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    halbeinkünfte verfahren 2001 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.05.03 19:50:28 von
    neuester Beitrag 20.05.03 20:32:44 von
    Beiträge: 6
    ID: 733.796
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      schrieb am 19.05.03 19:50:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      bei halbeinkünfte verfahren für 2001 lese ich immer, dass ausländische aktien gemeint sind. bedeutet das der sitz der gesellschaft muss im ausland sein, oder die aktien an einer ausländischen börse erworben sein
      Avatar
      schrieb am 19.05.03 19:57:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Handelsplatz ist egal..
      Der Firmensitz muß im Ausland sein !
      Avatar
      schrieb am 19.05.03 20:37:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      noch eine Verständnisfrage zum Halbeinkünfteverfahren für 2001:

      für welche der folgenden, in 2001 abgeschlossenen Aktiengeschäfte gilt das Halbeinkünfteverfahren, für welche nicht?

      a)ausländische Aktie, Geschäftsjahr=Kalenderjahr

      b)ausländische Aktie, Geschäftsjahr nicht Kalenderjahr

      c)inländische Aktie, Geschäftsjahr=Kalenderjahr

      d)inländische Aktie, Geschäftsjahr nicht Kalenderjahr ?
      Avatar
      schrieb am 19.05.03 20:56:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      warum macht ihr euch so einen kopf ?

      Eichel soll erst einmal sein steuergesetze in ordnung bringen und überhaupt übersichtlicher machen, dann bezahlen wir auch steuern auf aktiengewinne. finanzamt blickt doch selbst nicht durch. wird nach wohlwollen entschieden. sehe ich nicht ein, darum wird auch nichts angegeben und abgeführt.

      hallo finanzminister
      Avatar
      schrieb am 20.05.03 14:09:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      hat wirklich niemand Ahnung?

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      Avatar
      schrieb am 20.05.03 20:32:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      keine ahnung. schick es doch einfach zum finanzamt und zwar so wie du denkst das es richtig ist! was soll denn passieren?


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