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    Welche Bedeutung hat dies im Zeugnis??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.06.03 12:57:39 von
    neuester Beitrag 13.07.03 18:00:11 von
    Beiträge: 42
    ID: 740.910
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      Avatar
      schrieb am 09.06.03 12:57:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Herr xx verfolgte das Praktikum mit großem persönlichem Engagement und erledigte die ihm übertragenen Aufgaben nach einer angemessenen Einarbeitungszeit weitgehend selbstständig.

      Mit der Erfüllung der vielfältigen Aufgaben waren wir stets sehr zufrieden.

      Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war freundlich und korrekt.

      Wir bedanken uns bei Herrn xx für seine Mitarbeit und wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen Werdegang alles Gute.

      Gruss Benn0
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 13:04:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      " Ihm übertragenen
      angemessene Einarbeitungszeit
      weitgehend selbständig "

      Bedeutet:

      Hat sich nie selbst um Arbeit bemüht, sondern gewartet, das er Arbeit übertragen bekam

      Hat die Einarbeitungszeit ausgeschöpft; früher gings wohl nicht

      mußte an die Hand genommen werden, konnte wenig selbst machen

      Über son Zeugnis würde ich mich nicht freuen :mad: :(
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 13:06:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      dieses Zeugnis ist eine mittlere Kathastophe. Nach Schulnoten rund eine 3 bis 4.

      .. erledigte übertragene Aufgaben -- konnte nicht alles machen

      .. angemessene einarbeitungszeit heisst -- nix geschnallt

      .. Verhalten war freundlich .. fehlt stets

      ich hoffe das ist nicht Deins

      Grüße daxi
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 13:08:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      "erledigte die Aufgaben weitgehend selbständig" (Nachdem man es ihm 1000mal erklärt hat) :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 13:17:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Herr xx verfolgte das Praktikum mit großem persönlichem Engagement...
      Das Praktikum, nicht die Arbeit und nicht die Aufgabe...

      ...die ihm übertragenen Aufgaben...
      Null Eigentinitiative.

      ...nach einer angemessenen Einarbeitungszeit...
      ...längere Leitung als die transibirische Eisenbahn...

      ...weitgehend selbstständig.
      Wir mussten ein Kindermädchen für ihn abstellen.

      ...Erfüllung der vielfältigen Aufgaben ...
      ...kümmerte sich um jeden Schei**...

      ...waren wir stets sehr zufrieden.
      Gott sei gedankt für die allerkleinste Gnade.

      Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war freundlich und korrekt.
      Sein infantiles Benehmen, seine kommunikativen Schwächen und seine mangelnde Ergebnisorientierung reichten arbeitsrechtlich nicht aus, um ihn vorzeitig rauszuschmeissen.

      Wir bedanken uns bei Herrn xx für seine Mitarbeit ...
      Wir sind froh über die durch seinen Abgang frei gesetzten Ressourcen...

      ...und wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen Werdegang alles Gute.
      Sollte aus ihm jemals was werden, hat der Junge noch einen weiten Weg vor sich.

      Bombenzeugnis, gratuliere!
      :D

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      Avatar
      schrieb am 09.06.03 13:26:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Herr xx verfolgte das Praktikum mit großem persönlichem Engagement und erledigte die ihm übertragenen Aufgaben nach einer angemessenen Einarbeitungszeit weitgehend selbstständig.
      "Mangelhaft"

      Mit der Erfüllung der vielfältigen Aufgaben waren wir stets sehr zufrieden.
      "Gut"

      Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war freundlich und korrekt.
      Note "Befriedigend"

      Wir bedanken uns bei Herrn xx für seine Mitarbeit und wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen Werdegang alles Gute.
      Note "Ausreichend"
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 13:32:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Na dann will ich auch mal:

      herr ... war sehr gut qualifiziert und hat sich besonders engagiert in sein neues Arbeitsgebiet eingearbeitet. Bereits nach kurzer zeit arbeitete er volkommen selbstständig.

      Er war ein ausdauernder und belastbarer mitarbeiter, der auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen seine Aufgaben stets gut bewältigte. Seine sehr guten Fachkenntnisse wendete er laufend mit besonders großem Erfolg in seinem Arbeitsgebiet an.

      Herr ... erledigte seine Aufgaben immer selbstständig mit äußerster Sorgfalt und mit größter Genauigkeit. Seine Aufgaben waren in hohem Maße termingebunden. Er hielt die vereinbarten Termine auch unter schwierigsten Umständen jederzeit ein und erfüllte mit der hohen Qualität seiner Arbeitsergebnisse unsere Aufgaben in vollem Umfang.

      Mit den Leistungen von Herrn ... waren wir stets voll zufrieden.

      Sein Verhalten gegenüber vorgestzten war immer einwandfrei. Hervorzuheben war auch seine hilfsbereitschaft und jederzeit gute Zusammenarbeit mit internen Bereichen und unseren Kunden, auf deren Anliegen er sehr flexibel und serviceorientiert einging.

      Herr ... verlässt mit dem heutigen Tage unser Unternehmen. Wir danken ihm für die gute zusammenarbeit und bedauern sein Ausscheiden sehr......

      wie kann man das bewerten :confused: die Sprache der personaler ist ja manchmal etwas kryptisch :rolleyes:

      will nur mal meinen "Marktwert" abchecken ;)

      Feedback gerne auch per BM
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 13:41:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Punk24,

      meine Wertung: Du bist ein ganz guter Arbeitssklave in dieser Gesellschaft! :D
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 13:50:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      #1
      Hast du in der Arbeit was ausgefressen? :D
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 13:55:48
      Beitrag Nr. 10 ()
      zu den ersten punkten haben meine vorgänger alles gesagt..

      Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war freundlich und korrekt.

      ===> heisst...also gemocht haben sie dich nicht gerade...

      Wir bedanken uns bei Herrn xx für seine Mitarbeit und wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen Werdegang alles Gute.

      ===> normalerweise heisst es... und wünschen ihm für seinen beruflichen und privaten weg alles gute.... aber privat machen sie sich nicht sooo große sorgen...

      wer stellt dir so ein zeugnis aus? ich würde die auffordern, zumindest ein neutraleres zeugnis auszustellen. ist ja unter aller kanone!
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 13:56:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ pega. so fühle ich mich auch manchmal :(. Wenn man zuverlässig arbeitet viel schafft wird man damit belohnt, dass man noch Arbeit aufgedrückt bekommt :cry: Aber ich kann so schlecht nein sagen;)
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 14:01:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      #1 ist fast eine Fall fürs Arbeitsgericht :eek:
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 14:19:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      #7:

      Das ist ne 1.

      Streber! ;)
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 14:28:00
      Beitrag Nr. 14 ()
      Kleiner Tip: -wende Dich mal an Profis. Habe mit einer Gesellschaft für Projekt- und Personalberatung (GPP mbH) super Erfahrungen gemacht. Die Jungs sind professionell, offen und ehrlich und Zocken nicht gleich ab. Die Gesellschaft ist klein aber fein und arbeitet u.a. auch für große Unternehmen (Siemens u.a.). Da wird man auch als kleiner Kunde super behandelt und die nehmen sich auch immer Zeit für kleine Dinge: www. gpp-beratung.de


      Gruß Risky
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 18:20:56
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wow, das es so schlimm sein würde habe ich nicht gedacht und erwartet. Das einzigste was ich zu denen gesagt habe, war, dass ich echt froh bin, wenn die Zeit hier abgelaufen ist, für die würde ich niemals arbeiten.

      Aber verstehe ich wirklich nicht, ich konnte mir solche Aussagen erlauben, da ich als Praktikant schon der beste Mitarbeiter in der Gesellschaft war. Meine Chefin hat mir ein perfektes Zeugnis versprochen (schon im Vorstellungsgespräch!!!!). Will die mich jetzt verarschen?.

      Jetzt meine Frage, soll ich die Chefin anrufen oder die blöde Tussi, bzw. den Abteilungsleiter, die mir das Zeugnis im Personalbüro verfasst hat?. Das ist echt blöd, wie soll ich mich diplomatisch verhalten? Gleich die Meinung sagen oder es sachte versuchen? Beim Betriebsrat anrufen?, so`n Kack.

      Dabei hab ich sogar die meisten Überstunden geleistet (die natürlich nciht bezahlt wurden), kein Urlaub genommen (wurd auch nicht bezahlt), und die Chefin hat sich am Ende bei mir entschuldigt, dass ich unterfordert wurde. Aufgrund der Pipifaxaufgaben war ich oft demotiviert und echt froh, dass ich da fertig war.
      Vielleicht hätte ich mich mal auf einen Flirt einlassen sollen, aber ich habe mich stets auf meine Aufgaben konzentriert. Ich bin ja so blöd.

      Wart ab du, morgen klingelt das Telfon


      :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 18:33:23
      Beitrag Nr. 16 ()
      Darüber hinaus haben die meinen Namen falsch geschrieben, billiges Papier benutzt und die Hälfte davon ist leer.

      Was kann ich denn da machen?

      Bis zum Arbeitsgericht würde ich es aufnehmen, und wie steht es mit den Chancen und Kosten?

      Habe ich ein Recht auf ein besseres Zeugnis und kann ich davon ausgehen, bzw. beweisen, dass man mir etwas böses unterstellen wollte? Immerhin bin ich bei den Mitarbeitern sehr beliebt gewesen und mit der Chefin hatte ich ein sehr gutes, offenes Verhältnis. Was erlaubt sich da das Personalbüro? Da steckt doch die Chefin dahinter, oder?

      Ah Fuck, reg ich mich jetzt auf.
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 18:48:49
      Beitrag Nr. 17 ()
      #16
      a) Rechtschreibfehler im Zeugnis sind ein ganz schlimmes Zeichen

      b) Das Zeugnis sollte mindestens eine Seite ausfüllen. Ein halb ausgefülltes Blatt als Arbeitszeugnis verheißt dem Personaler von vornherein nichts Gutes
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 18:54:39
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wie würdet ihr vorgehen?
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 19:46:59
      Beitrag Nr. 19 ()
      @PUNK24:

      Ein solches Zeugnis wird bei der Firma, von der ich annehme, dass du für sie arbeitest oder gearbeitet hast, normalerweise nicht ausgestellt.

      Es sei denn, die wollen dich ganz schnell wegloben!
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 23:27:10
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Rossi: Wenn Du Dich als Praktikant als besten Mitarbeiter bezeichnest und Das einzigste was ich zu denen gesagt habe, war, dass ich echt froh bin, wenn die Zeit hier abgelaufen ist, für die würde ich niemals arbeiten. wirklich gesagt hast, wundert mich das Zeugnis nicht.

      Aber ohne Dich zu kennen: DAS hast Du bestimmt nicht verdient.

      Was kannst Du jetzt tun? Mein Vorschlag: Suche Dir Musterurteile (z.B. in größeren Bibliotheken und evtl. auch im Netz nachschlag- und kopierbar), die einzelne Formulierungen wie in Deinem Zeugnis für unzulässig erklären.

      Alles schön zusammen in einen Umschlag stecken, dazu ein Brief mit der sinngemäßen Frage, ob sie es darauf ankommen lassen wollen und dann ab die Post!

      Aber lies lieber vorher Deinen Arbeitsvertrag. Bei Praktikanten kann der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis ausgeschlossen werden, da sie nur kurz beschäftigt und eben "nur" Praktikanten sind.

      Ein "unqualifiziertes" Zeugnis enthielte dann nur wenig mehr als die Dauer der Beschäftigung.

      Viel Erfolg!

      Gruß, Mucker

      P.S.: Was ist denn das für ein Laden, eine Bank?
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 23:36:12
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ verdreifacher:

      - ich war wirklich gut ;):p. da ich im grunde meines herzens faul bin und Überstunden hasse, organisiere ich meine Arbeit effektiv. so schaffe ich eine hohe Schlagzahl und hab immer noch Zeit zum Surfen ( z.B. WO :D ) oder ein Schwätzchen mit Kollegen ;)
      - die Großbanken bauen massiv Stellen ab :( und man wollte, dass ich schnell wieder unterkomme. d.h das zeugnis war wohlwollend, aber nicht übertrieben oder unrealistisch.

      ich hab auch noch ein zeugnis eines anderen AG. Das ist eher im bereich "ausreichend"...aber den Laden habe ich auch gehasst :mad:
      Avatar
      schrieb am 09.06.03 23:55:05
      Beitrag Nr. 22 ()
      Punk24

      Typen wie Du springen früher oder später vom Wolkenkratzer. Du passt mit Deiner Wischi-Waschi Mentalität nirgendwo rein.
      Avatar
      schrieb am 20.06.03 11:17:19
      Beitrag Nr. 23 ()
      hallo, ich schrieb das Unternehmen wegen dem schlechten Zeugnis an, die meinen aber, dass es eine 2 wäre.

      Was soll ich machen.

      Bitte um ernstgemeinte Vorschläge.
      Avatar
      schrieb am 20.06.03 11:21:33
      Beitrag Nr. 24 ()
      Mit dem Zeugnis bringste es höchstens zum Pförtner :laugh:

      Leg es doch "Spezialisten" zur Begutachtung vor :kiss:
      Avatar
      schrieb am 20.06.03 12:05:42
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Signor Rossi:

      Das Gegenteil lässt sich doch leicht beweisen:

      Geheimnis Arbeitszeugnis
      Arbeitszeugnisse - Ein Thema wie kaum ein zweites, sowohl beim Ende eines Arbeitsverhältnisses als auch beim Beginn eines neuen. Was bedeuten die Formulierungen? Was heißt zum Beispiel "...hat der geforderten Einsatzbereitschaft entsprochen"? Kann jemand was, der "der bestrebt ist, seinen Arbeitsbereich zu bewältigen"? Und wie hat man sich einen Mitarbeiter vorzustellen, dessen "persönliches Verhalten war im wesentlichen einwandfrei."

      Fachwissen

      Herr/Frau …

      sehr gut:
      verfügt über umfassende Fachkenntnisse, auch in Randbereichen.

      gut:
      verfügt über umfassende Fachkenntnisse.

      befriedigend:
      verfügt über solide Fachkenntnisse.

      ausreichend:
      verfügt über ein solides Grundwissen in seinem/ihrem Arbeitsbereich.

      mangelhaft:
      verfügt über entwicklungsfähige Kenntnisse seines/ihres Arbeitsbereichs.

      ungenügend:
      hatte Gelegenheit, sich die erforderlichen Kenntnisse seines/ihres Arbeitsbereichs anzueignen.

      Auffassungsgabe und Problemlösungsfähigkeit

      Er/Sie ...

      sehr gut:
      ist in der Lage, auch schwierige Situationen sofort zutreffend zu erfassen und schnell richtige Lösungen zu finden.

      gut:
      überblickt schwierige Zusammenhänge, erkennt das Wesentliche und ist in der Lage, schnell Lösungen aufzuzeigen.

      befriedigend:
      findet sich in neuen Situationen zurecht und ist auch in der Lage, komplizierte Zusammenhänge zu erfassen.

      ausreichend:
      ist mit Unterstützung seiner/ihrer Vorgesetzten neuen Situationen gewachsen und in der Lage, komplizierte Zusammenhänge nachzuvollziehen.

      mangelhaft:
      ist mit Unterstützung seiner/ihrer Vorgesetzten neuen Situationen im wesentlichen gewachsen.

      ungenügend:
      war bemüht, mit Unterstützung seiner/ihrer Vorgesetzten neuen Situationen gerecht zu werden.

      Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative

      Herr/Frau…

      sehr gut:
      zeigte stets Eigeninitiative und überzeugte durch seine/ihre große Leistungsbereitschaft.

      gut:
      ergriff von sich aus die Initiative und setzte sich mit überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft für unser Unternehmen ein.

      befriedigend:
      zeigte Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative.

      ausreichend:
      hat der geforderten Einsatzbereitschaft entsprochen.

      mangelhaft:
      hat der geforderten Einsatzbereitschaft im wesentlichen entsprochen.

      ungenügend:
      hat sich bemüht, der geforderten Einsatzbereitschaft zu entsprechen.

      Belastbarkeit

      sehr gut:
      Auch stärkstem Arbeitsanfall ist er/sie jederzeit gewachsen.

      gut:
      Auch starkem Arbeitsanfall ist er/sie jederzeit gewachsen.

      befriedigend:
      Ist starkem Arbeitsanfall gewachsen.

      ausreichend:
      Ist dem üblichen Arbeitsanfall gewachsen.

      mangelhaft:
      Ist dem üblichen Arbeitsanfall im wesentlichen gewachsen.

      ungenügend:
      Ist bemüht, den üblichen Arbeitsanfall zu bewältigen.

      Denk- und Urteilsvermögen

      sehr gut:
      Besonders hervorzuheben ist seine/ihre Urteilsfähigkeit, die ihn/sie auch in schwierigen Lagen zu einem eigenständigen, abgewogenen und zutreffenden Urteil befähigt.

      gut:
      Seine/ihre Urteilsfähigkeit ist geprägt durch seine/ihre klare und logische Gedankenführung, die ihn/sie zu sicheren Urteilen befähigt.

      befriedigend:
      Seine/ihre folgerichtige Denkweise kennzeichnet seine/ihre sichere Urteilsfähigkeit in vertrauten Zusammenhängen.

      ausreichend:
      Seine/ihre folgerichtige Denkweise kennzeichnet seine/ihre sichere Urteilsfähigkeit in vertrauten Zusammenhängen.

      mangelhaft:
      Im vertrauten Zusammenhang kann er/sie sich im wesentlichen auf seine/ihre Urteilsfähigkeit stützen.

      ungenügend:
      Seine/ihre Urteilsfähigkeit ist geprägt durch sprunghafte, teils widersprüchliche Gedankenführung ohne zu erkennen, worauf es ankommt.

      Zuverlässigkeit

      Herr/Frau…

      sehr gut:
      arbeitete stets sehr zuverlässig und genau.

      gut:
      arbeitete stets zuverlässig und gewissenhaft.

      befriedigend:
      arbeitete zuverlässig und gewissenhaft.

      ausreichend:
      bewältigte die entscheidenden Aufgaben zuverlässig.

      mangelhaft:
      arbeitete in der Regel zuverlässig

      ungenügend:
      ist um zuverlässige Arbeitsweise bemüht.

      Fachkönnen

      Er/Sie ...

      sehr gut:
      beherrscht seinen/ihren Arbeitsbereich selbständig und sicher, hat oft neue Ideen und findet optimale Lösungen.

      gut:
      bewältigt seinen/ihren Arbeitsbereich selbständig und sicher, findet gute Lösungen und hat neue Ideen.

      befriedigend:
      bewältigt seinen/ihren Arbeitsbereich sicher und findet brauchbare Lösungen.

      ausreichend:
      bewältigt seinen/ihren Aufgabenbereich.

      mangelhaft:
      bewältigt im wesentlichen die in seinem/ihrem Aufgabenbereich anfallenden Aufgaben.

      ungenügend:
      ist bestrebt, seinen/ihren Arbeitsbereich zu bewältigen.

      Führungsfähigkeit (nur für Führungskräfte)

      Herr/Frau…

      sehr gut:
      besitzt eine natürliche Autorität, genießt das Vertrauen seiner/ihrer Mitarbeiter und wird von ihnen anerkannt und geschätzt. Er/sie versteht es, seine/ihre Mitarbeiter sicher einzuschätzen und sie zu sehr guten Leistungen zu führen.

      gut:
      wird von seinen/ihren Mitarbeitern anerkannt und geschätzt und ist in der Lage, die Mitarbeiter entsprechend ihren Fähigkeiten einzusetzen und mit ihnen gute Leistungen zu erzielen.

      befriedigend:
      wird von seinen/ihren Mitarbeitern geachtet und besitzt die Fähigkeit, Mitarbeiter anzuleiten und verantwortungsbewußt zu den gewünschten Leistungen zu führen.

      ausreichend:
      ist in der Lage, seine/ihre Mitarbeiter anzuleiten und verantwortlich zu führen. mangelhaft: ist in der Lage, mit den von ihm/ihr geführten Mitarbeitern die seiner/ihrer Abteilung gesteckten Ziele im wesentlichen zu erreichen.

      ungenügend:
      ist bestrebt, die in seinem/ihrem Referat auftretenden Probleme auf der Grundlage des in unserem Hause praktizierten Führungsstils zu analysieren und zu lösen.

      Zusammenfassende Leistungsbeurteilung

      Herr/Frau…

      sehr gut:
      hat den übertragenen Aufgabenbereich stets zur vollsten Zufriedenheit erfüllt. Seine/ihre Leistungen werden zusammenfassend als sehr gut beurteilt (Klartext).

      gut:
      hat die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt. Die Leistungen werden zusammenfassend als gut beurteilt (Klartext).

      befriedigend:
      hat die übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Die Leistungen werden zusammenfassend als befriedigend beurteilt (Klartext).

      ausreichend:
      hat die übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit erledigt. Die Arbeitsleistungen werden mit ausreichend beurteilt (Klartext).

      mangelhaft:
      hat die übertragenen Aufgaben im großen und ganzen zur Zufriedenheit erledigt. Die Leistungen werden zusammenfassend als mangelhaft beurteilt (Klartext).

      ungenügend:
      hat sich bemüht, die Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen. Die Arbeitsleistung war unzureichend (Klartext).

      Beurteilung der persönlichen Führung

      sehr gut:
      Das persönliche Verhalten war stets vorbildlich. Bei Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern ist er/sie sehr geschätzt.

      gut:
      Das persönliche Verhalten war stets einwandfrei. Bei Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern ist er/sie geschätzt.

      befriedigend:
      Das persönliche Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war einwandfrei.

      ausreichend:
      Das persönliche Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war höflich und korrekt. Seine/ihre Führung gab uns zu Beanstandungen keinen Anlaß.

      mangelhaft:
      Das persönliche Verhalten war im wesentlichen einwandfrei.
      Das persönliche Verhalten gegenüber Kollegen und Geschäftspartnern war einwandfrei (kann auf Mängel im Verhalten zu Vorgesetzten hindeuten).
      Das persönliche Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Geschäftspartnern war einwandfrei (kann auf Probleme mit Kollegen hinweisen).

      ungenügend:
      Das persönliche Verhalten war nicht frei von Beanstandungen. Ihm/ihr fiel es schwer, sich in die betriebliche Ordnung einzufügen.
      Das persönliche Verhalten war nicht frei von Beanstandungen. Im Umgang mit Vorgesetzten ergaben sich Probleme.
      Das persönliche Verhalten war nicht frei von Beanstandungen. Im Umgang mit Kollegen entstanden Probleme in der Zusammenarbeit.


      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 20.06.03 14:46:01
      Beitrag Nr. 26 ()
      So, dem haben wir es aber wieder gezeigt

      Die Personalabteilung
      Avatar
      schrieb am 21.06.03 18:53:47
      Beitrag Nr. 27 ()
      Ich habe mich bei einer Firma beworben, bei der ich als Leiharbeiter arbeite ...

      habe leider eine Absage bekommen:

      Zur Zeit können wir Ihnen leider keine Position anbieten, die Ihrer Qualifikatin entspricht. (Was nicht stimmt, bin doch dort beschäftigt - seit 5 Wochen)

      ....

      Wir wünschen Ihnen für Ihre persönliche und berufliche Zukunft alles Gute.

      Freundliche Grüße

      .....



      nur dumm dass ich noch dort arbeite (als Zeitarbeiter), und dies wahrscheinlich auch noch lännger ...
      es ist eine größere Firma ca. 6000 - 7000 Beschäftigte), vielleicht sollte ich mich nochmals bewerben (mit einem Empfehlungschreiben des Abteilungsleiters?)
      Irgendwie eine blöde Situation....
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 09:24:09
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hi Rossi,

      nun lass Dich mal nicht verrückt machen.

      Nach einem Praktikum hast Du keinen Anspruch auf ein
      sogenanntes qualifiziertes Zeugnis.

      Die diversen Poster hier meinen es sicherlich gut mit Dir, davon gehe ich aus.

      Es nutzt aber wenig, aus diversen Büchlein die denkbar besten Sprüche abzuschreiben.


      Es gibt keine allgemein-gültige, verbindliche Geheimsprache,
      nach der ein Zeugnis-Ersteller sich zu richten hätte !!!

      Ein super-hyper-bombastisch-positives Zeugnis wäre so ziemlich das übelste, was Dir widerfahren könnte.

      Abgesehen von gaaanz wenigen Extrem-Formulierungen solltest
      Du davon ausgehen, dass die Formulierung tatsächlich im Ermessen des Arbeitgebers liegt.

      Würdest Du zum Gericht gehen und (eher unwahrscheinlich)
      Recht bekommen, dann erhältst Du ein Zeugnis, das mich als
      Leser veranlasst, bei Deinem ehemaligen Arbeitgeber anzurufen :( :(
      (Genau das wäre z.B. bei einem extrem-super-hyper-tollen Zeugnis der Fall)


      Dann höre ich deren ungeschminkte Meinung,

      MIT ALLEN KONSEQUENZEN !!!
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 10:28:21
      Beitrag Nr. 29 ()
      @ameno:

      Nach einem Praktikum hast Du keinen Anspruch auf ein
      sogenanntes qualifiziertes Zeugnis.


      Schön, dass Du jetzt nach über einem Monatz fast auch auf dem Stand von #20 bist:

      Aber lies lieber vorher Deinen Arbeitsvertrag. Bei Praktikanten kann der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis ausgeschlossen werden, da sie nur kurz beschäftigt und eben "nur" Praktikanten sind.

      :yawn:
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 11:08:45
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hallo Mucker,

      meinen Arbeitsvertrag lese ich NICHT durch :)

      Richtig, das stand schon mal weiter oben,
      aber dann kamst DU in #25 mit den lustigen Sprüchen,
      die man allwöchentlich in jedem bunten Blatt liest;
      gerade so, als ob sich jemand danach richten würde.

      Es gibt Zeugnis-Aussteller, die diese Allgemein-Plätze nicht einmal kennen, geschweige denn Ernst nehmen :)

      Na, dann ist doch ein Wiederholung sinnvoll :)
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 16:10:20
      Beitrag Nr. 31 ()
      @ameno: Der fette Satz war ein Zitat. Egal, Hauptsache, es macht Dir Spaß! ;)
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 17:02:18
      Beitrag Nr. 32 ()
      Musst Du alles nicht so eng sehen :)

      Aber : ->
      -> Bei Praktikanten kann der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis ausgeschlossen werden, da sie nur kurz beschäftigt und eben "nur" Praktikanten sind.
      Habe ich nicht als Zitat erkannt, sorry.
      Dennoich: der spezielle Sinn dieses Satzes bleibt für
      mich ein Geheimnis.

      Wieso kann der (überhaupt nicht bestehende) Anspruch ausgeschlossen werden ?
      Köönen kann er natürlich, nur what shall`s ?
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 17:09:10
      Beitrag Nr. 33 ()
      @ameno: Weil er eben doch besteht, siehe Rechtssprechung. :)
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 17:15:18
      Beitrag Nr. 34 ()
      Echt ?

      Würde mich interessieren;
      wann hat wer wo das entschieden ?

      Kein Scherz, daher kein smily
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 20:04:43
      Beitrag Nr. 35 ()
      @ameno: Was ich eigentlich suchte, habe ich noch nicht wieder gefunden, aber hier ist schon mal etwas, das sehr in die Richtung geht:

      http://www.abc-recht.de/ratgeber/arbeit/tipps/zeugnis_auszub…

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 20:16:09
      Beitrag Nr. 36 ()
      Hallo nochmal lieber ameno!

      Da haben wir`s:

      Wann entsteht ein Zeugnisanspruch?
      Der Zeugnisanspruch setzt ein Arbeitsverhältnis voraus. Dauer und Umfang des Arbeitsverhältnisses sind ohne Belang. So hat z.B. das LAG Düsseldorf einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis bei nur zweitägiger Tätigkeit bejaht. (LAG Düsseldorf, Urt. v. 14.05.1963 - 8 Sa 177/63). Auch Aushilfen haben einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis.

      Unterfällt das Arbeitsverhältnis nicht dem BAT, ist Anspruchsgrundlage § 113 GewO bei gewerblichen Arbeitnehmern, § 73 HGB bei kaufmännischen Angestellten und ansonsten § 630 BGB.

      Wird ein BAT-Arbeitsverhältnis gekündigt, hat der Angestellte einen Anspruch auf unverzügliche Ausstellung eines vorläufigen (sog. einfachen) Zeugnisses (§ 61 Abs. 1 BAT). Daneben gibt es noch das endgültige (sog. qualifiziertes) Zeugnis.

      Deren Merkmale sind

      Der Anspruch auf ein vorläufiges Zeugnis nach § 61 BAT setzt eine Fristkündigung voraus, also eine ordentliche Kündigung oder eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist. In allen anderen Fällen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie z.B. Aufhebungsvertrag oder Befristung entfällt dieser Anspruch. Der Angestellte hat in diesen Fällen ein Anspruch auf ein endgültiges Zeugnis, das ihm spätestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen ist.

      Sowohl bei der Fristkündigung als auch in den anderen Fällen der Beendigung ist das Zeugnis entgegen einer häufig geübten Praxis nicht von Amts wegen, sondern nur auf Verlangen des Angestellten zu erstellen und auszuhändigen. Erst mit dem Verlangen wird der Zeugnisanspruch fällig. Hat allerdings der Angestellte bei der Fristkündigung ein Zeugnis verlangt, ist das zunächst erstellte vorläufige Zeugnis bei Beendigung von Amts wegen in ein endgültiges Zeugnis umzutauschen, wobei dies sich aber nur auf Antrag auf Führung und Leistung erstreckt.

      ...



      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 13.07.03 07:31:32
      Beitrag Nr. 37 ()
      Moin,moin, Mucker,

      das Urteil ist mir fremd.
      Na ja, 1963 ging ich noch zur Schule :)

      Dann habe ggf.ich -als angestellter Personalmann- jahrelang,aus Unkenntnis dieses Urteils ohne jede arbeitsrechtliche Konsequenz ungezählten Leuten, die kürzer als 6 Mon. bei uns waren, irgendwelche Rechte vorenthalten :)

      Aber man lernt ja nie aus. Da habe ich offensichtlich ungezählten Seminarteilnehmern ( die allerdings nie persönlich betroffen waren ) was falsches erzählt.

      Übrigens ( ist jetzt keine Rechthaberei):
      Boever, Arbeitsrichter in NRW ( ich glaube auch D`dorf )
      hatte Mitte der 70-er eine andere Einstellung :)

      Na ja, man lernt nie aus.

      Bin ich also in Zukunft etwas vorsichtiger :)

      Jetzt bin ich aber froh, dass ich meinen Kunden stets erzähle, dass ich als Kaufmann keine Rechtsberatung betreibe (betreiben darf ) :) :)
      Avatar
      schrieb am 13.07.03 07:51:37
      Beitrag Nr. 38 ()
      Schonn widda ich :)

      Zufälle gibt`s, das gibt ja gar nicht :)

      In völlig anderem Zusammenhang sucht meine Frau für mich " ein paar Namen" im Internet,,, und worauf stoße ich ?

      -> Dietrich Boewer,Vorsitzender Richter LAG Düsseldorf :)

      Übrigens einer der beeindruckensten Referenten, die ich in meinem Leben jemals kennengelernt habe :)

      Lang,lang ist`s her :)
      Avatar
      schrieb am 13.07.03 12:19:19
      Beitrag Nr. 39 ()
      @ameno: Ich habe es auch etwas aktueller, sorry:

      Arbeitnehmer haben selbst bei nur kurzfristiger Tätigkeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Arbeitgeber kann auch bei kurzer Beschäftigungsdauer kein qualifiziertes Zeugnis verweigern (Urteil vom 30.03.2001, Az: 4 Sa 1485/00). Ein solches Zeugnis müsse Leistung und Führung des Arbeitnehmers beurteilen. Nur weil ein Arbeitnehmer lediglich wenige Wochen gearbeitet habe, sei eine Zeugniserteilung für den Arbeitgeber nicht unmöglich gewesen.

      Gruß, Mucker

      P.S.: Vielleicht finde ich noch was vom BAG, mal sehen.
      Avatar
      schrieb am 13.07.03 12:27:22
      Beitrag Nr. 40 ()
      P.S.: Aber wie heisst es so schön "Zwei Juristen - drei Meinungen"? ;)
      Avatar
      schrieb am 13.07.03 15:59:17
      Beitrag Nr. 41 ()
      Soderle nun mach auch ich Feierabend,
      daher wieder etwas Zeit zum rumgammeln :)

      -> Mucker, es ist natürlich die Frage, auf welchen Einzelfall das Urteil abzielt. Je nachdem, woher Du die Passage kopiert hast, muss man schon manchmal vorsichtig sein :)

      Die Alternative: das kommt aus Freiburg.
      Dort ist ALLES möglich.
      Nur eine Ausnahme gibt`s: von dort kam noch nie was sinnvolles :)

      Aber im Ernst: nun stell Dir vor, Du beschäftigst für wenige Tage einen Versager,Dieb,Frauenbefummler oder was weiß ich.
      Dem sollst Du ein qual.Zeugnis erstellen, also ein Zeugnis das "getragen ist vom verständigen Wohlwollen des Beurteilenden, dahingehend, dass es den Beurteilten in
      seiner künftigen beruflichen Laufbahn nicht behindert"
      Dazu soll es dann auch noch wahr,klar und vollständig sein :(

      Gibt es eine extremere Variante, den Terminus "öffentlicher Wahnsinn" mit Leben zu erfüllen :)

      Aus diesem Irrsinn heraus entstand ja die sogenannte Geheimsprache, die man nicht mehr nutzen kann, seit sie in allen "bunten Blättern" durchgekaut wird :)

      Nur gut, dass es Telefone gibt :)

      Aber ich bin kein Jurist, sondern habe mich stets um die Kunst des Machbaren bemüht,,,,and it works :)
      Avatar
      schrieb am 13.07.03 18:00:11
      Beitrag Nr. 42 ()
      @ameno: Bin auch kein Jurist. :)


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