Steuerlicher Umgang mit Verlusten ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.05.03 14:38:32 von
neuester Beitrag 29.05.03 11:22:02 von
neuester Beitrag 29.05.03 11:22:02 von
Beiträge: 8
ID: 736.717
ID: 736.717
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 364
Gesamt: 364
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 10869 | |
vor 40 Minuten | 7927 | |
vor 48 Minuten | 4687 | |
vor 1 Stunde | 4077 | |
vor 1 Stunde | 3623 | |
vor 39 Minuten | 3555 | |
vor 47 Minuten | 2779 | |
heute 20:56 | 2680 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.075,00 | +0,33 | 239 | |||
2. | 34. | 1,3800 | -1,43 | 102 | |||
3. | 4. | 0,1890 | -2,58 | 81 | |||
4. | 3. | 171,88 | +6,01 | 78 | |||
5. | 2. | 9,3325 | -3,69 | 77 | |||
6. | 14. | 7,0010 | +4,17 | 53 | |||
7. | 18. | 22,240 | -3,22 | 40 | |||
8. | 6. | 0,0262 | +24,17 | 38 |
Hallo, bin erst seit 2 Jahren an der Börse. Im ersten Jahr nichts verdient aber in 2002 ca. dreitausend Euro Verlust gemacht. Wie gehe ich damit in der Steuererklärung um? Ich lese hier immer das Stichwort „Verlustvortrag“ / muß ich das machen? was bringt das bzw. wie gebe ich das an?/ kann ich den Verlust auch anders geltend machen/mindert das u.Umständen die Einkünfte? Habe leider überhaupt keine Ahnung von der Materie und würde mich über einen guten Buchtip/interessanten Link/guten Ratschlag sehr freuen. Danke im voraus.
Man kann realisierte Verluste in der Anlage SO in der Einkommenssteuererklärung angeben. Dazu gibst du den Kaufpreis und den Verkaufspreis an. Pro Jahr gibt es eine Pauschale von 512 Euro steuerfrei. Hast Du in einem Jahr unter dem Strich einen Verlust gemacht, kannst Du ihn angeben und mit etwaigen Gewinnen in den folgenden Jahren gegenrechnen, bis der Verlust aufgebraucht ist. Hast Du also fünfmal verkauft, mußt Du fünf Anlagen ausfüllen.
Du kannst auch direkt zum Finanzamt gehen und um Auskunft fragen. Bei mir waren sie sehr nett. Man kann die Verluste aber nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften aufrechnen.
Du kannst auch direkt zum Finanzamt gehen und um Auskunft fragen. Bei mir waren sie sehr nett. Man kann die Verluste aber nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften aufrechnen.
"Hast Du also fünfmal verkauft, mußt Du fünf Anlagen ausfüllen."
Das ist nicht nötig. Es reicht eine Anlage SO. Die Geschäfte können auf einer Anlage zur Anlage SO aufgelistet werden.
Das ist nicht nötig. Es reicht eine Anlage SO. Die Geschäfte können auf einer Anlage zur Anlage SO aufgelistet werden.
"Pro Jahr gibt es eine Pauschale von 512 Euro steuerfrei. "
Es handelt sich nicht um eine Pauschale, sondern um eine Freigrenze. Sobald die Speku-Gewinne darüber liegen, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Beispiel:
500 EUr Speku-Gewinn: nichts zu versteuern.
615 EUR Speku-Gewinn: 515 EUR zu versteuern.
Es handelt sich nicht um eine Pauschale, sondern um eine Freigrenze. Sobald die Speku-Gewinne darüber liegen, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Beispiel:
500 EUr Speku-Gewinn: nichts zu versteuern.
615 EUR Speku-Gewinn: 515 EUR zu versteuern.
Danke, das sind doch schonmal nützliche Tipps. Aber meine Kernfrage ist leider noch offen:
- MUSS ich meine Verluste aus 2002 als Verlustvortrag irgendwie "mitschleppen" (blödes Wort) ODER kann ich diese Verluste für meine Steuererklärung 2002 geltend machen und bekomme dafür eine kleine Rückerstattung (sprich sinkt dadurch mein zu versteuerndes Einkommen) und ich mache dann logischerweise keinen Verlustvortrag ???
- MUSS ich meine Verluste aus 2002 als Verlustvortrag irgendwie "mitschleppen" (blödes Wort) ODER kann ich diese Verluste für meine Steuererklärung 2002 geltend machen und bekomme dafür eine kleine Rückerstattung (sprich sinkt dadurch mein zu versteuerndes Einkommen) und ich mache dann logischerweise keinen Verlustvortrag ???
f.opper,
dein ODER ist nicht möglich. Ein Spekuverlust kann nur mit einem Spekugewinn verrechnet werden. Hättest du in 2001 einen Spekugewinn angegeben, hätte dein Verlust in 2002 darauf angerechnet werden können. Dann würde die Steuer für 2001 neu berechnet, und dir könnte etwas erstattet werden.
Du hast aber in 2001 keinen Spekugewinn gemacht. Also kannst du deinen Verlust nur mit zukünftigen Spekugewinnen verrechnen. Dazu ist es notwendig, daß du den Verlust in 2002 erst einmal angibst.
dein ODER ist nicht möglich. Ein Spekuverlust kann nur mit einem Spekugewinn verrechnet werden. Hättest du in 2001 einen Spekugewinn angegeben, hätte dein Verlust in 2002 darauf angerechnet werden können. Dann würde die Steuer für 2001 neu berechnet, und dir könnte etwas erstattet werden.
Du hast aber in 2001 keinen Spekugewinn gemacht. Also kannst du deinen Verlust nur mit zukünftigen Spekugewinnen verrechnen. Dazu ist es notwendig, daß du den Verlust in 2002 erst einmal angibst.
#6 stimmt. Die einzige Möglichkeit, den Verlust (vielleicht) einmal steuerlich geltend zu machen, besteht darin, ihn für 2002 erstmal auf Anlage SO zu erklären. Steuermindernd wirkt sich das erst (und nur) aus, wenn du 2003 oder in späteren Jahren mal Speku-Gewinne machst.
Vielen Dank, das wollte ich wissen.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
241 | ||
93 | ||
83 | ||
77 | ||
73 | ||
53 | ||
45 | ||
38 | ||
37 | ||
34 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
33 | ||
30 | ||
26 | ||
25 | ||
24 | ||
24 | ||
24 | ||
23 | ||
19 | ||
19 |