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    Habe Probleme mit dem Finanzamt - kann mir jemand helfen?!? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.06.03 16:39:07 von
    neuester Beitrag 03.06.03 11:46:43 von
    Beiträge: 9
    ID: 738.572
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      schrieb am 02.06.03 16:39:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es geht um die Beantragung der Eigenheimzulage.

      Ich selber bin Student und habe mir eine Wohnung an meinem Studienort zugelegt, für welche ich die Eigenheimzulage beantragt habe. Bezahlt wurde diese Wohnung aber zum grössten Teil von meinen Eltern!

      Das Finanzamt will mir aber von der Gesamtsumme 13000 Euro nicht anerkennen, da ich dieses Geld als mündliches Vermächtnis meines Opas an meine Eltern deklariert habe, dass meine Eltern mir das Geld später (also jetzt) aus Ihrer Erbmasse geben sollten um mir es zu ermöglichen Eigentum zu erwerben.

      Dies war natürlich Schwachsinn, da ein Vermächtnis nur von Todes wegen oder durch Erbvertrag schriftlich niedergeschrieben werden muss, und dies ist nicht der Fall!

      Nun habe ich versucht (da ich ja rechtlicher Laie bin) beim Finanzamt zu argumentieren, das dieses "mündliche Vermächtnis" nicht im Testament stand, meine Eltern aus Großzügigkeit (da es ja der Wille meines Opas war) mir dieses Geld direkt nach der Erbschaft als Schenkung haben zukommen lassen, es aber bis jetzt für mich verwaltet haben.

      Nur bestehen hier auch wieder 2 Probleme:
      - Schenkungen müssen notariell beglaubigt sein
      - oder das Geld muss damals auf mein Konto geflossen sein

      Ich habe argumentiert, dass meine Eltern dieses Geld auf Ihrem Konto für mich bis zum Kauf verwaltet haben.

      Dieses ganze Konstrukt war nur von Nöten, da die Finanzbeamtin meinte, dass Schenkungen direkt zum Kauf der Immobilie von meinen Eltern an mich nicht zulässig wären (um die Eigenheimzulage zu bekommen).

      Ich habe nun ein paar Fragen:
      - stimmt es, dass meine Eltern nicht direkt auf das Objekt eine Schenkung vornehmen dürfen um die Eigenheimzulage zu erhalten
      - kann ich eine Heilung erlangen indem ich nun die Schenkung aus dem Jahre 1994 jetzt noch nachträglich notariell beglaubigen lasse?
      - gibt es eine andere Möglichkeit die 13000 Euro noch "eigenheimtauglich" zu bekommen, obwohl das Geld direkt von meinen Eltern beim Kauf floss?

      Vielen vielen Dank
      für Eure Bemühungen!!!!
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 17:12:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wer `ne Wohnung von den Eltern geschenkt bekommt, sollte sich wenigstens einen guten Steuerberater leisten.....:look:
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 17:13:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Psycho,

      vielleicht war die Eigenheimzulage für so etwas nicht unbedingt gedacht. Aber es erhält Arbeitsplätze beim Finanzamt. Du hast nette Eltern und solltest dafür dankbar sein.
      Ansonsten bin ich auch Laie und wünsch Dir Erfolg bei der Heilung.

      Gruß. A.
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 17:22:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      hi psycho, ich bin auch keine freund von dem deutschen finanzamt, aber: hier die leute haben recht! du schreibst richtig alle probleme die es gibt, und, hey, natürlich es gibt keine heilung nach so vielen jahren ... nimm es sportlich ... und paß beim nächsten mal von vornherein besser auf, o.k.? (shit, das klingt wie von meine eltern, sorry, aber es trifft die sache wohl)
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 17:31:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ mija

      Ich ging davon aus, dass es dem Finanzamt nur darum geht, dass das bezahlte Geld kein Schwarzgeld ist - dass aber eine Schenkung meiner Eltern ausgenommen ist, nahm ich nicht an.

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      schrieb am 02.06.03 19:07:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Habe vor kurzem gelesen :

      70 % der weltweiten Steuerliteratur entfällt auf Deutschland

      das sagt alles

      Schreib`s ab als Lehrgeld ,
      - wenn du dran rum mäkelst wirst du zum schwarzen schaaf !
      Avatar
      schrieb am 03.06.03 10:18:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      "kann ich eine Heilung erlangen indem ich nun die Schenkung aus dem Jahre 1994 jetzt noch nachträglich notariell beglaubigen lasse?"

      Das Beurkundungsgesetz schreibt vor, dass der Schenker (also der Opa) bei der Beurkundung anwesend sein und unterschreiben muss. Hier sehe ich ein Problem.
      Rückwirkende Schenkungen werden im Übrigen steuerlich nicht anerkannt, auch dann, wenn sie zivilrechtlich wirksam sein sollten.
      Avatar
      schrieb am 03.06.03 10:20:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      " dass aber eine Schenkung meiner Eltern ausgenommen ist, nahm ich nicht an."

      Annahmen des Steuerpflichtigen sind steuerlich unbeachtlich. Anwendbar sind ausschließlich die steuerlichen Vorschriften.
      Avatar
      schrieb am 03.06.03 11:46:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Voraussetzung für die Gewährung der Eigenheimzulage ist u.a. "eigene Anschaffungskosten (AK) bzw. Herstellungskosten (HK)".
      Da das Geld von deinen Eltern zweckgebunden zum Erwerb der Wohnung war, hattest du keine eigenen AK/HK. Hätten dir deine Eltern das Geld ohne Auflage geschenkt (du hättest es also auch versaufen, verhuren oder am Neuen Markt in den Sand setzen können), du es aber zum Kauf der Wohnung benutzt, dann hättest du eigene AK/HK gehabt (zumindestens im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes) und hättest die Förderung erhalten.


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