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    Steuerlicher Umgang mit Verlusten ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.05.03 14:38:32 von
    neuester Beitrag 29.05.03 11:22:02 von
    Beiträge: 8
    ID: 736.717
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      schrieb am 27.05.03 14:38:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, bin erst seit 2 Jahren an der Börse. Im ersten Jahr nichts verdient aber in 2002 ca. dreitausend Euro Verlust gemacht. Wie gehe ich damit in der Steuererklärung um? Ich lese hier immer das Stichwort „Verlustvortrag“ / muß ich das machen? was bringt das bzw. wie gebe ich das an?/ kann ich den Verlust auch anders geltend machen/mindert das u.Umständen die Einkünfte? Habe leider überhaupt keine Ahnung von der Materie und würde mich über einen guten Buchtip/interessanten Link/guten Ratschlag sehr freuen. Danke im voraus.
      Avatar
      schrieb am 27.05.03 15:29:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Man kann realisierte Verluste in der Anlage SO in der Einkommenssteuererklärung angeben. Dazu gibst du den Kaufpreis und den Verkaufspreis an. Pro Jahr gibt es eine Pauschale von 512 Euro steuerfrei. Hast Du in einem Jahr unter dem Strich einen Verlust gemacht, kannst Du ihn angeben und mit etwaigen Gewinnen in den folgenden Jahren gegenrechnen, bis der Verlust aufgebraucht ist. Hast Du also fünfmal verkauft, mußt Du fünf Anlagen ausfüllen.
      Du kannst auch direkt zum Finanzamt gehen und um Auskunft fragen. Bei mir waren sie sehr nett. Man kann die Verluste aber nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften aufrechnen.
      Avatar
      schrieb am 27.05.03 17:03:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      "Hast Du also fünfmal verkauft, mußt Du fünf Anlagen ausfüllen."

      Das ist nicht nötig. Es reicht eine Anlage SO. Die Geschäfte können auf einer Anlage zur Anlage SO aufgelistet werden.
      Avatar
      schrieb am 27.05.03 17:06:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      "Pro Jahr gibt es eine Pauschale von 512 Euro steuerfrei. "

      Es handelt sich nicht um eine Pauschale, sondern um eine Freigrenze. Sobald die Speku-Gewinne darüber liegen, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Beispiel:
      500 EUr Speku-Gewinn: nichts zu versteuern.
      615 EUR Speku-Gewinn: 515 EUR zu versteuern.
      Avatar
      schrieb am 27.05.03 20:26:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke, das sind doch schonmal nützliche Tipps. Aber meine Kernfrage ist leider noch offen:

      - MUSS ich meine Verluste aus 2002 als Verlustvortrag irgendwie "mitschleppen" (blödes Wort) ODER kann ich diese Verluste für meine Steuererklärung 2002 geltend machen und bekomme dafür eine kleine Rückerstattung (sprich sinkt dadurch mein zu versteuerndes Einkommen) und ich mache dann logischerweise keinen Verlustvortrag ???

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      schrieb am 28.05.03 08:51:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      f.opper,
      dein ODER ist nicht möglich. Ein Spekuverlust kann nur mit einem Spekugewinn verrechnet werden. Hättest du in 2001 einen Spekugewinn angegeben, hätte dein Verlust in 2002 darauf angerechnet werden können. Dann würde die Steuer für 2001 neu berechnet, und dir könnte etwas erstattet werden.

      Du hast aber in 2001 keinen Spekugewinn gemacht. Also kannst du deinen Verlust nur mit zukünftigen Spekugewinnen verrechnen. Dazu ist es notwendig, daß du den Verlust in 2002 erst einmal angibst.
      Avatar
      schrieb am 28.05.03 10:31:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      #6 stimmt. Die einzige Möglichkeit, den Verlust (vielleicht) einmal steuerlich geltend zu machen, besteht darin, ihn für 2002 erstmal auf Anlage SO zu erklären. Steuermindernd wirkt sich das erst (und nur) aus, wenn du 2003 oder in späteren Jahren mal Speku-Gewinne machst.
      Avatar
      schrieb am 29.05.03 11:22:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Vielen Dank, das wollte ich wissen. :)


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