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    Mieterin zahlt keine Miete, was machen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.05.03 11:01:23 von
    neuester Beitrag 17.05.03 00:47:12 von
    Beiträge: 39
    ID: 732.809
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:01:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute und hallo Nataly,

      ich brauch euren Rat:

      Ich habe einer alleinstehenden Frau eine supe renovierte Wohnung vermietet. Kostet nur 400 Euro warm (bei uns sind die Mieten noch günstig!).

      Wie auch immer, seit 3 Monaten hat sie mir keine Miete gezahlt. Ich hab sie darauf angesprochen, sie meinte, dass sie nun arbeitslos ist und kein Geld mehr hat.

      Arbeitslosengeld bekommt sie auch nicht, da sie sich geweigert hätte im McDonalds für 5 oder 6 Euro zu arbeiten.

      Ich hab ihr gesagt, dass ich mein Anwalt schon informiert hätte und wenn ich bis zum 24. keine Miete bekomme, würde ich fristlos kündigen (zwei Monatsmieten in Rückstand, ich glaub §512 BGB oder so).

      Wo kann ich denn die noch hinschicken, zum Sozialamt, Wohnamt (wo die Wohngeldzuschuss bekommen). Schaut die Stadt zu, wenn ich die raus schmeiss?

      Versteht mich nicht falsch, aber ich habe die Wohnung mittels Bankkredit gekauft und die Bank schiebt mir auch nichts hinaus, Rechnungen muss ich auch zahlen. Ausserdem leben wir ja in einem Sozialstaat, jemand muss der doch helfen.

      Wenn ich mir überlege, dass Familien aus dem Ausland zu uns rüber kommen, Sozialhilfe bekommen, übertriebene Mieten von der Stadt überwiesen werden, dann aber einer deutschen Staatsbürgerin nicht geholfen werden soll, verstehe ich unsere Welt nicht mehr.

      Was soll ich denn nun machen und wie stehts mit der unordentlichen Kündigung, ich meine der fristlosen Kündigung?. Kann ich sie fristlos, sofort vor die Tür setzen (erfrieren wird sie nicht, da sie sowieso den ganzen Tag bei ihrer Tochter ist).

      Danke
      Benno
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:09:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      # 1

      Ja, ja, manchmal ist die Suche nach dem (finanziellen)Glück ganz schön
      beschwerlich.
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:12:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      @rossi
      mach dir genausoviel gedanken wie sie tut
      das bedeutet
      rausschmeissen und nicht länger drüber nachdenken
      jeder weitere monat kostet nur dein geld

      lalli1
      (einer der es satt hat sozialschmarotzer zu unterstützen )
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:12:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi!
      An Deiner Stelle würde ich der Frau sofort fristlos kündigen. Hättest Du schon nach 2 Monaten machen können/sollen. Setze ihr dann eine Frist, bis zu der sie die Wohnung zu verlassen hat. Das alles natürlich schriftlich per Einschreiben bzw. Aushändigung gegen Unterschrift.
      Sie hat dann die Möglichkeit, mit dieser Kündigung bei der Kommune um Hilfe zu bitten (Sozialamt, Wohnraumsicherungsbehörde, Obdachlosenbehörde...)
      Unternimmt sie nichts und verlässt nicht die Wohnung, dann musst Du zum Anwalt und eine Räumungsklage einreichen. Leider kann sich dieses Verfahren ganz schön in die Länge ziehen, außerdem musst Du alles vorschießen (Anwaltskosten, Gerichtskosten, Möbelspedition).
      Das ist der einzige (legale) Weg, die Sache zu beenden.

      Die Kommunen finanzieren übrigens Wohnungen nur zur ortsüblichen Vergleichsmiete bzw. haben eigene Grenzen für diese Kosten ;)
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:13:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      geh sofort zum anwalt, zwangsräumung beantragen.
      solche schmarotzer gehören dahin wo sie hingehören, auf die strasse!
      scheiss sozialstaat,wer nicht arbeiten will,soll betteln gehen!!!

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      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:19:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Überlaß es deinem Anwalt und freu dich über die megacoole Meldung bei deiner QSC.

      Für alle nicht Investierten: Strong buy, seltene Perle.

      Good trade
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:21:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      #3
      So einfach wie Du Dir das vorstellst geht´s leider nicht.... :(

      #1
      Bei einer Zwangsräumung muss die Kommune aktiv werden, weil sie dazu verpflichtet ist, Obdachlosigkeit zu verhindern. Die müssen sie dann in eine andere Wohnung einweisen.
      Wenn die Kommune keinen adäquaten Wohnraum hat, kann es Dir passieren, dass die Frau bei Dir wieder eingewiesen wird!
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:22:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Räumungsklage einleiten. Erst dann! werden die ausstehenden Mieten vom Sozialamt übernommen. Auf fristlose oder andere Kündigungen reagiert das Amt nicht.
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:23:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      #5: "scheiss sozialstaat,wer nicht arbeiten will,soll betteln gehen!!!"

      Schwarz-Weiß Denken macht das Leben leichter, gelle.:mad:
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:26:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Und wenn du sie per Gerichtsvollzieher vor die Tür setzen musst darfst du erst mal 5000 Euro als Vorschuss auf den Tisch blättern.

      Am besten ist du machst das Schloss dicht, dass sie nicht mehr rein kommt.
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:27:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      @1
      Erst mal hast Du hoffentlich die Kaution noch (2-3 Monatsmieten), oder ??

      Wenn es ganz dumm für Dich kommt, ist sie clever und überweist Dir alle 2 Monate 50€. Der Richter wird das dann als Zeichen "Guten Willen´s" ansehen und Du hast wirklich schlechte Karten, die Dame mit legalen Mitteln aus der Wohnung zu bekommen. Der Staat schützt in diesem Fall zuerst die Mieterinteressen.

      Ich wünsch Dir viel Glück.
      (Bis jetzt hatte ich Glück mit meinen Mietern)

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:28:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      # 10

      Wenn sie dann Anzeige erstattet, ist der Vermieter dran.
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:31:12
      Beitrag Nr. 13 ()
      #10
      Der Gerichtsvollzieher wird erst aktiv, wenn ein Titel vorliegt. Und auf eigene Faust etwas zu unternehmen kann eine Menge Ärger verursachen.

      #8
      Das Sozialamt muss nicht unbedingt die Mietschulden übernehmen, wohl aber die zukünftigen Zahlungen.
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:32:32
      Beitrag Nr. 14 ()
      @9

      ach du bist also auch so einer von denen der uns ehrliche steuerzahler ausnutzt?!?!

      da kriegst du doch nen hals!

      was hat das bitte mit schwarz-weiss denken zu tun?
      die alte wollte den job bei mäcces nicht annehmen, wnen sie sich zu fein ist,gibts kein geld, kein geld bedeutet keine wohnung!
      so einfach ist das!
      und letztendlich zahlen wir eh wieder für die olle damit se ne neue hütte kriegt und kleidergeld und und und

      scheiss deutschland!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:32:44
      Beitrag Nr. 15 ()
      guckst du hier:
      http://www.steuernetz.de/homepages/vv/vermieterlex/m9.html
      http://morgenpost.berlin1.de/archiv2003/030326/ratgeber/stor…

      1)du musst den fehlenden betrag schriftlich anmahnen.
      2)wenn die mieterin einen teilbetrag überweist, ist sie automatisch keine zwei monatsmieten im rückstand.
      3)erfolgt trotz mahnung und evtl. klärendem gespräch keine zahlung und ist auch in der zukunft keine bereitschaft zur zahlung zu erkennen, darf der vermieter nach zwei ausstehenden monatsmieten (es gilt übrigens die kaltmiete) fristlos kündigen.
      4) nach 14 tagen nach der kündigung darf die wohnung zwangsgeräumt werden.
      5) gegen die zwangsräumung kann der mieter einspruch erheben und einen aufschub beantragen.
      6) die kosten für eine zwangsräumung (lagerung der möbel, schlüsseldienst, zeugen, umzugsunternehmen, ...) sowie gerichtsvollzieher trägt erst einmal der vermieter, kann diese aber wieder vom mieter einfordern, sobald dieser wieder zahlungsfähig ist.
      7) ob es sich bei dem mieter um einen deutschen staatbürger handelt oder nicht ist zum glück egal.
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:33:20
      Beitrag Nr. 16 ()
      @10,
      dann kann sie es auf seine Kosten wieder öffnen lassen
      @11,
      Blödsinn
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:33:49
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich habe eine Vermieter Rechtschutz und die ist echt nicht billig, mein Anwalt freut sich immer, wenn ich komme. Manchmal denke ich, der kümmert sich nicht richtig um meine Sorgen sonder reibt sich die Hände (ah, der ist doch versichert, das Verfahren ziehen wir jetzt mal schön in die Länge).

      Also gut, ich geh zu meinem Anwalt, beauftrage ihn mit einer Räumungsklage.

      Meine Frage:

      Wie lange dauert das Verfahren der Räumungsklage?

      Wenn ich jetzt wieder 2 Monate warten muss, kann ichs vergessen.

      Kann ich ihr nicht sagen, dass sie zum Sozialamt gehen soll und denen sagen soll: Hey ich kann meine Miete nicht zahlen, könnt ihr mir helfen!.

      Wisst ihr, ich möcht diese Sache aussergerichtlich klären, da ich denke, so schneller an mein Geld zu kommen. Stellt euch mal vor, die stellt sich quer, dann bin ich am Arsch. Und warum das ganze, weil ich nett zu ihr war und meine tolle Wohnung vermietet habe (Kabelfernsehen ist sogar kostenlos, so nett bin ich).
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:34:13
      Beitrag Nr. 18 ()
      um auf nr.10 zu kommen

      es gibt auch mittel,wo die mieterin nicht beweisen kann, wer ihr denn jetzt das schloss mit kaugummi zugeklebt hat, oder wer auch immer die stinkbombe in ihrer wohnung platziert hat.
      sei doch einfach mal einfallsreich;)
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:35:04
      Beitrag Nr. 19 ()
      Die wirst du nie mehr los!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:35:25
      Beitrag Nr. 20 ()
      #11
      Das geht so nicht. Im Gesetz ist die fristlose Kündigung rechtens, wenn keine Mietzahlungen an 2 aufeinanderfolgenden Monaten geleistet wurde oder wenn der Rückstand in 3 Monaten mind. 1 Monatsmiete beträgt. Zumindest war es bei meinem letzten Ärger so, und auf dieses Recht habe ich mich berufen.
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:36:52
      Beitrag Nr. 21 ()
      heirate diese frau, dann zieht sie bei dir ein und man kann die wohnung anschleißend weiter vermieten? :confused:
      vielleicht kann sie das fehlende miet-geld auch abarbeiten im haushalt oder so ? ;)
      (ich weiß ja nun nicht wie die dame aussieht)
      im notfall, schick sie auf den strich.
      werden bald erdbeerpflücker und sonstige saisonkräfte gesucht, schwarzarbeit blüht doch.
      ich mähe z.b. freitags den rasen bei einem spd abgeortneten in unserem ort, bar auf die kralle die kohle(schwarz):laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:37:18
      Beitrag Nr. 22 ()
      @peppi

      Soweit ich mich errinnern kann, wurde die Regelung mit den 2 ausstehenden Mieten für unwirksam erklärt, auch wenn sie im Mietvertrag steht. Habe leide keine Quelle dafür. Die Information hatte ich mal von meinem Makler bekommen.
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:40:21
      Beitrag Nr. 23 ()
      rossi du musst ne menge lernen,bist du nett und ehrlich zu den menschen wirst du von ihnen gefickt!
      vor allem von solchen schmarotzern!

      sei so hart wie möglich zu ihr, sie wollte den job schon bei mäcces nicht annehmen, also hat sie es verdient elendig dahinzusiechen!
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:43:03
      Beitrag Nr. 24 ()
      einen link wollte ich noch loswerden:
      http://www.russisch-inkasso.de/

      ;)
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:43:43
      Beitrag Nr. 25 ()
      #17
      Die Dauer der Räumungsklage hängt vom Verhalten der Mieterin ab. Mit 2 Monaten kommst Du nie hin!!!!
      Ich denke, bestenfalls ein halbes Jahr, wenn sie Einspruch einlegt und es zum Verfahren kommt, dann dauert es länger :(

      Von einer außergerichtlichen Klärung rate ich Dir ab. Sie macht nicht den Eindruck, als könne man sich auf ihr Wort verlassen. Und wenn´s in die Hose geht, musst Du eh den Klageweg bestreiten, und hast dann noch mehr Zeit verloren.
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:44:40
      Beitrag Nr. 26 ()
      Die Wohnung habe ich mit meinem Vater renoviert. Wir haben uns echt Mühe gegeben, sehr viel Geld investiert. Aus purer Naivität passiert mir das. Noch mal mach ich sowas nicht mehr. Ehrlich.

      Ab dieser Erfahrung werde ich immer eine Auskunft von dem ehemaligen Vermieter eines Wohnungsinteressenten einholen, eine Auskunft von der Polizei ebenfalls verlangen. Ausserdem werde ich den Mieter eine Brandversicherung (Sicherungsschein) aufzwingen.

      Bin voll enttäuscht. Bin jetzt fast 7 Jahre Vermieter, aber sowas ist mir bis jetzt noch nicht passiert.
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:46:24
      Beitrag Nr. 27 ()
      Sofert fristlos kündigen. Eine Frist zur Rückgabe der Schlüssel von 1 bis 2 Tagen setzten. Den Beweis des Zuganges des Kündigungschreiben sichern. Drei Tage nach Zugang der Kündigung den Anwalt mit der sofortigen Erhebung der Räumungsklage beauftragen. Sollte Sie dann doch noch zahlen, wird die Kündigung rückwirkend unwirksam.

      Die Vermietung ist ein Geschäft. Solltest Du aber der Dame jeden Monat 400 € schenken wollen aus christlicher Nächstenliebe, o.k., dann tu es, bzw. lass die Räumungsklage. Für Obdachlose zu sorgen, ist nach allgemeiner Ansicht die Aufgabe des Staates und der Kirchen. Beide erhalten für die Erfüllung dieser Aufgabe von Dir Steuergelder.
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:47:39
      Beitrag Nr. 28 ()
      #22
      Ob das im Mietvertrag steht oder nicht ist völlig Wust! Das ist keine Mietvertragsklausel wie AGBs, sondern steht im BGB und ist Gesetz.
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:50:57
      Beitrag Nr. 29 ()
      Mal sehen, wir haben heut den 15.05.

      Sie hat mir versprochen bis zum 24. die Miete zu zahlen. Da ich mich mit meinen Mieter gut verstehe und ihnen oft persönlich zur Verfügung stehe, werde ich der Alten am 24 klar und deutlich machen, dass sie in meinem Haus nicht mehr willkommen ist.

      Wenn sie nicht binnen 48 Std. die Wohnung nicht verlässt kann sie was erleben. Mit verlassen meine ich nur die Klamotten. Fernseher, Möbel und Kühlschrank kann sie abholen, wenn sie den Rückstand ausgeglichen hat. Wenn an der Wohnung nichts ist, bekommt sie die Kaution zurück.

      Jetzt reichts mir aber, verschlampter Dreckscheiss!
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:52:33
      Beitrag Nr. 30 ()
      #26
      Was nützt Dir ein polizeiliches Führungszeugnis? Zivilrechtstreitigkeiten stehen da nicht drin!
      Die Feuerversicherung solltest Du als Hausbesitzer haben, aber ein Haftpflichtversicherungsnachweis wäre schon OK.
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:55:07
      Beitrag Nr. 31 ()
      Jetzt bin ich ein verbranntes Kind und bin nun ganz scheu geworden.

      Kann ich vom nächsten Mieter verlangen, dass er mir die Miete für das Jahr vorschießt? So kann echt nichts passieren! Kann mir mein Anwalt da helfen, einen passenden Vertrag zu erstellen oder ist dies nicht erlaubt.

      Ich bin in Europa schon weit gereist und all Vermieter, die ich getroffen habe, meinten, dass sie nur gegen Jahresmiete etwas vermieten.

      Wie siehts bei uns aus, hab davon noch nie was gehört!
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:55:57
      Beitrag Nr. 32 ()
      Es ist einfach unglaublich und keinen stört es:

      "Wenn ich mir überlege, dass Familien aus dem Ausland zu uns rüber kommen, Sozialhilfe bekommen, übertriebene Mieten von der Stadt überwiesen werden, dann aber einer deutschen Staatsbürgerin nicht geholfen werden soll, verstehe ich unsere Welt nicht mehr."

      Ich meine, diese Ausländer fahren dicke BMW`s und unsere deutschen Jungs und Mädels haben nicht mal einen Ausbildungsplatz und überhaupt: was wollen die alle hier?

      Und übrigens, als Deutscher sollte man sich in Deutschland auskennen: die Sozialhilfe kommt nicht von der Stadt - es kommt vom Bund, das Land oder die Gemeinde verwaltet es lediglich. Und das mit "übertriebenen Mieten" - das wird durch die Vergabe des sog. §5-Schein für Sozialhilfeempfänger kontrolliert, übertriebene Mieten zahlt der Staat zum Beipiel eher für deine demente deutsche Oma, die nicht ins Altesheim will.
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:58:09
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ne Gebäudebrandversicherung habe ich, die muss ja wohl jeder haben. Mein Versicherungsvertreter meinte, dass wenn der Mieter mir die Wohnung in Brand setzt (und bei Brand kommt immer die Kripo, und die würden das immer heraus finden, wie der Brand entstanden ist) würde meine Versicherung nichts zahlen. Der Mieter ist haftbar, hat der aber keine Versicherung und kein Geld, würde ich in die Röhre schauen.
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 11:59:08
      Beitrag Nr. 34 ()
      #31
      Als Kaution sind max. 3 Kaltmieten zulässig, die solltest Du aber auch zukünftig verlangen!
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 12:00:47
      Beitrag Nr. 35 ()
      #33
      Deine Feuerversicherung muss bezahlen. Die holen sich das Geld wieder vom Verursacher bzw. dessen versicherung.
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 12:11:16
      Beitrag Nr. 36 ()
      alex0618

      bleib mal sachte, ich habe es nur etwas übertrieben.

      Ich bin selber Vermieter und kenne viele Makler und andere Vermieter. Hauptsächlich sind die Viertel in schlechter Lage (Bahnhofsviertel, Sozialwohnungen) leider nur von Ausländern und von viele asozialen deutschen Pennerfamilien angesiedelt. Und nichts gegen Ausländer, viele sind mit dem zufrieden was sie bekommen. Ich habe auch eine ausländische Famile in meinem Haus und die sind sehr nett, verhalten sich absolut korrekt, hier können viele von uns was dazu lernen, z.b. meine iliquide Mieterin.

      Ein Makler meinte zu mir, dass die Preise total überhöht sind und nur von Arbeitslosen oder Arbeitsunwilligen bewohnt werden (stell dir mal 4-5 Wohnblöcke in einer Stadt vor). Das schlimme ist, dass hier (ob es vom Bund, vom Land oder der Kommune bezahlt wird ist WURSCHT, da es immer ums gleiche Steuergeld handelt) alle Wohnungen vom Sozialamt gesponsert werden. Ich frag mich nur, wieviel Geld die da ausgeben. Und das Sozialamt muss da zahlen, wohin sollen sie sonst die vielen Menschen unterbringen, weisst du, was in §5 steht interessiert mich nicht, ehrlich.
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 15:00:54
      Beitrag Nr. 37 ()
      Ich bin ja nun auch ein geplagter Vermieter und Selbstständiger dazu noch, der auf einem Berg von vollstreckbaren und vollstreckten Titeln sitzt, während sich die Schuldner einen schönen Lenz oder sonstwas machen. Man wird in diesem Bananenstaat wohl wieder zum Faustrecht zurückkehren müssen, damit man sein Geld wiedersieht.
      Mein Tipp: Sag Ihr, dass Sie ihre notwenigen 7-Sachen packen soll, weil am ...05.2003 der Schlosser kommt und ein neues Schloß einbaut. So einfach ist das. Diesen Spaß würde ich mir ggf. auch ein paar $$$$ kosten lassen, nur um der Alten zu zeigen, wo der Hase langläuft.
      Avatar
      schrieb am 16.05.03 15:05:15
      Beitrag Nr. 38 ()
      odlo

      deine einstellung gefällt mir,schade nur das die meisten leute immer erst schlechte erfahrungen sammeln müssen um das zu kapieren?!?!
      Avatar
      schrieb am 17.05.03 00:47:12
      Beitrag Nr. 39 ()
      Kauf dir in der Zoohandlung 2 oder 3 Ratten.
      Viele Weiber haben auch eine Spinnenphobie.
      Du darfst nicht zimperlich sein.
      Staat und vor allem Rechtsanwälte helfen dir eh nicht, die Letzteren haben in Mietstreitigkeiten eine gute Einnahmequelle und zögern die Sache deshalb auch gerne hinaus (Zeit ist Geld).


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