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    Baustelle vor meiner Haustür bzw. Geschäft! Mietminderung??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.06.03 13:09:10 von
    neuester Beitrag 02.06.03 21:43:02 von
    Beiträge: 14
    ID: 738.439
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      schrieb am 02.06.03 13:09:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag ihr lieben Experten!!!

      Habe mal eine Frage!
      Kann ich als Geschäftsführer meinen geringeren Bargeldumsatz, bedingt durch eine Baustelle in unserer Straße irgendwo geltend machen!
      Ich dachte da so an eine saftige Mietminderung...

      Gibt es da irgendwo was?
      Mir fehlt halt die Verkehrsanbindung für meine Laufkundschaft, sowie nötige Parkplätze für die Firmenfahrzeuge!

      Baustelle zieht sich schon über mehrere Monate hin und soll wohl bis Ende August abgeschlossen sein!

      Danke für jeden Rat!

      Liebe Grüße!;)
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 13:19:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ein Problem, das sich ständig durch unsere gesamte Republik zieht!

      Äußerst komplex, da jeder "Fall" verschieden.

      In der Regel sind es die Kommunen oder Städte, die Träger solcher Baumassnahmen sind.

      Oftmals kann durch Bereitstellung von z.Bsp. speziellen Rand-Gehwegen, zu deren Aufstellung wenn möglich die Stadt verpflichtet ist....Abhilfe geschaffen werden.

      Ansonsten in jedem Fall zusammenschließen falls mehrere "geschädigt" sind und sein Glück probieren, wobei die Erfolgsaussichten im gerichtlichen Streitfall und einer öffentlichen Baumassnahme gleich null sind!

      Denn: Eigentum verpflichtet und "Vorhaben" zum Allgemeinwohl müssen die Bürger über sich ergehen lassen. Auch wenn dies mit finanziellen Einbußen verbunden sein sollte.

      In jedem Fall mit dem Finanzamt sprechen und in Kenntnis setzen.
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 13:22:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Übrigens: Die Versicherer bieten für solche "Fälle" schon seit Jahr und Tag sog. "Betriebsunterbrechungsversicherungen" an, die gar nicht teuer sind, da sie in der Regel über die Inventarversicherung laufen.

      Nur sagen das die Versicherungen selten,das sowas möglich ist, aus bekannten Gründen...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 13:26:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Als Mieter von Wohnraum könntest Du auf jeden Fall eine Minderung durchsetzen, gewerblich weiß ich das nicht....
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 13:29:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Quatsch, oh-shit! Absoluter Quatsch!

      Was könnte den der Vermieter dafür, wenn die Stadt vor deiner Haustür die Strasse aufreißt?

      Im gegenteil, du könntest absolut nichts fordern sondern bekämst wegen den anstehenden Erschließungskosten noch ne kräftige Mieterhöhung mein Allerbester!

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      schrieb am 02.06.03 13:39:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich bin nicht Dein Allerbester ;)

      Habe allerdings aus zet100s Posting nicht erkannt, was genau den Lärm verursacht. Bei kommunalen Arbeiten hat man sicher schlechte Karten. Bei privaten Bauvorhaben sieht das allerdings ganz anders aus.
      Es gibt genügend Fälle in der Rechtsprechung, in denen der Mieter bei Baulärm zu einer Mietminderung berechtigt war. Dass der Vermieter nichts dafür kann spielt keine Rolle. Der Kann sich die Differenz allerdings vom Verursacher begleichen lassen, was auch schon so entschieden wurde.
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 13:40:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke erstmal!
      Ich habe gewußt das mir keiner so richtig sagen kann was ich machen könnte!

      @kannnitmehr

      Das mit den Erschließungskosten, denke ich haut nicht ganz so richtig hin, denn meines Erachtens kann man die nicht auf die Miete umlegen!


      Naja, mal sehen vielleicht zahle ich mal ein Jahr lang keine Steuern...:laugh: :laugh: :laugh:

      Scheiß Staat!
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 13:42:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Doch, oh-shit! Du bist mein Allerbester!:laugh:
      Ganz sicher bist du das:D
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 13:45:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      Na dann hoffe ich aber, dass ich auch wirklich der Einzige bin! Werde jetzt wohl damit leben müssen.... ;)
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 13:45:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hi, da bist du etwas fehlinformiert mit der Umlegung der Erschließung, die auf den Eigentümer des Anwesens zukommen.

      Hat ein Eigentümer eine solche Massnahme hinzunehmen, sind das Kosten, die in gewissem Rahmen zu einer Mieterhöhung absolut berechtigen, falls er denn auch noch Vermieter sein sollte.

      Verwechsele das nicht mit der kompletten Umlegung der Kosten auf die Mieter!
      Dies ginge nicht.
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 13:50:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      Also nochmal zum besseren Verständnis:

      Wird die Strasse aufgerissen und z.B. Kabelfernsehen verlegt, wird die Qualität/Standard des Wohnraums erhöht!

      War vorher eine Art Sickergrube fürs Abwasser, ist auch das eine Erhöhung der Wohnraumqualität.

      Wird nur ein neuer Kanal gelegt, die Strassendecke erneuert etc....siehts schlecht aus mit Mieterhöhung!

      Ich persönlich würde in jedem Fall die Miete drastisch erhöhen!
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 18:18:08
      Beitrag Nr. 12 ()
      So ein Dreck, jetzt ist mein Posting weg!!!:cry:

      Okay Kurzfassung!!!!

      -Baustelle=kommunale Angelegenheit
      -Anbindung, bzw. Erneuerung von Wasser und Abwasser
      -Folgen: Parkplatzprobleme, schon seit Monaten, weil Ordungsamt sehr großzügig den Baustellenbereich absperrt
      -Umleitung der Bundesstraße bzw. Vollsperrung somit kommt man nur per Fuß zu uns !!!

      Meine Frage: Mietminderung ja oder nein!!!

      Aber so wie ich die Sache mittlerweile einschätze, eher
      nein !!!:( :( :( :(
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 18:49:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      Du bist also Mieter, Zet100!

      Mietminderung?
      Warum glaubst du, dazu ein Recht zu haben?

      Dein angemietetes Objekt/Laden weißt doch wahrscheinlich immer noch die gleichen Merkmale auf wie zuvor, oder?

      Soll dein Vermieter dir etwa eine Garantie auf öffentl./staatlichen Verkehrsraum geben, oder wie willst du das begründen?

      Und das du keine Betriebsunterbrechungs-Versicherung für `n paar Euro hast, ist doch wohl auch nicht die Schuld deines Vermieters, oder?

      Also klares Nein!

      Du hast kein Recht dazu!

      Obwohl dir da ein paar "hungrige" Anwälte bestimmt was anderes erzählen würden..:laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 21:43:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      alles klar!!!

      Hast mir die Augen geöffnet!

      :cry: :cry: :cry:


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