Vertriebszulassung ausländischer Fonds - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.06.03 16:15:41 von
neuester Beitrag 10.06.03 17:29:12 von
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Was ist steuerlich gesehen der Unterschied zwischen den Fonds auf Seite 1-18 und denen von Seite 19-129?
http://www.bakred.de/index_old.htm
(PDF-Datei downloaden)
http://www.bakred.de/index_old.htm
(PDF-Datei downloaden)
steuerlich für den anteilseigner im privatvermögen? im betriebsvermögen? steuerlich für die KAG?
du lieferst ein bisschen futter und überlässt die arbeit anderen? schlaumeier
du lieferst ein bisschen futter und überlässt die arbeit anderen? schlaumeier
Hi KimJennifer,
es gibt drei wesentliche Unterscheidungsmerkmale. Ist es ein "weißer", ein "grauer" oder ein "schwarzer" Fond:
in Deutschland registierter und zugelassener Fond => "weißer Fond", Besteuerung: § 17 Abs. 1 AuslInvestmG
nicht in Deutschland registrierter Fond:
Steuervertreter und Nachweis der Besteuerungsgrundlage => "grauer" Fond,
Besteuerung: § 18 Abs. 1 AuslInvestmG
kein Steuervertreter oder kein Nachweis (in deutsch) => "schwarzer" Fond,
Besteuerung: § 18 Abs. 3 AuslInvestmG
Grauer/Schwarzer Fond = Strafbesteuerung, bis zu 90%
Besteuerung nach § 18 Abs. 1 AuslInvestmG:
Versteuerung aller Kapitalerträge, d. h. sehr hohe Besteuerung,
deshalb sind solche Investmentfonds zu vermeiden.
Auf diese Art der Besteuerung wird nicht weiter eingegangen.
Besteuerung nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG: Versteuerung sogar des eingesetzten Kapitals,
d. h. die Steuer vernichtet sogar das vorhandene Kapital.
Aufgrund solcher extrem hohen Besteuerung sollten diese Investmentfonds
nicht eingesetzt werden.
Grüße Nanotechinvesting
es gibt drei wesentliche Unterscheidungsmerkmale. Ist es ein "weißer", ein "grauer" oder ein "schwarzer" Fond:
in Deutschland registierter und zugelassener Fond => "weißer Fond", Besteuerung: § 17 Abs. 1 AuslInvestmG
nicht in Deutschland registrierter Fond:
Steuervertreter und Nachweis der Besteuerungsgrundlage => "grauer" Fond,
Besteuerung: § 18 Abs. 1 AuslInvestmG
kein Steuervertreter oder kein Nachweis (in deutsch) => "schwarzer" Fond,
Besteuerung: § 18 Abs. 3 AuslInvestmG
Grauer/Schwarzer Fond = Strafbesteuerung, bis zu 90%
Besteuerung nach § 18 Abs. 1 AuslInvestmG:
Versteuerung aller Kapitalerträge, d. h. sehr hohe Besteuerung,
deshalb sind solche Investmentfonds zu vermeiden.
Auf diese Art der Besteuerung wird nicht weiter eingegangen.
Besteuerung nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG: Versteuerung sogar des eingesetzten Kapitals,
d. h. die Steuer vernichtet sogar das vorhandene Kapital.
Aufgrund solcher extrem hohen Besteuerung sollten diese Investmentfonds
nicht eingesetzt werden.
Grüße Nanotechinvesting
Vielleicht der Vollständigkeit halber die Indikation aus dem § 17 Abs. 1 AuslInvestmG
Besteuerung nach § 17 Abs. 1 AuslInvestmG:
Gilt nur unter folgender Bedingung (§ 17 Abs. 3 Nr. 2 und 3 AuslInvestmG):
- Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlage gegenüber Anteilsinhabern
- Veröffentlichung des Zwischengewinns, sehr wichtig !!
Wenn dies erfolgt, dann gilt für die Besteuerung:
- wie deutscher Investmentfonds, aber keine Zinsabschlagssteuer, wenn
im Ausland verwahrt.
Also, dann dürften jetzt alle Klarheiten beseitigt sein,
DAS IST DEUTSCHLAND, LIVE
Grüße Nanotechinvesting
Besteuerung nach § 17 Abs. 1 AuslInvestmG:
Gilt nur unter folgender Bedingung (§ 17 Abs. 3 Nr. 2 und 3 AuslInvestmG):
- Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlage gegenüber Anteilsinhabern
- Veröffentlichung des Zwischengewinns, sehr wichtig !!
Wenn dies erfolgt, dann gilt für die Besteuerung:
- wie deutscher Investmentfonds, aber keine Zinsabschlagssteuer, wenn
im Ausland verwahrt.
Also, dann dürften jetzt alle Klarheiten beseitigt sein,
DAS IST DEUTSCHLAND, LIVE
Grüße Nanotechinvesting
Auf dem Download " Liste der ausländischen Investmentfonds, die ihre Anteile in der BRD öffentlich vertreiben dürfen" wird nocheinmal unterschieden in:
1. Anzeigen nach §7 AuslInvestmG (Seite 1-19)
und
2. Anzeigen nach §15c AuslInvestmG (Seite 20-129)
Sind nun alle Fonds auf dieser Liste "weiße" Fonds oder nur die auf den Seiten 1-19? Ich wollte ursprünglich herausfinden, ob der Balzac World Index 588 807 bzw. der Unico i-tracker MSCI World 765 435 weiß, grau oder schwarz ist.
1. Anzeigen nach §7 AuslInvestmG (Seite 1-19)
und
2. Anzeigen nach §15c AuslInvestmG (Seite 20-129)
Sind nun alle Fonds auf dieser Liste "weiße" Fonds oder nur die auf den Seiten 1-19? Ich wollte ursprünglich herausfinden, ob der Balzac World Index 588 807 bzw. der Unico i-tracker MSCI World 765 435 weiß, grau oder schwarz ist.
Soweit ich das einschätzen kann, sind sowohl der Balzac World Index, als auch der Unico i-tracker MSCI World, als
"weiße" Fonds einzustufen, da beide in DE zugelassen sind, und somit einen steuerlichen Vertreter in DE haben.
Grüße Nanotechinvesting
"weiße" Fonds einzustufen, da beide in DE zugelassen sind, und somit einen steuerlichen Vertreter in DE haben.
Grüße Nanotechinvesting
Habe eMail Antwort für den Balzac erhalten:
Sehr geehrter Frau XXXXXXXXXXX,
der Balzac World Index ist gem. §15c AuslInvestmG in Deutschland zum
öffentlichen Vertrieb zugelassenen und kann somit in die Kategorie der sog.
"weissen" Fonds eingeordnet werden.
Mit freundlichen Grüssen
Stephanie Schug
State Street Global Advisors GmbH
Stephanie Schug
Brienner Strasse 59
80333 München
Tel.: +49 89 55 878 503
Fax: +49 89 55 878 511
Email: stephanie_schug@ssga.com
Sehr geehrter Frau XXXXXXXXXXX,
der Balzac World Index ist gem. §15c AuslInvestmG in Deutschland zum
öffentlichen Vertrieb zugelassenen und kann somit in die Kategorie der sog.
"weissen" Fonds eingeordnet werden.
Mit freundlichen Grüssen
Stephanie Schug
State Street Global Advisors GmbH
Stephanie Schug
Brienner Strasse 59
80333 München
Tel.: +49 89 55 878 503
Fax: +49 89 55 878 511
Email: stephanie_schug@ssga.com
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