin bekommt kein Urlaubsgeld, kein Weihnachtsgeld und keine Vermögenswirksame Leistungen. Direktversicherung fällt also weg.
Bitte nur ernsthafte Antworten!!!!!!
Ihr Arbeitgeber hat nun durch einen Versicherungsvertreter der Württembergischen den Vorschlag gemacht eine Betriebliche Altersvorsorge mit einer Pensionskasse zu machen.
Wo auch eine Anlage in Investmentfond möglich wäre.
Was würdet ihr in diesem Fall tun ?
Meine Freundin bekommt kein Urlaubsgeld, kein Weihnachtsgeld und keine Vermögenswirksame Leistungen. Direktversicherung fällt also weg.
Bitte nur ernsthafte Antworten!!!!!!
Hallo Markus!
Ich bin zwar kein Versicherungskaufmann oder -fachmann,
würde Dir aber in jedem Fall raten, eine bestehende
Versicherung nicht einfach zu kündigen. Das ist wohl
fast immer die schlechteste Lösung.
Bevor Du mit "Verlust" kündigst und das Geld nicht
unbedingt brauchst, kannst Du die Versicherung m. E.
besser beitragsfrei stellen lassen. Zum Ende der Laufzeit
ist dann sicherlich kein Verlust mehr da!
Eine weitere Alternative ist auch der Verkauf einer
bestehenden Versicherung. Es gibt also Händler bzw.
Makler, die Versicherungen und Bausparverträge aufkaufen
oder halt makeln. Wäre m. E. immer noch interessanter
als kündigen.
Übrigens, eine Direktversicherung (DV) kann auch zusätzlich
zum Lohn vereinbart werden. Der Arbeitgeber kann dann sogar
die pauschale Steuer übernehmen. Bevor Deine Freundin also
bei der nächsten "Lohnrunde" wieder steuer- u. sozialver-
sicherungspflichtigen Lohn bekommen soll, kann sie sich
ja überlegen, zugunsten einer DV zu verzichten. Voraus-
setzung ist natürlich, dass sie auf die Gehaltserhöhung
nicht sofort barmässig angewiesen ist.
Jedem Versicherungsnehmer muss klar sein, dass die
sog. Versorgungsleistungen erst grds. ab dem 65. Lebens-
jahr -vielleicht zukünftig noch später- zur Verfügung
stehen. Dafür ist die Rendite (Zins und Zinseszins) i.d.R.
steuerfrei. U. U. ist es aber trotzdem besser, (auch) durch
einen Sparplan (Rentenpapiere) vorzusorgen. Wenn ich dann
einmal ausserplanmässig Kapital benötige, kann ich darauf
zurück greifen. Der Preis für die Verfügbarkeit ist die
Steuerpflicht! Aber wer weiss, ob ich 65 Jahre alt werde?
Tja, von meiner Seite aus war`s das. Ich wünsche Dir,
die richtige Entscheidung für Dich und Deine Freundin zu
treffen und natürlich ein Leben bis über das 65. Lebensjahr
hinaus.
Falls ich der einige Depp sein sollte, der antwortet und
Du deshalb noch Fragen haben, kannst Du mich gern per
Mail unter UweHaarlammert@web.de kontaktieren.
Ciao, Uwe
Ich bin zwar kein Versicherungskaufmann oder -fachmann,
würde Dir aber in jedem Fall raten, eine bestehende
Versicherung nicht einfach zu kündigen. Das ist wohl
fast immer die schlechteste Lösung.
Bevor Du mit "Verlust" kündigst und das Geld nicht
unbedingt brauchst, kannst Du die Versicherung m. E.
besser beitragsfrei stellen lassen. Zum Ende der Laufzeit
ist dann sicherlich kein Verlust mehr da!
Eine weitere Alternative ist auch der Verkauf einer
bestehenden Versicherung. Es gibt also Händler bzw.
Makler, die Versicherungen und Bausparverträge aufkaufen
oder halt makeln. Wäre m. E. immer noch interessanter
als kündigen.
Übrigens, eine Direktversicherung (DV) kann auch zusätzlich
zum Lohn vereinbart werden. Der Arbeitgeber kann dann sogar
die pauschale Steuer übernehmen. Bevor Deine Freundin also
bei der nächsten "Lohnrunde" wieder steuer- u. sozialver-
sicherungspflichtigen Lohn bekommen soll, kann sie sich
ja überlegen, zugunsten einer DV zu verzichten. Voraus-
setzung ist natürlich, dass sie auf die Gehaltserhöhung
nicht sofort barmässig angewiesen ist.
Jedem Versicherungsnehmer muss klar sein, dass die
sog. Versorgungsleistungen erst grds. ab dem 65. Lebens-
jahr -vielleicht zukünftig noch später- zur Verfügung
stehen. Dafür ist die Rendite (Zins und Zinseszins) i.d.R.
steuerfrei. U. U. ist es aber trotzdem besser, (auch) durch
einen Sparplan (Rentenpapiere) vorzusorgen. Wenn ich dann
einmal ausserplanmässig Kapital benötige, kann ich darauf
zurück greifen. Der Preis für die Verfügbarkeit ist die
Steuerpflicht! Aber wer weiss, ob ich 65 Jahre alt werde?
Tja, von meiner Seite aus war`s das. Ich wünsche Dir,
die richtige Entscheidung für Dich und Deine Freundin zu
treffen und natürlich ein Leben bis über das 65. Lebensjahr
hinaus.
Falls ich der einige Depp sein sollte, der antwortet und
Du deshalb noch Fragen haben, kannst Du mich gern per
Mail unter UweHaarlammert@web.de kontaktieren.
Ciao, Uwe
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