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    Habe der Mieterin gekündigt, wisst ihr noch? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.06.03 15:16:27 von
    neuester Beitrag 19.09.03 22:20:05 von
    Beiträge: 35
    ID: 738.523
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      schrieb am 02.06.03 15:16:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      vor einem Monat habe ich doch von meiner insolventen Mieterin geschrieben.

      Bin doch zu meinem Anwalt gegangen, der hat ihr fristlos gekündigt. Ging ganz schnell. Am 14.06.03 sollte sie die Wohnung räumen. Die alte kümmert sich nicht mal um ihre Post. Ich gehe nicht davon aus, dass sie ein Wiederspruch einlegt (die Briefe von anderen Anwälten, Inkassounternehmen, Amtsgericht und der Kreisverwaltung passen gar nicht in den Briefkasten. So trage ich sie persönlich in Anwesenheit meines Hausmeister vor ihre Haustür.


      Kann mir jemand sagen, was nach dem 14.06.03 passiert, möchte mich auf das Gespräch mit meinem Anwalt vorbereiten. Kenne mich auch so nicht aus, da mir soetwas zum ersten mal passiert. Wie kann ganz schnell eine Räumungsklage durchkriegen, und zahlt dann vielleicht das Sozialamt die Miete? Wie sollte ich vorgehen, bitte um ernstgemeinte Tipps.

      Hmm :confused:

      Gruss
      Benno
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 15:20:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      ohne räumungsklage geht nix
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 15:27:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du glaubst doch nicht wirklich, dass die Insolvenz einer Mieterin dazu berechtigt, ihr die Wohnung und dann auch noch fristlos zu kündigen? :laugh:

      Wenn das Sozialamt die Miete trägt, einen besseren Mieter kannst du nicht bekommen, zumindest was die Zahlungsmoral angeht.

      Einzige Lösung ist aktives MOBBING! bis sie selbst kündigt, da kannst ja gerne auf die Einhaltung einer Frist verzichten.

      Mietkaution? Dann hast ja noch 3 Monate Vorlauf, falls die Miete ausbleiben sollte.

      MfG AKor
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 15:28:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich bin mir sicher, dass du deine Mieterin nur über eine Räumungsklage los wirst. Du kannst dich schon mal darauf einstellen, dass der ganze Prozess noch etwas länger dauert.

      Im Prinzip bist Du im Moment eigentlich erst am Anfang, wenn dein Anwalt eine Frist gesetzt hat.

      Übrigens kostet Dich der Rauswurf saftig Asche.

      Aber trotzdem viel Efolg!
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 15:29:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi,
      eine Räumungsklage wirst Du vermutlich überhaupt nicht schnell durchkriegen. Ich schätze mal, 1 Jahr mindestens. Auf sämtlichen Kosten bleibst Du natürlich sitzen (zB.Räumung der Wohnung, Anwalt, Gerichtskosten).
      Irgendwo im Internet gibt es ein Vermieterboard. Suche danach, schau Dich dort um und mach Dich auf das gefasst, was Dir noch bevorsteht.
      gr
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      Avatar
      schrieb am 02.06.03 15:35:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hatte letztes Jahr einen ähnlichen Fall.
      Räumungsklage dauerte ca. 4 Wochen. Kosten 2.000 Euro, die ich getragen habe (mir der Mieter aber schuldet). Kann auch mehr werden, je nach dem wie groß der Hausstand ist, der abgeholt und eingelagert wird.
      Meine Empfehlung:
      Wenn die Räumungsbescheid da ist, würde ich versuchen mich mit der Mieterin zu einigen, damit sie auszieht bevor der Gerichtsvollzieher kommt. Dann dem GV (auch kurzfristig) absagen. Spart eine Menge Kohle. Mein Mieter hat sich aber nicht darauf eingelassen...
      Viel Glück!
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 16:03:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      bist du sicher, dass sie noch in der wohnung wohnt?
      ich hatte mal eine mieterin, die auch nicht mehr zahlte. bis ich dass jedoch bemerkt hatte, war sie über alle berge.

      sollte sie noch in der wohnung wohnen: bist du sicher, dass der gerichtsvollzieher bei ihr nichts findet (fahrzeug, sonst. einkommen, bargeld, guthaben, ...)?

      wie schon schon im letzten thread vor einigen wochen geschrieben bleibt dir nur die räumungsklage, die nicht unbedingt erfolgreich für dich verlaufen muss und auf jeden fall lange dauern kann.
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 16:06:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Also ich dachte, dass ich wie folgt vorgehe:

      - Fristlose Kündigung
      - Räumungsklage
      - Handwerker anrufen, neues Türschloss

      Mein Anwalt meinte, dass ich die Möbel, Fernseher und den Kühlschrank als Vermieterpfand behalten dürfe, bis sie mir ihre Schulden bezahlt hat, jedoch dürfe ich sie nicht verkaufen. Entweder vermiete ich die Wohnung mit den Möbel (entsprechende Klauseln im neuen Mietvertrag...) oder ich stell das Gerümpel in meine Garage.

      Wenn ich die Räumungsklage in der Hand habe kommt die bei mir nicht mehr rein.

      Mein Anwalt erwähnte in der fristlosen Kündigung, dass sie bei ihrer alten Wohnung ebenfalls mit einer Räumungsklage aus der Wohnung ausziehen musste und dies uns verheimlich hat, sogar mich betrogen hat (von wegen, ich habe ein gutes Vehältnis zu meinem Exvermieter, bei ihm bin ich noch als Verwalterin tätig).

      Der ehemalige Vermieter, den ich mal angerufen habe, bekommt ganz schnell Bluthochdruck bei Erwähnung des Exmieters. (Mietausfall, Kündigung, Räumungsklage, Räumen, Renovieren, da die Wohnung ein Saustall war und Stress).

      Bei mir kommt es nicht so weit. Warte nur auf die Räumungsklage, wie gesagt, wenn ich die hab, dann kommt die nicht mehr in die Wohnung. Die Wohnung vermiete ich dann möbiliert.

      Meine Frage:

      Wie schnell geht das denn beim Amtsgericht, wie läuft dieser Prozess?

      Also nach der fristlosen Kündigung, wenn sie nicht ausgezogen ist, wie gehts dann weiter? Wie kann man ganz schnell die Räumungsklage bekommen?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 16:10:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Alles ín Allem kann ich Dir nur sagen, Herzlichen Glückwunsch zum Zonck. (A-Karte):laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 16:12:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die Räumungsklage wird auf jeden Fall erfolgreich sein, schließlich hat sie die dafür erforderlichen Rückstände. Von einer Wiederaufnahme der Zahlungen ist wohl nicht mehr auszugehen. Ich hatte einen ähnlichen Fall, bei dem die Räumungsklage 9 Monate gedauert hat, obwohl der Mieter keinen Einspruch eingelegt hat. Musste alles selbst bezahlen, incl. Möbelspedition. Allerdings lebe ich in einer Großstadt, vielleicht geht es in kleineren Gemeinden schneller.
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 16:18:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      Verstehe ich nicht, warum soll das mit der Räumungsklage lange dauern. Die Mieterin kümmert sich nicht um die Post, auf den Gerichtsvollzieher kann ich verzichten. Die hat sowieso nichts wertvolles in der Wohnung. Ein Anwalt hat die auch nicht. Im Moment ist ihr wohl alles scheiss egal.

      Nehmen wir an, ich habe nun die Räumungsklage. Muss ich dann selber zum Sozialamt gehen und meine Miete einfordern?
      Oder pack ich die an den Ohren, soll ich sie noch dahin fahren? Oh mann, wo leben wir denn?

      Diese Schlampe ist voll am Arsch und treibt mich auch noch in den Wahnsinn (Habe meine Immobilie auf Kredit gekauft, laufend flattern hier Rechnungen von Handwerkern rein, die bezahl ich doch auch schön fleissig.

      Bei Handwerksunternehmen muss man innerhalb von 30 Tagen die Rechnung zahlen, sonst landet die Sache ganz schnell vor Gericht, aber hier bei Sozialfällen muss der Vermieter dran glauben. Ich protestiere! :p und verlange eine Änderung. Hier gibt es eine massive Störung des Wirtschaftskreislaufs. Warum wird hier nichts unternommen?
      Wen kann ich den bis zum Verfassungsgericht denn anklagen, damit hier mal auch unserer Interessengruppe geholfen wird?

      Überall wollen Gläubige, Vermieter, Inkassounternehmen, Finanzamt, Rechtsanwälte Geld von ihr. Die ist so Pleite.
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 16:19:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ne, vermiete das Objekt in einer kleinen Stadt. Der Anwalt meinte, dass das vor Gericht schnell gehen würde.
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 16:22:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      Meine Frage wurde aber noch nicht beantwortet.

      Wie sehen denn die Fristen aus.

      2 Wochen für die fristlose Kündigung
      am 14.06.03 endet die Frist.

      2 weitere Wochen fürs Mahnbescheid und dann ? Oder wie jetzt:rolleyes: :confused: :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 16:24:07
      Beitrag Nr. 14 ()
      Auf den GV kannst Du nicht verzichten, es sei denn, sie zieht freiwillig aus. Die Kommunen sind verpflichtet, Menschen vor der Obdachlosigkeit zu bewahren. Daher wird beim Räumungstermin wohl auch ein Mensch von der Behörde mit dabei sein. Die Kommune muss sich dann um Ersatzwohnraum kümmern. Ist kein Ersatz vorhanden, kann im schlimmsten Fall die Frau bei Dir in die alte Wohnung wieder eingewiesen werden. Dann allerdings bezahlt das Amt die Miete. Du kannst also auf keinen Fall einfach das Schloss auswechseln wenn die Klage durch ist. Damit machst Du Dich strafbar, und müsstest auch noch blechen, wenn sie wiederum einen Schlosser holt!
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 16:32:12
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ok, danke ohshit.

      2 Weitere Fragen:

      a.
      Bei soviel Stress und Klagen, die diese Frau hat, kommt so ein Mensch auch mal ins Gefängnis? Immerhin schuldet sie fast jedem Geld.

      b.
      Nehmen wir an, das Amt zahlt die Miete. Kann ich aber auf einen neuen Vertrag pochen. Oder ist es möglich die Miete zu erhöhen?
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 16:32:34
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hat Dir Dein Anwalt diese Vorschläge gemacht, von wegen Türschloss ändern usw? Wenn ja, dann solltest Du Dir lieber einen Anderen suchen.
      Ansonsten gilt bei uns: Je weniger Geld umso mehr Narrenfreiheit. Und schliesslich wollen die Richter ja auch leben.
      gr
      euro
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 16:35:09
      Beitrag Nr. 17 ()
      Gab`s da nicht mal eine URL namens russen-inkasso.de ?


      Easy :D
      (der aber selber von solchen Maßnahmen Abstand nehmen würde)
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 16:42:56
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ins Gefängnis kommt man wegen Überschuldung nicht. Es sei denn, es wäre Betrug im Spiel. Aber selbst dann gibt´s wohl erst mal Bewährung.

      Das mit der Mieterhöhung würde ich lieber sein lassen. Ich glaube, die akzeptieren nur die alten Bedingungen. Abgesehen davon haben die meisten Sozialämter bestimmte Obergrenzen für die Mietübernahme. Bei einem Notfall denke ich aber, dass der alte Mietvertrag übernommen wird.

      Du könntest Dich aber schon mal pro forma erkundigen, wie die Lage in Deiner Kommune bezüglich Sozialwohnraum aussieht und wie die Vorgehensweise ist. Es könnte auch sein, dass die Frau in ein spezielles Obdachlosenheim oder in eine Pension kommt.
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 17:24:27
      Beitrag Nr. 19 ()
      Nochmal:
      Man braucht einen vollstreckbaren Titel. Der umfasst zum einen die Räumung zum anderen die Schulden. Dann kommt der GV und führt die Räumung durch - kostet viel Geld, v.a. die Einlagerung der Möbel, etc. Man kann das Zeugs, das die da rumstehen haben normalerweise nicht drin stehen lassen (völliger Ramsch) sonst bekommt man die Wohnung nicht vermietet. In meinem Fall war der Zustand der Wohnung so schlimm, dass ich erstmal fleissig renoviert habe.
      Wenn der GV die Wohnung geräumt hat, kann natürlich ein neues Schloss eingebaut werden, etc. Vorher geht nichts - Vorsicht: Hausfriedensbruch!
      Wie gesagt, das beste ist es, sobald der Räumungstermin fest steht mit der Frau zu sprechen und sich über den Auszug zu einigen. Das hat für Sie den Vorteil, dass sie ihre Sachen nicht verliert (die sind aber eh nichts wert) und für den Vermieter hat es den Vorteil, dass GV-Kosten gespart werden.
      Übrigens: Der GV verlangt eine Vorauszahlung, die sich nach der Größe des Objektes richtet. Bei mir waren das bei einem 1-Zimmer Appartment 2.500 Euro. Was davon nicht benötigt wird, wird zurück erstattet.
      Die Mieterin hat übrigens jederzeit die Möglichkeit, die Mietzahlungen wieder aufzunehmen (aber nur einmal). Die Fristlose wirkt dann nicht.
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 17:28:42
      Beitrag Nr. 20 ()
      Nachtrag Sozialamt:
      Habe ich auch versucht - keine Chance.
      Vielleicht hast Du ja mehr Glück.
      Fazit ist auf jeden Fall, dass diese Situation eine Menge Geld kosten wird. Über die Steuer kann man sich einen Teil zurückholen (bei mir war es ein drittel), das wars dann. Von solchen Leuten ist keine Rückzahlung mehr zu erwarten. Das ist halt Mieterschutz :-(
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 17:54:31
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hier kennen sich ja einige aus.
      Fazit: Wer in Deutschland, jedenfalls als Privater und in kleinerem Umfang, Wohnungsvermietung betreibt, hat nicht genug andere Sorgen oder einen an der Waffel.
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 17:58:10
      Beitrag Nr. 22 ()
      Sozialamt wird erst nach Zustellung der Räumungsklage aktiv und der Mieter hat nach Zustellung noch 2 Monate Zeit, die fehlenden Mieten auszugleichen. Geschieht das, ist die Kündigung unwirksam.
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 18:02:58
      Beitrag Nr. 23 ()
      #21
      Oder ist darauf angewiesen.... :(
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 18:10:10
      Beitrag Nr. 24 ()
      Avatar
      schrieb am 03.06.03 15:44:45
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Rossi

      "Diese Schlampe ist voll am Arsch und treibt mich auch noch in den Wahnsinn (Habe meine Immobilie auf Kredit gekauft, laufend flattern hier Rechnungen von Handwerkern rein, die bezahl ich doch auch schön fleissig."


      Wer bitteschön kauft sich auch eine Wohnung auf Kredit und vermietet diese? In unserem derzeitigen Kommunistensystem ist man verraten und verkauft, wenn man sowas versucht.
      Ich hatte beruflich mal ne Zeit lang mit Immobileinprojekten zu tun, weißt Du, was Versicherungen und Fondsgesellschaften sagen, wenn man mit dem Immoprojekt ankommt?...."Was, verstehe ich richtig: "Wohnimmobilien", keine Gewerbeimmos? Auf gar keinen Fall, egal wie hoch die avisierte Rendite ist. Sowas fassen wir per Vorstandsbeschluss prinzipiell nicht an."

      Also leg Dein Geld lieber in Aktien an. Wenn die nichts taugen, dann kann man sie wenigstens jederzeit verkaufen und hat dieses Mieterpack nicht am Hals. :mad:

      Obwohl...schon mal über Entmietung nachgedacht? Die Wohnung ist doch sicher neuwertversichert....Sind denn keine "Wartungsarbeiten" am Erdgashausanschluss durchzuführen?

      Vorteil der Methode: Man kommt schnell zu seinem Geld. Den renitenten Mieter ist man los...ad hoc sozusagen.

      Nachteil: Bis zu 10 Jahre Knast sind bei stümperhafter Umsetzung (d.h. Entdeckung) der Maßnahme einzukalkulieren.
      Avatar
      schrieb am 03.06.03 18:35:01
      Beitrag Nr. 26 ()
      Mist, im Moment blitzt es hier fürchterlich. Hoffentlich passiert nix...

      Die Wohnungen(en) habe ich günstig gekauft. Alles würde bestens funktionieren, wenn die Miete nur pünktlich bezahlt wird. Es ist hart kalkuliert, sozusagen, von der Hand in den Mund, wie bei den Rentenkassen. Aber im Moment läuft dieses eine Konto "rot" und bald am Dispolimmit. Wenn ich dann ein paar Aktien verkaufen muss um meine laufenden Kosten zu decken, würde ein Versicherer wohl von Quersubventionen reden.

      Diese Frauen!

      Sie versteckt sich immer vor mir, heimlich nachts soll sie laut Hausmeister sich in die Wohnung einschleichen. Die Tür wird auch nicht aufgemacht. Ich bin mal in Anwesenheit vom Hausmeister in die Wohnung rein. Zu meinem Glück (Glück im Unglück) war die Wohnung sehr sauber, sie war nicht da.

      Weisst du, solche Geschäfte machen schon Spaß, vor allem wenns gut läuft, wenn du dich mit den Mietern sehr gut verstehst (dann brauchst keine Rechtschutzversicherung). Dann finanziert sich so eine Immo von alleine, meistens bleibt noch was übrig.

      Aber wehe man bekommt Streß, sei es da "muss" was repariert werden, die Miete kommt verspätet an oder mal gar nicht!

      Viele meiner Mieter gehen brav arbeiten, aber zwei sind schon arbeitslos geworden, bei dem einen bezahlt das Sozialamt die Miete, bei dieser einen eben nicht, weil sie sich weigert im "Mc Donalds" zu arbeiten.
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 12:55:16
      Beitrag Nr. 27 ()
      Sie verpisst sich.
      Avatar
      schrieb am 10.06.03 20:59:52
      Beitrag Nr. 28 ()
      #27
      so ist es wohl das beste.
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 18:33:29
      Beitrag Nr. 29 ()
      Rossi,
      in einem anderen Thread habe ich gelesen, daß der Fall erledigt ist. Die Mieterin hat alles bezahlt, zusätzlich noch ein paar hundert Euro für deinen Anwalt. Ich möchte sie fragen: "War das nötig?"

      Du überlegst nun, ob du eine Rechtschutzversicherung abschließt und neue Mietverträge über den Anwalt laufen läßt. Ist das wirklich nötig?
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 09:44:59
      Beitrag Nr. 30 ()
      denke schon, es ist ne gute versicherung...
      Avatar
      schrieb am 05.07.03 01:29:33
      Beitrag Nr. 31 ()
      Kinder, Kinder!

      Wir haben insgesamt 37 Mietwohnungen und seltenst Ärger gehabt in den letzten 10 Jahren. Gesunde Skepsis und Menschenkenntnis vor Abschluss der Verträge helfen. Manche Vermieter lassen sich scheinbar nicht mal die Gehaltsabrechnung zeigen... :rolleyes:

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 05.07.03 01:30:22
      Beitrag Nr. 32 ()
      P.S.: Lieber 3 Monate Leerstand als sowas wie in #1.
      Avatar
      schrieb am 07.07.03 08:39:44
      Beitrag Nr. 33 ()
      #1....Es gibt einige gute Methoden herauszufinden, wen man sich darein holt. Habe auch mal den fehler begangen, zu junge Leute ins Haus zu holen. Die haben dann da ohne Befragung meinerseits die Räumlichkeiten verändert und -kein Witz- ein Aquarium ins Wohnzimmer gezimmert. Auf der anderen Seite hatten sie aber kein Geld, um die Miete zu bezahlen. Monatelange habe ich gute Miene zum bösen Spiel gemacht, habe erst zugesagt, daß auch in Raten bezahlt werden könne bis ich dann schließlich mit meinem Anwalt und einer Kündigung drohen mußte. Zirka 2 Monatsmieten sind mir so noch durch die Lappen gegangen. Aber wenigstens waren sie draußen.

      Heute arbeite ich nur noch mit Kaution und einer Mieterauskunft.

      Im Zweifelsfall hat man schon durch die Kaution eine entsprechende, finanzielle Absicherung.

      Auf den Kosten für die Renovierung bleibt man natürlich sitzen. Ich echt ein Unding, daß manche Menschen echt glauben, nur weil sie ein paar Euro bezahlen, ihnen gleich das ganze Haus gehöre.
      Avatar
      schrieb am 17.07.03 14:09:28
      Beitrag Nr. 34 ()
      16.07.2003 18:46 Uhr
      Vermieter bestellt Leichenwagen, um Mieterin loszuwerden
      In Ottersberg (Kreis Verden) hat ein Vermieter auf herbe Weise versucht, eine Mieterin aus der Wohnung zu bekommen.
      Nach Angaben der Polizei hatte der Mann der 50-Jährigen ein Bestattungsunternehmen vorbeigeschickt, um sie abholen zu lassen. Die Frau erlitt durch den Vorfall einen Schock.

      Der Vermieter wurde wegen Körperverletzung angezeigt.
      Quelle: www.ndr.de
      Avatar
      schrieb am 19.09.03 22:20:05
      Beitrag Nr. 35 ()
      Das ist eine gute Idee! Hoffentlich ist sie nun ausgezogen.

      Leute ich versteh das nicht. Wenn ich Probleme mit meinem Vermieter habe und der mir klar macht, dass ich in seinem Eigentum nicht mehr erwünscht bin, mache ich die Fliege. Wo liegt das Problem, suche einfach eine neue Wohnung und ich habe kein Streß, ausser Umzug.

      Oder nicht.

      Seitdem diese Frau ausgezogen ist, gehts mir viel besser.
      :kiss:


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