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    Iraker verklagen General Franks wegen Kriegsverbrechen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.05.03 15:49:02 von
    neuester Beitrag 15.05.03 11:02:52 von
    Beiträge: 28
    ID: 731.912
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      schrieb am 14.05.03 15:49:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      BELGIEN

      Iraker verklagen General Franks wegen Kriegsverbrechen

      17 Iraker haben bei der belgischen Justiz eine Klage gegen den Oberbefehlshaber der US-Truppen im Irak-Krieg, General Tommy Franks, eingereicht. Die Kläger werfen ihm Kriegsverbrechen vor. Die Klage belastet die Beziehungen zwischen den USA und Belgien.


      AP

      General Franks


      Brüssel - Der Anwalt und Politiker Jan Fermon legte die Klage gegen Franks und einen weiteren US-Offizier am Mittwoch der Brüsseler Staatsanwaltschaft vor. "Das ist keine symbolische Aktion, meine Mandanten wollen eine unabhängige Untersuchung der Geschehnisse", sagte Fermon, der bei der Wahl am kommenden Sonntag für eine kleinere linksgerichtete Partei einen Parlamentssitz erringen will.
      Unter den irakischen Klägern seien Menschen, die im Krieg beschossen oder bombardiert wurden, außerdem die Witwe und der Vater des getöteten arabischen al-Dschasira Journalisten.

      Die Brüsseler Klage hat Belgiens Beziehungen zu den USA erneut belastet. Hohe Vertreter der USA stellten indirekt den Nato-Standort auf belgischem Staatsgebiet in Frage.

      Grundlage für die Klage ist ein belgisches Gesetz, das die Ahndung von Kriegsverbrechen weltweit möglich macht. Das Gesetz war vom belgischen Parlament allerdings kürzlich auf Druck der amerikanischen Regierung geändert worden. Danach ist es jetzt kaum mehr möglich, Bürger eines demokratischen Landes in Belgien zu verklagen.

      Da die Vorwürfe keine Verbindung mit Belgien haben, muss der belgische Generalanwalt zunächst über die Zulässigkeit der Klage entscheiden. Wenn er diese für gegeben hält, kann die belgische Regierung die Klage laut dem geänderten belgischen Völkermord-Gesetz an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag oder an die US-Justiz weiterreichen.
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 15:52:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Man sollte nicht schreiben, Iraker verklagen General Franks wegen Kriegsverbrechen, sondern ein geld- und mediengeiler linker Anwalt verklagt General wegen angeblicher Kriegsverbrechen. Das dürfte der Wahrheit näher kommen. Die Frage, warum der Anwalt nicht seinerzeit Saddam Hussein verklagt hat, stelle ich gar nicht erst.

      John D.
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 15:54:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Russische Generäle werden grundsätzlich nicht angeklagt. Obwohl ja Kriegsverbrechen in Afghanistan gar nicht verjährt wären. Tschetschenien gilt schon mal gar nicht...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 15:55:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2 JohnD,
      ganz einfach: Diktatoren lassen sich nicht verklagen. Verklagen können und verklagt werden können sind Symptome einer Demokratie. Insofern solltest du das Ganze nicht so negativ sehen. :)
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 15:59:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Falls Franks den genozid an irakischen zivilisten zu verantworten hat gehört er vor ein irakisches tribunal.

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      schrieb am 14.05.03 16:04:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      In einem Jahr Hussein-Herrschaft wurden mehr Menschen ermordet als im ganzen Irak-Krieg umkamen - und das waren meistens Soldaten. Was soll man da schon verhandeln? Was hätten die Alliierten auch zu gewinnen gehabt, hätten sie Massaker unter der Zivilbevölkerung angerichtet? Hätte doch nur dem Irak genutzt.
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 16:04:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      "Die Frage, warum der Anwalt nicht seinerzeit Saddam Hussein verklagt hat, stelle ich gar nicht erst." - Aus dem selben Grund, aus dem DU nicht gegen Saddam Hussein oder sonstige Diktatoren etwas unternimmst - weil es ihm nichts bringt und weil es ihn nicht kratzt.

      Wie immer wird die "Die-anderen-machen-aber-auch-so-böse-Sachen"-Argumentation der "Politisch Interesierten" angewendet, ohne auf den Kern der Sache zu sprechen zu kommen.

      Die Al-Dschasira-Leute sind jedenfalls nicht zufällig ermordet worden, und eine Demokratie, die angesichts harmloser Filmaufnahmen von Kriegsgefangenen nach der Genfer Konvention schreit, muss sich daran messen lassen.
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 16:09:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      weitweg, das ist Dein Glaube, daß die nicht zufällig starben. Vor Gericht gelten nur Beweise. Und hier wird ja imemr so gern die Frage gestellt "Wem nutzt es." Den USA nutzte es am wenigsten, daß die Reporter umkamen.
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 16:10:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      weitweg, siehst Du, das geht genau in die selbe Richtung wie unsere Sache heute.
      Schon allein die Auswahl der Meldungen will Meinung machen und ist nicht neutral - auch bei Dir. Du legst nur jedem, der Dich fragt, warum Du nur Meldungen gegen Bush oder die Union bringst, so aus, dass diese Leute alles tolerieren würden. Das machen diese Leute nicht, aber sie fragen mit einer gewissen Berechtigung, warum nicht in vergleichbaren Situationen ähnlich verfahren wird und warum Du vergelichbare Themen, die leider nun z.B. gegen Russland oder die SPD gehen, nicht auch mit solchem Elan postest.

      Zu der Meldung oben (ist übrigens vom 1.5., da wurde das erstmals veröffentlicht) passt auch das, meine ich:
      Massengräber im Irak entdeckt

      14. Mai 2003 An zwei Orten in Irak sind Massengräber entdeckt worden, die möglicherweise die sterblichen Überreste von insgesamt bis zu 15.000 Menschen enthalten. „Nach unseren Kenntnissen ist dies das größte bislang entdeckte Massengrab in Irak“, sagte der amerikanische Hauptmann David Romley am Mittwoch in der Ortschaft Mahawil 90 Kilometer südlich von Bagdad. Bislang seien 2600 skelettierte Leichen geborgen worden, es würden aber bis zu zehntausend Tote in dem Grab vermutet. Die meisten Opfer seien Zivilisten, unter ihnen viele Frauen und Kinder.

      In Hillah, 100 Kilometer südlich von Bagdad, gruben Anwohner zum Teil mit bloßen Händen nach menschlichen Überresten. Nach einem Bericht des Rundfunksenders BBC vom Dienstag wurden mindestens 3.000 Leichen exhumiert. Unter Berufung auf nicht näher genannte Menschenrechtsorganisationen hieß es weiter, die Gräber könnten 10.000 bis 15.000 Opfer enthalten. Auf welche Art und wann die Menschen getötet worden seien, sei offen. Es könne sich jedoch um Schiiten handeln, die nach einem Aufstand nach dem Golfkrieg von 1991 getötet worden seien. Viele der Opfer wurden Behördenangaben zufolge offenbar lebend begraben. Es wurde vermutet, daß es sich bei den Getöteten um Schiiten handelt, deren Aufstand nach dem Golfkrieg 1991 von Regierungstruppen niedergeschlagen wurde. In den Gräbern gab es zahlreiche menschliche Knochen und Kleiderfetzen. Die Leichen wiesen keine Schußwunden auf und seien mit gefesselten Händen und verbundenen Augen gefunden worden. Mindestens 200.000 Iraker verschwanden nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch in den letzten zehn Jahren spurlos.

      Kritik an amerikanischen Truppen

      Human Rights Watch berichtete von einem weiteren Massengrab im Dorf Muhammad Sakran, 40 Kilometer nördlich von Bagdad. Es enthalte die Leichen von mehr als 1.000 Irakern. In einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung kritisierte die Organisation die Vereinigten Staaten. Der Bürgermeister von Hillah habe die amerikanischen Truppen bereits Anfang Mai um Hilfe bei der Bewachung der Gräber gebeten, die jedoch abgelehnt worden sei. „Die amerikanische Regierung hat nicht auf wichtige Informationen über Massengräber in Irak reagiert“, erklärte Human Rights Watch in Bagdad.

      Nun versuchten verzweifelte Hinterbliebene, die Toten selbst auszugraben und vernichteten dabei wichtige Spuren, die Gerichtsmedizinern Hinweise auf die Identität der Opfer hätten geben können. Erst am Montag hatten Anwohner nahe der zweitgrößten irakischen Stadt Basra Leichen aus einem frisch entdeckten Massengrab ausgegraben. Darin sollen sich die Überreste von bis zu 150 Schiiten befunden haben, die nach einem Aufstand 1999 vom Regime Saddam Husseins getötet wurden.

      Neue Festnahmen im Irak

      Unterdessen wurden wahrscheinlich zwei weitere ranghohe Mitglieder des gestürzten Regimes von Saddam Hussein festgenommen, wie das Pentagon am Dienstag mitteilte. Die Identität der Männer werde noch überprüft, es handele sich aber vermutlich um den Baath-Politiker Fadil Mahmud Gharib und den früheren Kulturminister Jussef Hammadi. Gharib war der Führer der Baath-Partei in den Provinzen Kerbala und Babil südlich von Bagdad. Er ist die Nummer 28 auf der amerikanischen Liste der 55 meistgesuchten Iraker. Der frühere irakische Außenminister Adnan Patschatschni, der vor kurzem nach 32 Jahren im Exil in seine Heimat zurückgekehrt war, forderte am Mittwoch eine schnelle Übergabe der Regierungsverantwortung in irakische Hände. Die baldige Selbstbestimmung sei ausdrücklicher Wunsch des irakischen Volkes.

      Gegen den Oberbefehlshaber der amerikanischen Streitkräfte in Irak, General Tommy Franks, reichten 16 irakische Zivilpersonen in Belgien eine Klage wegen Kriegsverbrechen ein. „Das ist keine symbolische Aktion, meine Mandanten wollen eine unabhängige Untersuchung der Geschehnisse“, erklärte Anwalt Jan Fermon. Grundlage für die Klage ist ein belgisches Gesetz, das die Ahndung von Kriegsverbrechen weltweit möglich macht.
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 16:15:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      #6
      Falls die deutsche wehrmacht in russland kriegsverbrechen begangen hätte, so käme sicherlich kein mensch auf die idee, diese gegen Stalins genozid am eigenen volk aufzurechnen.
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 17:05:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      @konns: Du hast eine Demokratieauffassung, wie sie heute an Gymnasien von toleranten, in dialektischer Argumentationsweise trainierten Lehrern gelehrt wird, die vom wirklichen Leben nichts verstehen.

      Alles muss ausgeglichen sein, alles muss mit "ja, aber" und "einerseits - andererseits" formuliert werden.

      Es ist tatsächlich völliger Unfug, von jemandem zu verlangen, dass er sich "objektiv" oder "ausgewogen" äußert.

      Wer entscheidet denn, was ausgewogen ist? Du? Dann kannst DU uns ja auch gleich mitteilen, welche politischen Auffassungen "richtig", da "ausgewogen" sind, und welche falsch sind.

      Und was willst Du denn womit aufrechnen? Eine Meldung "gegen die Amerikaner" mit einer Meldung (oder zwei oder drei oder vier Meldungen?) "gegen die Franzosen" (oder gegen die Russen, Saddam Hussein, Hitler oder die Diktatoren dieser Welt, oder vielleicht mit einer Meldung FÜR die Amerikaner)?

      Und womit rechne ich eine Meldung über Beraterhonorare an Helmut Kohl auf? Mit einer Meldung über Wirtschaftsminister Müllers neuen Job? Oder Bangemanns Dienstwagen? Oder darf ich letzteres nicht, weil Bangemann ja FDP ist, die ja mit der CDU koaliert? Also muss ich Kohls Schmiergelder vielleicht mit Rezzo Schlauchs Freiflügen verrechnen? Und Lafontaines Bordellbesuch im Saarland - vielleicht mit FJS Barbesuch in New York?

      Nein, junger Freund. Das wirkliche Leben ist kein Schulaufsatz. Du wirst später nach Schule und Studium irgendwo arbeiten und dann ganz einseitig und knallhart die Interessen und Meinungen deines Arbeitgebers verfolgen ohne "ja, aber, teils, teils".

      Und genau so läuft auch die politische Diskussion ab, ob es Dir gefällt oder nicht.

      @4forzim: Zustimmung, aber wenn man die Wahrheit nur per Gericht herausfinden kann, wie Du selbst sagst, dann muss man wohl erst einmal klagen, denn "ohne Kläger kein Richter" - Du müsstest Dich eigentlich FÜR diese Klage aussprechen, da sie der Wahrheitsfindung dient.

      Ich bezweifle übrigens, dass der Tod der Journalisten den Amerikanern geschadet hat, kurzfristig vielleicht, aber langfristig ganz im Gegenteil - künftig wissen Journalisten, dass sie besser drei Mal überlegen, wie amerikakritisch sie berichten.

      Einen ähnlichen Fall gab es im Krieg in Serbien - die chinesische Botschaft unterstützte die Serben mit Funkverkehr und wurde prompt bombardiert - selbstverständlich entschuldigte man sich für dieses "Versehen" ("veralteter Stadtplan" :laugh: ).
      Aber überlegt mal, ob die Chinesen das in Zukunft noch einmal so tun werden.
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 17:13:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      und schon geht`s wieder los...

      ich stelle fest:
      1. einleitend: wenn gegen einen general wegen kriegsverbrechen ermittelt wird, würde ich das jederzeit befürworten, ob er nur amerikaner, russe, iraker oder marsianer ist.
      2. jeder mensch hat das recht, aus welchen interessen auch immer gegen wen auch immer klage einzureichen. der tatbestand alleine ist nicht verwerflich. dasss auf gerichtsverfahren politische karrieren aufgebaut werden, ist in den usa durchaus sitte...
      3. eine klage gegen einen general steht mit einer möglichen klage gegen einen anderen diktator in keinem irgendwie gearteten verhältnis. in dieser klage stehen die angewandten methoden des tommy franks in frage, und nicht ihr vergleich zu anderen methoden anderer männer. davon abgesehen ist es natürlich richtig, dass es weltweit diverse männer gibt, gegen die auch klage wegen krigesverbrechen einzureichen wäre, wenn sich dafür ein kläger finden würde. das hat mit dem hier angesprochene verfahren aber nichts zu tun.
      4. wenn eine solche klage eingereicht wird, ist jedes weitere vorgehen sache der justiz. das heißt, wenn es ein gesetz gibt, nachd em kriegsverbrechen einklagbar sind, ist jede klage unter diesem gesetz rechtens.
      5. ein versuch eines staates, den ausgang einer solchen klage mit aussnpolitischen folgen zu verknüpfen, erfüllt den tatbestand der beeinflussung der justiz und lässt auf ein sehr dehnbares rechts- und demokratieverständnis schließen. den versuch des us-militärs, durch drohungen druck auszuüben, sehe ich mit sorge und angst. ich frage mich, ob ein solches vorgehen auch angewandt würde, wenn diese klage vor einem amerikanischen gericht verhandelt würde.

      abgesehen davon, das verfahren gegen saddam hussein erledigen die amerikaner schon, sorgt euch nicht.... sie hätten ihn denn...
      yarkssen
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 17:39:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      #12: Ich spreche ja dem Anwalt das Recht nicht ab, im Namen seiner Mandanten diese Klage zu erheben, nur muß sich ein Anwalt, der eine derart offensichtlich politisch motivierte Klage erhebt, gefallen lassen, daß er dafür mit politischen Argumenten kritisiert wird.

      John D.
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 17:59:23
      Beitrag Nr. 14 ()
      @john d.,
      richtig, du hast die frage nach saddam ja nicht gestellt...

      ich gestehe zu, dass die klage politisch motiviert ist. daswegen ist sie aber trotzdem legitim. wenn general franks der ihm zur last gelegten kriegsverbrechen nicht schuldig ist, wird wohl das gerichtverfahren das zeigen. klage ist ja nicht schuldspruch.

      was aber nicht legitim ist, ist die versuchte einflussnahme der amerikanischen politik auf ein belgisches gericht. das ist ungefähr so, als würde berlusconi den richtern drohen, die gegen ihn wegen korruption verhandeln... oh scheisse, er tut`s ja wirklich... in was für einer scheisswelt leben wir eigentlich ? wie war das nochmal mit der autonomie der judikative ?
      yarkssen
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 18:21:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      also weitweg, offenbar nimmst Du mit dem Satz "Es ist tatsächlich völliger Unfug, von jemandem zu verlangen, dass er sich "objektiv" oder "ausgewogen" äußert." nicht mehr für Dich in Anspruch, frei von irgendwelchen politischen "Vorlieben" zu posten. Das ist dann ok so.

      Noch ein letztes Mal, wobei sich das eigentlich durch obigen Absatz erledigt hat. Ich will nicht aufrechnen, aber ich empfand es nicht als richtig, dass es welche gab (zu denen zählte ich Dich), die sich den als neutral und gerecht darstellten, aber schon durch die Auswahl ihrer Beiträge zwigten, dass sie nicht neutral waren (was, wie Du richtig schreibst, vermutlich sowieso niemals gehen kann).

      Leider ist meine Zeit am Gymnasium doch schon mehrere Jahrzehnte vorbei, so dass aus eigener Erfahrung dazu nichts sagen kann und vom Hörensagen nichts sagen will.
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 18:58:41
      Beitrag Nr. 16 ()
      @konns,
      hä ??? tut mir leid, aber ich habe nicht verstanden, worum es dir geht.

      wie auch immer, ich nehme an, du willst darstellen, dass einer, der sich über einen amerikaner aufregt, aber nicht über einen iraker, durchaus politische ziele damit verfolgen kann. das ist zwar richtig, aber halten wir uns doch an die fakten, und die bedeuten, dass eine gruppe iraker, unterstützt von einem belgischen rechtsanwalt, durchaus das recht hat, eine klage gegen einen irakischen general einzureichen, selbst wenn sie damit politische ziele verfolgen. ich wäre der erste, der eine meldung über eine ähnliche klage durch tschetschenen gegen einen russischen general hier reinstellen würde, aber die gibt es eben nicht.

      abgesehen davon, schuld ist absolut. die kriegsschuld von nazi-deutschland kann nicht gegen die von sowjetrussland aufgerechnet werden, die konzentrationslager der nazis wären nicht weniger schlimm, wenn andere staaten sowas auch schon mal gehabt hätten, und die greueltaten saddam husseins werden nicht besser, weil in den usa die indianer ausgerottet werden. und: keine schuld lässt sich durch andere schuld rechtfertigen. wenn die nazis juden vergasen, ist das kein grund, ohne wirklcihen militärischen grund städte voller zivilisten abzufackeln. wenn saddam noch soviele leute gemeuchelt hat, ist das kein grund, im kamof gegen ihn zu den selben waffen zu greifen.

      ist klar, werten und vergleichen liegt in der natur des menschen, aber lasst uns doch mal versuchen, rational zu argumentieren (ich weiß, dass ich der rufer in der wüste bin, aber ich versuche es immer wieder...). die richter in brüssel werden auch nicht zu werten haben, ob der einsatz der streubomben zieladäquat war, die frage ist, ob sie eingesetzt wurden, denn allein der einsatz ist ein verbrechen... und sie werden auch nicht zu werten haben, ob saddam viel schlimmer gewütet hat, denn das ist nicht gegenstand des verfahrens.
      yarkssen
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 19:04:38
      Beitrag Nr. 17 ()
      #14: Der Vergleich mit Berlusconi hinkt deutlich, denn das belgische Gesetz, welches belgischen Gerichten die Zuständigkeit für derartige Klagen einräumt, ist meiner Kenntnis nach weltweit einmalig und in völkerrechtlicher Hinsicht zumindest höchst ungewöhnlich. Von daher sind die Versuche der amerikanische Einflußnahme m. E. so legitim oder illegitim wie z. B. die Einflußnahme(versuche) der z. B. deutschen oder französichen Regierung, wenn sich amerikanische Gerichte auf höchst fragwürdige Weise Zuständigkeiten anmassen wie z. B. bei den Klagen auf Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter oder von Apartheidopfern in Südafrika.

      John D.
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 19:13:31
      Beitrag Nr. 18 ()
      @j.d.rockefeller,

      was lamentieren Sie denn noch rum. Die historischen Fakten sind klar!

      Der Oberkommandierende der Wehrmacht Keitel wurde in Nürnberg zum Tode verurteilt. Auch von amerikanischen Richtern!
      Begründung:
      Planung, Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit!
      Auch Keitel führte nur Befehle aus!

      Alle Anklagepunkte aus Nürnberg treffen auf den General Franks zu!

      Windei
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 19:15:43
      Beitrag Nr. 19 ()
      #18:

      1. Lamentiere ich?

      2. Auch die Nürberger Prozesse waren rein rechtlich mehr als fragwürdig.

      John D.
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 19:40:10
      Beitrag Nr. 20 ()
      @johnd.,
      gebe dir recht, dass das gesetz fragwürdig ist, aber innerhalb belgiens ist es gültiges recht, ebenso wie die rechtspraxis in den usa, dass amerikanische gerichte für fälle ausserhalb der usa, die "unzureichend" verhandelt wurden, zuständig sein könne, wie z.b. für das ice-unglück von eschede, wo ja eine klage angekündigt ist. eigentlich wäre für solche klagen ja der un-menschenrechtsgerichtshof in den haag zuständig, aber der wurde ja von den usa nicht anerkannt...

      stellt sich die interessante frage, was passieren würde, wenn dieselben iraker einen rechtsanwalt in den usa finden würden, der bei einem gericht in washington ebendiese klage einreichen würde... klar, das ist jetzt das schöne spiel " was wäre wenn", aber die vorstellung ist schon interesant... der richter hätte ein problem...
      yarkssen
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 19:42:04
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ yarkssen

      die gerichtsbarkeit ist eines der kostbarsten güter unseres rechtsstaates und eines der grundvoraussetzungen unseres geregelten zusammenlebens. dahingehend sollte man von jedem mitbürger, und vorallem von anwälten verlangen dieses institution mit dem nötigen respekt zu behandeln, und nicht für billige effekthascherei zu mißbrauchen.

      niemand wird den anwalt daran hindern, von seinem auf dem papier zugestandenem recht gebrauch zu machen.


      für mich bleibt das allerdings reines kasperletheater, und sollte weitgehens geächtet werden.
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 20:15:49
      Beitrag Nr. 22 ()
      Mich würde mal interessieren, wie der Anwalt seine Klage wegen "Kriegsverbrechen" begründen will, sieht er den Angriff an sich (und damit jede einzelne Kampfhandlung innerhalb des Angriffs) als Kriegsverbrechen an oder bestimmte einzelne Kampfahndlungen. Letzteres wäre m. E. überhaupt nur möglich, wenn die Amerikaner beim Führen des Krieges selbst gegen das Kriegsvölkerrecht verstossen hätten; ich kann mich diesbezüglich allerdings über Vorwürfe, die über reine Propaganda (etwa vom irakischen Informations-[:laugh: ]minister) hinausgehen, nicht erinnern. Aber, wie gesagt, diese Frage ist beim Ziel der Klage (politische Propaganda) wohl höchstens zweit- oder drittrangig ...

      John D.
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 20:18:54
      Beitrag Nr. 23 ()
      @diggit,
      kasperletheater... natürlich, denn man wird general franks nie vor die schranken des brüsseler gerichts zerren, und in einen belgischen knast geht der mann schon garnicht. von daher macht das ganze eigentlich keinen sinn. andererseits, wenn einer davon überzeugt ist, dass der general kriegsverbrechen begangen hat, und wenn ein gesetz ihm die handhabe gibt, dagegen vorzugehen, warum sollte er es nicht nutzen ?

      effekthascherei... natürlich, denn er wird ihn nie kriegen, den general, und wenn er nicht davon überzeugt sein sollte, dass der general kriegsverbrechen begangen hat, ist das ganze sogar verwerflich. wenn er aber dann überzeugt ist, dann ist das ganze so sinnlos oder sinnvoll wie wenn einer vor einer munitionsbasis ein protestlied singt. beides ist ein akt des protests, aber die klage bekommen mehr mit.
      yarkssen
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 20:20:09
      Beitrag Nr. 24 ()
      @john d.,
      wenn ich mich recht erinnere, geht es in der klage um die streubomben, die im kampf um basra eingesetzt wurden.
      yarkssen
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 22:45:02
      Beitrag Nr. 25 ()
      @yarkssen

      Es geht eigentlich gar nicht um den Inhalt hier, sondern um ein Thema eines anderen Beitrags und vermutlich liege ich falsch.
      Ich hatte nur aufgegriffen, dass jemand mal sich so darstellte, er würde nur neutral und objektiv posten. Und da war ich nicht der selben Meinung, weil allein die Auswahl der geposteten Beiträge schon wertend ist und dass mir bei der neutral postenden Person aufgefallen ist, dass zwar Fall a, b und c betreffend der CDU hier gebracht wird, aber ein ähnlich gelagerter Fall bei der SPD eben nicht.
      Also man sollte halt nicht den Deckmantel der Neutralität nutzen, um doch Werbung für die eine oder andere Richtung zu machen.
      Hat sich aber jetzt geklärt und war, wie schon oben geschrieben, vermutlich mein Fehler und hat auch per se erst mal inhaltlich gar nichts mit der Diskussion hier zu tun.

      Zu der konkreten Sache werden wir sehen, was rauskommt, wobei ich doch die Effekthascherei des Anwalts bemängeln muss. Das passt aber zu dem bisherigen Austreten des herrn, der neben dem Beruf Anwalt auch Politiker angibt, was schon seltsam ist. Und offenbar sind von den von ihm ursprünglich genannten 19 Irakern schon zwei abgesprungen.
      Avatar
      schrieb am 15.05.03 09:17:46
      Beitrag Nr. 26 ()
      #22
      @J.D.Rockefeller,

      sind Sie nicht in der Lage, einen einfachen Text zu lesen und zu verstehen?

      Ich hatte Ihnen doch bereits dargelegt, dass seit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen ein Angriffskrieg ein Kriegsverbrechen darstellt.

      Dieses Recht haben amerikanische Richter in Nürnberg mit begründet!!!

      Was faseln Sie also noch rum?

      Windei
      Avatar
      schrieb am 15.05.03 10:53:14
      Beitrag Nr. 27 ()
      @26: Die Nürnberger Prozesse waren rechtlich äußerst fragwürdig, im Grunde genommen Siegerjustiz, eine Rechtsgrundlage existierte nicht.

      Von daher ist es völlig klar, dass die hier diskutierte Klage ausgehen wird, wie das Hornberger Schießen.

      Und dennoch: ganz ohne "Regeln" sollte auch ein Krieg nicht ablaufen, sonst eskalieren solche Konflikte unnötig, und die Frage ist schon interessant, ob und wie die Regeln durchgesetzt werden können.

      Wenn es nicht anders geht, muss vielleicht ein mediengeiler Anwalt her und öffentlichen Druck erzeugen!
      Avatar
      schrieb am 15.05.03 11:02:52
      Beitrag Nr. 28 ()
      #26: Ich finde es ja sehr höflich, wenn Sie mich entgegen der im Forum üblichen Gepflogenheiten "Siezen", noch höflicher fände ich es allerdings, wenn Sie Ihren agressiven Tonfall ablegen und - wie alle anderen bis jetzt in diesem Thread - sachlich diskutieren würden. Oder soll der scharfe Tonfall die Schwächen in der sachlichen Argumentation überdecken?

      John D.


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