halbeinkünfte verfahren 2001 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.05.03 19:50:28 von
neuester Beitrag 20.05.03 20:32:44 von
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bei halbeinkünfte verfahren für 2001 lese ich immer, dass ausländische aktien gemeint sind. bedeutet das der sitz der gesellschaft muss im ausland sein, oder die aktien an einer ausländischen börse erworben sein
Handelsplatz ist egal..
Der Firmensitz muß im Ausland sein !
Der Firmensitz muß im Ausland sein !
noch eine Verständnisfrage zum Halbeinkünfteverfahren für 2001:
für welche der folgenden, in 2001 abgeschlossenen Aktiengeschäfte gilt das Halbeinkünfteverfahren, für welche nicht?
a)ausländische Aktie, Geschäftsjahr=Kalenderjahr
b)ausländische Aktie, Geschäftsjahr nicht Kalenderjahr
c)inländische Aktie, Geschäftsjahr=Kalenderjahr
d)inländische Aktie, Geschäftsjahr nicht Kalenderjahr ?
für welche der folgenden, in 2001 abgeschlossenen Aktiengeschäfte gilt das Halbeinkünfteverfahren, für welche nicht?
a)ausländische Aktie, Geschäftsjahr=Kalenderjahr
b)ausländische Aktie, Geschäftsjahr nicht Kalenderjahr
c)inländische Aktie, Geschäftsjahr=Kalenderjahr
d)inländische Aktie, Geschäftsjahr nicht Kalenderjahr ?
warum macht ihr euch so einen kopf ?
Eichel soll erst einmal sein steuergesetze in ordnung bringen und überhaupt übersichtlicher machen, dann bezahlen wir auch steuern auf aktiengewinne. finanzamt blickt doch selbst nicht durch. wird nach wohlwollen entschieden. sehe ich nicht ein, darum wird auch nichts angegeben und abgeführt.
hallo finanzminister
Eichel soll erst einmal sein steuergesetze in ordnung bringen und überhaupt übersichtlicher machen, dann bezahlen wir auch steuern auf aktiengewinne. finanzamt blickt doch selbst nicht durch. wird nach wohlwollen entschieden. sehe ich nicht ein, darum wird auch nichts angegeben und abgeführt.
hallo finanzminister
hat wirklich niemand Ahnung?
keine ahnung. schick es doch einfach zum finanzamt und zwar so wie du denkst das es richtig ist! was soll denn passieren?
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