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    Noch nie eine Steuererklärung gemacht - Schlimm??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.05.03 11:15:36 von
    neuester Beitrag 14.05.03 12:47:22 von
    Beiträge: 10
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      schrieb am 13.05.03 11:15:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi Leute!

      Ich arbeite jetzt seit fast 8 Jahren ( mit Ausbildung und Zivi )
      habe aber noch nie eine Steuererklärung gemacht, hielt es nie für nötig mir die paar Kröten vom Staat zurückzuholen.
      Aber ich denke mal etwas dürfte doch wohl dirn sein für mich:)
      denn wenn ich auf meine abrechnung schaue wird mir schlecht!

      Bis wann kann ich rückwirkend meine Steuererklärung abgeben?
      Lohnen sich die PC-Programme die es mittlerweile gibt?
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 11:21:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      :eek:

      Also, 2001 und 2002 kannst Du noch nachreichen, alles davor kannst Du getrost abhaken.
      Empfehle Dir die Software von WISO.
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 11:23:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Schlimm :confused: :confused: :confused:


      schlimm wirds erst,wenn du fett zurückzahlen musst:mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: und noch ne fette vorauszahlung bekommst:cry: :cry: :cry:
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 11:37:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wie #2 sagt: Die Steuererklärung muß innerhalb von zwei Jahren eingereicht werden, um Ansprüche geltend machen zu können.
      Bsp.: Die Steuererklärung 2000 hätte spätestens am 31.12.2002 eingereicht werden müssen.
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 11:54:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      na dann hab ich ja noch etwas zeit, so ein halbes jahr.

      aber soviel steuern wie ich gezahlt habe,da werd ich sicher nicht nachzahlen dürfen!

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      schrieb am 13.05.03 11:55:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      denk ich mir auch immer:D :D
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 12:08:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      wenn du Nebeneinkünfte hattest musst du ggfs. auch noch die Vorjahre erklären (z.B. bei Eink. aus Vermietung Verpachtung; Spekulationsgewinnen, freiberufl. Tätigkeit, etc.)
      Am meisten gibts zurück, wenn man wenig gezahlt hat oder kein volles Jahr gearbeitet hat, wenn du viel zahlst und nix zum Absetzen hast ist es für die Tonne
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 09:35:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      #1

      als "normaler" angestellter hat man zwar nicht
      sooo viel gestalterischen spielraum, aber ueber
      die 1.000,-€ werbungskostenpauschale kommt man
      doch immer.

      - km zur arbeit (schnellster/sicherster weg, nicht kuerzester)
      - PC+internetkosten (100% beruflich mit bescheinigung des arbeitgebers)
      - einrichtung arbeitsecke (schrankwand, buerostuhl)
      - verlustvortrag aus spekulationsgeschaeften :D

      am besten erstmal mit WISO grob durchrechnen.

      GGG
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 11:50:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der Verlustvortrag aus Speku-Geschäften kann allerdings nicht mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit verrechnet werden. Verrechnung nur mit Speku-Gewinnen zulässig.
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 12:47:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      haha, spekugewinn.
      seit ich angefangen habe mit zocken, hab ich ca. 15 teur miese gemacht:(


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